allg.: Stadteingang West – Start für den Masterplan, aus Senat

08.04.2024

https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/2024/pressemitteilung.1434651.php

Das seit Ende 2022 durchgeführte #Vergabeverfahren im wettbewerblichen Dialog für den #Stadteingang West wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Planungsteams von Hosoya Schaefer Architects AG aus Zürich und Agence Ter.de GmbH aus Karlsruhe sind mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Ein Empfehlungsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft und Verwaltung sowie Expertinnen und Experten, hatte sich nach intensiver #Rückkopplung mit der interessierten #Öffentlichkeit in mehreren Veranstaltungen für das städtebauliche Konzept des schweizerisch-deutschen Teams ausgesprochen. Dieser umfangreiche Beteiligungsprozess wurde durchgeführt, um eine grundlegende Konzeption für das Planungsgebiet Stadteingang West zu entwickeln.

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Straßenverkehr: Geht es weiter mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde?, aus Senat

26.03.2024

Frage 1:
Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war?
Antwort zu 1:
lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche
Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

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S-Bahn: Führt der Systementscheid zur Nahverkehrstangente (NVT) zu einem 2. S-Bahn-Ringoderbremstdieaktuelle Planung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) die Schienen-TVO aus?, aus Senat

18.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die #Nahverkehrstangente („#NVT“; zusätzliches #Gleispaar am östlichen Berliner #Außenring#BAR“) für ein klima- und sozialverträgliches #Verkehrsangebot in den östlichen Berliner Bezirken und darüber hinaus ins Umland erhebliche Bedeutung hat.

Bereits vor Jahrzehnten wurde aufgrund des Bedarfs einer östlichen Schienen-Tangente eine zweigleisige (östliche) Erweiterung der (beizubehaltenden) Fernbahngleise des Berliner Außenrings geplant, die Fläche wurde seitdem #freigehalten, und es wurden sogar schon #Vorleistungen erbracht.

Frage 1:

Aus welchen Gründen drängt es sich planerisch auf, die Nahverkehrstangente auf der #Ostseite der #Fernbahntrasse des Berliner Außenrings (BAR) einzuordnen?

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Straßenverkehr: Umgestaltung des Breitenbachplatzes und Abriss der Brücke, aus Senat

23.10.2023

Frage 1: Sind Änderungen am bestehenden #Flächennutzungsplan rund um den #Breitenbachplatz und das nahe Umfeld in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf geplant? Falls ja, bitte konkret benennen.

Frage 2: Welche künftigen Nutzungsformen sind vorgesehen, insbesondere auf der Fläche der #abzureißenden #Brücke und der #Zubringer?

Frage 3: Welche Art der #Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu welchen Zeitpunkten geplant? Wenn nichts geplant sein sollte, warum nicht und wie wird dann mit dem Areal verfahren? 2

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Güterverkehr: Flächenfreihaltung für lokale Güterumschlagplätze an Eisenbahnstrecken, aus Senat

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass es notwendig ist, um eine Verlagerung des #Güterverkehrs auf die
Schiene zu erreichen, Flächen an zentrumsnahen #Eisenbahnstrecken freizuhalten, um dort künftig lokale
#Umschlagplätze einzurichten, auf denen Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger ohne Kran
horizontal oder kleinere, möglichst standardisierte Gefäße bzw. Paletten für den Weitertransport
umgeschlagen werden können?
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der Berliner Innenring wegen seiner zentrumsnahen Lage besonders
gut für das Einrichten derartiger lokaler Umschlagplätze geeignet ist, weil damit der Lkw-Verkehr von und zu
den Quell- und Zielpunkten möglichst kurz gehalten werden und im Vergleich zu den weiter außerhalb
liegenden Güterverkehrszentren nochmal erheblich reduziert werden kann?
Antwort zu 1 und 2:

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow schnell planen und fertigstellen, aus Senat

Frage 1:
Welche planungsrechtlichen Vorbereitungen hat das Land Berlin getroffen, um an der Realisierung der
#Ortsumfahrung #Malchow zu arbeiten?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) 2015
angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein #Planungsstand aus 2013 und eine
#Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2025. Im Ergebnis wurde diese
#Straßenbaumaßnahme in den BWVP 2030 (bis 2017 als BVWP 2015 betitelt) als neues
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf mit aufgenommen.

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Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
3
sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
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der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
5
Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Ausbau des Straßenbahnnetzes Trassen für die Tram in Berlin sollen verbindlich gesichert werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-des-strassenbahnnetzes-trassen-fuer-die-tram-in-berlin-sollen-verbindlich-gesichert-werden/26589042.html

Die Koalition will geplante #Straßenbahntrassen in den #Flächennutzungsplan aufnehmen. Der #Fahrgastverband findet das Vorhaben richtig, aber halbherzig.

Der Ausbau der #Straßenbahn kommt zwar langsamer voran als von der rot-rot-grünen Koalition eigentlich geplant, aber er soll zumindest nicht an Flächenkonflikten scheitern. Um sicherzustellen, dass auch für spätere Ausbauten die wahrscheinlichen Trassen freigehalten werden, haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen einen Antrag namens „Aufnahme von Straßenbahntrassen in den Flächennutzungsplan“ formuliert.

Darin wird der Senat aufgefordert, möglichst schnell ein Änderungsverfahren für den Flächennnutzungsplan (#FNP) einzuleiten, damit potentielle #Tramtrassen für alle Verwaltungen erkennbar und bei allen Straßen- und Brückenplanungen berücksichtigt werden. Der Beschluss soll für die Strecken gelten, die im „Bedarfsplan“ des 2019 verfassten #Nahverkehrsplan erwähnt sind.

Namentlich sind das der zweigleisige Ausbau der Linie #62 in #Mahlsdorf, der Neubau der Straße vom Alexanderplatz zum #Kulturforum am Potsdamer Platz sowie die spätere Verlängerung Richtung #Wittenbergplatz und Zoo sowie zum Rathaus #Steglitz. Außerdem der Weiterbau vom U-Bahnhof Turmstraße zum #Mierendorffplatz und zum Bahnhof #Jungfernheide, die Strecke von der …

Straßenbahn: Betriebshöfe Berlins für Erweiterungen des Straßenbahnnetzes, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Betriebshöfe unterhält die BVG an welchen Standorten in Berlin (Adressen)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„6 Standorte:
#Betriebshof #Lichtenberg #Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin
Betriebshof #Marzahn #Landsberger Allee 576, 12681 Berlin
Betriebshof #Köpenick #Wendenschloßstraße 138, 12557 Berlin
Betriebshof #Weißensee #Bernkasteler Str. 79/80, 13088 Berlin
Betriebshof #Schöneweide #Nalepastraße 215-223, 12459 Berlin
Betriebshof #Niederschönhausen #Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin“
Frage 2:
Welche Straßenbahnbetriebsbahnhöfe wurden von 2018 bis 2020 in welcher Weise optimiert und wie wurde
hier konkret den Kapazitätszuwächsen Rechnung getragen? Welche Betriebsbahnhöfe sollen in den
kommenden Jahren in welcher Hinsicht optimiert werden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die wegen der noch laufenden Fahrzeugbeschaffung vom Typ #Flexity erforderlichen
Anpassungen sowie der Neubau von #Werkstattinfrastruktur wurden fortgeführt. Dabei
entstanden in Marzahn und Weißensee neue Arbeitsstände. Der Betriebshof Weißensee
wird in den nächsten Jahren umgebaut und erhält zusätzliche Werkstattinfrastruktur sowie
bedarfsorientierte Aufstellkapazitäten. Erweiterungen der Betriebshofkapazitäten sind auf
den bestehenden Betriebshöfen nur in Lichtenberg zu Lasten der Buskapazitäten möglich.
Der Betriebshof Niederschönhausen könnte als Stützpunkt genutzt werden, falls die Fläche
für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht ausreichend groß bemessen sein sollte.
Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof Niederschönhausen nur im Verbund mit einem
anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 3:
Welche Betriebsbahnhöfe erreichen bis Mitte und Ende der Zwanzigerjahre ihre Kapazitätsgrenze und welche
werden stillgelegt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle Straßenbahnbetriebshöfe erreichen ihre Kapazitätsgrenze. Der Neubau des
Betriebshofes #Adlershof soll die Standorte Köpenick und Schöneweide ersetzen. Beide
Standorte sollen beginnend mit der Inbetriebnahme Adlershof für die Nutzung als
Straßenbahnbetriebshof außer Betrieb genommen werden. Inwieweit die Standorte
Köpenick und Schöneweide als Reservefläche betriebsfähig gehalten werden, steht in
Abhängigkeit zur Umsetzung des Neubaustreckenprogramms und der Errichtung neuer
Betriebshofkapazitäten im Blankenburger Süden und in Tegel.“
Frage 4:
Welches Ergebnis/welche Erkenntnisse hat die Potenzialanalyse der Bestandbetriebsbahnhöfe (Weißensee,
Lichtenberg, ggf. Marzahn), die bis 2022 abgeschlossen seien soll?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine veröffentlichte Potenzialanalyse ist der BVG nicht bekannt. Interne Kapazitätsplanungen haben zu den unter Frage 3 genannten Maßnahmen geführt.“
Frage 5:
Sind Standorte im Westteil Berlins für zukünftige Straßenbahnbetriebshöfe geplant oder werden geprüft?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind keine Standorte geplant?
Frage 6:
Welche Flächensicherungen sind vorgesehen, um künftige Betriebshöfe zu ermöglichen? Falls keine
angedacht sind, warum nicht?
3
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Entwicklung des Areals „Urban Tech Republic“ als Standort für einen
#Straßenbahnbetriebshof?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Derzeit wird im Bereich der sog. „#Urban Tech Republic“ ein Standort für einen
Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
#Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan soll,
parallel zum darauffolgenden #Planfeststellungsverfahren, der #Flächennutzungsplan (FNP)
geändert werden.
Frage 8:
Wie ist die aktuelle Planung für einen neuen Betriebshof in Adlershof für den Süden ab 2025? Wie ist die
konkrete Planung im Rahmen der drei Baustufen von 2024 bis 2028?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zum Jahresende 2025 erfolgt die Teilinbetriebnahme der #Abstellfläche. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme einschließlich der Werkstattinfrastruktur ist bis
2028 geplant.“
Frage 9:
Wie ist die aktuelle Planung für einen weiteren Betriebshof im Norden, z. B. Blankenburger Pflasterweg?
Antwort zu 9:
Die Standortuntersuchung für einen Betriebshof im Blankenburger Süden ist fachlich
abgeschlossen. Folgende sieben Standorte wurden betrachtet:
– Blankenburger Süden zwischen der BAB (Bundesautobahn) A 114 und der Stettiner Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet #Heinersdorf,
– Blankenburger Süden ehemaliges #Rieselfeld / FNP-Standort,
#Elisabethaue,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Darßer Straße.
Eine Entscheidung für einen oder ggf. mehrere weiterzuverfolgende Standorte soll im
Lenkungsausschuss Stadtquartiere Ende September 2020 erfolgen.
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Frage 10:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung einer neuen #Straßenbahninfrastruktur in Spandau? Wie lautet im
Einzelnen die konzeptionelle Planung und welche Standorte für Straßenbahnbetriebsbahnhöfe bestehen?
Frage 11:
Wird für ein künftiges Spandauer Straßenbahn-(Insel-)Teilnetz ein Betriebshofstandort gesichert? Wenn ja,
welcher Standort ist vorgesehen? Wenn nein, warum wird kein Betriebshof-Standort bereits planerisch
vorgesehen?
Frage 12:
Gibt es Überlegungen, die Infrastruktur der Werkstatt Berlin Spandau der Havelländischen Eisenbahn
Aktiengesellschaft (HVLE) am Johannisstift für einen Straßenbahnbetriebshof zu nutzen und zu sichern?
Wenn ja, wie ist der Stand der Überlegungen? Wenn nein, warum wird das nicht in Betracht gezogen?
Antworten zu 10, 11 und 12:
Planungen für eine neue Straßenbahninfrastruktur in Spandau befinden sich in der Phase
von grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen. Daher können derzeit noch keine
Aussagen zu zukünftigen Standorten von Straßenbahnbetriebshöfen gemacht werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftige Netzteile in Spandau zum Teil auch
durch Bestands- bzw. geplante Kapazitäten abgedeckt werden können. Siehe hierzu auch
Antwort auf Fragen 5, 6 und 7.
Frage 13:
Welche konkreten Maßnahmen zur Absicherung der Kapazitätsentwicklung sind bis 2022, bis 2025 und 2030
und fortlaufend geplant?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu den Maßnahmen bis 2022 verweisen wir auf die Antwort unter Frage 2.
Bis 2030 und darüber hinaus müssen weitere Betriebshöfe in Betrieb genommen werden.
Als neue Betriebshöfe befinden sich diese im Bereich #Tegel (#UTR) und im Nordwesten
(Bereich Blankenburger Süden).“
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz