Nahverkehrsplan: Alles nach Plan?, aus Senat

19.09.2023

Frage 1:
Der #Nahverkehrsplan befindet sich in der #Fortschreibung. Welche #Beteiligungsschritte sind erfolgt und welche stehen noch aus?
Frage 2:
Welchen #Zeitplan verfolgt der Senat bei der Fortschreibung? Bis wann will der Senat den neuen Nahverkehrsplan #beschlossen haben?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Im ersten #Forum #Nahverkehr im Juni 2022 wurden #Methodik, #Ziele und #Strategien für den Nahverkehrsplan (#NVP) der #Fachöffentlichkeit vorgestellt. Das Ergebnis des Monitorings und der bis dahin erreichte Stand der Planung sowie erste Ergebnisse und #Schlussfolgerungen wurden im Mai 2023 präsentiert. Darüber hinaus wurden im Winter und Frühjahr 2023 zwei #Workshops zur #Barrierefreiheit – primär für Betroffenenverbände – durchgeführt.

In der Zeit von Dezember 2022 bis März 2023 wurden ferner Maßnahmen für den #Stadt-UmlandVerkehr gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Berliner Umlandes erarbeitet. Parallel dazu wurde die #Angebotsentwicklung für den #Zielhorizont 2030 intensiv mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) abgestimmt. Auch mit der -Bahn Berlin GmbH und der DB #Netz AG wurden Themen der Fortschreibung erörtert. Im Anschluss an die laufende Erarbeitung folgt das formelle #Beteiligungsverfahren und anschließend die #Senatsvorlage und der #Senatsbeschluss.
Frage 3:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr soll in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Welchen
Zeitplan verfolgt der Senat hier bei der Fortschreibung? Bis wann will der Senat den neuen Stadtentwicklungsplan
beschlossen haben?
Antwort zu 3:
Der Senat sieht eine Fortschreibung entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-
2026 vor. Eine Fortschreibung des Senats erfolgt durch Senatsbeschluss.
Frage 4:
Wirtschaftssenatorin Giffey hat in einer Pressemitteilung mit Senatorin Schreiner und der BVG vom 30.8.23
angekündigt, dass im Dialog mit Fachleuten Maßnahmen für einen „Masterplan ÖPNV 2030“ entwickelt werden.
a. Welcher verkehrspolitische Zweck soll durch den angekündigten Masterplan erfüllt werden, der durch die
genannten Planwerke nicht erfüllt wird?
b. Welche verkehrspolitischen Ziele und Maßnahmen sollen in dem Masterplan festgeschrieben werden?
c. In welchem Verhältnis soll der Masterplan zu den genannten Planwerken stehen? Bitte um Darstellung der
politischen und rechtlichen Hierarchisierung der Pläne.
d. Mit welchen Fachleuten soll der Masterplan erarbeitet werden?
e. Welche Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Erarbeitung des Masterplans vorgesehen?
f. Welche Senatsverwaltung hat die Federführung für die Erstellung des Masterplans?
g. Welche Abteilungen im Senat werden mit der Erarbeitung des Masterplans betraut? Wie viele VZÄ sind dafür
vorgesehen?
h. Wie hoch wird der finanzielle Aufwand für die Erarbeitung sein? Welche Kosten will der Senat dafür etatisieren?
Welche Kosten sind für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und des SteP MoVe etatisiert?
i. Welche Bedeutung hat die Zahl 2030? Sollen veranschlagte Maßnahmen in dem zu erarbeitenden Masterplan bis
dahin umgesetzt sein oder welche Zielstellungen sind mit der Jahreszahl 2030 dann verbunden?
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Antwort zu 4:
Der Masterplan soll im Lichte des NVP die Prozessabläufe und die Ressourcen für die Umsetzung
des NVP und des Bedarfsplans betrachten und darauf abzielen, die im NVP benannten
Infrastrukturvorhaben schneller und effizienter umzusetzen. Für die Erstellung des Masterplans
soll u. a. mit externen Fachleuten und der BVG zusammengearbeitet werden. Weitere
Festlegungen wurden noch nicht getroffen.

Berlin, den 14.09.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de