Frage 1: Was ist der Stand der Planungen für den #Straßenbahnbetriebshof#Urban Tech Republic, ist die Fläche gesichert und wie ist die weitere Zeitplanung zur Realisierung des Betriebshofstandortes? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fläche ist im #Bebauungsplan für den Betriebshof vorgehalten, aber noch nicht Eigentum der #BVG. Aus heutiger Sicht ist eine #Inbetriebnahme in 2033 anvisiert.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs Teil des Bebauungsplanverfahrens 12-51 des Industriebands der Urban Tech Republic ist. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist für 2025 vorgesehen. Über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehend bedarf es für den Straßenbahnbetriebshof eines Planfeststellungsverfahrens. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs durch die BVG von der Tegel Projekt GmbH erworben.
Zwei Wochen vor dem „#Tag der Schiene“ zieht die #Allianz pro Schiene eine positive Zwischenbilanz. „Die Zahl der angemeldeten Veranstaltungen übertrifft sämtliche Erwartungen“, sagte der Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses, Dirk #Flege, am Freitag in Berlin.
„Die Menschen können am 16. und 17. September bundesweit aus mehr als 200 Veranstaltungen wählen – in allen Bundesländern und passend für die verschiedensten Interessen“, so der Allianz pro #Schiene-Geschäftsführer. Geboten werden etwa #Bahnhofsfeste, #High-Tech-Innovationen, #Eisenbahnromantik oder Informationen zu #Jobs im #Schienenverkehr.
#Großprojekt mit 2100 Wohnungen: Investor startet die Reparatur des Pankower #Bahn-Denkmals von 1893. #Kröten könnten in Berlin umziehen.
Jetzt wird saniert, was noch zu sanieren ist: Nach jahrzehntelangem #Verfall, einem Prozess und zähen Verhandlungen laufen am Pankower Tor diesen Sommer endlich Reparaturmaßnahmen an. Plötzlich trägt der große #Rundlokschuppen Planen und Gerüste. Es sind lang erwartete Arbeiten, die Hoffnung stiften auf ein neues #Wahrzeichen für Investor Kurt Kriegers Stadtquartier am Pankower Tor. Gerüstbauer entfernen dieser Tage verfallene Dachteile des 1893 erbauten Denkmals auf dem Gelände des früheren #Güterbahnhof#Pankow und legen behelfsmäßige Abdeckungen auf die markanten runden Außenmauern des Schuppens.
Mehr #Güter auf die #Schiene! Seit Jahrzehnten hallt diese Forderung durch Deutschland, wegen Lasterstau und Dieseldunst. In Berlin jedoch gibt es für Unternehmen nach wie vor kaum eine Chance, kleinere Sendungen oder einzelne Paletten in #Güterwagen ein- oder auszuladen zu lassen. Ein auf den letzten Drücker vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 verabschiedetes des Senats bleibt wolkig, was den #Schienenverkehr angeht, und die Verwaltung jagt über zehn Jahre alten Planungszielen nach, die auf Jahre keine Chance auf Umsetzung haben. Am einstigen #Güterbahnhof#Tempelhof lässt sich das Debakel nachvollziehen.
In Berlin und im Bund sondiert die Wahlgewinnerin gerade mit verschiedenen Parteien. Ob es am Ende in Berlin „RGR“, die „Ampel“ (die im Bund gesetzt zu sein scheint) oder gar „Deutschland“ wird, wissen wir nicht. Wenn wir uns aber was wünschen dürften, dann wäre es eine Verkehrspolitik, die ….
• die #Verkehrswende nicht nur über Fahrradstreifen, „Elektrifizierung des Autos“, E-Scooter und Car- Sharing definiert, sondern für die selbstverständlich der #ÖPNV Rückgrat der Verkehrswende ist. • die Mobilitätsformen des Umweltverbunds nicht gegeneinander ausspielt, sondern sinnvoll ergänzt. • #Mut hat! „Alles soll sich ändern, aber nichts darf sich verändern“ funktioniert nicht. Wenn knapper öffentlicher (Verkehrs-) Raum neu aufgeteilt wird, wird es „Gewinner“ und „Verlierer“ geben. Dies muss moderiert werden. Dies verlangt auch der Bevölkerung einiges ab, nämlich: Gemeinwohl geht vor Eigeninteressen. • endlich #Entscheidungen zu #i2030-Projekten trifft! Denn eines ist klar: 2030 ist bei den meisten Projek- ten nicht mehr zu schaffen. Leider. Entscheidungen müssen insbesondere fallen zu Spandau-Falkensee, der Potsdamer Stammbahn aber auch weniger spektakulären Projekten wie zum Beispiel zusätzliche Bahnsteigkanten an der Ringbahn oder kürzere Signalabstände zur Erhöhung der Kapazität.
Die jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn über den Ankauf von Grundstücken kommen endlich zu Ergebnissen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten #Flächen erworben werden. Dabei geht es um zunähst sieben #Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 48.000 Quadratmetern, wie aus Unterlagen der Berliner #Immobilienmanagement GmbH (#Bim) hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegen.
Dazu zählen unter anderem mehrere Gartenkolonien, darunter eine mehr als 9000 Quadratmeter große Anlage in der #Tannhäuserstraße in Lichtenberg sowie ein mehr als 5000 Quadratmeter großes Grundstück mit Gärten an der #Dolomitenstraße in Pankow. Auch ein unbebautes Areal an der Straße Hinter dem #Kurpark in #Köpenick steht auf der Liste. Zudem will das Land die ehemalige #Trasse der #Görlitzer Bahn am Görlitzer Park kaufen.
Bei den ausgemachten Flächen handelt es sich um den ersten Aufschlag des sogenannten #Berlin-Pakets. Seit 2019 verhandeln Land und Deutsche Bahn über den Verkauf der Flächen.
Die Gespräche stellen einen Paradigmenwechsel dar. Zuvor hatte die Bahn als Aktiengesellschaft nicht mehr benötigte Grundstücke höchstbietend veräußert. So waren in der Vergangenheit Filetgrundstücke wie der ehemalige #Güterbahnhof an der #Greifswalder Straße und der ehemalige #Rangierbahnhof#Pankow an private Investoren verkauft worden. Seither werden diese zunächst Berlin angeboten. Nur falls das Land kein Interesse hat, kommen andere Käufer ins Spiel. Bislang ist jedoch noch kein Geschäft abgeschlossen worden.
Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin? a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der “Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr 2017 ausgebaut? Antwort zu 1: Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“ (LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln. Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am 03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die Leitlinien zu erarbeiten. Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November 2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen. 2 Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat. Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer Verfahren davon leiten zu lassen. Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten Zuständigkeitsstrukturen. Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt#City West berücksichtigt worden und in Anwendung gegangen? a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume? Antwort zu 2: Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“ wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung, Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen. Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert. Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“ Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt. Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können angenommen werden:
das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts Amerikahaus
die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen 3
die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein. Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun? a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue Liegenschaftspolitik angestrebt? b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden? Antwort zu 3: Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart. Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss begonnen haben, orientieren sich an ihnen. Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1) ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert. Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode statt:
Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“: Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 umgesetzt werden.
Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1 (Sitac).
Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden, außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84 (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021 vorbereitet.
Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung 4
Blankenburger Süden: o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“: Offenlage ca. Sommer 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant. Antwort 3a. und b.: Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr. 1702). Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung entwickelt werden. In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt 1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5). Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte Initiative? a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser? Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt? b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe? c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative? d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs? e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik? f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt? Antwort zu 4a., c. und d.: Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können 5 (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/). Antwort zu 4b.: Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020 und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom 12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000 EUR zur Verfügung. Antwort zu 4e.: Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang, sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird Antwort zu 4f.: Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs. angepasst. Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet? a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten “Koop5”? b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden dafür verwendet? c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt? Antwort zu 5a.: Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales, Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden). Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die 6 Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr. Antwort zu 5b.: Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär. 2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind zwischen den Kooperationspartnern
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt 585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden. Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW) zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen. Antwort zu 5c.: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam verfolgt. Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses entstanden? Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der Entwicklung des Dragonerareals? a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der steuernden Einheit „Koop6“? b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock? c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in besagtem Zukunftsrat? d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät? e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 6: Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche 7 Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird. Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden unter 6 a beantwortet. Antwort zu 6a.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln. In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“. Antwort zu 6b.: In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen. Antwort zu 6c.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert. Antwort zu 6d.: In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet 8 werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit nicht. Antwort zu 6e.: Nein. Berlin, den 8.6.21 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.
Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.
2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.
Acht #Fernzüge sollen auf der Anlage Platz haben. Vier #S-Bahn-Brücken werden abgerissen und neu gebaut. Weitere Strecken entstehen.
An der Grenze der Bezirke Pankow und Reinickendorf soll eine völlig neue Station zum Parken, Reinigen und Warten von Fernzügen der Deutschen Bahn entstehen. Am seit Jahren brachliegenden #Güterbahnhof#Schönholz im früheren Mauerstreifen wird der Staatskonzern bis zum Jahr 2026 eine Fläche so ausbauen, dass Platz entsteht für bis zu acht Fernzüge vom Typ #Intercity (IC) und #ICE. Das Projekt ist Teil einer Großinvestition der Deutschen Bahn in die Zugstrecken zwischen den S-Bahnhöfen #Bornholmer Straße und #Wilhelmsruh und wurde nun durch Auskünfte des Senats auf Anfrage des Pankower SPD-Abgeordneten Torsten Hofer bekannt.
Diese Investition beinhaltet auch Baumaßnahmen, die in den nächsten Jahren zu erheblichen Einschränkungen führen werden. Denn um den Schienenverkehr der Zukunft im Berliner Norden aufzunehmen, müssen nicht weniger als vier S-Bahnbrücken abgerissen und komplett neu errichtet werden.