Meilenstein für Straßenbahnerweiterung Tram 96 gesetzt ­- Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung nach Krampnitz und Fahrland hat begonnen, aus SWP Potsdam

22.12.2023

https://www.swp-potsdam.de/de/stadtwerke-potsdam/pressemeldungen/meilenstein-f%C3%BCr-stra%C3%9Fenbahnerweiterung-tram-96-gesetzt-%C2%AD-planfeststellungsverfahren-f%C3%BCr-die-verl%C3%A4ngerung-nach-krampnitz-und-fahrland-hat-begonnen.html

Die #ViP #Verkehrsbetrieb #Potsdam GmbH hat heute den #Planfeststellungsantrag für die geplante #Erweiterung der #Straßenbahntrasse nach #Krampnitz und #Fahrland, wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht. Darin sind unter anderem Beschreibungen des Bauvorhabens, Berechnungen zu Immissionsschutzmaßnahmen und Bauwerkskizzen zusammengestellt.

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S-Bahnhof Prenzlauer Allee: Ein Generationenprojekt? – 30 Jahre warten auf den zweiten Zugang, aus Senat

30.05.2023

Frage 1:

In welchem #planungsrechtlichen „ Aggregatzustand“ befinden sich aktuell die Bestrebungen zur Schaffung eines #zweiten #Zugangs zum -Bahnhof #Prenzlauer Allee?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Im Jahre 2022 wurde intensiv an der #Entwurfsplanung gearbeitet. Durch die Entscheidung zum Einbau eines Aufzuges auf dem #Bahnsteig mussten neue Zwangspunkte verarbeitet werden. Zur Fortsetzung der Planung sind weitere #Baugrunderkundungen und die Lösung der #Entwässerungsproblematik erforderlich. Nach Schaffung der Grundlagen ist die Fertigstellung der Entwurfsplanung für 12/ 2023 terminiert. Die Fertigstellung der #Genehmigungsplanung ist  für 02/ 2024 geplant. Mit der Erteilung der #Plangenehmigung wird 08/ 2024 gerechnet.“

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Straßenbahn: Status Quo: Umbau der Straßenbahnhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße, aus Senat

26.05.2023

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Sachstand zum #Umbau der #Straßenbahnhaltestelle „S #Greifswalder Straße“, welche (Um)bauabschnitte wird es geben und welche #Zeitschiene ist hierfür vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Nach Auskunft der #BVG plant diese an der #Haltestelle Greifswalder Straße die Verbesserung der #Barrierefreiheit, eine #Verbreiterung des westlichen Überweges sowie die Erneuerung der #Haltestellenoberfläche, die Verlängerung der #Haltestellenüberdachung unter den DB-Bestandsbrücken und die #Versetzung der #Fahrleitungsmaste in den Außenbereich der Haltestelle. Die #Planungsunterlagen befinden sich derzeit in der HOAI-Leistungsphase 4, #Genehmigungsplanung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant parallel
die #Sanierung des in ihrer Zuständigkeit befindlichen #Fußgängertunnels.
Nach aktueller Einschätzung erfolgt der #Baubeginn 2025.

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Regionalverkehr: Ein „Zwischenruf“ … zur Stammbahn, aus VIV

29.01.2023

#Finanzierung für #Vorplanung der #Potsdamer #Stammbahn gesichert“ meldete der VBB zwischen den Jahren. Gut so! Für die sog. Leistungsphase II stehen 26 Mio. Euro bereitet, der Zeithorizont erstreckt sich bis 2026. Es folgen dann die Leistungsphasen III (Entwurfsplanung) und IV (#Genehmigungsplanung), auf deren Basis dann die #Planfeststellung erfolgen könnte. Wenn, ja wenn …. nicht geklagt würde.

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Straßenbahn: Wie ist der aktuelle Stand der Planung für die Verlängerung der M10 von der Warschauer Straße zum Hermannplatz?, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der #Planung?
a. Welche #Verfahrensschritte sind bereits abgeschlossen?
b. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell in Umsetzung und bis wann werden
diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
i. Wer sind jeweils die #Beteiligten?
c. Welche Verfahrensschritte folgen als nächstes?
d. Gab es bislang #Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese
Verzögerungen jeweils?

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Regionalverkehr + Bahnhöfe: i2030-Teilprojekt Nordbahn: Weitere Planungen sehen mehr Gleise vor, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/i2030-teilprojekt-nordbahn-weitere-planungen-sehen-mehr-gleise-vor/

Ziel: Einbindung von #zusätzlichen Regionalverkehren nach Berlin #Gesundbrunnen • Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnen #Finanzierungvereinbarung mit Deutscher Bahn • Bis Ende 2024 läuft die #Vorplanung  

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Infrastruktur: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg II Wo befinden wir uns in Zeiten von Corona?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Zum #Korridor : Berlin-Spandau – #Nauen
a.) Wie ist der aktuelle #Projektstatus ?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen Sachstand bzgl. der Untersuchungen zusätzlicher Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und
Überwerfungsbauwerken am Fernbahnhof Spandau gibt es?
e.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung der
neuen S-Bahn-Verbindung Nauener Straße und Falkenseer Chaussee?
Antwort zu 1:
a.) Mit der Unterzeichnung der #Finanzierungvereinbarung im August 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach #HOAI#Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) überführt. Die Planungsleistungen zur Vorplanung sind ausgeschrieben.
b.) Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Planungsprozesse in unterschiedlichen Stufen
bis zum Ende einer Bauausführung abbilden. Jedoch wird mit den ersten Planungsphasen
bis einschließlich Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
die Voraussetzung hergestellt, in eine Bauausführung nebst erforderlichen
Ausführungsplanungen zu starten. Der Beginn der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
nach HOAI) für das Projekt Berlin-Spandau – Nauen ist momentan für das dritte Quartal
2023 vorgesehen. Das Ende der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
wird mit Abschluss des Planrechtsverfahrens für Ende 2029 anvisiert.
2
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen.
d.) Fahrplantechnologische Untersuchungen zur Erweiterung des Fernbahnhofs BerlinSpandau sind abgeschlossen. Im Ergebnis sind unter anderem zwei zusätzliche
Bahnsteigkanten für den Fern- und Regionalverkehr zur Erhöhung der Zugkapazitäten
vorgesehen. Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung um zwei Überwerfungsbauwerke
Spandau-West und Spandau-Ost soll das parallele Führen von Zügen aus Richtung
Stadtbahn bzw. Nord-Süd-Tunnel in Richtung Hamburg bzw. Hannover sowie umgekehrt
weitestgehend unabhängig voneinander ermöglichen. Außerdem ist die Ergänzung des
Fernbahnhofs Berlin-Spandau um diverse Weichenverbindungen vorgesehen, um
hierdurch die Betriebsflexibilität und Kapazität des Bahnhofs zu erhöhen.
e.) Gegenwärtig finden Verhandlungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG als
Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der
Vorplanung (Leistungsphase 2) statt. Nach gegenwärtiger Zeitplanung sollen die
Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Aufnahme der
Planungsleistungen ist für Ende 2021/Anfang 2022 zu erwarten.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express/ #Velten
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen/Velten“ und „Velten/Neuruppin“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Welche Erkenntnisse wurden aus der Verkehrssimulation (#Bahnübergang #Gorkistraße) gezogen?
Antwort zu 2:
a.) Die Planungen befinden sich im Abschnitt Berlin #Gesundbrunnen bis Velten vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI). Im Abschnitt Velten
bis Neuruppin ist die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) abgeschlossen und es
wurde die weitere Planung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) ausgeschrieben.
b.) Für die Teilabschnitte zwischen Berlin Gesundbrunnen bis Velten wurde mit der
Erstellung von Finanzierungsvereinbarungen für die Vorplanungen (Leistungsphase 2)
begonnen. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Direkteinbindung des #RE6 nach BerlinGesundbrunnen soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 finalisiert werden.
Für den Teilabschnitt Velten bis Neuruppin wurde die Finanzierungsvereinbarung für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3-4) im Dezember 2020 zwischen
dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn unterzeichnet. Die Fertigstellung dieser
Leistungsphasen wird unter Berücksichtigung der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen bis Mitte der 2020er Jahre angestrebt.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die für den Projektabschnitt Gesundbrunnen bis Velten
aktuell keine verbindlichen Festlegungen für Umsetzungstermine zulassen. Der Abschnitt
Velten bis Neuruppin ist planerisch bereits weit fortgeschritten, sodass hier aktuell von
einem Realisierungsbeginn ab 2023 ausgegangen und eine Inbetriebnahme für Mitte der
20er Jahre angestrebt wird. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
d.) Die #Eisenbahnkreuzung im Bereich des bestehenden Bahnübergangs (BÜ)
Gorkistraße hat im Rahmen der Planungen zur Einbindung des Prignitz-Expresses über
die #Kremmener Bahn bis nach Berlin-Gesundbrunnen eine hohe Bedeutung. Hier treffen
Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn und zukünftiger Regionalverkehr) und die
Verkehrsträger der Straße (Busverkehr, Rad- und Fußverkehr, MIV- Motorisierter
Individualverkehr und Einsatzverkehre wie Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr)
aufeinander. Mit der vorgesehenen Verdichtung des Zugangebotes würden die
Schließzeiten des BÜ so weit ausgeweitet, dass insbesondere die verkehrssichere
Kreuzungsmöglichkeit für alle beteiligten Verkehrsträger sowie die Sicherung und
Fahrbarkeit der bestellten Verkehrsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr nicht
mehr gewährleistet werden könnte. Im Ergebnis werden die i2030-Projektpartner die
weiteren Planungen unter der Prämisse fortsetzen, dass der bestehende BÜ mit einer
niveaufreien Lösung ersetzt wird.
Frage 3:
Zum Korridor: #Nordbahn / #Heidekrautbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen / #Wilhelmsruh (Nordbahn)“ und
„Heidekrautbahn“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. eines neuen Gleislayouts für den Bahnhof Birkenwerder mit separaten
Bahnsteig für die RB20?
Antwort zu 3
a.) Der Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI).
Im Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ steht der Abschluss der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung bevor (Leistungsphase 3 und 4).
b.) Die Erarbeitung der Finanzierungvereinbarung für die Vorplanung (Leistungsphase 2)
im Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem Abschluss.
Die Zeichnung wird bis zum Sommer 2021 angestrebt. Die Erlangung des Planrechts soll
nach derzeitigem Stand Ende 2026 abgeschlossen werden.
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Die Finanzierungvereinbarung für die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) im
Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ wird aktuell verhandelt. Die Zeichnung wird
ebenfalls bis zum Sommer 2021 angestrebt. Auf dem Abschnitt „Stammstrecke
Heidekrautbahn“ ist das Ende der Gesamtplanung bis einschließlich Erlangung des
Planrechts für Anfang 2022 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann für den Abschnitt
„Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ nur der unverbindliche Ausblick für den
Realisierungsbeginn im Jahr 2027 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2030 genannt
werden.
Die Planungen im Abschnitt „#Stammstrecke Heidekrautbahn“ sind weit fortgeschritten. Mit
dem Spatenstich an der Station Berlin-Wilhelmsruh Ende 2020 startete die Realisierung
der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn. Hier streben die
Projektpartner derzeit eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres 2024
an. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der zeitnah gesicherten
Baufinanzierung und der Erteilung aller behördlicher Genehmigungen.
d.) Ein neues Gleislayout für den Bahnhof #Birkenwerder mit separaten Bahnsteigkanten
für den Halt der #RB20 sowie perspektivisch #RB12 und #RB32 ist Gegenstand laufender
Gespräche zwischen den Projektpartnern. Hierzu wurden verschiedene
Trassierungsstudien erarbeitet. Die abschließende Auswertung der Trassierungsstudien
als Voraussetzung für weitere Planungsschritte soll bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.
Frage 4:
Zum Korridor: #Siemensbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Inwieweit erhält der Bahnhof #Jungfernheide eine dritte Bahnsteigkante zur Einbindung an die Ringbahn?
e.) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen der Senatsverwaltung hinsichtlich der
#Streckenverlängerung über #Gartenfeld konkret vor?
f.) Bis wann wird die Zustandsermittlung bzgl. des Baugrundes abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im Oktober 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Der Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung wird bis Mitte 2024 angestrebt und das
Ende der Genehmigungsplanung wird mit Erteilung des Planrechts Mitte 2026 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
5
den Realisierungsbeginn für das Jahr 2026 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2029
genannt werden.
d.) Eine dritte Bahnsteigkante ist am Bahnhof Jungfernheide in den Planungen
vorgesehen.
e.) In der Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Siemensbahn von Gartenfeld
nach Hakenfelde wurden drei Varianten hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Derzeit
werden die Ergebnisse noch ausgewertet.
f.) Das im Rahmen der Grundlagenermittlung beauftragte Baugrundgutachten wird Mitte
2021 erwartet.
Frage 5:
Zum Korridor: Berlin – #Dresden / #Rangsdorf
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es bzgl. des zusätzlichen S-Bahnhofs #Kamenzer Damm und des
Regionalhalts #Buckower Chaussee? Inwieweit werden diese mitbetrachtet und wann ist hier mit einem
Realisierungsbeginn sowie einer Fertigstellung zu rechnen?
e.) Inwieweit wurden die #Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht?
Antwort zu 5:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im April 2020 wurde das Projekt
in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Die Vor- und Entwurfsplanung soll bis Anfang 2024 finalisiert werden. Der Abschluss
des gesamten Planungsprozesses wird nach Ende der #Genehmigungsplanung im ersten
Quartal 2024 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Die
Realisierung der -Bahnverlängerung hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf
das #Fernbahnprojekt #ABS (#Ausbaustrecke) Berlin – Dresden (Notwendigkeit der östlichen
Verschwenkung der Fernbahngleise und größerer Flächenbedarf), weshalb beiden
Vorhaben eine gemeinsame Terminplanung zu Grunde liegt. Ziel ist eine gemeinsame
Inbetriebnahme von S- und Fernbahn Ende 2028.
d.) Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im Bedarfsplan zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 enthalten
und damit Planungen des Landes Berlin. Das Land Berlin verfolgt weiterhin die
Umsetzung beider Maßnahmen. Grundlage für eine mögliche Umsetzung beider Stationen
ist der Nachweis der betrieblichen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auf der Basis
einer verlässlichen Kostenschätzung für die Errichtung der Infrastruktur. Die betriebliche
Machbarkeit des zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere
Fragestellungen z. B. Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den Fahrzeugbedarf
werden im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
6
#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Mit den Ergebnissen wird Mitte des Jahres 2021 gerechnet. Der
Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm i2030 mit untersucht.
Abschließende Ergebnisse gibt es hierzu noch nicht, die Bewertungen werden fortgeführt.
e.) Die Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für
die S-Bahn-Verlängerung von #Blankenfelde nach #Rangsdorf und dem parallelen
Fernbahnausbau inklusive dem #ESTW (#Elektronischen Stellwerk) Rangsdorf befinden sich
derzeit in Erstellung und werden in Kürze veröffentlicht.
Frage 6:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg-Berlin-Eisenhüttenstadt
a.) Wie ist der aktuelle Stand der Projektphasen/Betriebsstufen?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen/Betriebsstufen nach aktuellem Stand ein und wann ist
die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt? Welche
#Verkehrsstationen entlang der Linie RE1 im Abschnitt #Wusterwitz#Eisenhüttenstadt werden wann konkret
verlängert? Auf welchen Verkehrsstationen wird der #Bahnsteig auf 76 cm erhöht?
Antwort zu 6:
a.) Für die Maßnahmen der 1. Betriebsstufe wird derzeit die Vor- und Entwurfsplanung an
den betroffenen Stationen durchgeführt. Die Maßnahmen für die 2. Betriebsstufe wurden
mit der Zeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Dezember 2020 in die Vorplanung
überführt.
b.) Für die 1. Betriebsstufe werden die Gesamtplanungen bis Ende 2021 abgeschlossen.
Die Vor- und Entwurfsplanung für die 2. Betriebsstufe soll bis Mitte 2023 finalisiert werden.
Der Abschluss des Planungsprozesses bis einschließlich Erlangung des Planrechts wird
bis Ende 2025 anvisiert. Hierbei werden die Spielräume nach
Investitionsbeschleunigungsgesetz mit beachtet.
c.) Die Anpassungen an den Stationen im Rahmen der 1. Betriebsstufe werden im Laufe
des Jahres 2022 umgesetzt und zur Betriebsaufnahme Netz-Elbe-Spree zum
Fahrplanwechsel Ende 2022 in Betrieb genommen.
Für die 2. Betriebstufe wird aktuell von einem Realisierungsbeginn ab 2025 ausgegangen.
Der Ausbau der Stationen wird sukzessive umgesetzt und soll im Jahr 2028
abgeschlossen werden. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
Schon geplante Realisierungszeiträume sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Wenn
keine Jahreszahlen aufgeführt sind, befinden sich die Zeiträume noch in Validierung und
können daher nicht im Detail genannt werden. Für alle Stationen im Abschnitt Wusterwitz –
#Frankfurt (Oder), an denen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird eine
Bahnsteigerhöhung auf 76 cm angestrebt. An den Stationen im Abschnitt Frankfurt (Oder)

  • #Eisenhüttenstadt wird eine dem Linienkonzept des Landes Brandenburg entsprechende
    Bahnsteighöhe von 55 cm angestrebt. Die Umbaumaßnahmen werden da, wo es möglich
    ist, jedoch so ausgeführt, dass eine spätere Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 cm möglich
    ist.
    7
    Folgende Bahnsteige weisen bereits heute eine ausreichende Länge für achtteilige
    Züge auf:
     Brandenburg Hauptbahnhof
     Werder (Havel)
     Potsdam Hbf
     Berlin Wannsee
     Berlin Charlottenburg
     Berlin Zoologischer Garten
     Berlin Hauptbahnhof
     Berlin Alexanderplatz
     Berlin Ostbahnhof
     Berlin Ostkreuz
     Erkner
     Fürstenwalde (Spree)
     Frankfurt(Oder)
    Bereits terminierte Umbaumaßnahmen, die Bahnsteigverlängerungen beinhalten
     Frankfurt/Oder-Rosengarten (2022/2023)
     Finkenheerd (2024)
     Wiesenau (2022)
     Eisenhüttenstadt (2020/2021)
    Kurzfristige Umbaumaßnahmen für Betriebsaufnahme Dezember 2022
     Berlin Friedrichstraße
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
    Mittelfristige Umbaumaßnahmen zur Verlängerung zum Halt 8-teiliger RE1-Züge
     Götz
     Groß Kreutz
     Potsdam Park Sanssouci
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
     Ziltendorf
    Geplanter Neubau mit ausreichender Bahnsteiglänge
     Berlin-Köpenick (Neubau)
     Fangschleuse (Neubau an neuem Standort)
    8
    Frage 7:
    Zum Korridor: Berlin – #Cottbus / Bahnhof #Königs Wusterhausen
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Inwieweit sind die Variantenuntersuchungen für den langfristig kompletten Umbau des Bahnhofs KW abgeschlossen? Welche konkreten Ergebnisse liegen vor?
    Antwort zu 7:
    a. und b.) Für den zweigleisigen Ausbau im Abschnitt #Lübbenau – Cottbus wird
    voraussichtlich im September 2021 mit dem Anhörungsverfahren im Rahmen des
    Maßnahmenvorbereitungsgesetzes begonnen. Das Baurecht wird in 2024 erwartet.
    Das #Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen befindet sich derzeit im Bau.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen durchläuft aktuell
    die Genehmigungsphase (Leistungsphase 4 nach HOAI).
    c.) Die Bauausführung für den Abschnitt Lübbenau – Cottbus ist für 2025 angestrebt, was
    jedoch die rechtzeitige Erlangung des Planrechts und die Sicherung der Baufinanzierung
    voraussetzt. Die Inbetriebnahme ist damit zu 2027 avisiert.
    Das Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen kann zum #Fahrplanwechsel Ende 2021
    in Betrieb genommen werden.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen wird in
    Abhängigkeit von den Sperrpausen für den Ausbau der #Dresdner Bahn aktuell ab dem
    Jahr 2023 angestrebt. Der Ausbau soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Diese
    Aussage steht jedoch unter dem Vorbehalt der noch sicherzustellenden Baufinanzierung
    und der zeitnahen Erteilung behördlicher Genehmigungen.
    d.) Ein langfristig kompletter Umbau des Bahnhofs Königs Wusterhausen ist Gegenstand
    laufender Abstimmungen. Die bisher diskutierten Varianten unterscheiden sich vor allem in
    der Art und Weise der Einbindung der S-Bahn in den Bahnhof. Die Gespräche sind noch
    nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt. Konkrete Planungen für den langfristigen
    Umbau sind jedoch nicht Gegenstand von i2030.
    Frage 8:
    Zum Korridor: #Potsdamer Stammbahn / #S25 Süd
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche #Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Welche Ergebnisse liegen dem Senat bzgl. der Untersuchung des #VBB für ein #Bus-Konzept in der Region
    vor?
    e.) Warum hat es der Senat bis dato noch nicht vermocht, eine Entscheidung zugunsten der S-Bahn- oder der
    #Fernbahnvariante zu treffen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land Brandenburg bereits eine Entscheidung getroffen hat.
    f.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Finanzierung der Vorplanung (Potsdamer #Stammbahn )?
    g.) Inwieweit sind die Finanzierungsgespräche (S25 Süd) angelaufen und wann werden diese vsl.
    abgeschlossen sein?
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    Antwort zu 8:
    a.) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI) ist für das Teilprojekt
    Potsdamer Stammbahn in Bearbeitung und für die -Bahnverlängerung S25 Süd
    abgeschlossen.
    b., f. und g.) Zum Systementscheid (Regionalverkehr oder S-Bahn) und zur weiteren
    Finanzierung finden regelmäßige Gespräche zwischen den Ländern und der Deutschen
    Bahn statt. Vor dem Hintergrund des noch offenen Systementscheides kann zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Abschluss einer Gesamtplanung für die
    Stammbahn gemacht werden.
    Die Finanzierungsvereinbarung für die #Vorplanung zur S-Bahnverlängerung der S25 soll
    nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 finalisiert werden. Der Abschluss der
    Genehmigungsplanung mit erteiltem Planrecht wird für 2028 anvisiert.
    c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
    der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
    durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
    erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
    Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
    den Realisierungsbeginn für die Potsdamer Stammbahn bei der Variante S-Bahn im Jahr
    2030 und für die Inbetriebnahme Mitte bis Ende der 2030er Jahre genannt werden. Bei der
    Umsetzung der Regionalverkehrsvariante kann als Ausblick für den Realisierungsbeginn
    das Jahr 2032 und für die Inbetriebnahme Ende der 2030er Jahre genannt werden.
    Bei der S-Bahnverlängerung S25 Süd steht für den Realisierungsbeginn das Jahr 2028
    und für die Inbetriebnahme das Jahr 2032 in Aussicht.
    d.) Die sog. „TKS-Studie“ beinhaltete den Auftrag, eine Prognose der Entwicklung im
    Raum #Teltow#Kleinmachnow#Stahnsdorf durchzuführen und das Busnetz an die neu
    entstehenden Bahnhöfe anzupassen. Im August 2020 wurden die Ergebnisse vorgestellt.
    Erkenntnis ist, dass die Nachfrage mit zunehmender Taktdichte des
    Schienenverkehrsmittels steigt und somit ein 10-Minuten-Takt die höchste Nachfrage
    bringt. Das Busnetz kann unabhängig vom System des Schienenverkehrs auf die neuen
    Bahnhöfe ausgerichtet werden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, damit nach
    Inbetriebnahme der Schienenanbindungen Parallelverkehre vermieden und
    Verknüpfungen optimaler genutzt werden können.
    e.) Die Entscheidung wird einvernehmlich zwischen den i2030-Projektpartnern getroffen.
    Dafür sind eine Reihe von Entscheidungskriterien maßgeblich. Neben dem
    verkehrsraumpolitischen Entscheidungskriterium muss die Entscheidung zudem den
    volkswirtschaftlichen Aspekten im Zuge einer #Nutzen-Kosten-Untersuchung standhalten.
    Frage 9:
    Inwiefern hält der Senat eine Dekade der Planung für angemessen und wo sieht der Senat konkret die
    Möglichkeit zur #Beschleunigung? Auf welche #Beschleunigungsmöglichkeiten wird bereits heute
    zurückgegriffen?
    10
    Antwort zu 9:
    #i2030 ist ein umfangreiches Gesamtprojekt für den Ausbau des Schienennetzes in der
    #Haupstadtregion. Die Länder Berlin und Brandenburg verfolgen mit der Finanzierung der
    ersten Planungsphasen das Ziel, die erforderlichen Planungen zu beschleunigen und die
    Projekte damit schneller in die Umsetzung zu bringen. Je nach #Komplexität entwickeln
    sich die einzelnen Teilprojekte derzeit unterschiedlich schnell. Die Planungen werden in
    den kommenden Jahren fokussiert vorangetrieben. Vorrangig beschleunigt eine
    durchgängig gesicherte Finanzierung die Umsetzung der einzelnen Vorhaben. Aus diesem
    Grund führen die i2030-Partnerinnen/-Partner schon jetzt regelmäßige Gespräche u.a. mit
    der EU und dem Bund.
    Im Detail werden bereits gegenwärtig alle erkennbaren Beschleunigungspotenziale
    ausgenutzt. Beispielsweise werden die technischen Planungen nicht nur für die im
    Einzelnen finanziell vereinbarten Leistungsphasen, sondern optional bereits für folgende
    Leistungsphasen ausgeschrieben, um die Konsistenz der Planung sicher zu stellen und
    Zeitblöcke für das Wiederholen von Vergabevorgängen zu vermeiden. Weiterhin werden
    die technisch-rechtlichen Möglichkeiten, z. B. aus dem Investitionsbeschleunigungsgesetz
    oder dem Status der möglichen „#Wiederinbetriebnahme“ einzelner Strecken regelmäßig
    geprüft. Zudem wird das Programm i2030 von einer proaktiven #Kommunikation flankiert,
    um Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger (z. B. Politik, Verwaltungen, Träger
    öffentlicher Belange) ebenso wie die #Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess
    einzubeziehen. Hiermit ist auch das Ziel verbunden, Fehlplanungen zu vermeiden bzw.
    Iterationen in der Planungen zu minimieren.
    Frage 10:
    Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Fortschritt im i2030-Projekt RE1, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/fortschritt-im-i2030-projekt-re1

#Bahnsteigverlängerungen zum Halt von längeren Zügen gehen in die Umsetzung – Finanzierung der Planungen gesichert

Land Brandenburg unterzeichnet #Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Ausbau der Stationen zum Halt achtteiliger Züge ab 2025 angestrebt • Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen

Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit der Deutschen Bahn eine Finanzierungsvereinbarung für die Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie #RE1 unterzeichnet. Somit können zukünftig weitere Züge zwischen #Brandenburg und #Eisenhüttenstadt mit einer erhöhten #Kapazität von bis zu 800 Sitzplätzen fahren. Für die #Vorplanung bis zur #Genehmigungsplanung stehen nun rund 7 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Mit der Erteilung des Planrechts für die einzelnen Stationen wird im Jahr 2025 gerechnet. Die ersten längeren Züge könnten dann 2028 an allen Bahnhöfen der Linie RE1 halten. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und vor allem leitungsfähigere, bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Das Bahnangebot auf der RE1-Strecke wird bereits mit dem neuen Verkehrsvertrag Elbe-Spree ab Ende 2022 ausgeweitet. In der Hauptverkehrszeit werden dann die Taktzeiten zwischen Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) und damit auch die Sitzplatzkapazitäten erhöht. Für die Betriebsaufnahme im Dezember 2022 wurde bereits die Anpassung einzelner Bahnsteige vereinbart. Die zusätzlich zum bestehenden Angebot fahrenden neuen, achtteiligen Züge werden in dieser Phase an den stark frequentierten Stationen halten, die schon heute über ausreichend lange Bahnsteige verfügen.

Mit den jetzt beginnenden Planungen sollen mittelfristig auch die Bahnsteige der anderen Zwischenhalte entlang der Linie RE1 im Land Brandenburg verlängert werden. Dadurch kann das Sitzplatzangebot auf vielen weiteren Fahrten zwischen Brandenburg Hbf und Eisenhüttenstadt noch einmal deutlich erhöht werden. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Planungsgrundlagen für die betroffenen Stationen in den kommenden Jahren zu schaffen und den Ausbau vorzubereiten.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Damit die Wirtschaft in Brandenburg und Berlin weiter wachsen kann, brauchen wir mehr klimafreundliche Mobilitätsangebote. Das gilt auch für die gesamte Hauptstadtregion. Mit der Finanzierungsvereinbarung im Rahmen unseres gemeinsamen Infrastrukturprojektes i2030 kommen wir diesem Ziel wieder einen entscheidenden Schritt näher. Der RE1 bietet eine schnelle Verbindung zwischen wichtigen Städten Brandenburgs mit Berlin und zwischen den beiden Hauptstädten. Von der Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie werden die vielen Pendlerinnen und Pendler profitieren. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag für die Verkehrswende und damit zum Klimaschutz.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

„Mit der SPNV-Ausschreibung Elbe-Spree kam ein Fahrzeugkonzept zum Tragen, welches das vorgegebene Bedienungskonzept nur ermöglicht, wenn Änderungen an vorhandenen Bahnsteigen sowie dem damit verbundenen Regelwerk erfolgen. Diese notwendigen Änderungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt, DB Station&Service sowie DB Netz identifiziert und mit den Ländern Brandenburg und Berlin sowie dem VBB bewertet. Dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit und dem jetzt erfolgten Abschluss der Finanzierungsvereinbarung ist der Weg frei für erhebliche Kapazitätserweiterungen auf der RE 1, beginnend ab Dezember 2022.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):

„Bahnsteigverlängerungen zum Halt längerer Züge sind deutschlandweit ein essentielles Thema zur Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs. Auch im Verbundgebiet des VBB müssen in den kommenden Jahren zahlreiche Bahnsteige vor allem abseits der großen Knotenbahnhöfe angepasst werden, um unsere Angebote im Nahverkehr auszubauen und attraktiv zu gestalten. Mit der Finanzierungsvereinbarung ist die Grundlage für eine planerische und bauliche Umsetzung durch die Deutsche Bahn fixiert, damit das bereits ab Dezember 2022 mit dem Netz Elbe-Spree nahezu verdoppelte Sitzplatzangebot auf der Linie RE1 auch zukünftig weiter mit dem steigenden Bedarf mithalten kann. Ein weiterer wichtiger Mosaikstein in der Verkehrswende der Metropolregion Berlin-Brandenburg.“

 

Die Verlängerungen der Bahnsteige müssen individuell geplant werden. Engpässe durch Brücken, Straßen oder Bebauungen erfordern für jede Station ein eigenes Lösungskonzept. Machbarkeitsuntersuchungen für die betroffenen Verkehrsstationen sind erstellt und die Planungen können mit der gezeichneten Finanzierungsvereinbarung durch die Deutsche Bahn bis zum bestandskräftigen Planrecht geführt werden.

 

Hintergrund RE1

Der RE1 bringt wichtige Städte Brandenburgs und Berlin näher zusammen und schließt über Magdeburg auch das Nachbarland Sachsen-Anhalt an: Er verbindet in nur 25 Minuten die beiden Hauptbahnhöfe von Potsdam und Berlin miteinander und bewältigt schon alleine damit einen Großteil des Pendlerverkehrs in der Hauptstadtregion.

Von der Wiege der Mark, Brandenburg an der Havel, nach Potsdam Hbf. braucht der RE 1 nur etwa 25 Minuten und nach Berlin Hbf. rund 50 Minuten Fahrzeit. Der Hochschulstandort Frankfurt (Oder) ist mit dem RE1 in zirka 70 Minuten von Berlin Hbf. aus erreichbar. Alle Gemeinden entlang der Strecke profitieren von dem Anschluss an die schnelle und dicht getaktete Verbindung. Nicht zuletzt wird auch die Ansiedlung des Elektroauto-Herstellers Tesla in der Nähe der RE1-Station Fangschleuse zu einer steigenden Fahrgastnachfrage führen.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/westost.

i2030-Projekt Prignitz-Express (RE6): Finanzierung für weitere Planungen zum Ausbau der Strecke Velten – Kremmen – Neuruppin gesichert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-prignitz-express-finanzierung-steht

i2030-Projekt Prignitz-Express (RE6):

Finanzierung für weitere Planungen zum Ausbau der Strecke Velten – Kremmen – Neuruppin gesichert

Land Brandenburg unterzeichnet #Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Ziel #SPNV #Angebotserweiterung – Zwei Züge pro Stunde angestrebt

Das Land Brandenburg hat eine Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und #Genehmigungsplanung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen auf der #Kremmener Bahn unterzeichnet. Ziel des Projekts ist, Engpässe zu beseitigen und das Angebot auf zwei Züge pro Stunde zwischen #Neuruppin und #Hennigsdorf zu erweitern. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung stehen fast 5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Die Erteilung des Planrechtes wird für Ende 2022 angestrebt. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte #Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Die #Vorplanung für die Strecke wurde abgeschlossen. Um eine Angebotserweiterung zu gewährleisten, muss die Strecke in den kommenden Jahren teilweise #zweigleisig ausgebaut werden. Konkret werden dafür Kreuzungsgleise im Bereich der Station #Kremmen und #Wustrau-Radensleben vorgesehen sowie ein zweigleisiger #Begegnungsabschnitt zwischen Kremmen und #Beetz-Sommerfeld von 6,5 Kilometern Länge. Gleichzeitig zum Gleisausbau werden die #Bahnsteige entlang der Strecke auf 140 Meter verlängert, damit perspektivisch auch längere Züge an den Stationen halten können.

Mit Inbetriebnahme der Infrastruktur ist, nach jetzigem Planungsstand, voraussichtlich ab Mitte der 20er Jahre zu rechnen. Die Verlängerung der Regionalbahnlinie #RB55 nach Neuruppin West wird nach dem Infrastrukturausbau dann neben dem Prignitz-Express (#RE6) das Angebot auf der Kremmener Bahn zwischen Neuruppin und Berlin ausbauen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Mit den Landesmitteln in Höhe von rund 5 Millionen Euro leisten wir unseren Beitrag dazu, die Planungen für das Teilprojekt Prignitz-Express voranzutreiben. Um das Verfahren weiter zu beschleunigen, setzen die i2030 Partner auf eine stufenweise Planung. Der Abschnitt Velten – Neuruppin ist der erste Ausbauschritt. So können wir mit Inbetriebnahme der in Planung befindlichen Infrastruktur das Angebot zwischen Neuruppin und Hennigsdorf auf zwei Züge pro Stunde erweitern. Damit werden wir den Bürgerinnen und Bürgern, die entlang der Siedlungsachse bis Oberkrämer und im wachsenden Mittelzentrum Neuruppin wohnen, ein attraktives Schienenangebot anbieten und die wachsenden Fahrgastzahlen auf der Kremmener Bahn auffangen können.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

„Die Entwicklung des gesamten Umlandes von Berlin hat für das Wachstum der Region Berlin/Brandenburg eine zentrale Bedeutung. Dazu zählt unter anderem die Entwicklung entlang der RE 6 in Richtung Neuruppin. Ein verbessertes Angebot auf der Schiene zwischen Berlin und Neuruppin wird insbesondere einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region und auf unsere Klimaanstrengungen haben. Wir sind uns sicher, dass der künftige Fahrplan einen breiten Anklang bei unseren Kunden findet wird. Ein besonderer Dank gilt der Landesregierung und dem VBB für die Unterstützung für den weiteren Ausbau in Richtung Norden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:

„Die Züge des RE6 sind bereits heute gut gefüllt. Die Fahrgastzahlen steigen stetig, und die Infrastruktur hält keine Kapazitätsreserven bereit. Das alles macht den Ausbau besonders dringlich. Die derzeitige Pandemielage liefert uns allenfalls eine zeitweilige Verschnaufpause, denn der Trend den persönlichen Wohnsitz ins Berliner Umland zu verlagern, könnte sich noch verstärken. Mit der finanziellen Absicherung der nächsten Planungen durch das Land Brandenburg für den Ausbau der Strecke zwischen Velten und Neuruppin gehen wir auf diese Entwicklungen ein. Auch für die weiteren Abschnitte bis Berlin-Gesundbrunnen sind schon weitere Planungsschritte in Vorbereitung.“

Es werden zunächst detaillierte Bauplanungsunterlagen erstellt sowie diverse nötige Planungsvereinbarungen in Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Denkmalschutzbehörde abgeschlossen. Mit diesen Ergebnissen können konkretere Angaben zu Kosten und Dauer des Ausbaus ermittelt werden, um das anschließende Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.

Hintergrund Prignitz-Express: Gleich zwei regionale Wachstumskerne liegen an dem i2030-Streckenabschnitt:

Die Fontanestadt Neuruppin hat als Mittelzentrum eine besondere Funktion für die nähere Umgebung und ist ein wichtiger Wirtschafts- und Tourismusstandort in der Region. Neuruppin entwickelt sich zum attraktiven Wohnsitz nahe der Hauptstadt und zieht zahlreiche Hausbauer*innenan.
Velten und Hennigsdorf bilden gemeinsam mit Oranienburg Deutschlands wichtigsten Bahnindustriestandort und haben hohe Ein- und Auspendleranteile in beide Richtungen.
Mit dem wirtschaftlichen Wachstum werden auch mehr Einwohner*innen dazukommen. Entlang der Bahnstrecke Hennigsdorf – Kremmen wird gemäß des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) bis Oberkrämer Siedlungswachstum ermöglicht. Auf Berliner Seite wird für den Bezirk Reinickendorf ein Bevölkerungswachstum von 4,6 Prozent bis 2030 erwartet (Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen).

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
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Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz