Bahnhöfe: Barrierefreiheit der Bahnhöfe auf der U5, aus Senat

22.12.2023

Frage 1: Welche #Konsequenzen hat die #Aufnahme der #U5-Bahnhöfe, u.a. #Biesdorf-Süd, #Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord, #Cottbusser Platz, #Hellersdorf und #Louis-Lewin-Straße auf den geplanten #barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe (vgl. Drs.: 19 / 10 480)?

Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit dem #Landesdenkmalamt sind Abstimmungen zum Einbau der #Aufzüge erfolgt, daher werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Die #Unterschutzstellung der U-Bahnhöfe bedeutet nicht grundsätzlich, dass keine Veränderungen mehr möglich sind. Auch auf einer Vielzahl #denkmalsgeschützter historischer Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren Aufzüge eingebaut.“ 2

„Bahnhöfe: Barrierefreiheit der Bahnhöfe auf der U5, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Umnutzung des ehemaligen Straßenbahndepots in der Belziger Straße, aus Senat

01.06.2023

  1. Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
  2. Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
  3. In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
  4. Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der
    Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
  5. Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
  6. In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten
    zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
  7. Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
  8. In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
  9. Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine
    Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
  10. Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
  11. Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
  12. Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
  13. Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
  14. Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?

    Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte #Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung
    vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen
    zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um
    diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert.
    Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das
    Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben.
    Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet.
    Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche.
    Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.

    Berlin, den 31. Mai 2023
    In Vertretung
    Wolfgang Schyrocki
    Senatsverwaltung für Finanzen

www.berlin.de

Werkstätten: Verfall und Nutzung des denkmalgeschützen Betriebsbahnhofs Niederschönhausen Zum Status Quo der Standortprüfung, aus Senat

www.berlin.de

  1. Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung
    und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst?
    Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
    das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt.
    Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
    der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
    BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere
    Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
    und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
  2. In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im
    zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden.
    2
  3. Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts
    durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des
    Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020?
    Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
    oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs.
  4. Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten
    Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach
    wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr
    gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres
    kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5).
  5. Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den
    Standort aufgibt?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der
    BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht
    von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte
    #Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer
    verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur
    Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60
    bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit
    Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich.
    Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden.
  6. Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem
    Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5).
    Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG
    noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen.
    Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen
    der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe
    Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren.
    Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im
    Laufe des Jahres 2021 erwartet.
  7. Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass
    keine Maßnahmen ergriffen werden?
  8. Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden?
    3
    Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht
    Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem
    die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes,
    das als Denkmal ausgezeichnet ist.
  9. Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet?
    Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf
    Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden?
    Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8.
  10. Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben?
    Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
  11. Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen?
    Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant.
  12. Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs?
    Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs.
    Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden:
    2018 714.582,42 EUR
    2019 565.404,72 EUR
    2020 630.954,10 EUR.
  13. Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt?
    Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“
    einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener
    Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann.
  14. Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt?
    Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die
    Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt.
  15. Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php
    aktiv?
    4
    Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah.
    Berlin, den 24. März 2021
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………………
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Straßenverkehr: Verkehrssituation im historischen Dorfkern Rosenthal, Pankow – Teil 2 (Rad- und Fußverkehr, Zebrastreifen, Asphalt), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der
Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ortskern #Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut
zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur
Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“
Frage 2:
Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der
Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen,
und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem
etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt
Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits
vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt
und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines
asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“
Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von
etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem
Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer
Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der
Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch
das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts
Pankow vor.
Frage 3:
Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in
der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz
(neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von
Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die
öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was
letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher
aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung
werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und
Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine
Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen
in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im
Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zügig beseitigt.“
Frage 4:
Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser
Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der
Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten?
Antwort zu 4:
Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch
zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/
#Querungshilfen“ zu prüfen.
3
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal
(Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich
der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung
zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Aktueller Sachstand zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

Klicke, um auf S18-26381.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

1. Was haben die zuständigen Behörden in Bezirk und Land gegenüber der BVG unternommen, damit
der #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen vor weiterem #Verfall gesichert wird?
Zu 1.: Die BVG teilt zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen mit, dass dieser
aktuell noch betrieblich als potenzielle #Aufstellfläche für #Straßenbahnen notwendig ist,
solange der BVG keine anderen Flächen im Nordosten zur Abdeckung der erforderlichen Anforderungen aus dem #Verkehrsvertrag zur Verfügung stehen. Allerdings sind
die Tore der denkmalgeschützten Gebäude zu schmal für eine Nutzung, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die Hallen können deshalb aktuell nicht mehr genutzt werden. Für die Verwaltungsgebäude gibt es für die BVG ebenfalls keine sinnvolle Nutzungsoption. Eine Teilung des Grundstücks mit der Absicht, das Verwaltungsgebäude als gesondertes Objekt zu verkaufen, ist aus genehmigungsrechtlicher Sicht
nicht möglich.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa/ oberste #Denkmalschutzbehörde hat die
#Sicherung des Straßenbahnbetriebshofs im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des
Landesdenkmalrates gesetzt. Der #Landesdenkmalrat hat in seiner Sitzung am
14.08.2020 die BVG als Eigentümerin aufgefordert, die Gebäude entsprechend ihrer
Qualität und Bedeutung zu sichern und zu pflegen und so ihrer Pflicht zur Erhaltung
des Ensembles nachzukommen.
2
Im weiteren Verfahren hat die untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin ein förmliches #Sicherungsverfahren
eingeleitet und die #BVG mit Schreiben vom 09.11.2020 zur beabsichtigen #Sicherungsanordnung (#Schutzgerüst und #Schutzdach) angehört.
Lt. dem Bezirksamt Pankow hat die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde am
17.12.2020 mitgeteilt, dass Begehungen mit Gerüstbaufirmen zur Abklärung des erforderlichen Leistungsumfangs stattfanden, Varianten der Einhausungen untersucht
und Kosten ermittelt werden. Weiterhin war seitens der BVG zu klären, ob für die Gebäudeeinhausung eine direkte Vergabe zulässig oder eine öffentliche Ausschreibung
erforderlich ist.
Per E-Mail vom 01.02.2021 übersandte die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde
einen Terminplan, wonach mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bereits begonnen wurde und (nach Ausschreibung, Vergabe, Erstellung der Planung etc.) das
Schutzgerüst vom 11.05.2021 bis 01.06.2021 aufgestellt werden soll.
2. Inwiefern stehen weitere Schritte bevor?
Zu 2.: Die BVG wird in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde das Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Entsprechend dem Ablaufplan für
die Einhausung des Verwaltungsgebäudes mit einem Wetterschutzdach sind folgende
Schritte vorgesehen: Die Auftragsvergabe wird am 19.03.2021 abgeschlossen sein;
die weitere Planung ist für den 22.03.-05.04.2021, die Berechnung der Statik vom
06.04.-13.04.2021, die Prüfstatik vom 14.04.-16.04.2021, die Herstellung von Einhausung und Wetterschutzdach für den 11.05.2021 und die Abnahme am 02.06.2021 vorgesehen.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
der geforderten Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die untere
Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
3. Inwiefern gibt es Gespräche zwischen der BVG und den zuständigen Behörden zum
Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen? Inwiefern sind Landesbehörden in diese Gespräche
einbezogen?
Zu 3.: Zwischen dem Bezirk und der BVG fanden mehrere Gespräche statt, in denen
es um die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, um ein in Erarbeitung befindliches
städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Friedhöfe Nordend, einschließlich einer
Perspektive der Entwicklungsachse nördliche Dietzgenstraße, und um Entwicklungsperspektiven der Liegenschaft aus Sicht der BVG ging.
Mit der verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden
und dem Ausbau des Streckennetzes bedarf es einer Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden. Hierzu ist aus Sicht der BVG ein Neubau eines Betriebshofes
notwendig. Die Fläche muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür
benötigt die BVG nach eigenen Angaben eine Fläche von rund 100.000 Quadratmetern.
3
Seit Mitte 2019 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
Standortuntersuchung für einen neuen Straßenbahnbetriebshof durchgeführt. Die in
der Diskussion befindlichen Standortalternativen sind aufgrund ihrer Größe aus Sicht
der BVG jedoch nicht geeignet, den Flächenbedarf der BVG zu decken, so dass diese
weiterhin an der Nutzung des Betriebshofs Niederschönhausen als Abstellfläche festhält.
4. Inwiefern hat die BVG den Abrissantrag für die Verwaltungsgebäude A und B zurückgenommen??
Zu 4.: Der denkmalrechtliche Abbruchantrag vom 26.02.2018 wurde seitens der BVG
aufgrund von Gesprächen zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Denkmalamt in
Bezug auf den Bedarf der BVG für einen neuen Straßenbahnbetriebshof mit Schreiben
vom 19.08.2020 zurückgenommen.
5. Inwiefern hat das Land die Einweihung der Gedenktafel am 3. November 2020 zum Anlass
genommen, darauf zu drängen, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen als Wahrzeichen
für den Bereich Niederschönhausen / Rosenthal (Nordend) erhalten bleibt?
Zu 5.: Die Einweihung der Informationstafel erfolgte auf Anregung der Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs. Aus Sicht der BVG
hat die Aufstellung der Gedenktafel keinerlei Einfluss auf die Verhandlungen zwischen
dem Land und der BVG.
6. Inwiefern werden die offen stehenden Fenster der Verwaltungsgebäude geschlossen, um die Bauten
vor von außen eindringender Nässe zu schützen? Inwiefern gibt es bereits Schimmelbefall?
Zu 6.: Das Verwaltungsgebäude wurde gutachterlich bewertet. Die vorhandenen
Feuchtigkeitsniederschläge und der Schimmelbefall führen lt. BVG nachhaltig zu einer
Schädigung des Bestandes. Nach Gerüststellung sind auch die Fenster des Verwaltungsgebäudes derart geschlossen, dass keine weiteren Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen.
7. Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)? Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A
undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)?
Zu 7.: Das Dach weist größere Fehlstellen auf, weswegen ungehindert Regen und
Schnee ins Gebäude eindringt. Aus diesem Grund wird lt. BVG die Wetterschutzeinhausung geplant.
8. Inwiefern reichen die roten Sicherungsbügel, die am Verwaltungsgebäude befestigt sind, aus, um
das Gebäude vor dem Einsturz zu bewahren?
Zu 8.: Nach Auskunft der BVG wird die Statik des Gebäudes durch ein Ingenieurbüro
im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überwacht.
Ob die Sicherungsbügel noch längere Zeit den Einsturz verhindern, kann lt. dem Bezirksamt Pankow ohne gutachterliche Einschätzung nicht beantwortet werden. Diese
Bewertung durch Fachleute kann erst nach Aufstellung des erforderlichen Schutzgerüstes erfolgen.
4
9. Welcher Termin ist vorgesehen für die Verlegung des Wartehäuschens der stillgelegten Bushaltestelle und der Sicherung der „provisorischen“ Haltestelle Dietzgenstr. / Mittelstr. (Busse 107 und 124)
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste?
Zu 9.: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie lediglich Sondernutzer im öffentlichen Straßenland sei. Das Aufstellen einer Wartehalle bedarf einer Sondernutzungserlaubnis durch
das zuständige Bezirksamt. Diese wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
erteilt. Für die provisorische Haltestelle Dietzgenstr./Mittelstr. wurde im III. Quartal
2020 ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens ist abhängig vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Bezirksamts und wird darüber hinaus beeinflusst von den Auswirkungen der Coronapandemie, so dass eine
konkrete Terminangabe nicht möglich ist.
Berlin, den 11. Februar 2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bahnhöfe: Alte Pracht überm U-Bahn-Schacht aus BVG

Das vielleicht schönste #Eingangsgebäude eines U-Bahnhofes erstrahlt wieder in altem Glanz. Mit dem gestrigen Abbau der Gerüste ist der Blick auf den -Bahnhof #Wittenbergplatz nach 19-monatigen Sanierungsarbeiten wieder frei. Die Instandsetzung des 1912 erbauten Gebäudes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem #Landesdenkmalamt Berlin und der unteren #Denkmalschutzbehörde.

Im Zuge der Bauarbeiten wurden Teile der Fassade demontiert, um die Tragkonstruktion des Gebäudes zu ertüchtigen. Dazu wurden die freigelegten Stahlträger entrostet, überarbeitet und neu beschichtet. Außerdem mussten die Holzfenster sowie die Oberlichter ausgewechselt und teilweise originalgetreu nachgebaut werden. Ebenso wie die Dacheindeckung, die Entwässerungsrinnen und die Fensterbleche.  Auch die in der Fassade enthaltenen Ornamente und Reliefs aus Naturstein mussten komplett überarbeitet und teilweise fachgerecht erneuert werden.

Verantwortlich für die Instandsetzung des Eingangsgebäudes waren die Gebauer Steinmetzarbeiten GmbH und das Bauoberleitungsbüro Mrawietz, die damit einem Berliner Wahrzeichen und Denkmal Alfred Grenanders wieder zu originaler Schönheit verholfen haben. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,9 Millionen Euro.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Werkstätten + Straßenbahn: Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern trifft es zu, dass die BVG einen #Abrissantrag für den #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen
gestellt hat?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat am 26.02.2018 bei der Unteren #Denkmalschutzbehörde Pankow einen
Abbruchantrag lediglich für die Verwaltungsgebäude A und B gestellt. Die BVG weist darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um einen Komplettabriss des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen handelt.“
Frage 2:
Was sind die Gründe, die die BVG dazu bewogen haben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für den Abbruchantrag der #Verwaltungsgebäude A und B sind zum einen der
bauliche Zustand (Einsturzgefahr) und zum anderen die fehlende Nutzung und Nutzbarkeit
2
für die BVG. Insbesondere der fast vollständige Substanzverlust durch eindringendes
Wasser und Befall mit echtem Hausschwamm sowie massive Risse im Mauerwerk sind als
Gründe zu nennen.“
Frage 3:
Welche Verwaltung ist für die Bescheidung des Abrissantrags zuständig?
Antwort zu 3:
Zuständig ist das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde).
Frage 4:
Inwiefern gibt es Gespräche zwischen Senat, Bezirk, BVG und Denkmalschutz, um einen baulichen
Kompromiss jenseits eines Komplettabrisses des Straßenbahnhofs auszuloten??
Antwort zu 4:
Vertretende der BVG, des Landesdenkmalamtes (LDA), des Stadtentwicklungsamtes
(Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung haben sich am 5. August 2020 zum Thema
„Stadtentwicklungspotentiale im Umfeld der nördlichen Dietzgenstraße“ getroffen. Hierbei
kam es zu einem konstruktiven Dialog im Sinne der Weiterentwicklung des Umfeldes.
Darüber hinaus hat sich auch der #Landesdenkmalrat am 14.08.2020 mit der Erhaltung und
Nutzung des Objekts befasst. Im Ergebnis fordert der Landesdenkmalrat die BVG als
Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und
zu pflegen um ihrer Erhaltungspflicht des Ensembles nachzukommen. Der
Landesdenkmalrat drängt ebenfalls darauf, eine planerische Grundlagen dafür zu schaffen,
das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen.
Frage 5:
Inwiefern lassen sich Teile der alten Fassade erhalten, ggf. mit Durchbrüchen an geeigneten Stellen für die
breiteren Wagen der neuen Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Durch den notwendigen Einsatz neuer Fahrzeuggenerationen hat sich die
Straßenbahnbreite vergrößert. Gemäß geltenden Richtlinien zur Gestaltung von
Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen könnte
unter den jetzigen Bedingungen die Fassade nicht erhalten werden.“
Die Denkmalbehörden gehen davon aus, dass sich alle Gebäude erhalten lassen – nicht
nur Teile von Fassaden. Damit können die Hallen nicht als Betriebshof genutzt werden.
3
Frage 6:
Inwiefern trifft es zu, dass der Straßenbahnbetriebshof für eine #Weiternutzung durch die BVG zu klein ist?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es trifft zu, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen für die angestrebte
Erschließung des Nordostraumes Berlins zu klein ist. Der Einsatz als Stützpunkt ist jedoch
weiterhin gegeben, wenn die Fläche für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht
ausreichend groß bemessen sein sollte. Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof
Niederschönhausen nur im Verbund mit einem anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 7:
Inwiefern lässt sich optisch ein Teil des alten Charmes dadurch erhalten und gleichzeitig das Platzproblem
lösen, dass der Straßenbahnbetriebshof (die Halle) durch einen Glas-Vorbau erweitert und für die BVGNutzung vergrößert wird – wobei durch den Glas-Vorbau noch Teile der alten Fassade zu erkennen wären?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Problem stellen vorrangig die Tordurchfahrten dar und weniger die Größe der Halle.
Für eine vollumfängliche Nutzung müsste der größte Teil der Halle zurückgebaut und neu
errichtet werden.“
Zusätzlich müssten durch die heutigen Anforderungen die statisch notwendigen
freistehenden Stützen in der unter Denkmalschutz stehenden Halle entfernt werden.
Frage 8:
Inwiefern stehen die Gleise und ihre konkrete Verlegung auf dem Straßenbahnbetriebshof unter
Denkmalschutz?
Antwort zu 8:
Die Gleise und ihre konkrete Verlegung bilden einen funktionalen Zusammenhang mit dem
Straßenbahnbetriebshof und sind daher integraler Bestandteil des Denkmalschutzkomplexes.
Frage 9:
Inwiefern ist ein Kompromiss möglich, der eine völlige Neuanordnung der Gleise auf dem Gelände vorsieht,
damit die BVG den Betriebshof besser nutzen kann?
Antwort zu 9:
Ein wie in der Fragestellung beschriebener Kompromiss ist keine Option, da eine
Neuanordnung von Gleisen keine Lösung der oben beschriebenen Probleme ermöglicht.
4
Frage 10:
Inwiefern steht die Absicht im Raum, das Areal zu verkaufen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.“
Frage 11:
Inwiefern ist sichergestellt, dass das Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt?
Antwort zu 11:
Abhängig von zukünftigen Nutzungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Form das
Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt.
Frage 12:
Welche konkreten Standort-Alternativen für einen neuen Straßenbahnbetriebshof in Niederschönhausen,
Rosenthal, Französisch Buchholz und Blankenfelde werden derzeit von BVG, Senat und Bezirk in Betracht
gezogen (ehemalige Friedhofsflächen, Elisabeth-Aue usw.)?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell wird im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof Nordostraum“ zum
Blankenburger Süden die optimale Verortung eines Straßenbahnbetriebshofs untersucht,
der dann das Leistungsvolumen auch aus dem Pankower Raum aufnehmen soll. Von BVG,
Senat und Bezirk werden derzeit folgende Standort-Alternativen geprüft:
– Blankenburger Süden zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 114 und der Stettiner
Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet Heinersdorf,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Blankenburger Süden, ehemaliges Rieselfeld / Flächennutzungsplan-Standort,
– Blankenfelde Elisabethaue,
– Darßer Straße.“
Ehemalige Friedhofsflächen waren bisher nicht Bestandteil dieser Untersuchungen.
Berlin, 31.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Teilsperrung der Berliner U-Bahnlinie 1 Grunderneuerung der Gleisanlagen, aus BVG

Mit rund 8 Mill. DM Investitionsvolumen begann am 20. August 2001 das größte #Einzelbauvorhaben bei der Berliner -Bahn in diesem Jahr. Bis zum 7. Oktober wird auf der #U 1 der #Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen #Breitenbachplatz und #Thielplatz komplett gesperrt. Auf rund 2,7 Kilometern erhält die U-Bahn in dieser Zeit nicht nur ein neues Gleisbett, sondern es werden auch die #Bahnhöfe #Podbielskiallee, #Dahlem-Dorf und #Thielplatz ›auf Vordermann‹ gebracht. Die Bauarbeiten erfolgen parallel zu den vom Senat beauftragten #Brückensanierungen über die Gleisanlagen der U-Bahn, die in diesem Bereich im Geländeeinschnitt verkehrt.

„U-Bahn: Teilsperrung der Berliner U-Bahnlinie 1 Grunderneuerung der Gleisanlagen, aus BVG“ weiterlesen