Straßenverkehr: Geht es weiter mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde?, aus Senat

26.03.2024

Frage 1:
Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war?
Antwort zu 1:
lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche
Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

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Straßenverkehr: Baumaßnamen im Dorf Malchow: Transparenz herstellen, aus Senat

05.04.2023

Frage 1:
Welche #Baumaßnahmen im Dorf #Malchow sind bis zum Jahr 2030 geplant?
Antwort zu 1:
Bei der Beantwortung der Fragen wird unterstellt, dass Baumaßnahmen der #Infrastruktur im Zusammenhang mit der #Dorfstraße von Interesse sind.
Im Zeitraum bis ca. 2029 ist eine umfassende #Erneuerung der Dorfstraße Malchow zwischen Ortnitstraße und Blankenburger Pflasterweg geplant.
Frage 2:
Welche Baumaßnahmen sind an der Dorfstraße im Dorf Malchow geplant und wie sieht der #Zeitplan dafür aus?

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow endlich voranbringen, aus Senat

Frage 1: Welchen konkreten #Zeitplan sieht die #Autobahn GmbH (als zuständiger Straßenbaulastträger) zur Realisierung der #Ortsumfahrung #Malchow vor?

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Ahrensfelde, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sach-, Plan- und Baustand zur #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Antwort zu 1:
Das Vorhaben befindet sich in einem derzeit noch ruhenden #Planfeststellungsverfahren
(#PFV). Derzeit wird durch die Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg unter Beachtung
der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse der
naturschutzfachlichen Überprüfungen und des aktuellen Regelwerks die Fortsetzung des
Verfahrens vorbereitet. Nach heutigem Kenntnisstand schätzt das MIL Brandenburg ein,
dass die Unterlagen im ersten Halbjahr 2022 an die Planfeststellungsbehörden übergeben
und dann das PFV mit der öffentlichen Auslegung dieser Unterlagen fortgesetzt werden
wird.

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Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
2
soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
3
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
4
Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
5
Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein -Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
6
Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
7
Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
8
Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
9
Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
10
Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
11
Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
12
Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
13
Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Ahrensfelde – Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Einigung haben Berlin und Brandenburg hinsichtlich der #Finanzierung des „#gedeckelten Trogs“ für
die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde getroffen? Welche Kostenschätzung liegt der Realisierung eines
„gedeckelten Trogs“ aktuell zu Grunde? Welche Kosten müssten nach aktuellen Berechnungen dafür
veranschlagt werden?
Antwort zu 1:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin sind übereingekommen,
dass die auf Berliner Gebiet erforderliche #Streckenführung der Ortsumfahrung Ahrensfelde
der #B158 über die #Klandorfer Straße in Marzahn erfolgt und die Trasse dort in einem
abgesenkten Trog geführt wird, der gedeckelt wird. Die Mehrkosten hierfür gegenüber
einer ebenerdigen Lösung, die eine ca. 6 m hohe Schallschutzmauer erfordern würde,
betragen ca. 10 Mio. EUR, die von Brandenburg und Berlin hälftig getragen werden.
Frage 2:
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung auf die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens?
Wann wird das Verfahren wieder eröffnet?
Frage 3:
Welche Planungsschritte werden nun in welchem Zeitraum erfolgen?
2
Frage 4:
Wann und wie werden die Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligung ausgewertet?
Frage 5:
Können nach jetzigem Verfahrensstand noch grundsätzliche Veränderungen an der Variante vorgenommen
werden? Welche Varianten wären neben der Realisierung des „gedeckelten Trogs“ noch denkbar?
Frage 6:
Inwiefern wäre auch eine Trassenführung über die Wuhletalstraße/Kemberger Straße möglich? Inwiefern
teilt der Senat die Auffassung, dass bei einer solchen Trassenführung auch das Dorf Falkenberg vom
Verkehr entlastet würde, sofern in der Folge die Bitterfelder Straße als Zubringer des Verkehrs aus
Hohenschönhausen dienen würde?
Frage 7:
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Trogs und weiterer Lärmschutzmaßnahmen bestehen
noch?
Antwort zu 2 bis zu 7:
Die Planung des Neubaus der Ortsumgehung Ahrensfelde wird auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung federführend durch das Land Brandenburg bearbeitet. Am
16.09.2011 wurde das #Planfeststellungsverfahren durch Ankündigung der Auslegung der
Antragsunterlage eingeleitet.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander, als
Voraussetzung der Beantwortung der Einwendungen und in Vorbereitung der Erörterung,
ist zwischenzeitlich zum Stillstand gekommen. Grund dafür waren/sind Differenzen
zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem
Bundesrechnungshof (BRH) und den Vorhabenträgern (Länder Berlin und Brandenburg) z.
B. hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tunnels auf Berliner Gebiet und grundsätzlich
hinsichtlich der Berechnung der Lärmemissionen.
Nach der Erklärung der Länder Berlin und Brandenburg sind nunmehr vor
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens die vorliegenden Planungsunterlagen
zu aktualisieren. Die Eckpunkte der Aktualisierung sind zuvor mit dem BMVI abzustimmen.
Die Fragestellungen 2 bis 7 können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden.
Frage 8:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Einrichtung eines Planungsbeirates für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde eine sinnvolle Maßnahme zur weiteren Begleitung der Planungen wäre?
Antwort zu 8:
Darüber ist zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu entscheiden.
3
Frage 9:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern, in dem der
Umweltverbund, insbesondere der öffentliche Personennahverkehr, gefördert wird?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin hat den in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des Umlands
öffentlichen Personennahverkehr in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Die bisher in Lichtenberg endende Linie RB 25 wurde bis zum Bahnhof
Ostkreuz verlängert, so dass Kunden aus dem Umland u. a. den Berliner S-Bahn-Ring
umsteigefrei erreichen können. Weiterhin wurde der Busverkehr zwischen Berlin und der
Gemeinde Ahrensfelde (Ortsteile Klarahöh, Neu Lindenberg und Lindenberg) vom 60- auf
den 20-Minuten-Takt verdichtet.
Frage 10:
Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Möglichkeit einer Taktverdichtung auf der Strecke RB 25
(NEB) einschließlich der Prüfung der Wiederherstellung der Strecke bis Tiefensee/Wriezen?
Antwort zu 10:
Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind für den Schienen-Regionalverkehr
Kapazitätserweiterungen vorgesehen, um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen.
Dabei sind für die RB 25 kurzfristig längere Züge geplant. Im Rahmen der nur in
begrenztem Maße zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist dies im Vergleich zu einer
Taktverdichtung, die die Bestellung zusätzlicher Züge erfordert, die wirtschaftlichere
Lösung. Zu einer Wiederinbetriebnahme der Strecke von Werneuchen über Tiefensee
nach Wriezen kann der Berliner Senat keine Auskunft geben, da dieser Streckenteil im
Land Brandenburg liegt.
Frage 11:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat gemeinsam mit Brandenburg, um die Busverbindungen der
umliegenden Brandenburger Gemeinden in Richtung Berlin mit dem Ziel der verkehrlichen Entlastung der
Ortsteile zu verbessern?
Antwort zu 11:
Der Senat befindet sich über die Arbeitsgruppe der Aufgabenträger des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) in regelmäßigem Austausch mit den
Brandenburger Aufgabenträgern und auch konkret mit dem hier für den Busverkehr
zuständigen Umland-Landkreis Barnim. Das Land Berlin hat dabei auch seine Bereitschaft
erklärt, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs entsprechend der territorialen
Zuständigkeit zu finanzieren. Da jedoch die Siedlungsschwerpunkte vorrangig an der
Achse der RB 25 liegen, liegt der hauptsächliche Fokus weiterer Angebotserweiterung auf
dem schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV).
Frage 12:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um mit den umliegenden Brandenburger Gemeinden die
Radverkehrsverbindungen entlang der B 1, B 5 und B 158 zu verbessern und Lücken zu schließen?
4
Antwort zu 12:
Sowohl die B 1/5 (auf Berliner und Brandenburger Seite) als auch die B 158 in
Ahrensfelde verfügen im Grenzbereich bereits über Radverkehrsanlagen, wenngleich
diese nicht immer den besten Zustand aufweisen. Für Unterhaltung bzw. Ausbau dieser
Radwege sind die jeweiligen Baulastträger zuständig.
Projekte des aktuellen Radverkehrsinfrastrukturprogramms gibt es in den grenznahen
Bereichen der beiden Bundesstraßen gegenwärtig nicht.
Die Anforderungen, die sich aus der Lage Berlins im gemeinsamen Verkehrsraum der
Metropolregion Berlin-Brandenburg und insbesondere aus den Mobilitätsbedürfnissen im
Stadt-Umland-Zusammenhang ergeben, werden in den weiteren Netzplanungen im Sinne
einer integrierten Angebots- und Netzentwicklung Berücksichtigung finden.
Berlin, den 13.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan: Wie ist der Stand des Projektes?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
für das Projekt? Wann soll nach derzeitigen
Planungen mit dem Bau der Ortsumfahrung Malchow
begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow ist
im #Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten und
in den #vordringlichen Bedarf eingeordnet. Baubeginn und
Bauzeiten können gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Frage 2: Welche Varianten der Linienführung der
Ortsumfahrung Malchow wurden bzw. werden geprüft?
Mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll das Ergebnis
des Linienbestimmungsverfahrens vorliegen?
Antwort zu 2: Ein #Linienbestimmungsverfahren ist für
Ortsumfahrungen nicht erforderlich. #Variantenuntersuchungen
werden zu gegebener Zeit beauftragt und durchgeführt
und sind Bestandteil des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens.
Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für die Realisierung
der Ortsumfahrung, einschließlich der neuen Querung
des Bahnaußenringes, angesetzt? Wie hoch wird
nach derzeitigem Stand der Anteil Berlins an den Gesamtkosten
ausfallen? Welche Anpassungen, Rückbauten
o.ä. im bestehenden Straßennetz sind bei Realisierung der
Ortsumfahrung vorgesehen?
Antwort zu 3: Die geschätzten Gesamtkosten (ohne
Planungskosten, Preisstand 2014) im Rahmen der Anmeldung
zum BVWP betragen ca. 20,6 Mio. €. Derzeit sind
keine Kosten für das Land Berlin aufgeführt. Nach bisherigem
Kenntnisstand soll die vorhandene B 2 in der Ortslage
Malchow im Norden südlich der Bahnanlagen und
im Süden südlich der Ortnitzstaße abgehängt werden.
Parallel mit der Planung zur OU wird ein Konzept zur
Umgestaltung der Straßen in der Ortslage Malchow erarbeitet
werden.
Frage 4: Welche Erkenntnisse über natur- und umweltschützerische
Belange liegen dem Senat bezüglich
der möglichen Streckenführung durch das Malchower
Luch (Feuchtwiesen zwischen der Stadtrandsiedlung
Malchow und dem Dorf Malchow) vor? Welche Untersuchungen
wurden dazu bislang durchgeführt?
Frage 5: Wie plant der Senat den Schutz des Moorund
Feuchtgebietes Malchower Luch bei dem Bau der
Ortsumfahrung Malchow zu gewährleisten? Auf welches
Alter und welche Mächtigkeit wird das Niedermoor geschätzt?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf
den Wasserstand und damit einhergehende Gefahren für
die angrenzenden Grundstücke und Häuser in den umliegenden
Siedlungsgebieten? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr möglicher Risiken geplant?
Frage 6: Wie soll mit Ausgleichsmaßnahme die im
Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und
dem Dorf Malchow 2010, für einen Bauabschnitt der A
10, geschaffen wurden umgegangen werden, wenn die
Ortsumfahrung realisiert wird? Wie soll bei einem Wegfall
dieser Ausgleichsmaßnahme der entstehende Umweltschaden
behoben werden?
Frage 7: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 4 bis 7: Die Fragen 4 bis 7 können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Nach Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen
für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
werden diese u.a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS), der Immissionsschutzuntersuchungen,
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) sowie der Untersuchungen zum Artenschutz
beauftragt, untersucht und bewertet werden und fließen in
die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ein.
Frage 8: Wie soll die laut Anmeldungsunterlagen zum
Bundesverkehrswegeplan beabsichtigte Querung des
Bahnaußenringes (Bahnstrecke Karow – Wartenberg)
erfolgen? Welche Kosten werden für diese Querung angesetzt?
Antwort zu 8: Hierzu liegen noch keine detaillierten
Untersuchungen vor. Im Rahmen der Anmeldung zum
BVWP wurden die Kosten für das Überführungsbauwerk
Bahnstrecke Deutsche Bahn AG und Anpassungen an der
vorhandenen Querung mit ca. 1 Mio. € geschätzt.
Frage 9: Ist eine eventuell im Zusammenhang mit der
Sanierung der Malchower Dorfstraße einzurichtende
Behelfsfahrbahn (Baustraße) nach Abschluss der dortigen
Bauarbeiten für eine Nutzung als Trasse der Ortsumfahrung
geplant oder möglich?
Antwort zu 9: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
steht noch nicht fest, ob für die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) erforderlich ist.
Frage 10: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von
Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja,
wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 10: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" wurde bereits
informiert und es wird vor Baubeginn weitere Informationen
und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen
und Anwohner in den Planungsphasen geben.
Frage 11: Welches Verkehrsaufkommen wird nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung Malchow auf der Ortsumfahrung
selbst und welches Verkehrsaufkommen auf
der Dorfstraße Malchow prognostiziert? Ist bei dieser
Prognose ein erweitertes SPNV- Angebot über den SBahnhof
Wartenberg, Richtung geplantem Turmbahnhof
Karower Kreuz ggf. mit einem Zwischenhalt, berücksichtigt
worden. Wenn nicht, wie würde sich das Prognoseergebnis
verändern? Wie ist das Ergebnis aktueller Verkehrszählungen
in diesem Bereich?
Antwort zu 11: Auf der Basis der Anmeldeunterlagen
zum BVWP ist für die OU im Prognosefall eine Verkehrsbelastung
von ca. 30.000 Kfz/24 h prognostiziert.
Eine umfassende Entlastung der Ortslage kann erst
mit Umsetzung der Planung zur verlängerten EgonErwin-Kisch-Straße
erfolgen. Für diesen Planfall wird mit
einer Verkehrsbelastung unter 5.000 Kfz/24 h werktags
gerechnet.
Bei dem SPNV1
-Angebot handelt es sich um die sogenannte
„Nahverkehrstangente“. Diese ist im aktuell
gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr als eine langfristige
Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach
2025 eingestellt.
Für einen Haltepunkt der Nahverkehrstangente in diesem
Bereich kann nur eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden,
wenn umfangreiche städtebauliche Entwicklungen
erfolgen. Dies führt auch derzeit zu der Einschätzung,
dass die für ein entsprechendes Angebot erforderlichen
Schieneninfrastrukturergänzungen einen Realisierungszeitpunkt
vor 2025 ausschließen. Es kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit
sich das prognostizierte Verkehrsaufkommen der OU
Malchow dann verändern könnte. Eine deutliche Verkehrsmittelverlagerung
ist nicht zu erwarten.
Die Straßenverkehrszählung 2014 für Berlin zeigt in
der Ortslage eine Verkehrsbelastung von ca. 23.400
Kfz/24 h werktags, davon ca. 1.340 Lkw/24 h werktags.
Weitere Daten siehe
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Berlin, den 24. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)

Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Planfeststellungsverfahren
zur #Verbindungsstraße #Karow
#B2?
Antwort zu 1: Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
hat vom 23. September 2014 bis 23.
Oktober 2014 stattgefunden. Es gingen fristgerecht 565
Einwendungsschreiben von 760 Einwenderinnen und
Einwendern sowie 29 Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange ein.
Frage 2: Sind die Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2014 ausgewertet und eingearbeitet?
Frage 4: Welche Planänderungen erfolgen aufgrund
der Öffentlichkeitsbeteiligung?
Antwort zu 2 und 4: Die aufgrund der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen und Einwendungen der
beteiligten Behörden und Stellen sowie der Bürgerinnen
und Bürger werden zurzeit aufbereitet. Infolge der Vielzahl
der Einwendungen und Themenbereiche gestaltet
sich der Prozess sehr aufwändig. Sie wurden deshalb
nach Themenkomplexen geordnet und in ein digitales
System eingepflegt. Die Antwortentwürfe für alle Komplexe
liegen nunmehr vor und gegenwärtig erfolgt die
thematische Auseinandersetzung hinsichtlich gegebenenfalls
erforderlichen Änderung-/Ergänzungsbedarfes der
Planungsunterlagen.
Frage 3: Wann wird die Erörterung der Einwendungen
stattfinden?
Antwort zu 3: Der Erörterungstermin wird voraussichtlich
im 4. Quartal 2016 stattfinden.
Frage 5: Inwieweit ist die Verbindungsstraße Karow –
B2 für den prognostizierten Nutzen der westlichen #Ortsumfahrung
#Malchow erforderlich?
Antwort zu 5: Es liegt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
der IVV Aachen aus 2012 im Auftrag des heutigen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vor. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Ortsumfahrung
(OU) Malchow ist damit belegt. Das NutzenKosten-Verhältnis
beträgt 4,2 : 1. Die Verbindungsstraße
Karow – B 2 wurde dieser Untersuchung nicht zu Grunde
gelegt.
Beide Vorhaben begründen sich aus unterschiedlichen
verkehrlichen Erfordernissen und bedingen sich gegenseitig
nicht.
Frage 6: Welchen Planungs- bzw. Verfahrensstand hat
die geplante #Verlängerung der #Egon-Erwin-Kisch-Straße
zwischen B2 und Wartenberger Weg?
Antwort zu 6: Bisher gibt es nur eine Machbarkeitsstudie
„Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin-KischStraße
und B 2 in Berlin Lichtenberg“ einschließlich einer
Variantenuntersuchung aus dem Jahr 2006/2007.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Stadtentwicklungsplans
(StEP) Verkehr und im Straßenplan des Landes
Berlin enthalten.
Frage 7: Welche #Abhängigkeiten bestehen zwischen
diesen drei #Straßenprojekten? Könnte die Verlängerung
der Egon-Erwin-Kisch Straße zwischen B2 und Wartenberger
Weg die Ortsumfahrung Malchow ersetzen oder
umgedreht?
Antwort zu 7: Direkte Abhängigkeiten zwischen den
drei Straßenplanungen bestehen nicht. Sie haben jeweils
eigene, voneinander unabhängige verkehrliche Begründungen.
Bei Umsetzung aller drei Maßnahmen könnten
die Verkehrsverteilungen zwischen Wartenberg und
Karow bzw. Blankenburg optimiert werden.
Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße würde
nach Realisierung zu einer weiteren Teilentlastung in
der Ortslage Malchow führen, da sie die in Ost-WestRichtung
verlaufenden Versatzverkehre zwischen Wartenberger
Weg und Blankenburger Pflasterweg aufnehmen
könnte. Diese Verkehre können durch die westliche
Ortsumfahrung Malchow nicht aufgenommen werden und
müssen ohne Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 weiterhin durch die Ortslage geführt
werden.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow dient ausschließlich
der Entlastung der Ortslage Malchow und
übernimmt die Verkehrsbeziehungen in Nord-SüdRichtung
(zwischen den in Richtung Innenstadt befindlichen
Berliner Bezirken entlang der B2 und Brandenburg
einschließlich der A 10).
Frage 8: Welchen zeitlichen Rahmen haben die weiteren
Planungen und Bau dieser drei Straßenprojekte?
Frage 9: Wer ist für die Planung dieser drei Straßenprojekte
zuständig?
Antwort zu 8 und 9: Die Verbindungsstraße zwischen
Karow und B 2 befindet sich im Planfeststellungsverfahren
(s. Antworten 1 bis 4). Vor Umsetzung der Neubaumaßnahme
ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss
erforderlich. Ein Baubeginn ist nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht vor 2018 möglich. Vorhabenträger ist
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow ist aktuell im
Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf
aufgenommen worden. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren
nach Bundesfernstraßengesetz müssen erst
die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden. Eine terminliche Einschätzung hinsichtlich
eines Baubeginns ist derzeit nicht möglich. Vorhabenträger
wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt des Landes Berlin als Auftragsverwaltung
des Bundes.
Für die Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 wird ein Planfeststellungsverfahren
nach Berliner Straßengesetz erforderlich. Gegenwärtig
kann hierfür keine zeitliche Aussage getroffen werden.
Als Vorhabenträger würde nach gegenwärtigem Kenntnisstand
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt fungieren.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)