Bahnverkehr: Reaktivierung der Goerzbahn, aus Senat

17.04.2023

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die #verkehrliche #Erschließung des wachsenden #Industriestandortes an der #Goerzallee in Berlin Zehlendorf?
Frage 2:
Inwiefern sieht der Senat die Notwendigkeit, die verkehrliche Erschließung des genannten Areals zu verbessern?

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U-Bahn: Radikale Vision: Berlins neues U-Bahnnetz, aus Berliner Morgenpost

18.03.2023

https://www.morgenpost.de/berlin/article237921095/bvg-berlins-neues-u-bahn-netz-radikale-vision.html

171 Kilometer neue -Bahn-Strecken, dazu ergänzende #Straßenbahn- und #Schnellbuslinien sowie eine potenzielle #Seilbahn: In einem Papier, das in den aktuellen Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD in der Fachgruppe für #Mobilität thematisiert werden soll, skizzieren die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) eine umfassende #Vision, wie der #Nahverkehr in Berlin ausgebaut werden könnte. Vorgeschlagen werden #Streckenverlängerungen für sämtliche U-Bahn-Linien, außerdem eine ganz neue #Ringlinie, die schnelle Verbindungen zwischen wichtigen Zentren der äußeren Stadt schaffen soll. Das Dokument liegt der Berliner Morgenpost vor. 

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S-Bahn: Berliner Fahrgastverband IGEB fordert: S-Bahn nach Falkensee endlich bauen!, aus IGEB

14.12.2022

Äußerungen aus der Berliner Senatsverkehrsverwaltung lassen befürchten, dass den Menschen zwischen Spandau und #Falkensee (mit 45.000 Einwohnern inzwischen die fünftgrößte Stadt Brandenburgs) ein Anschluss an die Berliner -Bahn auch über 30 Jahre nach dem #Mauerfall #vorenthalten werden soll. Dabei gibt es so viele Argumente, die heute im Bahnhof Berlin-Spandau endende S-Bahn endlich in das #Havelland zu verlängern. Vier seien hier hervorgehoben:

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Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt.
Frage 2:
Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots?
Antwort zu 2:
Hierzu erklärt die BVG:
„Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“

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Bahnhöfe: Stärkere Nutzung des S-Bahnhofs Westkreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Pläne bestehen zu einer nordöstlichen #Anbindung des S-Bahnhofs #Westkreuz an die Wohngebiete an
der #Rönnestraße und #Dernburgstraße?
Frage 2:
Inwieweit ist die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs zum -Bahnhof Westkreuz wann, zu welchen Kosten
und in welcher Form geplant?
Antwort zu 1 und 2:
Zur besseren #Erschließung ist am S-Bahnhof Westkreuz am östlichen Ende des
Stadtbahnsteiges eine #Personenüberführung geplant. Der Zugang soll über eine neue
Wegeverbindung den nordöstlichen sowie den südöstlichen Quadranten verbinden. Dabei
ist die nördliche Zuwegung im Bereich der Rönnestraße vorgesehen. Die
Personenüberführung mit der nördlichen Zuwegung soll im Jahr 2025 realisiert werden. Ein
konkreter Kostenrahmen kann derzeit noch nicht angegeben werden.
Frage 3:
Inwiefern wäre die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs mit einem Verlust von Kleingärten nach der
bisherigen Planung verbunden?
Antwort zu 3:
Bei der Schaffung eines zusätzlichen Zuganges (Nordzuwegung) ist eine ca. 3.200 qm
große Fläche mit Kleingärten betroffen. Auf dieser Fläche befinden sich Bebauungen (z.B.
Lauben, kleinere Schuppen), sodass vorraussichtlich etwa zwölf Lauben von der
Nordzuwegung betroffen sein werden.
2
Frage 4:
Inwieweit ist der Senat bereit, nach der Studie des ADAC zu einem zu geringen Park&Ride Angebot in Berlin
im Umfeld des S-Bahnhofs Westkreuz hier ein Angebot zu schaffen?
Antwort zu 4:
Der Senat sieht keinen Anlass, ein Park & Ride-Angebot im Umfeld des S-Bahnhofs
Westkreuz zu schaffen, da Park & Ride-Anlagen grundsätzlich an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs angelegt werden
sollten. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
(Angebot des Öffentlichen Personennahverkehr) optimal. Zudem könnte ein Park & RideAngebot zum Verlust weiterer Kleingärten führen. Der S-Bahnhof Westkreuz dient nur
wenigen Pendlerinnen und Pendlern als wohnortnächster Bahnhof und kommt daher nicht
für die Schaffung weiterer Park & Ride-Anlagen in Betracht. Zur näheren Erläuterung wird
auf die Antworten auf die Frage 5 und 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22828 vom
03.03.2020 sowie auf die Fragen 2 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23503 vom
15.05.2020 verwiesen.
Frage 5:
Welche Bedeutung hat die Erschließung weitere Nutzer und Nutzerinnen für den S-Bahnhof Westkreuz im
Rahmen einer gewollten stärkeren Nutzung des ÖPNVs in Berlin zu gewinnen, für den Berliner Senat?
Antwort zu 5:
Die Errichtung eines Zugangs zum Bahnhof Westkreuz zu den nordöstlich gelegenen
Stadtquartieren verbessert die ÖPNV-Anbindung dort erheblich. Nicht nur durch kürzere
Wege zum öffentlichen Verkehr, sondern auch weil von hier viele Ziele umsteigefrei und
schnell mit der S-Bahn erreichbar sind. Der Bahnhof Westkreuz erhält mehr Fahrgäste im
Quell- und Zielverkehr. Somit wandelt sich die Funktion von einem fast reinen
Umsteigeknoten zu einem Bahnhof mit einer Erschließungswirkung. In den betreffenden
Stadtquartieren wird sich der Modal Split für den öffentlichen Verkehr erhöhen, was den
verkehrspolitischen Zielen des Senats entspricht.
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann hat der Senat die südliche #barrierefreie #Erschließung des -Bahnhofs #Kaulsdorf bei der dafür
zuständigen DB Station & Service bestellt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat mit Schreiben vom 05.10.2018 einen zusätzlichen Südostzugang am -Bahnhof
Kaulsdorf bei DB Station & Service AG bestellt.
Frage 2:
Wird der Bau, wie in der Drs. 18/15031 ausgeführt, über den Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102
„#Bahnhofsverschiebung, #Zugänge, #Aufgänge“, finanziert?
Antwort zu 2:
Das Vorhaben wird in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“
aufgenommen.
2
Frage 3:
Welche konkreten finanziellen Mittel wurden für den Bau angemeldet?
Frage 4:
Liegt für die Gesamtmaßnahme bereits eine Kostenschätzung vor?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Rahmen der Ermittlung des Grobkostenrahmens werden die Kosten für eine
Verlängerung der Personenüberführung auf ca. 3 Mio. € geschätzt.“
Frage 5:
Wie weit sind die Planungen seitens der DB AG für die bauliche Realisierung der südlichen barrierefreien
Erschließung des S-Bahnhofs?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit befindet sich die Maßnahme noch in der Leistungsphase 0.“
Frage 6:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Nach Abschluss der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin
können nähere Angaben zur zeitlichen Einordnung getroffen werden.“
Frage 7:
Wie weit sind die Planungen des Eigentümers, auf dem Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 ein Wohn- und
Geschäftshaus mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen zu errichten?
Antwort zu 7:
Hierzu liegt dem Senat kein aktueller Sachstand vor.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat die südliche barrierefreie Erschließung am S-Bahnhof Kaulsdorf auf das
Vorhaben des Eigentümers?
3
Antwort zu 8:
Die Auswirkungen des Südostzuganges auf das Vorhaben des Eigentümers lassen sich
im Rahmen der Entwurfsplanung lediglich grob abschätzen. Seriöse Aussagen zu den
Auswirkungen lassen sich erst im weiteren Planungsverlauf machen.
Berlin, den 21.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang zum Bahnhof Greifswalder Straße über die S-Bahn-Brücke barrierefrei erweitern!, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige #Erschließung des -Bahnhofs Greifswalder Straße hinsicht-lich der #barrierefreien #Erreichbarkeit aus Richtung des #Thälmannparks/der Grellstraße (westlich der Greifswalder Str.)? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Querungs-stelle (FGÜ mit LSA, Höhe Grellstraße/Storkower Straße) auf-grund der Höhe der Borde und der Schienen der Stra-ßenbahnlinie M4 nicht barrierefrei ist? Wenn ja, was plant der Senat, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang über die Straßenquerung zum S-Bahnhof zu ermöglichen? Antwort zu 1. und 2.: In der Relation Wohngebiet Thälmannpark – S-Bahnhof Greifswalder Straße gibt es eine Z-Überquerungsstelle über die Greifswalder Straße auf der nördlichen Seite der Einmündung Lilli-Henoch-Straße. Die Borde sind dort auf 3 cm abgesenkt, und für blinde und sehbehinderte Menschen wurden taktile Rich-tungsfelder eingebaut. Am Knotenpunkt Grellstraße / Storkower Straße gibt es lichtsignalisierte Furten. Die Borde sind ebenfalls auf 3 cm abgesenkt und mit taktilen Richtungsfeldern versehen. Außerdem verfügt die (reguläre) Lichtsignalanlage (LSA) (zurzeit läuft dort eine Baustellen-LSA) über akustische Signalgeber. Eine Bordkantenhöhe von 3 cm gilt als barrierefrei und ist für die Sicherheit blinder Menschen erforderlich. Die Bordsteinkante zur Fahrbahn wird auch als äußere Leitlinie bezeichnet. Die zusätzlichen taktilen Richtungs-felder dienen der Orientierung blinder Menschen, indem sie die Laufrichtung des Überquerens der Fahrbahn bzw. Gleise vorgeben. Der S-Bahnhof Greifswalder Straße (Berliner Innen-ring, S-Bahn-Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) selbst ist stufenlos erreichbar, da er zwischen Bahnhofshalle und S-Bahnsteig (im nordwestlichen Abschnitt) über einen Auf-zug verfügt. Damit ist zu konstatieren, dass – im Gegensatz zur Behauptung in Frage 2 – der S-Bahnhof Greifswalder Straße aus allen Richtungen, nicht nur vom Thälmannpark und der Grellstraße aus, barrierefrei erreichbar ist. Frage 3: Wird bei der Variantenuntersuchung zum ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße, welche die BVG im Auftrag des Senats derzeit vorneh-men soll, die Möglichkeit geprüft, einen zweiten barriere-freien Aufgang, der einen Zugang über die S-Bahn-Brücke aus Richtung des Thälmann-Parks/Grellstraße zum S-Bahnhof ermöglicht, einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Pläne zur Errichtung eines Zu-/Auf-gangs zur Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die S-Bahn-Brücke hat der Senat? Antwort zu 3. und 4.: Zur Variantenuntersuchung der Gesamtsituation an dem ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße liegen die Ergebnisse der BVG noch nicht vor. Grundsätzlich wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt, dass S-, U- und Regionalbahnhöfe nur mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, bis alle Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei er-reichbar sind. Dem liegt das Ziel zu Grunde, möglichst viele Bahnhöfe möglichst schnell barrierefrei zu gestalten, bevor einzelne Bahnhöfe zwei oder mehr barrierefreie Zugänge erhalten. Daher ist bei der BVG-Untersuchung nicht vorgege-ben, dass ein weiterer barrierefreier Zugang geplant wer-den muss. Frage 5: Wer ist Eigentümer der Brücke bzw. Baulast-träger der Straße, welche über die Greifswalder Straße führt? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Senats befindet sich die Brücke in privatem Eigentum. Frage 6: Wie und in wie weit ist es möglich, Investo-rInnen, die auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahn-hofs Greifswalder Straße bauen wollen, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an der Finanzierung bzw. am Bau eines weiteren Aufgangs/Zugangs auf Seiten des Thälmannparks zu beteiligen? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen hierfür vor-liegen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einem solchen Vorhaben zu Grunde gelegt werden? Antwort zu 6. und 7.: Das Bezirksamt Pankow sieht für 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Stra-ße vor. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist ebenfalls vorgesehen. In einem städtebaulichen Vertrag können im Zusam-menhang mit einem Bebauungsplan unter anderem Leis-tungen zur Erschließung des Baugebiets, zur Kostenüber-nahme von Planungsleistungen, zur Schaffung von Kin-dertagesstätten- und Grundschulplätzen sowie ein Anteil geförderter Wohnraum vereinbart werden. Für städtebauliche Verträge gelten die in § 11 Bauge-setzbuch definierten Schranken. Es kann nur eine Kosten-übernahme oder -beteiligung durch den Vorhabenträger vereinbart werden für Leistungen, die Folge oder Voraus-setzung des konkreten Bauvorhabens sind. Die vereinbar-te Kostenübernahme muss den gesamten Umständen nach angemessen sein. Es kann nichts vereinbart werden, wo-rauf der Vorhabenträger ohnehin einen Anspruch hätte. Ziel der Planung soll auch eine Rad- und Fußwegver-bindung parallel zur S-Bahn als Verbindung der Gebiete Thälmannpark und Anton-Saefkow-Park sein. Hierfür ist eine Inanspruchnahme der bestehenden Straßenbrücke über die Greifswalder Straße geplant. Die Diskussion der Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die bestehende Straßenbrücke und die genaue Aus-gestaltung des städtebaulichen Vertrags bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für den städtebaulichen Vertrag liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)

Literatur: 50 Jahre „Berliner Verkehrsblätter“, 601. Ausgabe in den S-Bahn-Kundenzentren erhältlich, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Seit 1954 erscheinen monatlich die „#Berliner Verkehrsblätter“. Diese Publikation für #Verkehrsfreunde ist seit Jahren auch in den S-Bahn-Kundenzentren zu
haben: Zum 50-jährigen Jubiläum im August liegt nun die 601. Ausgabe vor.

Schon immer interessierten sich Menschen für den Bau von #Bahnstrecken, die Streckenführung von #Autobuslinien oder die Gestaltung von #Verkehrstarifen und #Fahrscheinen. Die Herausgabe eines #vereinsübergreifenden Rundschreibens war irgendwann nur noch eine Frage der Zeit.

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