Welche konkreten #Sanierungs- und #lnstandsetzungsmaßnahmen sind bei der BVG in 2024 erfolgt und im Zeitraum von 2025 bis 2030 im Allgemeinen sowie im Besonderen in Bezug auf das #Streckennetz , #Tunnel , #Brücken, #Bahnhöfe und #Haltestellen geplant worden und welchen zeitlichen Umfang hatten bzw. haben diese Maßnahmen? (Aufstellung nach Umsetzungen, Planungen und Jahren sowie Dauer erbeten.)
Diese Wohnungsbau-Pläne sind gewaltig – und stecken voller Überraschungen: Im Zukunftskiez #Blankenburger Süden mit zwei Siedlungsgebieten und bis zu 8000 Wohnungen reifen die endgültigen Modelle für das größte Vorhaben dieser Art in Berlin heran. Und nun wird bekannt: Die Hälfte der neuen Wohneinheiten auf Ackerflächen im Bezirk Pankow entsteht in #Holzbauweise. Genauer gesagt betrifft dies das südliche Kerngebiet am Gewerbegebiet #Heinersdorf, wo jetzt ein großes städtebauliches Wettbewerbsverfahren startet. Und wo eine Eigentümergemeinschaft von Investoren vom Senat das Recht erhalten soll, die ersten 4000 Wohneinheiten des Riesen-Quartiers zu errichten.
Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?
Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte#Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert. Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet. Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche. Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.
Berlin, den 31. Mai 2023 In Vertretung Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen
Frage 1: Was ist der Stand der Planungen für den #Straßenbahnbetriebshof#Urban Tech Republic, ist die Fläche gesichert und wie ist die weitere Zeitplanung zur Realisierung des Betriebshofstandortes? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fläche ist im #Bebauungsplan für den Betriebshof vorgehalten, aber noch nicht Eigentum der #BVG. Aus heutiger Sicht ist eine #Inbetriebnahme in 2033 anvisiert.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs Teil des Bebauungsplanverfahrens 12-51 des Industriebands der Urban Tech Republic ist. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist für 2025 vorgesehen. Über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehend bedarf es für den Straßenbahnbetriebshof eines Planfeststellungsverfahrens. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs durch die BVG von der Tegel Projekt GmbH erworben.
Frage 1: Inwiefern geht die Realisierung des #Straßenbahn-Großbetriebshof für den #Nordost-Raum, vorzugsweise vorgesehen am Standort #Heinersdorf, voran? Frage 2: Inwiefern erscheint es inzwischen als wahrscheinlich, dass der #Straßenbahnbetriebshof am Standort Heinersdorf nicht mehr realisierbar ist? Aus welchen Gründen?
Das Deutsche #Technikmuseum in Berlin übernimmt die historisch bedeutende #Fahrzeugsammlung der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG). Sie besteht aus vierzehn #Bussen, elf #Straßenbahn- und sieben #U-Bahn-Wagen. Das älteste dieser Fahrzeuge ist fast 160 Jahre alt. Die Fahrzeuge gehen auf die so genannte #Britzer Sammlung zurück, die seit den 1960er Jahren durch die damals West-Berliner BVG in einem ehemaligen #Straßenbahnbetriebshof in der Britzer Gradestraße aufgebaut wurde. 1993 musste dieser Standort aufgegeben werden und die Fahrzeuge zogen in die so genannte #Monumentenhalle des Deutschen Technikmuseums in Berlin-Schöneberg um. Dort werden sie seitdem liebevoll und fachgerecht gepflegt. Nun ist die #Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin durch eine vertragliche Einigung mit der BVG auch Eigentümerin der Fahrzeuge.
Ohne neuen #Straßenbahnbetriebshof keine #Tram-Verbindung für das größte neue Stadtquartier des Berliner Ostens. Und ohne den Kauf von Grundstücken kein neuer Straßenbahnbetriebshof: In #Pankow gefährdet ein Streit um #Flächen die Planung des künftigen Viertels #Blankenburger Süden mit über 5500 Wohnungen und die Verlängerung der #Tram-Linie #M2 zur Anbindung dieses Kiezes.
Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum #Straßenbahnbetriebshof#Niederschönhausen (#Nordend) dar? Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof einer betrieblichen Nutzung zugeführt ist und betriebsnotwendig bleibt. Die derzeitige #Sicherung der #Bausubstanz stellt eine spätere vollumfängliche Nutzung sicher.
Nachdem das #Verwaltungsgebäude mit einem #Schutzgerüst versehen wurde: a) Inwiefern ist beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude nun zu sanieren? Zu 2.a): Die BVG teilt mit, dass nach dem Vorliegen eines finalen Konzeptes eine Entscheidung getroffen wird. b) Inwiefern ist beabsichtigt, es längerfristig / dauerhaft beim jetzigen Zustand der bloßen Einhausung zu belassen, sodass darüber hinaus nicht mit weiteren Verbesserungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes zu rechnen ist, insbesondere eine Grundinstandsetzung nicht geplant ist?