Straßenverkehr: Umgestaltung des Breitenbachplatzes und Abriss der Brücke, aus Senat

23.10.2023

Frage 1: Sind Änderungen am bestehenden #Flächennutzungsplan rund um den #Breitenbachplatz und das nahe Umfeld in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf geplant? Falls ja, bitte konkret benennen.

Frage 2: Welche künftigen Nutzungsformen sind vorgesehen, insbesondere auf der Fläche der #abzureißenden #Brücke und der #Zubringer?

Frage 3: Welche Art der #Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu welchen Zeitpunkten geplant? Wenn nichts geplant sein sollte, warum nicht und wie wird dann mit dem Areal verfahren? 2

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Güterverkehr: Flächenfreihaltung für lokale Güterumschlagplätze an Eisenbahnstrecken, aus Senat

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass es notwendig ist, um eine Verlagerung des #Güterverkehrs auf die
Schiene zu erreichen, Flächen an zentrumsnahen #Eisenbahnstrecken freizuhalten, um dort künftig lokale
#Umschlagplätze einzurichten, auf denen Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger ohne Kran
horizontal oder kleinere, möglichst standardisierte Gefäße bzw. Paletten für den Weitertransport
umgeschlagen werden können?
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der Berliner Innenring wegen seiner zentrumsnahen Lage besonders
gut für das Einrichten derartiger lokaler Umschlagplätze geeignet ist, weil damit der Lkw-Verkehr von und zu
den Quell- und Zielpunkten möglichst kurz gehalten werden und im Vergleich zu den weiter außerhalb
liegenden Güterverkehrszentren nochmal erheblich reduziert werden kann?
Antwort zu 1 und 2:

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow schnell planen und fertigstellen, aus Senat

Frage 1:
Welche planungsrechtlichen Vorbereitungen hat das Land Berlin getroffen, um an der Realisierung der
#Ortsumfahrung #Malchow zu arbeiten?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) 2015
angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein #Planungsstand aus 2013 und eine
#Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2025. Im Ergebnis wurde diese
#Straßenbaumaßnahme in den BWVP 2030 (bis 2017 als BVWP 2015 betitelt) als neues
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf mit aufgenommen.

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Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
3
sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
4
der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
5
Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
6
Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Ausbau des Straßenbahnnetzes Trassen für die Tram in Berlin sollen verbindlich gesichert werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-des-strassenbahnnetzes-trassen-fuer-die-tram-in-berlin-sollen-verbindlich-gesichert-werden/26589042.html

Die Koalition will geplante #Straßenbahntrassen in den #Flächennutzungsplan aufnehmen. Der #Fahrgastverband findet das Vorhaben richtig, aber halbherzig.

Der Ausbau der #Straßenbahn kommt zwar langsamer voran als von der rot-rot-grünen Koalition eigentlich geplant, aber er soll zumindest nicht an Flächenkonflikten scheitern. Um sicherzustellen, dass auch für spätere Ausbauten die wahrscheinlichen Trassen freigehalten werden, haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen einen Antrag namens „Aufnahme von Straßenbahntrassen in den Flächennutzungsplan“ formuliert.

Darin wird der Senat aufgefordert, möglichst schnell ein Änderungsverfahren für den Flächennnutzungsplan (#FNP) einzuleiten, damit potentielle #Tramtrassen für alle Verwaltungen erkennbar und bei allen Straßen- und Brückenplanungen berücksichtigt werden. Der Beschluss soll für die Strecken gelten, die im „Bedarfsplan“ des 2019 verfassten #Nahverkehrsplan erwähnt sind.

Namentlich sind das der zweigleisige Ausbau der Linie #62 in #Mahlsdorf, der Neubau der Straße vom Alexanderplatz zum #Kulturforum am Potsdamer Platz sowie die spätere Verlängerung Richtung #Wittenbergplatz und Zoo sowie zum Rathaus #Steglitz. Außerdem der Weiterbau vom U-Bahnhof Turmstraße zum #Mierendorffplatz und zum Bahnhof #Jungfernheide, die Strecke von der …

Straßenbahn: Betriebshöfe Berlins für Erweiterungen des Straßenbahnnetzes, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Betriebshöfe unterhält die BVG an welchen Standorten in Berlin (Adressen)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„6 Standorte:
#Betriebshof #Lichtenberg #Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin
Betriebshof #Marzahn #Landsberger Allee 576, 12681 Berlin
Betriebshof #Köpenick #Wendenschloßstraße 138, 12557 Berlin
Betriebshof #Weißensee #Bernkasteler Str. 79/80, 13088 Berlin
Betriebshof #Schöneweide #Nalepastraße 215-223, 12459 Berlin
Betriebshof #Niederschönhausen #Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin“
Frage 2:
Welche Straßenbahnbetriebsbahnhöfe wurden von 2018 bis 2020 in welcher Weise optimiert und wie wurde
hier konkret den Kapazitätszuwächsen Rechnung getragen? Welche Betriebsbahnhöfe sollen in den
kommenden Jahren in welcher Hinsicht optimiert werden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die wegen der noch laufenden Fahrzeugbeschaffung vom Typ #Flexity erforderlichen
Anpassungen sowie der Neubau von #Werkstattinfrastruktur wurden fortgeführt. Dabei
entstanden in Marzahn und Weißensee neue Arbeitsstände. Der Betriebshof Weißensee
wird in den nächsten Jahren umgebaut und erhält zusätzliche Werkstattinfrastruktur sowie
bedarfsorientierte Aufstellkapazitäten. Erweiterungen der Betriebshofkapazitäten sind auf
den bestehenden Betriebshöfen nur in Lichtenberg zu Lasten der Buskapazitäten möglich.
Der Betriebshof Niederschönhausen könnte als Stützpunkt genutzt werden, falls die Fläche
für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht ausreichend groß bemessen sein sollte.
Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof Niederschönhausen nur im Verbund mit einem
anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 3:
Welche Betriebsbahnhöfe erreichen bis Mitte und Ende der Zwanzigerjahre ihre Kapazitätsgrenze und welche
werden stillgelegt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle Straßenbahnbetriebshöfe erreichen ihre Kapazitätsgrenze. Der Neubau des
Betriebshofes #Adlershof soll die Standorte Köpenick und Schöneweide ersetzen. Beide
Standorte sollen beginnend mit der Inbetriebnahme Adlershof für die Nutzung als
Straßenbahnbetriebshof außer Betrieb genommen werden. Inwieweit die Standorte
Köpenick und Schöneweide als Reservefläche betriebsfähig gehalten werden, steht in
Abhängigkeit zur Umsetzung des Neubaustreckenprogramms und der Errichtung neuer
Betriebshofkapazitäten im Blankenburger Süden und in Tegel.“
Frage 4:
Welches Ergebnis/welche Erkenntnisse hat die Potenzialanalyse der Bestandbetriebsbahnhöfe (Weißensee,
Lichtenberg, ggf. Marzahn), die bis 2022 abgeschlossen seien soll?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine veröffentlichte Potenzialanalyse ist der BVG nicht bekannt. Interne Kapazitätsplanungen haben zu den unter Frage 3 genannten Maßnahmen geführt.“
Frage 5:
Sind Standorte im Westteil Berlins für zukünftige Straßenbahnbetriebshöfe geplant oder werden geprüft?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind keine Standorte geplant?
Frage 6:
Welche Flächensicherungen sind vorgesehen, um künftige Betriebshöfe zu ermöglichen? Falls keine
angedacht sind, warum nicht?
3
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Entwicklung des Areals „Urban Tech Republic“ als Standort für einen
#Straßenbahnbetriebshof?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Derzeit wird im Bereich der sog. „#Urban Tech Republic“ ein Standort für einen
Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
#Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan soll,
parallel zum darauffolgenden #Planfeststellungsverfahren, der #Flächennutzungsplan (FNP)
geändert werden.
Frage 8:
Wie ist die aktuelle Planung für einen neuen Betriebshof in Adlershof für den Süden ab 2025? Wie ist die
konkrete Planung im Rahmen der drei Baustufen von 2024 bis 2028?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zum Jahresende 2025 erfolgt die Teilinbetriebnahme der #Abstellfläche. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme einschließlich der Werkstattinfrastruktur ist bis
2028 geplant.“
Frage 9:
Wie ist die aktuelle Planung für einen weiteren Betriebshof im Norden, z. B. Blankenburger Pflasterweg?
Antwort zu 9:
Die Standortuntersuchung für einen Betriebshof im Blankenburger Süden ist fachlich
abgeschlossen. Folgende sieben Standorte wurden betrachtet:
– Blankenburger Süden zwischen der BAB (Bundesautobahn) A 114 und der Stettiner Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet #Heinersdorf,
– Blankenburger Süden ehemaliges #Rieselfeld / FNP-Standort,
#Elisabethaue,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Darßer Straße.
Eine Entscheidung für einen oder ggf. mehrere weiterzuverfolgende Standorte soll im
Lenkungsausschuss Stadtquartiere Ende September 2020 erfolgen.
4
Frage 10:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung einer neuen #Straßenbahninfrastruktur in Spandau? Wie lautet im
Einzelnen die konzeptionelle Planung und welche Standorte für Straßenbahnbetriebsbahnhöfe bestehen?
Frage 11:
Wird für ein künftiges Spandauer Straßenbahn-(Insel-)Teilnetz ein Betriebshofstandort gesichert? Wenn ja,
welcher Standort ist vorgesehen? Wenn nein, warum wird kein Betriebshof-Standort bereits planerisch
vorgesehen?
Frage 12:
Gibt es Überlegungen, die Infrastruktur der Werkstatt Berlin Spandau der Havelländischen Eisenbahn
Aktiengesellschaft (HVLE) am Johannisstift für einen Straßenbahnbetriebshof zu nutzen und zu sichern?
Wenn ja, wie ist der Stand der Überlegungen? Wenn nein, warum wird das nicht in Betracht gezogen?
Antworten zu 10, 11 und 12:
Planungen für eine neue Straßenbahninfrastruktur in Spandau befinden sich in der Phase
von grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen. Daher können derzeit noch keine
Aussagen zu zukünftigen Standorten von Straßenbahnbetriebshöfen gemacht werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftige Netzteile in Spandau zum Teil auch
durch Bestands- bzw. geplante Kapazitäten abgedeckt werden können. Siehe hierzu auch
Antwort auf Fragen 5, 6 und 7.
Frage 13:
Welche konkreten Maßnahmen zur Absicherung der Kapazitätsentwicklung sind bis 2022, bis 2025 und 2030
und fortlaufend geplant?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu den Maßnahmen bis 2022 verweisen wir auf die Antwort unter Frage 2.
Bis 2030 und darüber hinaus müssen weitere Betriebshöfe in Betrieb genommen werden.
Als neue Betriebshöfe befinden sich diese im Bereich #Tegel (#UTR) und im Nordwesten
(Bereich Blankenburger Süden).“
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Freigehaltene Flächen in Berlin für Tram, U-Bahn und S-Bahn Ausbau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Straßenbahnen #freigehalten?
Antwort zu 1:
Im #Flächennutzungsplan Berlin (#FNP) sind Straßenbahnstrecken generell nicht dargestellt,
daher gibt es hierüber, anders als bei U-Bahnen und Eisenbahninfrastruktur, keine direkte
baurechtliche Absicherung einer #Trassenfreihaltung. Allerdings enthielten Berichte zu
älteren Flächennutzungsplänen eine Karte über zu berücksichtigende Planungen für den
Verkehrsträger Straßenbahn. Seit Januar 2020 liegen im Rahmen der stets zu
aktualisierenden FNP-Planung neue sogenannte Themenkarten vor. Die Themenkarte
Straßenbahn ist im Internet einsehbar unter dem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf.
Im Rahmen beispielsweise von Bebauungsplanverfahren konnten und werden daher
Flächen für zukünftige Vorhaben gesichert werden.
Für die Flächensicherung neuer Straßenbahnmaßnahmen orientiert sich der Senat im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an den Vorgaben des Bedarfsplans
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Bedarfsplans) des Nahverkehrsplans Berlin
2019 bis 2023. In diesem sind die vorgesehenen Straßenbahnmaßnahmen nach
Dringlichkeit kategorisiert und mit einem voraussichtlichen Inbetriebnahmetermin hinterlegt.
Neben diesen Planungen sind in einigen Bebauungsplänen weitere Trassenfreihaltungen
auf kleinräumiger Ebene gesichert. Das betrifft auch Anforderungen aus älteren Planungen,
die vom Senat gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
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Frage 2:
Gibt es hier schon konkrete #Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 2:
Aufgrund der geringeren Eingriffstiefe und des geringeren Bauaufwands sind
Bauvorleistungen für Straßenbahnstrecken weniger markant als bei anderen
Schienenverkehrsmitteln. Bauvorleistungen für mögliche Straßenbahnverlängerungen
bestehen beispielsweise in Form von freigehaltenen Mittelstreifen (z.B. Potsdamer Straße/
Boulevard der Stars, Daumstraße) oder durch planungsrechtlich abgesicherte
Seitenstreifen. Diese sind über Bebauungspläne abgesichert.
Frage 3:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von U-Bahnen freigehalten?
Antwort zu 3:
Alle Flächenfreihaltungen des Berliner Senats für mögliche U-Bahn-Verlängerungen sind im
Flächennutzungsplan Berlin (FNP) dargestellt. Für ältere Planungen, z.B. der Verlängerung
der U9 über den Bahnhof Lankwitz hinaus, gibt es sogenannte Tunneldienstbarkeiten, die
in Grundbüchern von betroffenen Immobilien eingetragen sind. Diese liegen dem Senat im
Detail nicht vor.
Im Februar 2019 wurde der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-
2023 vom Berliner Senat verabschiedet. Darin sind über den FNP hinausgehende mögliche
U-Bahn-Maßnahmen genannt:
 Verlängerung der #U1 von Warschauer Straße nach #Ostkreuz,
 Abzweigstrecke der #U6 von Kurt-Schumacher-Platz zur #UTR (Urban Tech Republic),
 Verlängerung der #U9 von Osloer Straße über Wollankstraße Richtung #Pankow.
Für diese Strecken gibt es aktuell wenige bis keine Flächenfreihaltungen, da notwendige
Untersuchungen (bspw. Nachweis der Machbarkeit bzw. Festlegung einer Trasse)
ausstehen. Für diese Vorhaben wird jedoch bei Bedarf im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren eine Trassenfreihaltung berücksichtigt.
Neben den genannten, aktuell bestehenden Flächensicherungen ergeben sich durch
verschiedene Bebauungspläne weitere gesicherte U-Bahn-Flächen auf kleinräumiger
Ebene aus älteren Planungen.
Frage 4:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 4:
Eine Liste mit #Vorratsbauwerken für U-Bahnhöfe oder Strecken befindet sich in den
Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13421 und Nr. 18/10731, auf die verwiesen
wird.
Frage 5:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von S-Bahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
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Frage 7:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Regionalbahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
Antwort zu 5 und 7:
Ebenso wie bei der U-Bahn werden die Flächen für mögliche zukünftige S-Bahn-Strecken,
Regionalverkehrsstrecken und Bahnhöfe gemäß den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Berlin abgesichert. Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans
werden neue S-Bahn-Strecken-Maßnahmen und Bahnhöfe für eine zukünftige
Flächenfreihaltung berücksichtigt.
Zusätzlich wird grundsätzlich, z.B. bei der Veräußerung von Flächen der Deutschen Bahn,
eine Abwägung durchgeführt, ob die Fläche ggf. für eine künftige Nutzung als Bahnfläche
in Frage kommt.
Frage 6:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Frage 8:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 6 und 8:
Es gibt im Berliner S-Bahn-Streckennetz verschiedene bauliche Vorleistungen. Eine
Zusammenstellung aller umgesetzten baulichen Vorleistungen im S-Bahn-Netz und für den
Regionalverkehr liegt dem Senat nicht vor. Für den Ausbau der Schienen und Bahnhöfe
sind die #DB-Infrastrukturunternehmen zuständig.
Vor dem Hintergrund sowohl veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben,
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen als auch gesamtstädtischer Entwicklungen
bspw. im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung oder zwischenzeitlich
umgesetzter weiterer Planungen (veränderte städtebauliche Entwicklungen, wirtschaftliche
Anforderungen o.ä.) müssen die teilweise jahrzehntealten bestehenden Vorleistungen bei
aktuellen und zukünftigen Planungen im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen
in den Leistungsphasen 2 ff der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für
jedes einzelne Vorhaben auf ihre Nutzbarkeit hin überprüft werden.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt -Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Vorleistungen des Bundes für den Weiterbau der U5 bis zur Turmstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche planerischen und baulichen #Vorleistungen für einen #Weiterbau der #U5 bis zur #Turmstraße wurden
bisher wann und von wem erbracht?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im nördlichen Bereich der #U55 wurden hinter dem U-Bahnhof #Hauptbahnhof neben der
#Kehranlage zwei eingleisige #Tunnel mit einer Länge von ca. 200 m bzw. 300 m als
Vorleistung für eine Verlängerung der U5 zur Turmstr erbracht. Die unterschiedlichen
Längen resultieren daraus, dass der östliche Tunnel auf ca. 100 m Länge als
Abstellanlage konzipiert wurde und somit kein ungenutztes Vorratsbauwerk im klassischen
Sinn darstellt. Die beiden Tunnel unterqueren die Fernbahngleise und enden in einem
Startschacht für den späteren Weiterbau östlich der Lehrter Straße.
Im U-Bhf. Turmstraße befindet sich zudem eine bauliche Vorleistung für einen #querenden
Bahnsteig mit einer Länge von ca. 25 m. Dieser Bereich wird derzeit als Zugang zum
Bahnsteig der #U9 genutzt.“
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Frage 2:
Wie hoch ist der Wert dieser Vorleistungen, soweit sie der Bund erbracht bzw. finanziert hat, welcher Beitrag
wurde seitens des Landes Berlin erbracht?
Antwort zu 2:
Im Rahmen der Vereinbarungen zum Hauptstadtvertrag vom 30. Juni 1994 zwischen dem
Bund und dem Land Berlin wurde die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die UBahnlinie
U5 für den Abschnitt Alexanderplatz – Lehrter Bahnhof (heute Hauptbahnhof)
zugesagt. Für die Weiterführung bis zur Turmstraße wurden keine Mittel vereinbart.
Eine Kostenaufstellung für den Tunnelstummel nördlich des Hauptbahnhofs liegt dem
Senat aktuell nicht vor. Das Bauwerk wurde im Rahmen mehrerer Zuwendungsprojekte
finanziert, die nicht nur diesen Tunnel umfassen. Innerhalb dieser Projekte sind die Kosten
des Tunnelabschnitts nicht einzeln ausgewiesen.
Die BVG teilt ergänzend mit:
„Das Vorratsbauwerk im U-Bahnhof Turmstraße ist Ende der 50er Jahre errichtet worden,
genaue Baukosten sind hier nicht bekannt.“
Frage 3:
Auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel wurden diese Vorleistungen erbracht, warum sieht der Senat
diese Grundlage als nicht mehr gegeben bzw. das Ziel nicht mehr als erstrebenswert an?
Antwort zu 3:
Planungen der 1990er Jahren sahen eine Verlängerung der U-Bahn vom Lehrter Bahnhof
(Hauptbahnhof) zum U-Bahnhof Turmstraße und eine Fortführung der Planung über den
Verknüpfungsbahnhof Jungfernheide zum Flughafen Tegel vor. Bereits Anfang der 2000er
Jahre wurde die Schwerpunktsetzung auf den Abschnitt zwischen Alexanderplatz und
Hauptbahnhof gelegt. Eine weitere Verlängerung über den Hauptbahnhof hinaus ist nur
als langfristige Planungsoption offen gehalten.
Die Verlängerung der U5 wurde bereits im ersten Stadtentwicklungsplan Verkehr (2003)
gestrichen und durch eine Straßenbahnplanung ersetzt. Erstmals wurde eine
Investitionsstrategie entwickelt und der Finanzrahmen des verfügbaren Finanzvolumens
unter Berücksichtigung aller EU- und Bundesmittel abgeschätzt. Aufgrund der
Lösungsstrategie der „zielorientierten Mittelzuweisung“ bekam die erheblich
kostengünstigere und schneller zu realisierende Straßenbahn höhere Priorität. Um die
Anbindung von Moabit an die Innenstadt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
kurzfristig umzusetzen und eine nachhaltige Verbesserung schnell zu erreichen, ist die
Straßenbahn im Vergleich zum Neu- oder Ausbau anderer Verkehrsmittel aktuell die beste
Verkehrsmittelwahl.
Die Fläche für eine spätere, sehr langfristige Realisierung einer U-Bahnverlängerung vom
Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße wird weiterhin über den Flächennutzungsplan
Berlin freigehalten.
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Frage 4:
Wurden die bereits erbrachten Vorleistungen in eine #Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der nunmehr alternativ
geplanten #Straßenbahnverlängerung bis zur Turmstraße einbezogen?
Antwort zu 4:
Für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden stets die Gesamtinvestitionskosten für die
jeweilige Maßnahme bzw. Variante zum Ansatz gebracht und entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen des #Verkehrsmittelvergleichs für den #Planungskorridor Hauptbahnhof –
Turmstraße wurden wirtschaftliche Betrachtungen für alle in Frage kommenden
Verkehrsmittel angestellt.
Frage 5:
Ist damit zu rechnen, dass der Bund für die von ihm erbrachten bzw. finanzierten Vorleistungen zu
entschädigen ist, falls das Land Berlin dauerhaft Abstand von dem ursprünglich geplanten #Lückenschluss im
-Bahn-Netz nimmt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin betrachtet den Weiterbau der U5 als langfristige Option für den
Planungshorizont nach 2030. Im #Flächennutzungsplan Berlin findet sich weiterhin eine
#Freihaltetrasse.

Berlin, den 20.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz