Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn in 2023, aus Senat

06.02.2024

Frage 1:

Wie hoch war die #Pünktlichkeit der Linien der #BVG im Jahr 2023? (Aufstellung nach -Bahn-, #Metrotram-, #Tram-, #Bus- und #Fährlinien sowie nach Monaten erbeten.)

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In den Betriebsbereichen U-Bahn, #Straßenbahn und #Omnibus gelten folgende durchschnittliche #Pünktlichkeitswerte für 2023 gemessen in Prozent:

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S-Bahn: S-Bahnlinie 75 wieder bis nach Westkreuz verlängern, aus Senat

Frage 1:
Wie sieht der Zeitplan des Berliner Senats aus, um die -Bahnlinie 75 wieder von #Wartenberg über die
#Stadtbahn bis nach #Westkreuz zu führen?
Frage 2:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit der S-Bahn und dem VBB geführt, um die S-Bahnlinie 75 wieder
von Wartenberg bis nach Westkreuz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verlängern (bitte einzeln
auflisten)?
Frage 3:
Welche Schritte sind von den beteiligten Akteuren (#VBB, -Bahn GmbH etc.) notwendig, um zu einer zeitnahen
Verlängerung der S-Bahnlinie zu kommen? Wie lässt sich das beschleunigen?

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Regionalverkehr: Für verlässliche Verbindungen auf der RB26: Länder Berlin und Brandenburg, Landkreis Märkisch Oderland, VBB und NEB verständigen sich auf Sofortmaßnahmen aus VBB

Seit Dezember 2018 verkehrt die #Regionalbahnlinie #RB26 auf der Strecke zwischen #Ostkreuz und #Kostrzyn. Betreiberin ist die #NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg. Trotz großer Anstrengungen ist es in den vergangenen Monaten leider nicht gelungen, den Fahrgästen der RB26 ein ausreichendes und verlässliches Angebot zur Verfügung zu stellen. Vertreter*innen der NEB, der Länder, des betroffenen Landkreises Märkisch #Oderland und der #VBB GmbH haben sich deshalb heute in einem Spitzengespräch auf Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs verständigt.

Ursprünglich vorgesehen war, den Fahrgästen auf dem stark nachgefragten Streckenabschnitt zwischen Müncheberg und Berlin mehr Kapazitäten durch den Einsatz eines dritten Triebwagens anzubieten. Dadurch sollten zu den Hauptverkehrszeiten 420 statt 280 Sitzplätze zur Verfügung stehen.

Aufgrund anhaltender technischer Probleme der neuen #LINK-Triebwagen des polnischen Herstellers #PESA und insbesondere aufgrund von Kupplungsproblemen zwischen den Triebwagen, konnte diese geplante Angebotsausweitung leider nicht stabil umgesetzt werden. #Verspätungen, #Ausfälle einzelner Wagen, #vollbesetzte Züge, schlechte Planbarkeit des Reisewegs durch den unzuverlässigen Betrieb und Beeinträchtigungen auch auf anderen Linien der Betreiberin führten zu hohen Belastungen der Fahrgäste. Es wurde von den Aufgabenträgern deutlich gemacht, dass dieser Zustand nicht akzeptabel ist.

Vor diesem Hintergrund verständigten sich in dem heutigen Gespräch beim VBB Vertreter*innen der Länder Berlin und Brandenburg, des Landkreises Märkisch Oderlands und der NEB auf ein #Sofortprogramm, das die NEB umsetzen wird.

Vereinbart wurde, dass ab Mitte Juli 2019 auf der RB26 alle Fahrten werktags (außer Zug 5188) zwischen 6 und 20 Uhr mit zwei Triebwagen zwischen Berlin Ostkreuz und Kostrzyn verkehren werden. Das bisher praktizierte sogenannte Stärken und Schwächen tagsüber in #Müncheberg wird entfallen. Damit können die störungsanfälligen Kupplungsvorgänge reduziert und auf allen Fahrten mindestens 280 Sitzplätze zuverlässig angeboten werden. Weitere Maßnahmen, wie z.B. drei durchgehend zusammengekuppelte Wagen oder einzelne #Zusatzfahrten zwischen Berlin und Müncheberg, werden derzeit noch durch die NEB gemeinsam mit der DB Netz geprüft.

Weiter wurde die NEB ausdrücklich aufgefordert zu prüfen, inwieweit zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal kurzfristig eingesetzt werden können, um die vertraglich geschuldeten Leistungen endlich zu erfüllen. Der VBB wird im Auftrag der Länder und des Landkreises die Umsetzung der verlangten Maßnahmen überwachen und fordert von der NEB zudem eine detaillierte Prognose der #Fahrzeugverfügbarkeit. Die nun geringeren Sitzplatzkapazitäten und andere Qualitätsmängel mindern auch weiterhin die Vergütung an die NEB.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

Bus: Zuverlässigkeit einzelner Bustypen der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die #Fahrzeugverfügbarkeit der einzelnen #Bustypen im Jahr 2013 gewesen? Bitte nach Bustypen, #Einsatzvolumen, Alter der #Fahrzeuge auf-schlüsseln! Antwort zu 1.: Die #BVG AöR teilt hierzu mit: „Die für den Kunden relevante ‚Fahrzeugverfügbarkeit‘ wird über die im Verkehrsvertrag vereinbarte Zuverlässigkeit, in der die Quote der Fahrzeugverfügbarkeit enthalten ist, gemessen. Die Zuverlässigkeit betrug für das Jahr 2013 99,7 %. Eine Unterteilung nach verschiedenen Bustypen wird hierbei nicht vorgenommen. Das Durchschnittsalter der Busflotte der BVG beträgt rd. 8 Jahre.“ Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Reparatur? (Bitte nach Bustypen aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die rd. 1.300 Busse hatte die BVG in 2013 für Wartung und Instandhaltung Sach- und Personalkosten in Höhe von zusammen rd. 57 Mio. EUR.“ Frage 3: Sind Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern festzustellen, wenn ja welche? Gibt es außer-halb der gesetzlichen Verpflichtungen Änderungen für bestimmte Bustypen hinsichtlich der Wartungsintervalle? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Qualitätsunterschiede liegen z. B. in den Maßnahmen zur Korrosionsvermeidung, in der Verarbeitungsqualität eini-ger Materialien oder in der Dimensionierung von Bautei-len oder Komponenten. Wartungsintervalle werden immer dann angepasst, wenn Erkenntnisse aus dem Betrieb bzw. neue gesetzliche Vorgaben dieses notwendig machen.“ Frage 4: Inwiefern werden vor beziehungsweise wäh-rend einer Ausschreibung Erfahrungsberichte anderer Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeugen berücksich-tigt? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Soweit das Fahrzeug bereits am Markt verfügbar ist, werden mit nationalen und internationalen Betreibern Interviews bezüglich deren Erfahrungen und Einsatzszenarien durch-geführt. Nach Möglichkeit werden auch Besichtigungen zumindest bauartähnlicher Fahrzeuge vor Ort durchge-führt oder auch bauartähnliche Fahrzeuge für einen mehrwöchigen Zeitraum bei der BVG im Linieneinsatz getestet (Leihfahrzeuge anderer Betreiber oder Vorführ-fahrzeuge der Hersteller).“ Frage 5: Wie werden die Fahrzeugverfügbarkeit, so-wie die Kosten für Wartung und Reparatur bei einer Aus-schreibung berücksichtigt, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge anzuschaffen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Berücksichtigung dieser Parameter erfolgt über eine Be-wertungsmatrix, die in ein Punkteranking der Anbieter mündet. Neben den Anschaffungskosten werden u. a. Werkzeugkosten, Wartungskosten, umweltrelevante Wer-te sowie Verbrauchswerte berücksichtigt.“ Frage 6: Nach welchen weiteren Kriterien wird eine Ausschreibung entschieden und wie sind diese gewichtet? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wird die Bewertungsmatrix genutzt, bei der die Angebote zunächst technisch und kaufmännisch geprüft werden, so dass eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie enthält u. a. die Kategorien 1. Preis, 2. Betriebskosten/LCC/Umwelt, 3. Technik, 4. Fahrgastfreundlichkeit / -barrierefreiheit und 5. Lieferzeit.“ Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)