Die #Machbarkeit ist bereits geklärt, nun kann die #Wirtschaftlichkeit untersucht werden: Die #Verlängerung der Berliner U-Bahnlinie 7 zum Willy-Brandt-Airport der Hauptstadtregion in #Schönefeld hat die nächste Hürde genommen. Berlin und Brandenburg sind sich nun über die #Finanzierung der #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verlängerung der #U7 bis zum #BER einig geworden. Die Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung soll diese Woche offiziell abgeschlossen werden. Darüber informierte Kathrin Sczepan, Baudezernentin der Gemeinde Schönefeld, in einer öffentlichen Veranstaltung des #BER-Dialogforums Kommunalpolitiker der #Flughafenregion.
Frage 1: Welche #Planungsschritte zur #Realisierung eines zusätzlichen #Südostzugangs am #S-Bahnhof #Kaulsdorf sind seit #Bestellung bei der DB #Station & Service AG mit Schreiben vom 5.10.2018 durch wen erfolgt (bitte um Update zu Drucksache 18/27872)? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Nach der Bestellung des zusätzlichen Zuganges durch den Senat wurde mit der Erstellung der #Projektkonfiguration begonnen. Aktuell laufen die Absprachen mit allen Beteiligten. Die Erstellung der #Aufgabenstellung erfolgt vsl. bis zum 2. Quartal 2023. Nach Abschluss der Aufgabenstellung sowie der #Finanzierung kann die #Vorplanung des Projektes beginnen.“
Eine #Taskforce soll den #Bahnverkehr zwischen #Cottbus und Berlin voranbringen. Bei dem zweiten Treffen am Freitag haben sich Brandenburg, der Bund und die Bahn nun geeinigt, den Bahnhof Königs Wusterhausen auszubauen.
In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/10146 aus November 2021 wird ausgeführt, was gegen die #Sanierung und #Wiederinbetriebnahme des Fußgängertunnels am Bahnhof #Schöneweide spricht, weshalb auch die Sanierungsarbeiten eingestellt werden. Für welchen Zeitraum wird der #Rückbau des Tunnels anvisiert?
Offenbar war der Druck dann doch zu groß und beide Seiten haben sich nach Presseberichten auf die #Finanzierung des 49 Euro-Tickets geeinigt. Beide Seiten wollen für 2023 je zur Hälfte die #Einnahmeausfälle ausgleichen. Ab 2024 soll neu verhandelt werden.
Aktuell sind mehr als die angebotenen 5.500 Räder im Stadtgebiet in Betrieb. Die aktuelle Überschreitung basiert auf einem anstehenden Austausch von Rädern. Die Anzahl der Räder wird stabil bleiben.
Frage 2:
Wie viele Stationen des öffentlichen #Fahrradverleihsystems sind jeweils innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings (Kerngebiet) vorhanden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 3:
Wie viele nextbike-Stationen wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie bis 30.09.2022 je- weils im gesamten Stadtgebiet eingerichtet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 4:
Wie viele Stationen wurden im Rahmen des bezirklichen Genehmigungsverfahrens abgelehnt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 5:
Was sind die vorwiegenden Gründe für die Nicht-Erteilung von Genehmigungen für Stationen? Frage 6:
Wie ist der durchschnittliche Abstand zwischen den nextbike-Stationen sowohl innerhalb des S-Bahn-Rings als
auch außerhalb des S-Bahn-Rings? Frage 7:
Wie viele nextbike-Stationen sind jeweils auf Gehwegflächen und auf vormaligen Flächen für Kfz-Stellplätze bzw.
Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs vorhanden?
Antwort zu 2 bis 7:
Die Fragen 2 bis 7 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Vorbemerkung: Stationen werden – bspw. im Kontext von Bauarbeiten – z.T. errichtet, rückge- baut und erneut aufgebaut. Zum Teil wechseln Stationen auch (temporär) den baulichen Cha- rakter / Zustand. So wird bspw. die Station am Dienstsitz der Senatsverwaltung für Umwelt, Mo- bilität, Verbraucher- und Klimaschutz, welche baulich errichtet war, derzeit auf Grund von Bau- arbeiten als virtuelle Station weitergeführt. Vor diesem Hintergrund stimmen die Randsummen, insbesondere im zeitlichen Verlauf, nicht in sämtlichen Sachverhalten überein. Vorgaben zum räumlichen Abstand zwischen Stationen bestehen nicht.
Der aktuelle Sachstand des Öffentlichen Leihfahrradsystems stellt sich wie folgt dar:
aktuell verfügt das System über 645 #Stationen insgesamt
davon sind 250 Stationen baulich errichtet, 395 Stationen sind ohne bauliche Bestand- teile verfügbar
baulich errichtete Stationen befinden sich zu rund 12 % im Bereich der Fahrbahn oder auf Parkflächen, die weiteren Stationen befinden sich primär im Bereich des Gehwegs (zumeist fahrbahnseitig auf Gehwegniveau im Bereich des Unterstreifens)
rund 70 % der Stationen befinden sich innerhalb des Kerngebiets (S-Bahn-Ring), damit mittlerweile auch ein signifikanter Anteil außerhalb des S-Bahn-Rings
ergänzt wird das System durch eine #Rückgabezone innerhalb des Kerngebiets, inner- halb derer Räder auch außerhalb von Stationen (kostenpflichtig) zurückgegeben wer- den können.
Die nachfolgende Tabelle stellt den aktuellen Sachstand differenziert dar:
Bezirk
Verfügbare
Davon
Ableh-
Davonbaulicherrichtet im Jahr
Stationen
imS-
nungen
2017
2018
2019
2020
2021
2022
insgesamt
Bahn–
(11/2022)
Ring
Charlottenburg- Wilmersdorf
99
78
4
14
0
1
1
0
0
Friedrichshain- Kreuzberg
122
122
7
33
13
19
1
0
0
Lichtenberg
30
/
3
5
3
9
1
0
0
Marzahn – Hel- lersdorf
29
/
0
0
0
0
0
0
Mitte
175
156
14
21
17
46
3
1
0
Neukölln
46
35
13
11
9
3
1
0
0
Pankow
66
33
40
10
2
9
0
0
0
Reinickendorf
4
/
0
0
0
0
0
0
Spandau
0
/
0
0
0
0
0
0
Steglitz-Zehlen- dorf
15
/
0
0
2
1
0
0
Tempelhof- Schöneberg
49
33
29
5
0
5
2
0
0
Treptow-Köpe- nick
9
4
0
1
0
5
0
0
Die Anzahl der insgesamt verfügbaren und nutzbaren Stationen im Stadtgebiet steigt, sowohl innerhalb des Kerngebiets, als auch außerhalb. Der Anteil der baulich errichteten Stationen war in der letzten Zeit rückläufig, u.a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Jelbi-Sys- tem, welches derzeit versucht weitgehend ohne bauliche Anlagen in die Realisierung zu kom- men. Gerade der Auf- und Ausbau virtueller Stationen hat das schnelle, intensive und am Kun- denverhalten orientierte Systemwachstum ermöglicht. So sind innerhalb des Kerngebiets mitt- lerweile sämtliche S- und U-Bahnhöfe sowie Haltestellen der Tram mit mindestens einer Station des Öffentlichen Fahrradverleihsystems ausgestattet. Der Stationsausbau entlang von S- und
U-Bahnlinien wurde auch außerhalb des Rings weitergeführt. Dieser Ausbau soll im nächsten Jahr weiter voranschreiten. Der jeweils aktuelle Ausbauzustand ist tagesaktuell unter
http s:/ / www.nextb ike.de/ d e/ berlin/ sta nd orte/ ersichtlich.
Bezüglich der Gründe von Ablehnungen wurden bereits in der Antwort auf die Schriftliche An- frage 18/ 18637 des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 3. April 2019 zum Thema „ Ausbau
von nextbike“ dargelegt. Die Ablehnungen beruhen über die damals hinausgehenden Sachver- halte z.T. auch auf bestehenden konkurrierenden Planungen oder anstehenden Veränderungen der Straßenraumgestaltung.
Frage 8:
Inwiefern erfolgt eine Auswertung der vorhandenen #Nutzungsdaten durch nextbike und den Senat?
Antwort zu 8:
Die Auswertung der Nutzendendaten erfolgt aggregiert und datenschutzkonform für das Moni- toring des Systems in Hinblick auf die Entwicklung, Qualität und Performanz des Systems. Aus- gewertet werden u.a. die Parameter Kundenzahl (Bestand, Registrierungen und Löschungen), Ausleihen (insgesamt und je Station, Verteilung auf Wochentag und Tageszeiten), die Fahrt- dauer, der Ausleihkanal.
Frage 9:
Was sind aus Sicht des Senats die maßgeblichen Faktoren für die Qualität des öffentlichen Fahrradverleihsystems?
Antwort zu 9:
Die maßgeblichen Parameter zur Bemessung der Qualität des öffentlichen Fahrradverleihsys- tems aus Sicht des Auftraggebers sind u.a. die Verfügbarkeit der Räder und Stationen, Sta- tionsüberläufe und –unterdeckungen, die Verfügbarkeit des Hintergrundsystems, Instandhal- tung, die Entwicklung der Nutzendenzahlen sowie die Entwicklung Fahrten.
Frage 10:
Zu welchen Anteilen (Nutzungsgebühren, Öffentliche Mittel, Werbung) erfolgt zurzeit die #Finanzierung des öffentli- chen Fahrradverleihsystems?
Antwort zu 10:
Die entsprechenden Aussagen zur Finanzierung berühren die geschäftlichen Interessen des Be- treibers. Eine Genehmigung zur öffentlichen Darstellung liegt nicht vor.
Die öffentlichen, vertraglich gebundenen Mittel decken einen signifikanten Teil der Mittel des Gesamtsystems ab. Ohne anteilige öffentliche Beteiligung wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar. Das wirtschaftliche Risiko liegt auf Seiten des Betreibers.
Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand der Untersuchung zur „ #Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ ?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung ist abgeschlossen, der Bericht des beauftragten Dienstleistenden liegt vor und stellt Empfehlungen und Abhängigkeiten dar. Die Erkenntnisse aus dem Bericht gehen in die weiteren Arbeiten ein.
Frage 12:
Wie ist der zeitliche Ablauf zur Neukonzeptionierung und #Ausschreibung des öffentlichen Fahrradverleihsystems bis 2024?
Frage 13:
Zu welchem Zeitpunkt wird nach jetzigem Stand die öffentliche Ausschreibung erfolgen? Frage 14:
Besteht beim Senat die Überlegung, eine Konzessionsvergabe im Sinne des Kartellvergaberechts an einen Anbie- ter durchzuführen und andere private Anbieter im Stadtgebiet auszuschließen? Was sind rechtliche Hürden?
Antwort zu 12 bis 14:
Die Fragen 12 bis 14 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Durchführung der Vergabe als europaweites, #wettbewerbliches Verfahren ist für das Jahr 2023 geplant. Zur Ausgestaltung des Vergabegegenstands laufen derzeit die Abstimmungen, Festlegungen bestehen derzeit noch nicht. Die Abwägung eventueller Rechtsfolgen möglicher Optionen erfolgt im Prozess, liegt aber derzeit noch nicht vor.
Frage 15:
Wie viele Leihfahrräder und Stationen müssten aus Sicht des Senats über das gesamte #Stadtgebiet verteilt sein, um ein attraktives Angebot für verschiedene Nutzungsgruppen zu schaffen?
Frage 16:
In welcher Höhe würden Mehrkosten für das Land Berlin entstehen, sofern eine deutliche Ausweitung des Angebots (Verdopplung der Leihfahrräder) erfolgen würde?
Die Fragen 15 bis 17 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld der Vergabe steht noch aus und wird Aussagen dazu treffen, mit welchem Mitteleinsatz welche Realisierungspotenziale beste- hen. Die (ggf. optionale) Einbeziehung weiterer Radtypen wird geprüft.
Der Einsatz von öffentlichen Mitteln, um die Wirtschaftlichkeit eines entsprechenden Systems si- cherzustellen, ist abhängig von diversen Parametern der Systemausgestaltung. Grundsätzlich Agieren die entsprechenden Unternehmen derzeit mit einer Zielquote von 3 – 5 Rädern pro
1.000 Einwohnende, wobei hierfür jeweils lokal Anpassungen zu erfolgen haben. Für Berlin wird diese Zielquote (vor dem Hintergrund der privaten Ausstattung mit Rädern und dem lokalen Markt im Bereich der konkurrierenden Mobilitätsangebote) als zu hoch eingeschätzt. Bei einer Zielquote von ca. 2 bis 2,5 wäre ein Ziel zwischen rund 7.500 und 10.000 Rädern. Dies würde eine Erweiterung und verstärkte räumliche Ausdehnung ermöglichen, würde aber gleichzeitig die Systemkosten deutlich erhöhen. Denn gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwick- lungen in Hinblick auf Energie-, Rohstoff- und Personalkosten sind erhebliche Preissteigerungen der Systemelemente eines Öffentlichen Leihfahrradsystems im Vergleich zur letzten Vergabe zu erwarten.
Frage 18:
Wie bewertet der Senat, dass in anderen Städten wie #Hamburg#Kurzzeitfahrten bis 30 Minuten kostenlos sind?
Antwort zu 18:
Zeitkontingente sind im Markt ein bewährtes Mittel, um die #Systemakzeptanz zu fördern und re- gelmäßige Nutzung zu fördern. Die Hamburger Lösung hat sich für Hamburg als passend und erfolgreich erwiesen.
#Bernau – Brandenburgs Verkehrsminister Guido #Beermann und Berlins Mobilitätssenatorin Bettina #Jarasch haben heute am S-Bahnhof Bernau einen Vertrag zur gemeinsamen Planung und #Finanzierung weiterer #Bike+Ride- und #Park+Ride-Parkplätze in der Metropolregion Berlin-Brandenburg unterzeichnet. Steigende Pendlerzahlen machen einen erheblichen Ausbau der #Fahrrad- und #Pkw-Abstellplätze notwendig, um allen Fahrgästen einen attraktiven Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen. Bereits 2020 haben die Länder ihre Zusammenarbeit dazu intensiviert und eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Nunmehr stehen die finanziellen Rahmenbedingungen fest. Eine erste #Potenzialliste ist bereits erstellt und zwischen den Ländern abgestimmt. Die Liste ist für weitere kommunale Vorhaben offen. Anträge können über das bewährte Verfahren im #Landesprogramm#ÖPNV-Invest gestellt werden.