allg.: 10-Minuten-Netz, aus Senat

Frage 1:
Wie weit ist die #Umsetzung des im #Nahverkehrsplan verankerten #10-Minuten-Netzes im öffentlichen #Nahverkehr?
Frage 2:
Welche #Strecken sind seit Verabschiedung des aktuellen Nahverkehrsplans in das 10-Minuten-Netz aufgenommen worden?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Das im Nahverkehrsplan 2019–2023 definierte „10-Minuten-Netz“ hat das Ziel, neben der Schließung letzter Lücken im 10-Minuten-Takt der Schnellbahnen vor allem abseits der S- und -Bahn- sowie #Metrolinien alle dafür von ihrem #Fahrgastpotenzial her geeigneten Bus- und
#Straßenbahnlinien in ihrem Taktangebot so zu verdichten, dass mindestens zu folgenden Tageszeiten ein 10-Minuten-Takt angeboten wird:
 Montag bis Freitag mindestens 13 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr
 Samstag mindestens 8 Stunden zwischen 9 und 20 Uhr.
Im Jahr 2018 lebten 87,8 % der Berliner #Bevölkerung im #Einzugsgebiet des 10-Minuten-Netzes. Dieser Anteil wird kontinuierlich ausgeweitet und konnte bis zum Jahr 2022 auf 89 % der Berliner Bevölkerung ausgebaut werden. Der Nahverkehrsplan verfolgt das Ziel eines Anteils von 90 % bis zum Ende des Jahres 2023.

„allg.: 10-Minuten-Netz, aus Senat“ weiterlesen

Fahrdienst: Potentialgebiete für bedarfsorientierte ÖPNV-Angebote, aus Senat

Frage 1:
Welche Gebiete eignen sich nach Auffassung des Senats und der BVG als Potenzialgebiete für #bedarfsorientierte #ÖPNV-Angebote? Bitte um Nennung der konkreten Potenzialgebiete.
Antwort zu 1:
Wie in der Antwort zu Frage 16 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12446 ausgeführt, hat der Senat bei der BVG ein #On-Demand-Angebot beauftragt, das als ein in den Öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) integrierter #Rufbusdienst zur besseren Erschließung teilweise unzureichend bedienter #Stadtquartiere gemäß #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (NVP)
angelegt ist. Der Pilotbetrieb wird in einem 62 km² großen Gebiet im Tarifbereich B östlich der Ringbahn in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sowie Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt werden. Der Aufgabenträger prüft, ob weitere Gebiete für eine Behebung von Erschließungsdefiziten im o. g. Sinne durch On-Demand-Angebote in Betracht kommen. Dabei werden selbstverständlich alle Wohngebiete mit #Erschließungsdefiziten in den Blick genommen. Um hier angesichts des sehr hohen Zuschussbedarfs für On-Demand-Verkehre mit Blick auf die Akzeptanz und Wirksamkeit solcher Angebote eine gute Gebietswahl zu treffen, sollen zunächst die Erfahrungen aus der o. g. Erprobung in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und
Friedrichshain-Kreuzberg nutzbar gemacht werden.

„Fahrdienst: Potentialgebiete für bedarfsorientierte ÖPNV-Angebote, aus Senat“ weiterlesen

allg.: Mobilität, ÖPNV und Verkehrsanbindung in Südneukölln (Tarifbereich B), aus Senat

Frage 1:
Wann beginnen die Planungen des Ausbaus der #U7 zum #BER? Wann wird die Planungsphase voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort zu 1:
Der Senat hat die Weiterverfolgung der -Bahnlinienerweiterung der U7 zum #Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschlossen, jedoch sind weitere Abstimmungen mit dem Land Brandenburg u.a. bezüglich der Finanzierung der Planungen notwendig. Insofern kann ein genauer Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste des Senats für
eine zeitnahe Bearbeitung. Mit dem jüngst vorgelegten Haushaltsgesetz können die Personalergänzungen erfolgen, um die U-Bahn-Planungen voranzutreiben.

„allg.: Mobilität, ÖPNV und Verkehrsanbindung in Südneukölln (Tarifbereich B), aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Straßenbahntangente und Bahnübergang Buckower Chaussee, aus Senat

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass die #Straßenbahn-Südtangente (#Schöneweide#Marienfelde (– #Steglitz)) des Zielnetztes 2050 vom Bündnis Pro Straßenbahn, das auch Grundlage der #Zielnetzerarbeitung des Senats sein wird, am -Bahnhof #Buckower Chaussee die #Dresdner Bahn queren soll?
Antwort zu 1:
Dies ist dem Senat bekannt. Ebenso ist die Maßnahme im #Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) sowie dem #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) als weiterer Bedarf mit Realisierungshorizont nach 2035 enthalten.

„Straßenbahn: Straßenbahntangente und Bahnübergang Buckower Chaussee, aus Senat“ weiterlesen

Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt.
Frage 2:
Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots?
Antwort zu 2:
Hierzu erklärt die BVG:
„Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“

„Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat“ weiterlesen

Bus: Ganztägiger 10-Minuten-Takt für die Buslinie 165 in Treptow-Köpenick, aus Senat

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im #Nahverkehrsplan 2019-2023 hat das Land Berlin eine Strategie zur Ausweitung des flächendeckenden attraktiven Taktes im Berliner #ÖPNV-Netz festgelegt, um der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner über ein
fußläufig erreichbares ÖPNV-Angebot im #10-Minuten-Takt im Tagesverkehr zur Verfügung zu stellen („10-MinutenNetz“, siehe Kapitel V.1.1.2 des Nahverkehrsplans). Hier finden sich auch Priorisierungskriterien dafür, welche Linien zuerst vom 20- auf einen 10-Minuten-Takt im Tagesverkehr umgestellt werden sollen, wie z.B. #Fahrgastzahlen und #Fahrgastpotenziale sowie Bebauungsdichte und Bebauungsstruktur.

„Bus: Ganztägiger 10-Minuten-Takt für die Buslinie 165 in Treptow-Köpenick, aus Senat“ weiterlesen

allg.: Einsatzgebiete und Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Träger des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, aus Senat

Frage 1:
Welche verkehrliche #Funktion erfüllen #Straßenbahnen, -Bahnen und -Bahnen im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Gemäß dem #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 erfüllen die aufgeführten schienengebunden
Verkehrsmittel folgende Funktionen:
· Die Straßenbahn erfüllt eine #Erschließungs- und #Verbindungsfunktion mit einer
#Beförderungskapazität von 2.000 – 4.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung.
· Die -Bahn hat eine #Verbindungsfunktion mit einer Beförderungskapazität von 4.000 –
10.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung.
· Die -Bahn übernimmt #überregionale Verbindungsfunktionen bei einer
Beförderungskapazität von 8.000 – 16.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung.

„allg.: Einsatzgebiete und Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Träger des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, aus Senat“ weiterlesen

barrierefrei: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe, aus Senat

Frage 1:

Welche U- und -Bahnhöfe sind entgegen den Regelungen des #PBefG Bln (#U-Bahn) bzw. der #EBO (#S- Bahn) auch nach dem 01.01.2022 nicht #barrierefrei zugänglich und warum nicht?

Antwort zu 1:

Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; eine konkrete Vorgabe zur Herstellung der Barrierefreiheit besteht hier nicht.

Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind Verzögerungen bei der Realisierung einzelner Aufzüge an U-Bahnhöfen zu verzeichnen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche #Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Das entsprechende    Planrecht                                                 liegt                              größtenteils       vor. Zunächst konnten die U-Bahnhöfe barrierefrei hergestellt werden, bei welchen der Einbau eines Aufzuges bautechnisch einfacher zu realisieren war. Derzeit befinden

sich  daher  überwiegend  die  komplexeren  Umbaumaßnahmen  noch  in  der Umsetzung.

Die folgenden S- und U-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei erreichbar:

LinieBahnhofPlanrecht
U6Alt-TempelhofVorliegend
U7Altstadt SpandauVorliegend
U3Augsburger StraßeVorliegend
U4/U7Bayerischer PlatzVorliegend
U9BirkenstraßeVorliegend
U6BorsigwerkeVorliegend
U2Deutsche OperAnhörung läuft
U2Ernst-Reuter-PlatzGenehmigung in Fertigstellung
U8Franz-Neumann-PlatzVorliegend
U1/U3Görlitzer BahnhofVorliegend
U7GneisenaustraßeVorliegend
U7GrenzalleeVorliegend
U9GüntzelstraßeVorliegend
U2HausvogteiplatzVorliegend
U8Heinrich-Heine-StraßeGenehmigung in Fertigstellung
U6Holzhauser Straßeerfolgt mit Dammsanierung U6
U2Kaiserdamm Süd / NordVorliegend
U7Konstanzer Straßevorliegend,               Änderungsverf. anhängig
U1/U3/U7MöckernbrückeAnträge noch nicht gestellt
U8MoritzplatzAnhörung läuft
U7Mierendorffplatzzurückgestellt wg. Tram-Planung
U2Neu WestendVorliegend
U8PankstraßeVorliegend
U7PaulsternstraßeAnhörung läuft
U6Platz der LuftbrückeVorliegend
U1/U3Prinzenstraße (Aufzug II)Antrag noch nicht gestellt
U4Rathaus SchönebergVorliegend
U8ResidenzstraßeVorliegend
U7RohrdammVorliegend
U2Rosa-Luxemburg-PlatzVorliegend
U1/U3Schlesisches TorVorliegend
U8SchönleinstraßeVorliegend
U6SeestraßeVorliegend
U8WeinmeisterstraßeGenehmigung in Fertigstellung
U6WestphalwegVorliegend
S75GehrenseestraßeVorliegend
S3Hirschgartenliegt noch nicht vor
S25Karl-Bonhoeffer-Nervenklinikliegt noch nicht vor
S2Marienfeldeliegt noch nicht vor
S5/S7/S75Nöldnerplatzliegt noch nicht vor
S2Yorckstraßeliegt noch nicht vor

Frage 2:

Sofern die Barrierefreiheit noch nicht besteht, inwieweit sind diese Bahnhöfe im #Nahverkehrsplan benannt?

Antwort zu 2:

Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6), Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.

Über diese Ausnahmen hinaus sind gemäß Verkehrsvertrag Abweichungen nur in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zulässig. Bei Abweichungen müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Barrierefreiheit und Alternativlösungen benannt werden; diese können bei Bedarf überprüft werden.

Frage 3:

Wann wird für die bislang nicht barrierefrei ausgestalteten Bahnhöfe Barrierefreiheit erreicht werden (m. d. B. um Einzelaufstellung nach Bahnhof und jeweiligem Zeitplan)?

Antwort zu 3:

Der S-Bahnhof Marienfelde wird im Rahmen der Grundinstandsetzung barrierefrei ausgebaut, dies ist nach derzeitigem Stand für das Jahr 2029 vorgesehen. Der S- Bahnhof Gehrenseestraße wird im kommenden Jahr barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofes Hirschgarten ist derzeit für 2024 vorgesehen, dies ist jedoch abhängig von der Planrechtserteilung und der Vergabe der weiteren Leistungen. Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Nöldnerplatz und Yorckstraße soll im Rahmen umfassender Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgen. Ein zeitlicher Horizont der Realisierung kann hierbei aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit noch nicht genannt werden.

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Seitens der BVG wurden alle notwendigen #Planungsleistungen für U-Bahnhöfe seit spätestens 2015 beauftragt. Da sich aufgrund der Corona-Situation sowie diverser Materialengpässe Probleme in den Bauabläufen ergeben können, sind exakte #Inbetriebnahmetermine derzeit nur bedingt planbar.“

Frage 4:

Wie ist der Stand des Pilotprojekts „Alternative Barrierefreie Beförderung“? Welche Erfahrungen wurden bislang hiermit gemacht?

Antwort zu 4:

Das Pilotprojekt zur Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) soll im Laufe dieses Jahres eingeführt werden. Das Bediengebiet umfasst die Bahnhöfe an der U-Bahn- Linie #U8 sowie auf einem Teilabschnitt der #U5 in Lichtenberg. Im S-Bahn-Bereich wird der Bahnhof Marienfelde an der #S2 einbezogen. Die Erprobung soll bis voraussichtlich Ende 2023 erfolgen, danach ist die stadtweite Einführung vorgesehen. Inwieweit aufgrund des Probebetriebs Änderungen am aktuell entwickelten Konzept erforderlich sind, wird sich erst nach Betriebsaufnahme des Pilotprojekts zeigen. Die BVG befindet sich gerade in der Bearbeitung der Ausschreibung für die erforderlichen Subunternehmerleistungen zum Einsatz und zur Disponierung der als ABB einzusetzenden, barrierefreien Fahrzeuge. Es gab noch viele Nachfragen der Bietenden, weshalb eine neue Verhandlungsrunde vereinbart, und die Frist auf Wunsch von Bieterinnen/Bietern um ca. 4 Wochen verlängert wurde. Bisher gingen zuversichtliche Prognosen von einer möglichen Inbetriebnahme zum 31.7.2022 aus. Die BVG berichtet jedoch, dass sie optimistisch ist, dass ein gutes Angebot zustande kommt und eine Betriebsaufnahme im 3. Quartal 2022 erfolgen kann.

Frage 5:

Der U-Bahnhof #Halemweg sollte bis 2019, der U-Bahnhof #Mierendorffplatz bis 2020 barrierefrei zugänglich sein. Worin ist die Verzögerung geschuldet?

Frage 6:

Wann und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nun die U-Bahnhöfe Halemweg und Mierendorffplatz barrierefrei werden?

Antwort zu 5 und 6:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Der Aufzug U-Bhf. Halemweg wurde im August 2019 in Betrieb genommen.“

Der Aufzugsstandort am U-Bahnhof Mierendorffplatz ist durch die geplante Straßenbahnstrecke vom U-Bahnhof #Turmstraße über den #Mierendorffplatz bis zum S- und U-Bahnhof Jungfernheide planungsbefangen. Deshalb wurde das Plangenehmigungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde im März 2020 ausgesetzt. Sofern die Planung für die Straßenbahnstrecke vorliegt, kann das Plangenehmigungsverfahren für den Aufzug fortgesetzt werden.

Frage 7:

Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung eines zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westend (Süd-Zugang)?

Antwort zu 7:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Am Westend ist ein neuer Zugang geplant. Angedacht ist hier eine barrierefreie Fußgängerbrücke, die den Zugang von Südosten ermöglicht. Da das Projekt sich aktuell in einem frühen Planungsstadium befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Aussagen zur Umsetzung treffen. Wie die baulichen Lösungen daher im Detail aussehen sollen und wann genau mit der Umsetzung begonnen werden kann, wird erst der weitere Projektverlauf zeigen. Die Umsetzung ist aktuell jedoch bis 2032 vorgesehen.“

Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

barrierefrei: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

Frage 1:
Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht eine vollständige #Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 vor.
Wann werden auf den Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen,
die entsprechenden Leitsysteme umgesetzt (Bitte um konkrete Angabe von Bahnhof und Zeitraum)?

„barrierefrei: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat“ weiterlesen

barrierefrei + Bus: Welche Bushaltestellen werden barrierefrei werden?, aus Senat

Frage 1:
Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner
Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den
barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die
Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner
Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit.
Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem
Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen.
Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100
bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom
Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten
Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden.
2
Frage 1a:
Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen,
Sehbeeinträchtigungen u.ä.?
Antwort zu 1a:
Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch
von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus
profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der
barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von
22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen
Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden.
Frage 1b:
Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt?
Frage 1c:
Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings
Antwort zu 1b und 1c:
Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige
Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023
entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist.
Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu
schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre
Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf
betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und
Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer
und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des
jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen einbezogen.
Berlin, den 10.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de