Wann ist die jeweilige Leistungsphase abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?Welche #Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Inwieweit und über welche Mittel ist die Finanzierung des Vorhabens abgesichert?
Frage 1: Plant der Senat die Errichtung einer #Magnetschwebebahn in Berlin? Wenn ja, wann soll die #Umsetzung dieser Pläne gestartet?
Frage 2: Im #Mobilitätsausschuss am 29.11.2023 sagte Senatorin Schreiner der #Bedarf der Magnetschwebebahn sei im politischen Raum formuliert worden. Wann und durch wen wurde der Bedarf festgestellt?
Antwort zu 1 und 2: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17403 verwiesen.
Die #Prenzlauer Promenade, aus Autofahrersicht der wichtigste Zubringer aus der City Ost zur #Autobahn#A114 hinter dem Bahnhof #Pankow-Heinersdorf, soll im Rahmen des bis 2026 laufenden Investitionsprogramms auf 1,7 km Länge zwischen Am Steinberg und #Rothenbachstraße#generalsaniert und dabei komplett umgestaltet werden. Die in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zustän-dige Staatssekretärin Dr. Meike Niedbal rückt hierbei vor allem die Belange des Radverkehrs in den Fokus: „In der Prenzlauer Promenade besteht ein klar erkennbares #Nutzungsdefizit für #Radfahrende und zu #Fuß gehende Verkehrsteilnehmende. Stadtauswärts von Am Steinberg bis Rothenbachstraße ist kein Angebot für die Radfahrenden vorhanden“, schreibt sie am 7. März 2023 dem Abgeordneten Johannes Kraft (CDU) auf dessen Schriftliche Anfrage (Drucksache 19/15021).
Frage 1: Was ist der Stand der Planungen für den #Straßenbahnbetriebshof#Urban Tech Republic, ist die Fläche gesichert und wie ist die weitere Zeitplanung zur Realisierung des Betriebshofstandortes? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fläche ist im #Bebauungsplan für den Betriebshof vorgehalten, aber noch nicht Eigentum der #BVG. Aus heutiger Sicht ist eine #Inbetriebnahme in 2033 anvisiert.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs Teil des Bebauungsplanverfahrens 12-51 des Industriebands der Urban Tech Republic ist. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist für 2025 vorgesehen. Über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehend bedarf es für den Straßenbahnbetriebshof eines Planfeststellungsverfahrens. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Fläche des Straßenbahnbetriebshofs durch die BVG von der Tegel Projekt GmbH erworben.
Frage 1: Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie #Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein? Frage 2: Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der #Spitzenauslastung ein? Antwort zu 1 und 2: Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt. Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und 2 Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV dar. Frage 3: Gibt es ein aktuelles, #integriertes#Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses vorgelegt oder aktualisiert? Antwort zu 3: Der #Stadtentwicklungsplan#Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Frage 4: Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor? Antwort zu 4: Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen. Frage 5: Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert? Antwort zu 5: Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher noch nicht benannt werden. Frage 6: In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung? 3 Antwort zu 6: Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen. Frage 7: Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept gesetzt? Antwort zu 7: Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe. Frage 8: Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt? Antwort zu 8: Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt: a. Ist-Zustand b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2- Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der #Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis 2026. c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten #Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den Zeitraum 2026 bis 2030. d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030. Frage 9: In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten? Antwort zu 9: Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen Bauentwicklungen einfließen. 4 Frage 10: Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten, bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet? Antwort zu 10: Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in Auftrag gegeben. Frage 11: Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien? Antwort zu 11: A) #S-Bahn-Verkehr Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen: Abschnitt Blankenburg-Buch: · Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt), · dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor) im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit, · Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg – Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach #Buch zu führen. Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.: · Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt). B) #Regionalverkehr Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im Regionalverkehr vorgesehen: 5 Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau: · Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4 bis 1 Uhr), · Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis 22/23Uhr), · Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg: · Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis 23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr), · Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt (täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr). Frage 12: Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt? Antwort zu 12: Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung #Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca. 13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich. Frage 13: Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten? Antwort zu 13: Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das #Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt, sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können. 6 Frage 14: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren? Antwort zu 14: Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre. Frage 15: Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann werden die Planungen konkretisiert? Antwort zu 15: Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden. Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden. Frage 16: Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist? Antwort zu 16: Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17). 7 Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben, sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann. Frage 17: Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe Kostenschätzung für die S75 vorgelegt? Antwort zu 17: Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und #Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen. Frage 18: Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit? Antwort zu 18: Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16. Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch Fragen zur Baufreiheit. Frage 19: Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie#50? Antwort zu 19: Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten, u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg, dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig. 8 Frage 20: Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Antwort zu 20: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener. Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und ist daher nicht konkret bestimmbar. Frage 21: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 21: Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Berlin, den 11.10.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Im Süden von Berlin befinden sich hochverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte, die bisher nur unzureichend durch ein #schienengebundenes#Verkehrsmittel erschlossen sind.
Eine alternative #Streckenführung zum U-Bahnhof #Zwickauer Damm (U7) wird ebenfalls geprüft. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die #Inbetriebnahme für 2029 vorgesehen. Mit der neuen leistungsfähigen Verbindung werden Buslinien ersetzt bzw. entlastet und ein wichtiger Beitrag zum Ausbau des #ÖPNV-Netzes geleistet. Außerdem wird die Anbindung an den regionalen #Bahnverkehr über den Bahnhof #Schönweide verbessert.
Wir laden Sie hiermit herzlich zu einer #Online-Informationsveranstaltung ein. Auf der Veranstaltung werden Sie über den #Planungsstand und die #Streckenvarianten informiert.
Wann: Donnerstag, 6. Oktober 2022, 17 bis 20 Uhr
Wo: Zoom-Webinar Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Frage 1: Welche #Strecken werden gegenwärtig aus alten und aktuellen Planungen für den Bau von #Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf #vorgehalten? Bitte einzeln mit genauer Streckenführung angeben. Frage 2: Wann wurden diese #Streckenführungen im Einzelnen geplant? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Konkrete „#Streckenvorhaltungen“ für #Straßenbahnstrecken gibt es nicht. Im Rahmen der #Beteiligungsverfahren zu raumwirksamen Planungen weist die zuständige Senatsverwaltung als Träger öffentlicher Belange auf bestehende #Straßenbahnplanungen hin. Als Grundlage dienen hierzu die regelmäßig fortgeschriebenen #Planwerke des Senats. Aktuell sind dies der #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (#StEP MoVe), beschlossen am 02.03.2021, und der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP), beschlossen am 26.02.2019. Den Bezirk Marzahn-Hellersdorf tangieren folgende Strecken dieser Planwerke:
Frage 1: Wie bringt sich der Senat in die Planung für den #Neubau der #Straßen in der #Cité Foch ein? a. Welche Straßen werden aus welchen Gründen als Hauptstraßen eingeordnet? b. Welche Maßnahmen werden zur #Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit ergriffen? c. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das Vorhaben, den Verkehr künftig über die Rue Racine nach Waidmannslust zu lenken, indem ein Teilstück der Avenue Charles de Gaulle als Privatstraße gewidmet werden soll?
Antwort zu 1: Das Bezirksamt Reinickendorf antwortet hierzu: „Die Straßen in der Cité Foch befinden sich in der Straßenbaulast des Bezirks Reinickendorf und werden über einen Erschließungsvertrag von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hergestellt.“
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Straßenbahn-Südtangente (#Schöneweide – #Marienfelde (– #Steglitz)) des Zielnetztes 2050 vom Bündnis Pro Straßenbahn, das auch Grundlage der #Zielnetzerarbeitung des Senats sein wird, am #S-Bahnhof #Buckower Chaussee die #Dresdner Bahn queren soll? Antwort zu 1: Dies ist dem Senat bekannt. Ebenso ist die Maßnahme im #Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) sowie dem #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) als weiterer Bedarf mit Realisierungshorizont nach 2035 enthalten.
Frage 1: Wie ist das Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und #Genehmigungsverfahren für den Bau eines neuen #U-Bahnabschnitt gestaltet? a. Wer ist für die Bearbeitung zuständig? b. Welche Anforderungen werden an den Antragssteller gestellt? c. Welche Genehmigungsschritte gibt es in diesem Verfahren? d. Wie lange dauerte das Genehmigungsverfahren im Jahre 2021 durchschnittlich? Frage 6: Wie ist das Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau einer neuen #Straßenbahn gestaltet? a. Wer ist für die Bearbeitung zuständig? b. Welche Anforderungen werden an den Antragssteller gestellt? c. Welche Genehmigungsschritte gibt es in diesem Verfahren? d. Wie lange dauerte das Genehmigungsverfahren im Jahre 2021 durchschnittlich?