26.03.2024
Frage 1:
Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war?
Antwort zu 1:
lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche
Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Frage 2:
Welche zusätzlichen Verkehre kommen nach aktuellen Prognosen durch den Bau der #Straßen-TVO über die
#Märkische Allee auf #Ahrensfelde und den Marzahner Norden zu?
Antwort zu 2:
Die hier abgefragten Abschnitte fallen nicht in den Wirkbereich, der von den Untersuchungen zur
Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) betrachtet wird.
Frage 3:
Ab wann wird der #30-Minuten-Takt auf der Linie #RB25 eingeführt?
Antwort zu 3:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/15258 vom 11.04.2023
verwiesen. Die #NEB Betriebsgesellschaft mbH, die ab dem #Fahrplanwechsel im Dezember 2024
die #Verkehrsleistungen im Netz Ostbrandenburg 2 erbringen wird, hat allerdings mitgeteilt, dass
es zu Lieferverzögerungen bei den für das #Vergabenetz zu beschaffenden Neufahrzeugen
kommen wird. Ein #Ersatzkonzept wird derzeit vom Eisenbahnverkehrsunternehmen erarbeitet und
anschließend mit dem #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sowie den Ländern Berlin und
Brandenburg abgestimmt. Konkrete Auswirkungen auf das Fahrplanangebot der Linie RB25
können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
Frage 4:
Welche Ableitung des Verkehrs ist bei der Einführung des 30 Minutentaktes des R25 und der damit verbundenen
Schließung der #Schranke (alle 15 Minuten) am #Bahnhof Ahrensfelde geplant?
Antwort zu 4:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg prüft aktuell die Kapazität der bisher in der
#Planfeststellungsunterlage vorgesehenen Knotenpunktform mithilfe einer #Mikrosimulation unter
Berücksichtigung der Vorgaben der DB #InfraGO AG hinsichtlich der geplanten #Schließzeiten des
Bahnübergangs.
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Ergänzend dazu werden in Abstimmung mit dem Land Berlin bereits alternative
Knotenpunktformen geprüft, die ggf. besser geeignet sind, den prognostizierten Verkehr
abzuleiten.“
Frage 5:
Welche Ergebnisse bracht die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte?
Frage 8:
Welche Prüfungen werden aktuell vorgenommen und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Antwort zu 5 und 8:
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 8 gemeinsam beantwortet.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Aktuell finden Abstimmungen mit der DB InfraGO AG (vormals DB Netz AG) zu den
#Schrankenschließzeiten statt, die eine notwendige Grundlage für die Mikrosimulation des
Straßenverkehrs bilden. Nach derzeitigem Stand sollen die fehlenden Angaben der DB InfraGO
AG im April 2024 bereitgestellt werden. Im Anschluss ist vorgesehen, die Mikrosimulation und
die Auswertung zeitnah abzuschließen. Nach Fertigstellung und Auswertung der Mikrosimulation
kann eine belastbare Unterlage zur Wahl der Knotenpunktform erstellt werden.“
Frage 6:
Wie soll künftig ein Rückstau im geplanten Tunnel verhindert werden?
Antwort zu 6:
Durch einen leistungsfähigen Knotenpunkt soll ein Rückstau in dem gedeckelten Trog verhindert
werden.
Frage 7:
Wie stellt sich der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens für die #Ortsumfahrung Ahrensfelde aus Sicht des
Senats dar?
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Antwort zu 7:
Das Vorhaben ist im #Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) als neues Vorhaben im
vordringlichen Bedarf (VB) festgesetzt. Daher wird das Vorhaben durch die zuständige
Straßenbauverwaltung, dem Land Brandenburg, mit Nachdruck verfolgt und die
schnellstmögliche Umsetzung angestrebt.
Frage 9:
Sind infolge der Prüfungen Umplanungen oder andere Veränderungen an der geplanten Ortsumfahrung
vorgesehen?
Antwort zu 9:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Erst nach Abschluss der Überprüfung der verkehrlichen #Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts B
158 neu/ Märkische Allee/ Ahrensfelder Chaussee/ Dorfstraße (KP 1) können die Auswirkungen
abgeschätzt und ggf. erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.
Darüber hinaus werden die Planfeststellungsunterlagen fortgeschrieben, da seit 2011 der Stand
der Technik bzw. Regelwerke im Straßenbau aktualisiert wurden. Erhebliche Änderungen der
Planfeststellungsunterlage sind nicht zu erwarten.“
Frage 10:
Welche weiteren Bürgerbeteiligungsformate sind vorgesehen bzw. geplant?
Antwort zu 10:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Betroffene können sich im Zuge der Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
äußern. Ergänzende Formate zur Beteiligung von Bürgern sind zum aktuellen Zeitpunkt seitens
des Vorhabenträgers nicht vorgesehen. In dem Fall, dass die Ergebnisse der Kapazitätsanalyse
des KP 1 umfangreiche Änderungen erfordern, könnte ergänzend dazu eine
Informationsveranstaltung stattfinden.“
Frage 11:
Wird der Senat sich – wie in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und Die Linke 2021
vorgesehen – für die Schaffung eines Bürgerbeirats einsetzen?
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Antwort zu 11:
Die Baumaßnahme Ortsumfahrung Ahrensfelde befindet sich in einem förmlichen
Planfeststellungsverfahren, in dem die Beteiligungsrechte und -pflichten verbindlich geregelt
sind. Weiterführend wird auf die Antwort zur Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/13969 vom
06.12.2022 verwiesen.
Frage 12:
Wann wird vrs. die erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgen?
Antwort zu 12:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Die Auslegung hängt von den Ergebnissen der Mikrosimulation und den ggf. erforderlichen
Anpassungen ab. Im Anschluss daran kann der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg eine
Perspektive zum weiteren Planungsablauf geben und eine belastbare Zeitschiene entwickeln.“
Frage 13:
Wie wird im laufenden Verfahren mit den über 1000 eingegangenen Einwendungen umgegangen?
Antwort zu 13:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) teilt hierzu mit:
„Mit den Einwendungen wird verfahrenskonform umgegangen. Nach Fertigstellung der
aktualisierten Planfeststellungsunterlagen werden die Einwendungen beantwortet und an die
Planfeststellungsbehörden zum Versand übergeben.“
Frage 14:
Wie haben sich die Kosten für die Ortsumfahrung Ahrensfelde insgesamt entwickelt? Wie hoch ist das finanzielle
Volumen für den Bau der Ortsumfahrung Ahrensfelde und für den Bau des gedeckelten Trogs? Wie hoch ist der
jeweilige Anteil Berlins?
Antwort zu 14:
Im Jahr 2014 wurden dem für Verkehr zuständige Bundesministerium Kosten in Höhe von rund
44,7 Mio. € gemeldet. Zur Ermittlung der Kosten für die Vereinbarung zwischen den Ländern
Berlin und Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 2018 eine weitere
Kostenberechnung veranlasst. Im Ergebnis stiegen die Baukosten der Maßnahme auf rund 54,9
Mio. € an.
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Die Länder Berlin und Brandenburg haben mit dem Baulastträger, dem Bund, vereinbart, die
Mehrkosten für den Bau des gedeckelten Trogs in Höhe von 11,478 Mio. € zu übernehmen. Das
Land Berlin übernimmt die Hälfte der Mehrkosten des gedeckelten Trogs.
Frage 15:
Welche aktuellen Planungen sieht der Senat für die #Straßenbahnverbindung von Marzahn über die #Wuhletalstraße
nach #Falkenberg vor?
Antwort zu 15:
Im aktuell geltenden #Nahverkehrsplan des Landes Berlin 2019-2023 ist die Strecke als weiterer
Bedarf mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Die Fortschreibung des
Nahverkehrsplans wird derzeit erarbeitet.
Frage 16:
Welche Planungen werden aktuell nach Kenntnis des Senats zur #Reaktivierung der #Wriezener Bahn verfolgt?
Antwort zu 16:
Die Strecke #Werneuchen – #Wriezen liegt im Hoheitsgebiet des Landes Brandenburg. Nach
Auskunft des Landes Brandenburg befindet sich die Vergabe einer weiteren Untersuchung zur
Reaktivierung derzeit in Konzeption. Die Strecke wurde auf Grundlage der dem Brandenburger
#Landesnahverkehrsplan 2023-2027 (LNVP) vorgelagerten #Potenzialuntersuchung zur
Reaktivierung von #Schienenpersonennahverkehr-Strecken im Land Brandenburg aus dem Jahr
2022 in die Kategorie B eingeordnet.
Berlin, den 22.03.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de