Der #Straßenbahnfahrer brachte es auf den Punkt. „Und täglich grüßt das #Murmeltier“, sagte der Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG). Genervt forderte er seine #Fahrgäste auf, die Bahn vorzeitig zu verlassen und zu laufen.
Es war nicht das erste Mal. Fast an jedem Arbeitstag muss das Landesunternehmen den #Straßenbahn- und #Busverkehr im Zentrum von #Köpenick unterbrechen, weil der Stau in der #Bahnhofstraße zu zäh ist. Regelmäßig muss die BVG vor dem #Individualverkehr#kapitulieren – auch am Dienstag wieder. Die Gefahr besteht, dass das noch jahrelang so weitergehen wird. Der Senat kann entnervten Nahverkehrsnutzern kurzfristig keine Hoffnung machen.
Frage 1: Weshalb wird der #SEV mit Bussen innerhalb Berlins u.a. über die #Rathausstraße in 12105 Berlin geleitet und nicht über den #Mariendorfer bzw. #Tempelhofer Damm? Antwort zu 1: Zur Festlegung der #Streckenführung des Schienenersatzverkehrs wird von der DB eine Route geplant und vom #Fachpersonal abgefahren. In die Festlegung der endgültigen Route fließen neben einer kurzen #Reisezeit für die Fahrgäste auch die #Befahrbarkeit der Route mit Bussen und auftretende #Baumaßnahmen ein. Dabei wird keine Bewertung durchgeführt, welche Route genommen werden würde, wenn ein einzelner Einflussfaktor nicht auftreten würde, maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verbindung zwischen zwei Zugangsstellen des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV), zwischen denen der #Bahnverkehr ersetzt werden soll.
Frage 1: Wie bringt sich der Senat in die Planung für den #Neubau der #Straßen in der #Cité Foch ein? a. Welche Straßen werden aus welchen Gründen als Hauptstraßen eingeordnet? b. Welche Maßnahmen werden zur #Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit ergriffen? c. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Vorhaben, den Verkehr künftig über die Rue Racine nach Waidmannslust zu lenken, indem ein Teilstück der Avenue Charles de Gaulle als Privatstraße gewidmet werden soll?
Antwort zu 1: Das Bezirksamt Reinickendorf antwortet hierzu: „Die Straßen in der Cité Foch befinden sich in der Straßenbaulast des Bezirks Reinickendorf und werden über einen Erschließungsvertrag von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hergestellt.“
Tempelhof! An diesem Namen kommt niemand vorbei, der sich mit dem Beginn der #Verkehrsluftfahrt, insbesondere in Europa, beschäftigt. In diesem Jahr wird der #Flugplatz im Herzen Berlins 100 Jahre alt.
Die ersten #Motorflüge auf dem #Tempelhofer Feld erfolgten schon im Jahre 1909 durch Armand #Zipfel, gefolgt von Vorführungen durch Orville #Wright im selben Jahr. Sie legten den Grundstein für die fliegerische Nutzung des Geländes. Am 21. Februar 1923 wurde der Beschluss zum Bau des Flughafens #Tempelhof gefasst. Anschließende Erprobungsflüge durch die #Junkers#Fluggesellschaft mit Junkers #F13 bestätigten die Eignung des Geländes für diesen Zweck.
Der Britzer Tunnel der A100 entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards in Deutschland. Das hat die bundeseigene Autobahn GmbH auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz mitgeteilt, die der Berliner Morgenpost vorab vorliegt. Mit Blick auf die hierzulande geltenden „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von #Straßentunneln“ werden verschiedene Anforderungen nicht erfüllt, das betrifft etwa die Fluchtwegabstände oder eine optische Markierung der Fluchttüren.
Hintergrund von Moritz’ Anfrage ist, dass Anfang Juni zwei Fahrraddemonstrationen das Durchfahren des 1713 Meter langen Tunnels von der Versammlungsbehörde untersagt wurde. Begründet wurde das mit Sicherheitsaspekten, Autobahntunnel seien nicht für den Personen- und Radverkehr ausgelegt, hieß es. So seien Anzahl und Abstände der #Fluchtwege an der Zahl an Menschen ausgerichtet, die durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen in dem Tunnelabschnitt unterwegs seien. Bei solchen Demonstrationen werde die Zahl aber deutlich überschritten, so die Antwort auf eine erste Anfrage von Moritz – der nun Zweifel an der Sicherheit des Tunnels, auch für den Kfz-Verkehr, äußert.
Der sechsspurige Ausbau der #Autobahn#10 im Norden Berlins sorgt immer wieder für Verkehrsbehinderungen. Nun ist schon bald eine #Vollsperrung nötig. Bereits zum Ferienbeginn am Wochenende rechnet der #ADAC mit #Staus und Verzögerungen. Die Autobahn 10 muss Anfang Juli im Berliner Norden mehrere Tage voll gesperrt werden. Das teilte das Unternehmen Havellandautobahn am Donnerstag mit. Betroffen sei der Bereich am Dreieck Pankow in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) sowie die Strecke zwischen Dreieck Pankow und Barnim in Fahrtrichtung Rostock. Die Vollsperrungen sollen von 2. Juli um 22 Uhr bis zum 4. Juli um 14 Uhr bestehen. Entsprechend beschilderte Umleitungen würden eingerichtet, hieß es weiter. Grund für die Vollsperrungen sind notwendige Arbeiten an einer Brücke. Die Brückenbauarbeiten sind Teil des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn 10. Der Ausbau sorgt immer wieder für Verkehrsbehinderungen.
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am 23. Februar schließt die #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) das Terminal 5 des #BER (ehemals Flughafen #Schönefeld) für zunächst ein Jahr. Durch die Corona-Pandemie sind die #Passagierzahlen weltweit sehr stark zurückgegangen. Das führt dazu, dass das erwartete #Verkehrsaufkommen bis auf Weiteres vollständig am Terminal 1 abgefertigt werden kann. Die Ersparnis durch die Konzentration des Flugverkehrs auf das Terminal 1 beträgt rund 25 Millionen Euro im Jahr.
Auch das neue vollständig fertiggestellte und betriebsbereite Terminal 2 wird zunächst noch nicht in Betrieb genommen. Sobald die Passagierzahlen wieder steigen, werden die Abfertigungskapazitäten der Terminals 2 und im Weiteren auch Terminal 5 schrittweise und bedarfsgerecht einbezogen.
#SunExpress startet bereits am 1. Februar vom Terminal 1
Der Umzug der Fluglinien vom Terminal 5 zum Terminal 1 wird sukzessive vollzogen. Als erste Airline verlegt SunExpress am 1. Februar seine Passagierabfertigung vom Terminal 5 ins Terminal 1. Am 22. Februar verlässt die letzte #Airline Schönefeld und damit endet dann vorübergehend der Betrieb im Terminal 5 und der Verkehr wird vorerst ausschließlich auf das Terminal 1 konzentriert. Für den Zeitraum bis zum 23. Februar werden die Fluggäste von Terminal 5 gebeten, sich bei ihrer Airline oder auf berlin-airport.de über mögliche Veränderungen bei Abflug und Ankunft zu informieren.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft muss auch in diesem Jahr davon ausgehen, dass die Passierzahlen weit hinter dem #Vorkrisenniveau zurückbleiben. Wir gehen für 2021 von rund 10 Mio. Passagieren aus, die wir sicher und bequem im Terminal 1 abfertigen können. Dieser Schritt reduziert im Jahr die Kosten und Aufwendungen um rund 25 Mio. Euro. Das Terminal 5 steht uns bei Bedarf sehr schnell zur Verfügung. Der #Schlummerbetrieb ist so organsiert, dass das Terminal 5, wenn es wieder gebraucht wird, innerhalb weniger Wochen erneut in Betrieb gehen kann.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Bau- und Finanzierungsfragen standen im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats. Außerdem konnte Einigkeit erzielt werden, die Position der Finanzgeschäftsführerin neu zu besetzten. Frau Aletta von #Massenbach, die bislang für die Frankfurter #Flughafengesellschaft an verantwortlicher Stelle für die internationalen Engagements tätig war, konnte für die #FBB gewonnen werden und wird am 1. September ihre Arbeit aufnehmen. Damit ist die Geschäftsführung der FBB wieder komplett.
Im Hinblick auf das #Baugeschehen konnte ein vorläufiges Fazit der Anstrengungen gezogen werden, dass es bei allen Schwierigkeiten durch die erfolgreiche Baufreigabe im April zu einem positiven Abschluss gekommen war. Vor diesem Hintergrund konnte Flughafenchef Lütke #Daldrup für sich und seine Mannschaft Dank und Anerkennung des Aufsichtsrats entgegennehmen.
Neben den ausstehenden Restarbeiten geht es jetzt darum, in dem angelaufenen #Probebetrieb die praktische Erprobung der Gebäude sowie der Abläufe voranzutreiben. Insofern ließ sich der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung und einem externen Berater berichten, dass die ersten Probeläufe mit Partnern und Dienstleistern erfolgreich verlaufen sind. Der weitere Testbetrieb und der Einsatz der Komparsen wird aktuell überdacht und den neuen Bedingungen angepasst.
Zur coronabedingt schwierigen Situation an den beiden Flughäfen berichtete die Geschäftsführung, dass sich das #Verkehrsaufkommen seit Wochen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt. Von daher ist der gestellte Antrag auf die Befreiung der Betriebspflicht am #Flughafen#Tegel nach wie vor begründet.
Von besonderer Bedeutung war letztlich die Diskussion um die Grundsatzfragen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Hierzu legten die Wirtschaftsprüfer ihren Bericht zum Jahresabschluss 2019 vor, in dem bestätigt wurde, dass die FBB einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vorgelegt hat, den sogenannten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat nahm diesen Bericht der #Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis und billigte den Konzernabschluss 2019. Das operative Ergebnis von 2019 liegt mit 108,4 Mio. Euro etwas unter dem Bestwert von 2018. Der Konzernverlust beträgt rund 96 Mio. Euro.
Der Aufsichtsrat wird sich bei den anstehenden Sitzungen weiter intensiv mit der Finanzlage der FBB befassen. Die aktuellen Medienberichte über die vermeintliche Schieflage der Flughafengesellschaft wurden vom Aufsichtsrat als unbegründet zurückgewiesen.
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit der Nutzungsfreigabe des Terminal T1 ist die größte Hürde für den Start des BER am 31. Oktober aus dem Weg geräumt. Das hat der Aufsichtsrat heute zum Anlass genommen, auf seine Arbeit der letzten Jahre zurückzublicken und noch einmal hervorgehoben, dass die Baufertigstellung des Terminal T1 vor allem eine großartige Mannschaftsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FBB war und uns dafür ausdrücklich bedankt.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir haben den Aufsichtsrat heute umfassend über die Situation des Luftverkehrs informiert. Auch wenn wir die finanziellen Auswirkungen noch nicht vollständig abschätzen können, ist klar, dass auch wir lange unter Nachwirkungen dieser Krise leiden werden. Der Start des BER Ende Oktober ist für die wirtschaftliche Erholung der FBB und der Wirtschaft der gesamten Hauptstadtregion ein großer Vorteil.“
Kurzvita: Aletta von Massenbach
Berufserfahrung bei der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Seit Juli 2016
Senior Executive Vice President und Geschäftsbereichsleitung Global Investments and Management
Aufsichtsrat in den Flughäfen in Lima, Peru (Vorsitzende), Antalya, Türkei (Vorsitzende), Fortaleza & Porto Alegre, Brasilien (stellv. Vorsitzende), 14 griechische Regionalflughäfen (stellv. Vorsitzende)
Noch vor fünf Jahren sah die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Notwendigkeit für einen neuen #S-Bahnhof am #Kamenzer Damm. Das #Verkehrsaufkommen reiche nicht aus, hieß es. Heute sieht das anders aus. Der Halt soll bis 2030 gebaut werden.
Der Bau von neuen Wohngebieten und die Ansiedlung von Gewerbe rechts und links der #S-Bahntrasse der #S2 würden eine neue S-Bahnstation rechtfertigen, heißt es im #Nahverkehrsplan Berlin 2019 bis 2023. Infolge der wachsenden Stadt entsteht in #Lankwitz unter anderem westlich der S2-Trasse zwischen Attilastraße und Marienfelde in der Mühlenstraße ein neues Wohnquartier mit bis zu 142 Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Ein weiteres Wohnquartier ist in der Dessauer Straße geplant. Infolge der wachsenden Bevölkerungszahlen werden auch die #Pendlerströme steigen.
Auch östlich der Trasse, auf der Seite des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, wächst der Bedarf nach einer Anbindung an das Schnellbahnnetz. Hier, auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Berlin-Mariendorf, befindet sich das 360 000 Quadratmeter große Areal des Entwicklungsgebietes „Marienpark“. Zahlreiche Gewerbetreibende sowie eine Großgaststätte …