Zum Dezember des laufenden Jahres 2025 endet der Vertrag zur #Tarifanerkennung von VBB-Fahrausweisen in Fernverkehrszügen. In den Fernzügen der Verbindung Berlin Südkreuz – #Prenzlau ist dann auch das Deutschlandticket nicht mehr gültig. Eine gute Anbindung in Richtung Norden bleibt jedoch bestehen und wird zusätzlich weiter verstärkt. Die #stündliche Anbindung von Prenzlau im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) wird auch weiterhin angeboten und zum Dezember sogar verbessert.
Die Verlängerung der #S75 von #Wartenberg bis über das #Karower Kreuz hinaus ist ein #i2030-Projekt, das die Anbindung der äußeren Ortsteile und neuen Stadtquartiere an den #Schienenpersonennahverkehr verbessern wird. Parallel zum Bau der Bahngleise und Haltepunkte müssen einige Brücken so erneuert werden, dass sie den aktuellen Anforderungen aller Verkehrsträger gerecht werden.
Frage 1:
Wann sind nach derzeitigem Zeitplan des Vorhabenträgers die nächsten Meilensteine (Abschluss Vorplanung, Abschluss Entwurfsplanung, Start Planfeststellungsverfahren, Baubeginn, Inbetriebnahme) terminiert für folgende Haltepunkte: HP #Malchow, HP #Sellheimbrücke, HP #Turmbahnhof Karow, HP #Bucher Straße, HP #Schönerlinder Straße?
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (#MDV), die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (#NASA GmbH) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) luden heute bundesweite Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik sowie der #Nahverkehrsbranche nach #Potsdam ein, um mit ihnen anlässlich des zehnten #PlusBus-Jubiläums die Zukunftschancen der Erfolgsmarke zu erörtern. Seit der #PlusBus-Einführung Ende 2013 sind aus 26 Linien im MDV-Gebiet inzwischen 160 Linien deutschlandweit geworden. Im Osten geht der PlusBus auf! Was als #vertaktete#Zubringerlinie für das S-Bahnnetz Mitteldeutschland begann, ist inzwischen ein bundesweites Erfolgsmodell zur Erschließung und Vernetzung des ländlichen Raumes mit den Mittel- und Oberzentren durch den öffentlichen Personennahverkehr.
Frage 1: Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war? Antwort zu 1: lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Wann hat der Senat den Auftrag für die Trassierungsstudie an die DB erteilt? Frage 4:
Seit wann arbeitet die DB an der Trassierungsstudie?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag zur Erstellung einer Trassierungsstudie für die südliche NVT wurde Anfang 2021 erteilt und im Anschluss von der DB AG aufgenommen.
Frage 5:
Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen gemäß der Trassierungsstudie für die südliche Nahverkehrstangente vor?
Frage 6:
Welche Varianten für eine südliche Nahverkehrstangente liegen vor und wie bewertet der Senat die einzelnen Varianten?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als #S-Bahn- oder #Regionalverkehrslösung nachgewiesen. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Konfliktbereiche entlang der Strecke zwischen Berlin- #Springpfuhl und der Einbindung im #Grünauer Kreuz aufgezeigt, die in zukünftigen Planungsphasen in Abhängigkeit von der gewählten Ziellösung vertiefter untersucht werden müssen.
Es sind folgende Varianten erarbeitet worden:
#Ausführung als #zweigleisige S-Bahn neben einem zweigleisigen Berliner Außenring (#BAR) für die #Fernbahn mit Untervarianten zur künftigen Führung des BAR sowie
eine #Erweiterung des BAR in mehreren Varianten auf bis zu #vier Gleise.
Alle Varianten sind technisch machbar. Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen.
Frage 7:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind erfolgt und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Frage 8:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind noch geplant und wann werden Ergebnisse erwartet?
Frage 9:
Wird plangemäß der #Systementscheid Ende 2023 erfolgen können? Wenn nein, warum nicht? Liegen dafür alle Untersuchungen vor? Wenn nein, welche fehlen?
Antwort zu 7, 8 und 9:
Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Mai 2023 wurde die Bearbeitung einer #fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur #fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.
Des Weiteren erfolgt durch den Senat eine Prognose der #Verkehrsnachfrage. Diese soll in den weiterhin für Ende 2023 angestrebten Systementscheid für eine #Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung einfließen. Im Nachgang zum Systementscheid ist die Untersuchung zum Nachweis der #Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Weitere Schritte bestimmen sich nach dem Ergebnis der Untersuchungen.
Frage 10:
Sind jedwede #Freihaltungen der Trasse für S-Bahn- oder Regionalverkehr planerisch abgesichert?
Antwort zu 10:
Aussagen zu #Flächenfreihaltungen können erst nach Abschluss der Vorplanung getroffen werden.
Frage 11:
Wann werden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen können? Welchen Einfluss hat darauf die geplante #Straßen-TVO?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens südliche NVT erfolgt im Anschluss an den Systementscheid. Die geplante TVO hat darauf keinen Einfluss.
Frage 12:
Gibt es #Zielkonflikte zwischen der Straßen-TVO und der Schienen-TVO?
Frage 13:
Resultieren Limitierungen für die Realisierung einer Schienen-TVO aufgrund der geplanten Straßen-TVO?
Antwort zu 12 und 13:
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beide Vorhaben haben in ihrer verkehrlichen Zielstellung ihre Berechtigung und können #nebeneinander errichtet werden. Hinsichtlich der #Harmonisierung der Planungen für die TVO und NVT und zur Verhinderung möglicher Zielkonflikte wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 12425 aus dem Juli 2022 verwiesen.
Frage 14:
Wird der Senat das Vorhaben der südlichen Nahverkehrstangente in das Programm #i2030 aufnehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 14:
Der Senat beabsichtigt, in Abstimmung mit den weiteren i2030-Partnern Land Brandenburg, Deutsche Bahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH die Planungen in das Maßnahmenportfolio von i2030 aufzunehmen und hat Prüfungen zur Aufnahme angestoßen.
Frage 1: Welche Prüfungen laufen aktuell zwischen dem Senat und der Deutschen Bahn bezüglich der Schaffung neuer #Regionalbahnhaltepunkte im Berliner Schienennetz? Antwort zu 1: Im Rahmen der Erarbeitung des strategischen verkehrspolitischen Planwerks Stadtentwicklungsplan Mobilität & Verkehr (#StEP MoVe) sowie der Überarbeitung der Konkretisierung der Qualitäts- und Handlungsziele für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) mittels #Nahverkehrsplan (#NVP) und dem darin verankerten #ÖPNV-Bedarfsplan werden regelmäßig mögliche neue Regionalverkehrshalte in die Prüfungen durch den Senat einbezogen. Aktuell arbeitet der Senat eng mit seinen Partnern Land #Brandenburg, der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und der Deutschen Bahn AG (DB) im #Infrastrukturprojekt#i2030 zusammen. Hierbei werden Verbesserungen im grenzüberschreitenden #Schienenpersonennahverkehr Berlin/Brandenburg geplant. Einen großen Platz nimmt dabei die Planung für den #Regionalverkehr und neue Regionalverkehrshalte für Berlin und Brandenburg auf den verschiedenen #Schienenachsen ein. Aktuelle Informationen finden sich unter www.i2030.de .
Welche #Nachtzugverbindungen von, durch oder nach Berlin bestehen aktuell (Bitte aufgeschlüsselt nach #Zuglinien und Betreiber sowie konkreten Laufzeiten bei temporären oder saisonalen Angeboten)?
Antwort zu 1:
Aktuell werden nach Kenntnis des Berliner Senats im Fahrplanjahr 2022 folgende Nachtzugverbindungen mit Schlaf- bzw. #Liegewagen von, durch oder nach Berlin angeboten:
Frage 1: Wie haben sich die #Fahrgastzahlen im #ÖPNV in Berlin seit 2016 entwickelt (bitte um Auflistung nach Jahren)? Antwort zu 1: Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen im öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen:
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Betriebsbeförderungsfälle (Summe in Milliarden) 1,62 1,65 1,74 1,77 1,16 1,12 Die dargestellte Summe ist eine Aufsummierung der #Betriebsbeförderungsfälle der Verkehrsträger (#Schienenpersonennahverkehr, #U-Bahn, #Straßenbahn, #Bus) der in Berlin fahrenden Verkehrsunternehmen. Diese enthält immer auch Doppelzählungen von Fahrgästen von rund 15 Prozent, da Menschen mit mehreren Verkehrsmitteln unterwegs sind (Umsteiger).
Frage 1: Für welche technisch mögliche #Taktfolge sind die geplanten #Neubaustrecken bei der S Bahn Berlin konkret ausgelegt?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Länder Berlin und Brandenburg fungieren als #Aufgabenträger (AT) für den #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV). Umfang und Eigenschaften des SPNV-Angebots (z. B. #Linienkonzept, #Fahrplangestaltung, Zuglängen) werden durch die AT gemeinsam mit dem #VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH) erarbeitet und mit den für die #Infrastruktur zuständigen Konzernunternehmen der DB AG (DB #Netz AG, DB #Station&Service AG, DB Energie GmbH) abgestimmt. 1In den laufenden Untersuchungen für geplante Neubaustrecken, unter anderem im Projekt #i2030, wird für die #Dimensionierung der angestrebten Erweiterungen an der Infrastruktur die grundsätzliche Umsetzbarkeit von folgendem #Verkehrsangebot berücksichtigt.- – – – – – – –