Die Verkehrsverwaltung des Senats und der Bezirk Mitte haben sich auf einen #Kompromiss für den #Neubau der #Mühlendammbrücke geeinigt. Langfristig soll sie für den Autoverkehr einspurig werden. Das teilte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) mit. Was die Breite der Brücke angeht, rückt die Verkehrsverwaltung nicht weiter von ihrer Planung ab. 39,60 Meter soll die neue Brücke messen, heute sind es 45,20 Meter. Gothe hatte einen schmaleren Neubau gefordert.
Nach Fertigstellung sollen zunächst zwei Autospuren pro Fahrtrichtung entstehen. Das heißt, die neue Brücke wird für den aktuellen, starken Verkehrsfluss gebaut. So will die Verkehrsverwaltung ein Nadelöhr und Stau vermeiden. Erst später, wenn durch die #Verkehrswende weniger Autos fahren, sollen die Flächen auf der Brücke neu verteilt werden. Diese Möglichkeit hatte die Verkehrsverwaltung schon länger betont. Allerdings wird es nun konkreter.
#Autofahrer in #Moabit werden künftig für das Parken zur Kasse gebeten. Der Bezirk Mitte plant ab 1. April eine Ausweitung der #Parkraumbewirtschaftung. Demnach sollen im Moabiter #Werder und im #Hansaviertel kostenpflichtige #Parkzonen eingerichtet werden. Aufgrund des bisher hohen Parkdrucks in diesem Gebiet sei eine Einführung notwendig, so das Bezirksamt.
Es verspricht sich eine Verbesserung der #Parksituation für Anrainer und erhofft sich weniger Lärm und Luftverschmutzung durch Parkplatzsuchende. „Der öffentliche Raum ist ein knappes und schützenswertes Gut und muss entsprechend reguliert werden – hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an“, sagte Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von #Dassel (Grüne) am Montag. Weitere Parkzonen sollen in Mitte im Laufe des Jahres kostenpflichtig werden.
Einführung der Parkzonen hat sich verzögert
Der Berliner Senat hatte 2019 den neuen #Luftreinhalteplan beschlossen. Eine der Zielvorgaben lautete, bis Ende 2020 die Parkraumbewirtschaftung auf rund 75 Prozent geeigneter Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings anzuheben. Bis 2023 soll sogar das gesamte Stadtzentrum zur Parkzone werden. Tatsächlich waren es bis zum Jahresende aber lediglich 40 Prozent.
Sie bleibt ein #Unikat. Nirgends sonst in Berlin gilt auf einer #Einfallstraße Tempo #10. An keinem anderen Ort springen Autos auf einer derart wichtigen Strecke über ein solch grobes Pflaster. Die #Friedrich-Engels-Straße im verkehrsreichen #Pankow könnte auch in einem uckermärkischen Dorf liegen. Und dürfte ihren Status als lauteste Straße Berlins viele weitere Jahre erhalten. Denn die #Sanierung des nördlichsten, 1,6 Kilometer langen Abschnitts der Engels-Straße wird voraussichtlich nicht vor #2027 starten. Erst ganz am Ende der #Projektvorstellung im Pankower #Verkehrsausschuss hörten die Gäste diese neue Informationen.
„Dieser Zeitpunkt ist nicht aus Luft begriffen“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfram #Kempe (Linke) nach seiner Analyse des Bauvorhabens, an dem das Bezirksamt schon seit 2004 plant. 23 Jahre bis zur Umsetzung einer #Straßensanierung – „das ist ein beeindruckender Planungshorizont“, kommentierte Marc Lenkeit von der SPD sarkastisch die Lage.
Aufgrund von #Bauarbeiten der Deutschen Bahn vor allem an der #Sicherungstechnik wird der Bahnübergang #Niederheidenstraße in #Neuenhagen ab Montag, 4. Januar, 6 Uhr, bis voraussichtlich Dienstag, 23. Februar, 12 Uhr, voll gesperrt. Daran hat das Rathaus erinnert. Für die Dauer der Baumaßnahme werde eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über Hoppegartener Straße, Am Güterbahnhof, Poststraße, Lindenallee, Rudolf-Breitscheid-Allee und umgekehrt.
Die Bauarbeiten an der #Autobahnauffahrt der #A117 in Richtung Dresden sind inzwischen abgeschlossen und stadtauswärts wieder freigegeben. Auch die Arbeiten an der Autobahnabfahrt A 117 Richtung #Schönefeld sind weitgehend abgeschlossen und werden stadtauswärts ab Montag, den 04.01.2021, wieder freigegeben.
Im Gegenzug müssen ab Montag, den 04.01.2021, sowohl die Auffahrtsrampe der A 117 von Schönefeld Richtung Dresden als auch die Abfahrtsrampe der A 117 Richtung Berlin gesperrt werden.
Der Verkehr auf der B 96a Süd bleibt im Bereich zwischen S-Bahnhof Grünbergallee und S-Bahnhof Altglienicke in beiden Fahrtrichtungen #einspurig.
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn werden voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Mit diesen Arbeiten enden dann die Umbaumaßnahmen an der B 96a Süd.
Infolge einer möglichen #Staugefahr sollten sich insbesondere #Flugreisende zum und vom #BER auf verlängerte Anreisezeiten einstellen. Wir bitten, den Bereich weiträumig zu umfahren.
Autofahrer, die in der #Uckermark auf der Autobahn 11 unterwegs sind, müssen weiter mit Einschränkungen rechnen. Das geht aus Informationen von Steffen Streu, Pressesprecher des Landesbetriebes #Straßenwesen, hervor. Demnach bleibt die A 11 zwischen den Anschlussstellen #Pfingstberg und #Joachimsthal bis voraussichtlich Ende Februar eine Baustelle.
Auf eine Spur reduziert
So sind laut Pressesprecher alle Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung #Stettin abgeschlossen. Auch in der Gegenrichtung ist ein Abschnitt inzwischen fertiggestellt, sodass sich die Länge der Baustelle etwas verkürzt hat. Die Autofahrer, die die Baustelle zwischen Joachimsthal und Pfingstberg gen Norden passieren müssen, werden aber wenig davon begeistert sein, dass der Verkehr ab 2021 nur noch einspurig in beide Richtungen rollen kann. Bislang führten eine Spur in Richtung Berlin sowie zwei Spuren in Richtung …
Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele Fahrzeuge wurden in Berlin seit dem 1.2016 als gestohlen gemeldet? (Bitte nach Jahren, wenn möglich Quartalen und nach Fahrzeugklassen – Lkw, Pkw, motorisierte Zweiräder, Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, z.B. Baumaschinen – aufschlüsseln.)
Wie viele der gemeldeten Fahrzeugdiebstähle wurden jeweils aufgeklärt? (Bitte ebenfalls gemäß Frage 1 aufschlüsseln.)
Zu 1. und 2.:
Den nachfolgenden tabellarischen Übersichten sind die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu den vollendeten und aufgeklärten Fällen im erfragten Deliktsbereich für die Jahre 2016 bis 2019 zu entnehmen.
In den „vollendeten Fällen“ sind die entwendeten Fahrzeuge auf Dauer abhandengekommen. Die Fallzahlen zu „Diebstahl insgesamt von Kraftwagen“ enthalten die Fälle der dauerhaft entwendeten Pkw, Lkw sowie Baumaschinen.
Eine weitere Aufgliederung ist hier nicht möglich. Diebstähle von Elektrokleinstfahrzeugen werden von der Polizei Berlin in der PKS nicht gesondert erfasst.
PKS-
Schlüss el
Deliktsbereich
2016
vollendete Fälle
aufgeklärte Fälle
Aufklärungs quote
xxx100
Diebstahl insgesamt von Kraftwagen
5.892
666
11,3 %
xxx200
Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern
1.834
204
11,1 %
xxx300
Diebstahl insgesamt von Fahrrädern
33.700
1.018
3,0 %
Quelle: PKS
PKS-
Schlüssel
Deliktsbereich
2017
vollendete Fälle
aufgeklärte Fälle
Aufklärungs- quote
xxx100
Diebstahl insgesamt von Kraftwagen
5.444
642
11,8 %
xxx200
Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern
1.398
189
13,5 %
xxx300
Diebstahl insgesamt von Fahrrädern
29.618
995
3,4 %
Quelle: PKS
PKS-
Schlüssel
Deliktsbereich
2018
vollendete Fälle
aufgeklärte Fälle
Aufklärungs- quote
xxx100
Diebstahl insgesamt von Kraftwagen
4.755
652
13,7 %
xxx200
Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern
1.705
237
13,9 %
xxx300
Diebstahl insgesamt von Fahrrädern
29.602
1.058
3,6 %
Quelle: PKS
PKS-
Schlüssel
Deliktsbereich
2019
vollendete Fälle
aufgeklärte Fälle
Aufklärungs- quote
xxx100
Diebstahl insgesamt von Kraftwagen
4.955
567
11,4 %
xxx200
Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern
1.819
178
9,8 %
xxx300
Diebstahl insgesamt von Fahrrädern
27.998
961
3,4 %
Quelle: PKS
Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.
Wie viele der zuvor genannten aufgeklärten Fahrzeugdiebstähle wurden bei welchen Gerichten mit jeweils welchen Erledigungen zur Anklage gebracht?
Zu wie vielen und welchen Verurteilungen ist es in den vorbezeichneten Fällen gekommen? (Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Geld- und Freiheitsstrafen sowie kumulativen Angaben der verhängten Geld- und Freiheitsstrafen nach )
Zu 3. und 4.:
Die Fragen zu 3. und 4. können nicht beantwortet werden, da eine gesonderte statistische Erfassung der Ermittlungs- und Strafverfahren, die eine den Fragen entsprechende Eingrenzung der Verfahren ermöglichen würde, seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht erfolgt.
Wie hat sich im Berichtszeitraum jährlich der prozentuale Anteil des Diebstahls von Fahrzeugen am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls entwickelt?
Zu 5.:
Im Jahr 2016 lag der Anteil der erfassten Fahrzeugdiebstähle am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls bei 16,2 Prozent. Im Jahr 2017 waren es 16,9 Prozent, im Jahr 2018 17,5 Prozent und im Jahr 2019 17,7 Prozent. Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.
In welchen Dienststellen Arten von Dienststellen der Polizei werden die Ermittlungen zu den
o.g. Diebstählen regelmäßig geführt? (Falls seit dem 1.1.2016 Änderungen der Zuständigkeiten erfolgt sind, bitte aufführen.)
Zu 6.:
Die Fälle des Kraftraddiebstahls und die überwiegenden Fälle des Kraftwagendiebstahls werden in den Referaten Kriminalitätsbekämpfung der örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet. Fahrraddiebstähle werden in den Polizeiabschnitten bearbeitet.
Eine Zuständigkeit für den Diebstahl höherwertiger baujahrabhängiger Fahrzeuge besteht im Landeskriminalamt Berlin (LKA) 411. Auch bei erkennbaren Tat- oder Gruppierungszusammenhängen werden Diebstähle von Kraftfahrzeugen durch das LKA 41 bearbeitet.
Wie viele und welche der oben genannten Delikte werden in Berlin dem Bereich der organisierten Kriminalität zugeordnet?
Zu 7.:
Im Jahr 2016 wurden insgesamt neun, im Jahr 2017 insgesamt zehn, im Jahr 2018 insgesamt sechs und im Jahr 2019 insgesamt elf Verfahrenskomplexe der organisierten Kriminalität bearbeitet.
Der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 2016 bis 2019 erfassten Fälle des Kfz-Diebstahls (PKS-Schlüssel xxx300), die im LKA 41 bearbeitet wurden, zu entnehmen.
PKS-
Schlüssel
Deliktsbereich
im LKA 41 bearbeitete Fälle
2016
2017
2018
2019
xxx100
Diebstahl insgesamt von Kraftwagen
314
230
192
166
Quelle: PKS
1 LKA 41 = Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung
Inwieweit und mit welcher Personalstärke ermitteln welche Dienststellen des Berliner LKA zu organisierten Strukturen hinter den oben genannten Delikten? (Falls seit 2016 Änderungen erfolgt sind, bitte ebenfalls ausführen.)
Zu 8.:
Dienstkräfte des LKA 4 bearbeiten Straftaten der Organisierten Kriminalität und Bandendelikte, die o.g. Diebstähle von Kraftwagen werden im Bereich des LKA 41 bearbeitet.
Im LKA 4 werden mit Stand vom 30. November 2020 die unten aufgeführten Dienstkräfte verwendet, eine Aufbereitung der Daten nach Dezernaten oder Kommissariaten liegt nicht vor.
Dienststelle
Beschäftigtengruppe
Stellen
Vollzeitäquivalent
LKA 4
– Organisierte Kriminalität und Bandendelikte –
beamtete Dienstkräfte
360,25
332,85
Tarifbeschäftigte
13,00
37,92
insgesamt
373,25
370,77
Quelle: Integrierte Personalverwaltung, Stichtag 30. November 2020
Das bestätigte Infrastrukturminister Guido #Beermann (CDU) in einem Interview der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und des „Tagesspiegel“ [tagesspiegel.de] (Montag). Es geht um die Strecke der #A10 zwischen #Erkner und #Freienbrink. Die #Sanierung sei nötig, da dort #Betonkrebs festgestellt wurde. Es sei auch für die #Gigafactory besser, das so schnell wie möglich zu tun, sagte Beermann.
Trotz der vielen Mitarbeiter und der Zuliefer-Lkw sieht der Minister keinen Verkehrskollaps kommen. Der Verkehr um die Fabrik werde nicht zusammenbrechen, so Beermann laut der Zeitung. Der Standort habe bereits jetzt eine hervorragende Anbindung, direkt an der Autobahn und mit der nahen Schienenverbindung …
Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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