Regionalverkehr: Planungsstand der Taktverdichtung der RB25 nach Werneuchen, aus Senat

27.04.2023

Frage 1:
Wird das im Juli 2020 verkündete Ziel, im Dezember 2024 den #Takt auf der #RB25 nach #Werneuchen zu #verdichten, eingehalten?
Antwort zu 1:
Ja.
Frage 2:
Wird der für diesen Zweck notwendige #Bahnsteig am #Ausweichgleis in #Blumberg nach dieser sehr langen #Planungszeit rechtzeitig fertiggestellt? Wie ist der #Planungsstand? Wann ist #Baubeginn?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnisstand des Senats wird der Bahnsteig in Blumberg rechtzeitig zur
Betriebsaufnahme des neuen Verkehrsvertrages im Netz Ostbrandenburg, der die Erhöhung der #Fahrtenanzahl auf der Linie RB25 von einer auf zwei Fahrten je Stunde und Richtung vorsieht, im Dezember 2024 zur Verfügung stehen. Die Planungen des Bauablaufes liegen dabei in der Verantwortung des Infrastrukturbetreibers, der Deutschen Bahn.

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Bahnhöfe: Wo bekommt Berlin neue Bahnhöfe? Senat präsentiert Pläne, aus Berliner Zeitung

04.10.2022

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehr-senat-praesentiert-plaene-wo-berlin-neue-bahnhoefe-bekommen-koennte-marzahn-stammbahn-tvo-li.273180

Berlin – Metropole der #Bahnhöfe. Während andere Städte nur einen Hauptbahnhof und wenige andere Stopps besitzen, gibt es hier seit jeher viele dezentrale Stationen für den #Zugverkehr. Nun zeichnet sich ab, dass neue Bahnhöfe hinzukommen. Für das Stadtgebiet werden zusätzliche #Regionalverkehrshalte geprüft – unter anderem im Osten und im Südwesten von Berlin. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Antwort der Linken hervor. Doch die Auswahl stößt zum Teil auf Kritik.

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Shuttle-Züge für Geflüchtete aus der Ukraine verändern Züge und Angebot in der Region Auswirkungen auf regulären Nahverkehr von DB Regio Nordost • Fahrzeughilfen aus anderen Bundesländern, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Shuttle-Zuege-fuer-Gefluechtete-aus-der-Ukraine-veraendern-Zuege-und-Angebot-in-der-Region-7530458?contentId=1317080

Seit mehr als drei Wochen fährt die #Deutsche Bahn #Sonderzüge aus #Polen, um #Geflüchtete nach Deutschland zu bringen. Die Fahrten werden in enger Zusammenarbeit mit den polnischen Kooperationspartnern organisiert. Ebenfalls sind stets russisch- und/oder ukrainisch-sprachige Mitarbeitende mit an Bord, um zu unterstützen. Auf den Fahrten nach #Wrocław unterstützen zusätzlich die Partner:innen des #Kulturzug-Teams.

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Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Ostbrandenburg“: Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-ostbrandenburg-die-niederbarnimer-eisenbahn-neb-erhaelt-den-zuschlag/

#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene

  • Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
  • Erstmals kommen #batterieelektrische Fahrzeuge im Verbundgebiet zum Einsatz
  • #Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
  • Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.

Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):

„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“

Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:

„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“

Mehr Angebote und ein attraktiver #Halbstundentakt

Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.

Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet. 

Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.

Mehr Qualität durch alternative Antriebe

Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. 

Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.

Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.

Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA #Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens #Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.

Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.

Das künftige Netz Ostbrandenburg

Batterieelektrische Fahrzeuge

RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt

RB25 Berlin Ostkreuz – Werneuchen

RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Süd

RB36 Frankfurt (Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen

RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg–) Löwenberg (Mark) 
Rheinsberg (Mark)

RB60 Eberswalde – Wriezen – Frankfurt (Oder)

RB61 Schwedt (Oder) – Angermünde

RB62 Angermünde – Prenzlau

RB63 Eberswalde – Joachimsthal

Dieselfahrzeuge: RB26 Berlin Ostkreuz – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn

Regionalverkehr: RB 25 Taktverdichtung ohne Wirkung? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele und welche Bahnhöfe werden von dem für 2024 angekündigten #30-Minutentakt auf der Linie #RB25 profitieren?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat, dass nicht an allen Bahnhöfen entlang der Strecke der 30-Minutentakt angeboten
werden soll?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat begrüßt, dass trotz eingeschränkter infrastruktureller Möglichkeiten bereits ab
voraussichtlich Dezember 2024 für die Mehrzahl der Stationen, zu denen auch
aufkommensstarke Halte wie #Blumberg und #Werneuchen zählen, der 30-Minunten-Takt
umgesetzt werden kann.
Vom 30-Minuten-Takt werden durch die damit verbundene Bereitstellung von zusätzlichen
Kapazitäten alle Stationen auf der Linie RB 25 profitieren, wenn auch nicht in gleichem
Maße. Auch die Fahrgäste der Halte #Blumberg-Rehhahn, #Ahrensfelde Nord und
#Ahrensfelde Friedhof, an denen aufgrund infrastruktureller #Einschränkungen
voraussichtlich zunächst nicht im 30-Minuten-Takt gehalten werden kann, werden davon
mittelbar von der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten profitieren. Die Züge, die an
den Stationen halten, werden dadurch entlastet, dass den Fahrgästen der weiteren
Bahnhöfe eine weitere #Fahrtmöglichkeit je Stunde zur Verfügung gestellt wird.
Generell auf die Einführung des 30-Minuten-Takts zu verzichten, weil die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen an einzelnen Stationen einen halbstündlichen Halt verhindern, lehnt
der Senat ab. Gleichwohl sieht der Senat in der Linie RB 25 eine hohe Bedeutung im
2
Stadt-Umland-Verkehr und es ist sein Ziel, auch für die übrigen Bahnhöfe einen 30-
Minuten-Takt zu ermöglichen und die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
umzusetzen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/24199
verwiesen.
Frage 3:
Welche baulichen Veränderungen auf der Strecke wären notwendig, um an allen Bahnhöfen einen 30-
Minutentakt anzubieten?
Antwort zu 3:
Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen.
Frage 4:
Wie wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und im Rahmen
der Abstimmungen zum Programm #I2030 mit der DB durch den Senat eingebracht?
Antwort zu 4:
Die Strecke Berlin – Werneuchen bzw. die Linie RB 25 sind nicht Bestandteil des
Projektes i2030. Der Senat verfolgt auch bei den nicht in i2030 enthaltenen Strecken das
Ziel, die Infrastruktur weiterzuentwickeln und für die künftigen Anforderungen auszubauen.
Weil die Maßnahmen für die Strecke der Linie RB 25 ohne umfangreichere
Untersuchungen identifiziert werden können, ist eine Integration in i2030 nicht erforderlich.
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage #18/24199 verwiesen.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Zugausfälle im Februar bei der RB25 ab Werneuchen, aus MOZ

https://www.moz.de/lokales/bernau/bahn-zugausfaelle-im-februar-beim-rb25-ab-werneuchen-54357601.html

Pendler aus #Werneuchen und #Ahrensfelde müssen im Februar mit erheblichen Einschränkungen im #Regionalverkehr leben.

Bahn-Pendler, die die #RB25 nutzen, müssen im Februar mit erheblichen Einschränkungen zwischen Werneuchen und #Berlin-Ostkreuz leben. Vom 1. bis 13. Februar fahren auf der kompletten Strecke wegen #Bauarbeiten keine Züge, teilte die #Niederbarnim Eisenbahn (#NEB) auf ihrer Homepage mit.
Ab Ahrensfelde nur die S-Bahn
Als #Ersatz werden zwischen Werneuchen und Ahrensfelde Busse eingesetzt. Ab Ahrensfelde sollen Fahrgäste die S-Bahn der Linie #S7 nutzten, um in die Berliner Innenstadt zu kommen. Es muss mit längeren Fahrtzeiten …

VBB: Gleich zwei Fahrplanwechsel im Schienenverkehr, aus VBB

In den kommenden Wochen gibt es gleich zwei Wechsel im #Fahrplan des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg: Ende Oktober wird die gesamte neue Infrastruktur zum Flughafen BER in Betrieb genommen und am 13. Dezember 2020 beginnt das neue Fahrplanjahr 2021. Zahlreiche Verbindungen werden damit erheblich verbessert. Mit diesem Angebotsausbau investieren die Länder Berlin und Brandenburg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Stadt und der gesamten Region.

#Fahrplananpassungen zur I#nbetriebnahme des Flughafens #BER

Ende Oktober werden die neuen Verbindungen zum #Flughafen BER schrittweise in Betrieb genommen. Am 26. Oktober startet die Anbindung mit den ersten Fahrten der S9, drei Tage später beginnt der Vollbetrieb im 10-Minuten-Takt durch das Zusammenspiel von S9 und S45.
Zum 31. Oktober nimmt dann der neue Flughafen-Express (FEX) den Betrieb auf, und die Fern- und Regionalzüge fahren zum neuen Flughafenbahnhof direkt unter dem Terminal 1. Gleichzeitig wird auch der Busverkehr zum Terminal 1-2 ausgeweitet.

Die Änderungen im Schienenverkehr im Detail:
#S9 Spandau <> Berlin Stadtbahn <> Flughafen BER Terminal 1-2

Ab 26. Oktober wird die S9 zu den Hauptverkehrszeiten (morgens ab ca. 5:30 Uhr bis 9:00 Uhr und nachmittags ab ca. 14:15 Uhr bis 18:15 Uhr) über #Schönefeld (neu Flughafen BER Terminal 5) hinaus bis Flughafen BER #Terminal 1-2 verlängert. Gleichzeitig wird auch die neue Station Waßmannsdorf an das S-Bahn-Netz angebunden. Ab 29. Oktober wird die S9 tagsüber täglich im 20-Minuten-Takt zum Terminal 1-2 fahren, an den Wochenenden besteht durchgehender Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt.

#S45 Südkreuz <> Flughafen BER Terminal 1-2
Ab 29. Oktober wird auch die S45 tagsüber im 20-Minuten-Takt zum neuen Flughafenbahnhof verlängert. Damit ergibt sich zusammen mit der S9 tagsüber ein 10-Minuten-Takt zu den Terminals 1-2 und 5 sowie zwischen den beiden Bereichen des Flughafens.

#FEX Berlin Hbf <> Flughafen BER Terminal 1-2
Zum 31. Oktober startet der neue Flughafen-Express (FEX) zwischen Berlin Hbf und Flughafen BER Terminal 1-2. Der FEX fährt zwischen 4 Uhr und Mitternacht im Halbstundentakt und hält auch in Berlin Gesundbrunnen und am Ostkreuz. Zum Einsatz kommen Züge mit vier Doppelstockwagen, die über besonders viel Stauraum für Gepäck verfügen.

#RE7 Dessau <> Berlin <> Flughafen BER T 1-2 <> Wünsdorf-Waldstadt
#RB14 Nauen <> Berlin <> Flughafen BER Terminal 1-2
#RB22 Potsdam <> Flughafen BER T 1-2 <> Königs Wusterhausen
#IC17 Rostock <> Berlin <> Flughafen BER Terminal 1-2 <> Dresden

Ab 31. Oktober fahren die Regionalverkehrslinien RE7, RB14 und RB22 sowie die IC-Linie 17 anstelle des Bahnhofs Schönefeld den neuen Flughafenbahnhof am Terminal 1-2 an. Die Linien RE7, RB14 und der FEX bieten damit insgesamt vier Verbindungen pro Stunde zwischen Berlin Hbf, Ostkreuz und dem Flughafen BER.

Ausblick auf den Fahrplan 2021
Am 13. Dezember 2020 findet der große, europaweite Fahrplanwechsel statt. Das Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg wird dabei, einschließlich der neuen Verkehre zum Flughafen BER, weitestgehend fortgeführt. Die Länder Berlin und Brandenburg haben zudem auch wieder zusätzliche Leistungen zur Ausweitung des Angebotes bestellt. Darüber hinaus wird es einzelne Angebotsänderungen geben. Beispielsweise werden zwischen Finsterwalde und Berlin wieder Direktverbindungen eingeführt und zwischen Eberswalde und Wriezen auch am Wochenende ein Stundentakt angeboten. Darüber hinaus stehen im Fahrplan 2021 wieder mehrere größere Baumaßnahmen an, die bereits im Jahresfahrplan berücksichtigt werden.
Die folgende Zusammenstellung gibt einen ersten Ausblick auf die wesentlichen Änderungen im Fahrplan 2021, gültig ab 13. Dezember 2020:

#RE1 Magdeburg <> Potsdam <> Berlin <> Frankfurt (Oder)
Zur Anbindung des neu entstehenden Werks von Tesla werden zusätzliche Halte in Fangschleuse angeboten.

#RE4 Rathenow <> Berlin <> Ludwigsfelde (<> Jüterbog)
Im Berufsverkehr wird eine zusätzliche Fahrt zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog angeboten, so dass der Halbstundentakt aus den Linien RE3 und RE4 am Nachmittag um eine Stunde verlängert wird.

#RE5 Rostock/Stralsund <> Berlin <> Elsterwerda/Finsterwalde
Seit Juni 2020 werden in den IC-Zügen nach Doberlug-Kirchhain und Elsterwerda VBB-Tickets anerkannt. Die bestehenden Verstärkerzüge der Linie RE5 werden daher statt nach Elsterwerda künftig nach Finsterwalde fahren und damit zu den Hauptverkehrszeiten wieder eine Direktverbindung zwischen Finsterwalde und Berlin herstellen.

#RB25 Werneuchen <> Berlin
Zwischen Werneuchen und Ahrensfelde wird am frühen Morgen ein zusätzlicher Zug mit Anschluss an die S-Bahn eingerichtet und damit die bisher bestehende Busfahrt ersetzt.

#RB26 Küstrin <> Berlin
Im Abendverkehr wird ein zusätzliches Zugpaar zwischen Küstrin und Berlin-Lichtenberg und damit auch am Abend ein durchgehender Stundentakt angeboten. Aufgrund des Neubaus der Oder- und Wartebrücken zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn enden und beginnen alle Fahrten in Küstrin-Kietz, wo Anschluss an die Ersatzbusse zum Bahnhof Kostrzyn auf der polnischen Seite besteht.

#RB36 Königs Wusterhausen <> Beeskow <> Frankfurt (Oder)
Nach Abschluss von Baumaßnahmen im Bereich Beeskow kann bereits seit Mitte Oktober 2020 die Fahrzeit zwischen Beeskow und Frankfurt (Oder) richtungs- und tageszeitabhängig verkürzt werden.

#RB41 Lübben <> Cottbus
Nach Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und den regionalen Akteuren wird die Linie RB41 im Fahrplan 2021 nicht fortgeführt. Stattdessen wird zur Anbindung der Zwischenhalte wieder ein Ersatzverkehr mit Bussen zum Anschluss an den RE2 in Richtung Berlin eingerichtet.

#RB51 Brandenburg <> Rathenow
Die letzten Fahrten am Abend werden im Fahrplan 2021 täglich angeboten.

#RB60 Eberswalde <> Wriezen <> Frankfurt (Oder)
Am Wochenende wird zwischen Eberswalde und Wriezen das Angebot zu einem Stundentakt verdichtet. Der saisonale Halt in Schönfließ Dorf entfällt.

#RB63 Eberswalde <> Joachimsthal <> Templin
Zwischen Joachimsthal und Templin Stadt wird von Montag bis Freitag ein zusätzliches Zugpaar am Abend angeboten.

#RB65 Cottbus <> Spremberg <> Görlitz <> Zittau
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird eine zusätzliche Abendverbindung zwischen Görlitz, Cottbus und Weißwasser eingerichtet.

S-Bahn Berlin
#S41/S42 Ringbahn
#S46 Königs Wusterhausen <> Westend

An Wochenenden bestellt das Land Berlin einen verdichteten Fahrplan auf den Ringlinien S41/S42. Zwischen 12 und 20 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten). Die S46 verkehrt zu diesen Zeiten zwischen Königs Wusterhausen und Tempelhof.

#S5 Westkreuz <> Strausberg Nord und S85 Pankow <> Grünau
Darüber hinaus werden die Betriebszeiten bei der S5 ab Strausberg bzw. Strausberg Nord am Morgen und bei der S85 im Abschnitt Schöneweide – Pankow am Abend ausgeweitet.

#S47 Hermannstraße <> Spindlersfeld
Zum 1. Januar 2021 erfolgt die Betriebsaufnahme im neuen Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring bei der Linie S47. Die dort erstmalig eingesetzten Neufahrzeuge bieten den Fahrgästen mehr Komfort und eine weiter verbesserte Barrierefreiheit. Das bewährte Fahrtenangebot wird grundsätzlich fortgeführt, im Abendverkehr verkehrt die S47 künftig aber an allen Tagen bis 21 Uhr (statt bislang 20:30 Uhr) von/nach Hermannstraße. Das noch über mehrere Jahre andauernde Großbauprojekt in Schöneweide beeinflusst allerdings auch weiterhin die dortige Anschlusssituation.

Größere #Baumaßnahmen
Die Modernisierung und der Ausbau des Schienennetzes führen aktuell und auch weiterhin zu Anpassungen im Fahrplan oder auch Zugausfällen mit Ersatzverkehren.

In Berlin führt z.B. die Sanierung des Hallendachs am Berliner Ostbahnhof während des gesamten Fahrplanjahres zu Haltausfällen im Regionalverkehr. Da nicht alle Bahnsteigkanten zur Verfügung stehen, hält daher baubedingt nur stündlich ein Zug der Linie RE1 am Ostbahnhof. Bei der S-Bahn ergeben sich mehrere Bauphasen von meist rund zwei bis drei Wochen Dauer, mit Sperrung jeweils einzelner Gleise und unterschiedlichen Auswirkungen. Hiervon betroffen sind überwiegend nur die im Bereich Ostbahnhof / Warschauer Straße wendenden Züge (Verstärkerzüge S3-Express oder S5 während der Hauptverkehrszeiten, sowie zum Teil S3 oder S75).

Weitere Bauschwerpunkte liegen im Regionalverkehr des Fahrplanjahres 2020/2021 insbesondere auf den Strecken Seddin – Bad Belzig (ab September 2021), Königs Wusterhausen – Lübbenau – Cottbus (Juli bis September 2021) und verschiedenen Abschnitten des Berliner Außenrings, z.B. im Abschnitt Priort – Golm von Mitte Januar bis Anfang April. Die Verkehrsunternehmen informieren jeweils gesondert zu den Auswirkungen und ggf. Ersatzverkehren. Noch bis zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember ist während der Totalsperrung der Anhalter Bahn zwischen Ludwigsfelde, Jüterbog und Niedergörsdorf ein umfangreiches Ersatz- und Umfahrungskonzept eingerichtet.

Im S-Bahn-Netz hat die DB Netz AG die ursprünglich in den Herbstferien 2020 geplante dreiwöchige Totalsperrung auf der S5 zwischen Berlin und Strausberg Nord in den Januar verschoben, weil es zu Verzögerungen im Bauprojekt kam. Weitere Bauschwerpunkte auf den Strecken der rot-gelben Züge liegen beispielsweise auf Teilabschnitten der Ringbahn, auf der S2 und S25/S26 im Süden, auf der S3 zwischen Erkner, Rahnsdorf und Friedrichshagen, auf der S25 zwischen Schönholz und Hennigsdorf sowie auf der S5, S7 und S75 am Nöldnerplatz. Bereits im November 2020 kommt es auf der S1 zwischen Oranienburg und Birkenwerder zu einer dreiwöchigen Sperrung, teils verlängert bis hohen Neuendorf, wovon dann auch die S8 betroffen ist.

Weitere Informationen
Die ab Ende Oktober 2020 gültigen Fahrpläne sind bereits in der Fahrinfo abrufbar. Der Fahrplan 2021 wird schrittweise bis Ende November freigeschaltet.
Die Liniennetze des Bahn-Regionalverkehrs und der S+U-Bahn Berlin, gültig ab 31. Oktober 2020, stehen auf der Internetseite https://www.vbb.de/ zum Download bereit.
Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: https://www.vbb.de/ber

Regionalverkehr: 30-Minuten-Takt auf der RB25?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen
#Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
2
Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
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Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
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Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
5
Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Drei Stationen in Ahrensfelde ausgenommen Ärger über Ausnahmen beim Halbstunden-Takt der Linie RB25, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2020/07/bahn-ahrensfelde-werneuchen-berlin-barnim-haltestelle.html

Die Pläne des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), bei der #Takterhöhung auf der Regionalbahnlinie #25 einige Stationen auszulassen, stoßen bei den Betroffenen auf Kritik. Laut Ausschreibung vom Mai soll es ab 2024 zwischen Berlin und Werneuchen einen #Halb-Stunden-Takt geben – allerdings nicht auf der ganzen Strecke: Drei Haltestellen mitten in #Ahrensfelde bekommen keine Takterhöhung. Laut VBB hat das technische Gründe, denn die Strecke ist bislang auf weiten Teilen eingleisig. Wilfried Gehrke, Bürgermeister von Ahrensfelde (Barnim), fordert nun, diese Stationen doch miteinzubeziehen – wenn nötig durch Umbau.

Bisher fährt die Bahn jede Stunde. Für viele Pendler komme das nicht in Frage, sagte Bürgermeister Gehrke am Freitag dem rbb. Ihm zufolge wäre ein 20-Minuten-Takt ideal. „Dann kann ich eine Viertelstunde warten und dann kommt die Bahn. Das akzeptiere ich“, so Gehrke. „Wenn das nicht der Fall ist, dann benutze ich ein anderes Mittel“. Die Folge seien Autostaus in Ahrensfelde.

#Eingleisigkeit als Grund für die Taktung
Für den #RB25 ist nun immerhin ein Halbstunden-Takt angekündigt. Ab 2024 soll man so in kürzeren Abständen von Werneuchen nach Berlin kommen.

In Berlin ist der Halbstunden-Takt nur bis Berlin-Lichtenberg geplant, nicht bis …

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
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Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz