Für die vom Senat angekündigte #Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel wurde in den letzten Monaten die #Grundlagenermittlung durchgeführt. Laut Aussagen von Staatssekretär Herz im Hauptausschuss vom 18.02.2026 läuft derzeit noch eine #Plausibilitätsprüfung. Zudem sei auf die Durchführung eines Verkehrsmittelvergleichs verzichtet worden. Gleichzeitig führt die Rote Nummer 1419 C vom 09. Juli 2019 (https://www.parlament- berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1419.C-v.pdf) aus, dass ein #Verkehrsmittelvergleich Bestandteil einer #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist, um den Anforderungen von §7 der LHO Berlin und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften gerecht zu werden. Da heißt es auf Seite 2: „Der Verkehrsmittelvergleich dient dazu, die Vor- und Nachteile des Einsatzes der verschiedenen in Berlin etablierten Verkehrsmittel im Untersuchungskorridor abzuwägen. Die Bewertung findet für vier Zielgruppen statt, die jeweils gleich gewichtet sind: Fahrgäste, Betriebsebene, Kommune, Allgemeinheit. Dabei werden unter anderem die Attraktivität des Angebots, die Betriebswirtschaftlichkeit, die Investitionssumme, stadtplanerische Aspekte, der Flächenbedarf und die Aspekte Sicherheit und Umwelt bewertet. Es finden bereits detaillierte Betrachtungen statt, die qualitativ in die Bewertung einfließen. Insofern handelt es sich beim Verkehrsmittelvergleich um eine erste Stufe der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Welche #Variante (Abschnitt A Süd: #Hohenzollernring – #Hakenfelde) wird derzeit favorisiert, und gibt es bereits eine Entscheidung oder eine Tendenz in der Bewertung der Optionen?
Was ist der aktuelle Projektstand bzgl. der versprochenen #U-Bahn-Verlängerung der #U8 von #Wittenau ins #Märkische Viertel?
Welche Kosten sind bei der Generalplanungsleistung entstanden?
Inwiefern ist weiterhin damit zu rechnen, dass die aktuelle Leistungsphase 0 der Grundlagenermittlung bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein wird?
Inwiefern wird im Verkehrsmittelvergleich die Erschließung des gesamten Märkischen Viertels über die U-Bahn-Verlängerung hinaus in den Blick genommen?
Inwiefern werden in der Nutzen-Kosten-Untersuchung der Anschluss an die Heidekrautbahn auf der einen Seite und an die geplante Straßenbahntrasse zum Kurt-Schumacher-Platz und zur Jungfernheide berücksichtigt?
Wann ist der Beginn der weiteren Leistungsphasen geplant?
Wann ist der Spatenstich im Sinne des realen Baubeginns an der Verlängerung geplant?
Inwiefern zieht der Senat – wie bereits bei der Verlängerung der U3 zum Mexikoplatz – einen rein symbolischen Spatenstich vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in Erwägung?
Leistungsfähige #Erschließung von neuen Wohn-, Freizeit- und Arbeitsplatzstandorten.
Hohes #Nachfragepotenzial durch hohe Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsdichte.Wichtigkeit der Gropius-Passagen für die lokale und überregionale #Versorgung.#Überlastung der Buslinien M11 und #X11.
Für das #Großprojekt kooperiert #AFRY mit den Ländern Berlin und Brandenburg, der Deutschen Bahn AG und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB). AFRY wird dabei als #Generalplaner ab den frühen Leistungsphasen alle Teilabschnitte in den Gewerken Konstruktiver Ingenieurbau, Verkehrsanlagen Bahn und Straße, Bahntechnische Ausrüstung, Vermessung und Geotechnik voranbringen.
Am 29. August 2024 hat die BVG die #Ausschreibung für die #Generalplanungsleistungen zur Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel veröffentlicht. Bis zum 18. September 2024 können sich Planungsbüros bewerben. Mit welchen Kosten wird für die Generalplanungsleistung gerechnet?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG kann im laufenden Vergabeverfahren keine Schätzkosten oder verfügbare Budgets veröffentlichen.“
Frage 1: In welchem Zeitraum wird der #Umbau des S-Bahnhofs #Marienfelde erfolgen?
Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Abhängig vom weiteren Verlauf der Planungen geht die DB derzeit von einem frühestmöglichen #Baubeginn im Jahr 2030 aus.“
Frage 2: Ist neben der Herstellung der #Barrierefreiheit eine (teilweise) #Verlegung des Bahnsteigs vorgesehen? 1
Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „In Marienfelde ist eine Verlegung des Bahnsteigs aktuell nicht geplant.“
Frage 4: Falls 3. ja, für welchen Zeitraum und welche Einschränkungen folgen daraus?
Frage 5: Trifft es zu, dass für die Errichtung des Bahnhofs #Kamenzer Damm ebenfalls Sperrpausen erforderlich wären?
Antwort zu 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der konkrete Umfang von nötigen Sperrungen ergibt sich im Verlauf der Planung. Aufgrund des frühen Planungsstandes der beiden Projekte kann augenblicklich noch keine belastbare Aussage zu möglichen Sperrungen gemacht werden.“
Frage 6: Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die Planung des Projekts „Neubau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm“ zeitlich so voranzutreiben, damit die Baumaßnahmen für die S-Bahnhöfe Marienfelde und Kamenzer Damm parallel durchgeführt werden können?
Antwort zu 6: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Um die verkehrlichen Einschränkungen für die Reisenden so gering wie möglich zu halten, werden mögliche #Synergieeffekte mit benachbarten Maßnahmen stets geprüft. Da sich beide Projekte derzeit noch in Leistungsphase 0, das heißt am Anfang, befinden, kann die DB keine konkrete Aussage zu #Parallelisierungsschritten machen.“ 2
Frage 7: Berlin hat am 17.02.2021 bei der Deutschen Bahn die Vorplanung einschließlich die für den #Wirtschaftlichkeitsnachweis (#Nutzen-Kosten-Untersuchung) notwendige Kostenschätzung beauftragt. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für den S-Bahnhof Kamenzer Damm gemäß Kostenschätzung?
Antwort zu 7: Die von der DB Infra GO vorgelegte #Kostenschätzung als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beträgt ca. 31 Mio. Euro (Stand 2021).
Frage 8: Wann liegen die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung für den S-Bahnhof Kamenzer Damm vor? Ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?
Antwort zu 8: Nach einer #Umpriorisierung innerhalb des #i2030-Gesamtprojektes wird das Ergebnis der NutzenKosten-Untersuchung voraussichtlich bereits Ende 2024 vorliegen.
Frage 9: Die verkehrsplanerische Anbindung an den S-Bahnhof Kamenzer Damm ist Aufgabe der angrenzenden Bezirke, beeinflusst aber auch die unmittelbare Planung der angrenzenden Quartiere. Kann vor diesem Hintergrund die Vorplanung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm kurzfristig den Vertretern der angrenzenden Bezirke TempelhofSchöneberg und Steglitz-Zehlendorf sowie den betroffenen Unternehmen im Umfeld des neuen S-Bahnhofs präsentiert werden?
Antwort zu 9: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Projekt befindet sich aktuell in der #Grundlagenermittlung. Der damit verbundene Planungsstand hat noch nicht genug Aussagekraft für eine lokale Präsentation.“
Frage 10: Wann wird das Land Berlin den S-Bahnhof Kamenzer Damm offiziell bestellen?
Antwort zu 10: Für eine konkrete Bestellung der Maßnahme ist zunächst noch die #Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu belegen (siehe Antwort zu Frage 8). Mit Vorliegen eines positiven Ergebnisses, wird 3die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Anschluss verbindlich die weitere Planung bei der DB InfraGO AG beauftragen können.
Frage 11: Gibt es aus heutiger Sicht irgendwelche Anzeichen oder Umstände, die die Realisierung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm noch gefährden könnten?