Straßenverkehr: Geht es weiter mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde?, aus Senat

26.03.2024

Frage 1:
Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war?
Antwort zu 1:
lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche
Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Überarbeitung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt, aus Senat

26.04.2023

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die seit Monaten angekündigte Aufforderung zur #Aktualisierung der
#Regionalverkehrs-Anmeldungen für den #Deutschlandtakt genutzt werden muss, um spätestens ab 2030 weit über
die bestehenden #Verkehrsverträge hinausgehende #Verkehrsleistungen anzubieten und wesentlich mehr #Bundesmittel
für deren #Finanzierung zu sichern?
Frage 2:
Welche Vorarbeiten für die Anmeldung von #Angebotserweiterungen im #Regionalverkehr und die dafür erforderlichen
#Infrastrukturmaßnahmen zur Aktualisierung des #Zielfahrplans im Deutschlandtakt hat der Senat in Abstimmung mit
dem Land Brandenburg geleistet?

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allg.: Flugplatz Johannisthal – Neuplanung und Verkehrsanbindung, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass beim #Bebauungsplan 9-15a – einem so großen #Bauprojekt für ca. 5000 neue Einwohner*innen – die #Optimierung des #Busverkehrs allein der BVG überlassen wird und nicht von der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG gesteuert wird?

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Tarife: Bund und Länder einigen sich auf Finanzierung des 49 Euro-Tickets, aus DBV

08.12.2022

DBV begrüßt Einigung

Offenbar war der Druck dann doch zu groß und beide Seiten haben sich nach Presseberichten auf die #Finanzierung des 49 Euro-Tickets geeinigt. Beide Seiten wollen für 2023 je zur Hälfte die #Einnahmeausfälle ausgleichen. Ab 2024 soll neu verhandelt werden.

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Bus: Private Busdienste, die im Auftrag der BVG fahren – hier: FahrplanSynchronisierung mit Haltestellen-Displays und der BVG-App, Ortskunde der Fahrer/innen, aus Senat

Frage 1: Inwiefern setzt das Land #private #Busdienste o.Ä. ein, die im Auftrag der BVG fahren?

Antwort zu 1: Der zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) geschlossene #Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG, „den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen“ (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Eine Vergabe von #Verkehrsleistungen an #Subunternehmer durch die BVG ist jedoch grundsätzlich im begrenzten Rahmen zulässig. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG vergibt ca. 8 % der #Fahrleistung des Bereiches #Omnibus an Subunternehmen.“

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S-Bahn: i2030-Projekt Berliner S-Bahn Länder finanzieren Planungskosten für Verbesserungen im Berliner S-Bahnnetz, aus VBB

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die nächsten Planungsschritte zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Netz der Berliner -Bahn unterzeichnet. Das #Maßnahmenpaket umfasst rund 35 Einzelmaßnahmen, die in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden sollen. Für die kommenden Projektplanungen stehen zunächst insgesamt rund 30 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung. Der #Netzausbau ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere #Schienenverbindungen geschaffen werden.

Die 35 einzelnen infrastrukturellen Maßnahmen, zu denen sich die i2030-Partner verständigt haben, sind zur Bestellung zusätzlicher #Verkehrsleistungen, zur Verbesserung der #Betriebsqualität und für die geplanten #Streckenausbauten im Berliner -Bahnnetz

erforderlich. In der nun geschlossenen Sammelvereinbarung werden alle Maßnahmen der Vor- bis hin zur Genehmigungsplanung geregelt. Im ersten Teilpaket stehen nun mit dieser Finanzierungsvereinbarung insgesamt 30 Millionen Euro zur Weiterführung der Konzeption von zehn Einzelmaßnahmen bereit. Diese Mittel werden in den kommenden Jahren für die Vorbereitung weiterer Schritte innerhalb der Sammelvereinbarung aufgestockt.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Die Verbesserungen auf Berlins S-Bahn-Strecken sind das Herzstück des i2030-Infrastrukturprojekts für die Hauptstadtregion. In den nächsten Jahren werden Hunderte neuer moderner Wagen auf den Strecken fahren, die eine viel engere Taktdichte im S-Bahn-Verkehr ermöglichen. Gerade deshalb sind die geplanten Erweiterungen und Optimierungen in der Schieneninfrastruktur so wichtig. Zusätzliche Stationen zählen genauso dazu wie neue Weichenverbindungen, Abstellanlagen und eine stabile Energieversorgung. Es geht um ein verlässliches, deutlich attraktiveres Angebot für leistungsfähige und umweltfreundliche Mobilität in Berlin und Brandenburg.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Zusammen gestalten wir den Nahverkehr der Zukunft. Wir wollen die Mobilität weiter verbessern und setzen dabei auch auf die S-Bahn. Gerade für die dynamische wirtschaftliche Entwicklung der Hauptstadtregion ist sie als wichtiges Bindeglied zwischen Brandenburg und Berlin schon jetzt essenziell. Damit noch mehr Menschen auf das klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen, wollen wir Engpässe beseitigen und die Qualität des S-Bahn-Angebots weiter verbessern. So tragen wir dazu bei, die wachsenden Pendlerströme nach und aus Berlin zu entzerren und die Verkehrswende voranzubringen.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:

„Die Deutsche Bahn hat die Berliner S-Bahn mit der Qualitätsoffensive „S-Bahn Plus“ in den letzten Jahren auf ein neues Niveau der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gebracht. 97,1 % Pünktlichkeit in 2020 sind ein neuer Spitzenwert. Um das System noch weiter zu verbessern, sind nun umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur unumgänglich. Die Mobilitätswende ist in vollem Gange und dafür brauchen wir im S-Bahnnetz zusätzliche Gleise, Bahnsteigkanten und Abstellanlagen. In dem Gemeinschaftsprojekt i2030 der Länder Berlin, Brandenburg und der DB nimmt das S-Bahnpaket deshalb eine prominente Stelle ein. Die Planungen können jetzt neue Fahrt aufnehmen. Am Ende werden unsere Fahrgäste durch dichtere Takte, längere S-Bahnzüge und neue Verbindungen profitieren.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:

„Die Berliner S-Bahn ist von zentraler Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptstadt und dem unmittelbaren Brandenburger Umland. Die Qualität, besonders die Zuverlässigkeit, hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Um diesen Trend fortzuführen und weiter auszubauen, müssen jetzt die Weichen für die Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes gestellt werden. Dass nicht alle 35 Einzelmaßnahmen gleichzeitig angepackt werden können, verwundert bei der Komplexität dieses Vorhabens nicht. Dieses ambitionierte Paket muss jetzt Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Finanzierungsvereinbarung gibt uns nun dafür eine klare Planungssicherheit für die kommenden Jahre, darüber freue ich mich natürlich, auch und besonders im Hinblick auf die umzusetzende Verkehrswende!“

Der Fokus liegt zunächst auf dem Ausbau von Abstellanlagen und Werkstätten. Im Zuge der S-Bahnausschreibung werden der Zugflotte für die Angebotsverdichtung in den kommenden Jahren mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen zugeführt. Für die Reinigung, Wartung und Reparatur der zusätzlichen Wagen werden mehr Kapazitäten für das Abstellen und die Instandsetzung benötigt. Die zusätzliche Infrastruktur wird auch innerhalb von i2030 geplant und umgesetzt. Weitere Schwerpunkte zum Ausbau sind der Streckenausbau zur Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes auf den Außenstrecken, neue Stationen zur Verbesserung der Erschließung von Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete, sowie infrastrukturelle Verbesserungen durch neue Weichenverbindungen, Stabilisierung der Energieversorgung und moderne Leit- und Sicherungstechnik.

 

Hintergrund Berliner S-Bahn: Die S-Bahn leistet einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt und auf den Siedlungsachsen im nahegelegenen Umland. Sie ist komplett elektrifiziert und fährt schon bald vollständig mit Ökostrom. Die Fahrgäste profitieren von einem gut ausgebauten Netz und kurzen Fahrzeiten durch die großflächige Stadt. Die S-Bahn vernetzt den Innenstadtbereich mehrmals die Stunde mit den Umlandgemeinden. Sie bringt bereits heute täglich etwa 1,5 Millionen Menschen von A nach B. Seit Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen für die S-Bahn. So stiegen die Fahrgastzahlen von 2012 bis 2018 um 21 Prozent. Der

aktuelle Berliner Nahverkehrsplan rechnet bis 2030 mit einer weiteren Nachfragesteigerung von bis zu 42 Prozent für die öffentlichen Verkehrsangebote.

Das i2030-Maßnahmenpaket ermöglicht die Umsetzung folgender Ziele:

  • Mehr Züge: Angebotsausweitung und mehr Kapazität
  • Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auf Außenästen des Netzes
  • Verbesserung der Pünktlichkeit und der Zuverlässigkeit
  • Erweiterung des Netzes für einen stabilen Verkehr nicht nur im Regelbetrieb, sondern auch bei Sonderbetrieb mit planmäßigen Baumaßnahmen und außerplanmäßigen Störungen
  • Veränderung des Modal Split zu Gunsten des ÖPNV
  • Senkung des CO2-Ausstoßes

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/sbahn

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner -Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd, aus Senat/VBB

http://www.lok-report.de/

Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben am 07.05.16 im #Amtsblatt der Europäischen Union eine weitere #Vorinformation zu #Verkehrsleistungen auf der #Stadtbahn und im #Nord-Süd Verkehr der Berliner -Bahn unter Zulassung von #Gebrauchtfahrzeugen veröffentlich (2016/S 089-156837).
Die Leistungen sollen im Zeitraum von 12/2023 bis 06/2027 entsprechend den nachstehenden Angaben gestaffelt in Betrieb genommen werden und im Zeitraum von 05/2028 bis 12/2033 gestaffelt wieder auslaufen. Der maximale Bestellumfang in den Monaten von 07/2027 bis 04/2028 wird bei durchschnittlich ca. 2,1 Mio. Zkm/Monat (+/- 10 %) liegen.
Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst die zu vergebende Leistung folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz), S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.06.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg), S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
16.02.2026: S7 (Potsdam Hbf – Ahrensfelde);
05.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.06.2027: S3 (Erkner – Spandau).
Eine Losvergabe bleibt vorbehalten. Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme wird verhandelt, wenn ein Bewerber glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden.
Der Beginn der Verkehrsleistungen kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.06.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren um die Vergabe der Verkehrsleistungen nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien durchführt.
Eine Übernahme der für die vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen genutzten Fahrzeuge durch die Auftraggeber am Ende der Vertragszeiträume oder eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge ist nicht geplant. Nach derzeitigem Stand beabsichtigen die Länder die Fahrzeuganforderungen so zu gestalten, dass auch Gebrauchtfahrzeuge diese erfüllen können. Die Länder gehen davon aus, dass die Verkehrsleistungen des Folgevertrages bzw. der Folgeverträge durch Neufahrzeuge erbracht werden (Quelle EU-Amtsblatt, 12.05.16).

S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd

http://www.lok-report.de/news/news_woche_mittwoch.html

Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation vom Juni 2016 (2015/S 105-189929) um geänderte #Vergabetermine spezifiziert (2016/S 089-156835).
Direkt #vergeben werden #Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S9, S45, S75, S7, S5, S3 (Teilnetz Stadtbahn) sowie S85, S25, S15, S2, S1 (Teilnetz Nord-Süd) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 15.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch einen für beide Teilnetze jeweils noch im einem wettbewerblichen Verfahren zu findenden Betreiber dieser Verkehrsleistungen (Anschlussbetreiber). Es wird ein gemeinsamer Übergangsvertrag für beide Teilnetze geschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den / die Anschlussbetreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen:
Im Teilnetz Nord-Süd:
18.12.2023: S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.6.2025: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
5.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg).
Im Teilnetz Stadtbahn:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz;
16.6.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg;
16.2.2026: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.6.2027: S3 (Erkner – Spandau)
Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber wird im dortigen Verfahren verhandelt, wenn ein Bewerber um diese Leistungen glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. 
Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden. Dann ergäbe sich insoweit auch ein Anpassungsbedarf bei der zeitlichen Ausgestaltung der einzelnen Auslaufstufen für die hiesige Direktvereinbarung. Die hiesige Direktvereinbarung wird zudem eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber enthalten. Der Beginn der Verkehrsleistungen durch den / die Anschlussbetreiber kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.6.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien bis dahin durchführt (Quelle EU-Amtsblatt, 11.05.16).

Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und -Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)