Welche Auswirkungen hat die Entscheidung, den Preis für das #Deutschlandticket zu erhöhen (von 49 Euro auf 58 Euro), auf die Pläne, die #Tarifstruktur des #VBB weiter zu reformieren?
Antwort zu 1:
Die Entscheidung der #Verkehrsministerkonferenz zur Erhöhung des Preises des Deutsch- landtickets ab 1.1.2025 ist auf eine #Deckungslücke bei der #Finanzierung zurückzuführen. Für den #VBB-Tarif hat diese Preismaßnahme keine direkten Auswirkungen. Voraussetzung für grundsätzlichere Anpassungen des VBB-Tarifs wäre eine langfristige Perspektive des Deutschlandtickets. Diese gibt es bislang aber noch nicht. Die Finanzierung und damit die Existenz des Deutschlandtickets ist im #Regionalisierungsgesetz bislang nur bis Ende 2025 gesichert. Verbindliche Festlegungen seitens des Bundes zur weiteren Finanzierung stehen bislang noch aus. Eine stärkere Ausrichtung des VBB-Tarifs auf das Deutschlandticket als #Ankerprodukt erscheint dann sinnvoll, wenn dieses dauerhafter Bestandteil der Tariflandschaft wird und auch die Rahmenbedingungen, wie etwa das Preisniveau, langfristig feststehen.
In welcher Höhe hätte eine von der InfraGo angekündigte Erhöhung der Trassenpreise von bis zu 23,5 Prozent Auswirkungen auf die Kosten des S-Bahn-Verkehrs in Berlin?
Wieviel 9 Euro Tickets wurden für den Monat Juni 2022 bisher von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 1:
Zum 19.06.2022 wurden seitens der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) AöR für die Monate Juni bis August 2022 insgesamt 1.052.509 Neun-Euro-Tickets verkauft, etwa ein Drittel davon über digitale Verkaufskanäle. Bei der #S-Bahn Berlin wurden bis zum 19.06.2022 für die Monate Juni bis August 2022 insgesamt 446.414 Fahrscheine verkauft.
Frage 2:
Wie viele #Monatskarten (Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Frage 3:
Wie viele 10 Uhr Monatskarten (Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Frage 4:
Wie viele ermäßigte Monatskarten für Berlinpassinhaber (Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Frage 5:
Wie viele ermäßigte Monatskarten für #Berlinpassinhaber (Barzahler) werden monatlich im Durchschnitt von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Frage 6:
Wie viele Monatskarten und 10 Uhr Monatskarten (Barzahler) werden monatlich im Durchschnitt von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 2 bis 6:
Die Fragen 2 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
BVG
S-Bahn
monatl. Durchschnitt1/2022-4/2022
Mai2022
monatl. Durchschnitt1/2022-4/2022
Mai2022
Monatskarten (Umweltkarten, Ausbildung, Fahrrad)
62.610
44.232
35.072
27.170
10-Uhr-Monatskarten
11.769
6.861
3.616
2.254
Berlin-Ticket S
99.128
65.029
28.882
21.972
Frage 7:
Wie hoch ist demnach der Einnahmeverlust bei der BVG und der S Bahn Berlin durch den Verkauf des 9 Euro Tickets?
Antwort zu 7:
Der tatsächliche #Einnahmenverlust bei der BVG und der S-Bahn Berlin lässt sich aus verschiedenen Gründen aktuell noch nicht beziffern. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bislang Daten erst für nicht ganz drei Wochen des dreimonatigen Aktionszeitraums vorliegen, das Neun-Euro-Ticket im Vorverkauf für alle drei Aktionsmonate erworben werden kann und viele Vertriebsdaten erst im Nachgang vorliegen werden. Auch ist zu trennen zwischen den Mindererlösen, die noch pandemiebedingt auftreten und den Mindererlösen aufgrund des Neun-Euro-Tickets. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), das umfasst den Eisenbahn-Regionalverkehr und den S-Bahnverkehr, geht der VBB aufgrund des Neun-Euro-Tickets von einem Erlösrückgang in Höhe von ca. 90 % aus.
Die Mindererlöse bei der BVG AöR werden durch das Land Berlin, bei der S-Bahn Berlin GmbH durch die beiden Länder Berlin und Brandenburg ausgeglichen werden, die hierfür zweck- gebunden vom Bund mit erhöhten Regionalisierungsmitteln ausgestattet werden. Siehe hierzu
§ 8 #Regionalisierungsgesetz (RegG) in der Fassung vom 25. Mai 2022. Hierzu stehen für das Land Berlin 226,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Frage 9:
Welche konkreten zusätzlichen Fahrtangebote hat die BVG seit dem 1. Juni wegen des 9 Euro Tickets veranlasst?
Antwort zu 9:
Die BVG hat keine zusätzlichen Fahrtangebote veranlasst, da sie im Rahmen des Verkehrs- vertrages mit dem Land Berlin Auftragnehmer ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger zusätzliche Verkehrsangebote bei der BVG bestellt. Zur Übersicht über die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veranlassten Angebote wird auf die diesbezügliche Pressemitteilung verwiesen, die unter dem folgenden Link abrufbar ist: „Berlin.de
Welche Kosten verursachen diese zusätzlichen Fahrtangebote konkret? Wer trägt diese zusätzlichen Kosten in welcher Höhe?
Antwort zu 10:
Die zusätzlichen Verkehrsangebote werden im Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags von der BVG erbracht und vom Land Berlin finanziert. Es fallen keine zusätzlichen Kosten im Verkehrs- vertrag mit der BVG an, da die zusätzlichen Verkehrsleistungen mit nicht erbrachten Verkehrs- leistungen aus den Monaten Januar – April 2022 verrechnet werden, die die BVG wegen erhöhter Krankenstände und Beschäftigten in Quarantäne zum damaligen Zeitpunkt nicht erbringen konnte.
Berlin, den 22.06.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wie viel und wofür der Berlin zustehenden Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz (reguläre Mittel nach Anlage 1 und 2, ebenso die zusätzlichen Mittel nach § 5 Abs. 11) und den Corona- Sondermitteln 2020 und 2021 aus § 7) wurden 2020 und 2021 #abgerufen? Bitte getrennt nach:
Leistungsbestellungen im SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
Leistungsbestellungen im ÖPNV
Managementaufwand SPNV
Managementaufwand ÖPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV
Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
Investitionen in Fahrzeuge SPNV
Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre
http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle#Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle#Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“
In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.
#Regionalisierungsmittel drastisch #gekürzt Im letzten SIGNAL hatten wir noch über die vielfältigen Proteste gegen eine Kürzung der Regionalisierungsmittel berichtet, die der Bund den Ländern kontinuierlich für den Schienenpersonennahverkehr zahlt. Doch als das Heft erschien, hatten die Länder bereits der Kürzung im Bundesrat zugestimmt. Statt eines jährlichen Zuwachses um 1,5 % werden die Zahlungen nun gekürzt. Gegenüber dem bisherigen #Regionalisierungsgesetz#verlieren die Bundesländer 2006 zusammen 106 Millionen Euro und 2007 bereits 556 Millionen Euro. Für Berlin betragen die entsprechenden #Verluste 5,6 und 30,1 Millionen Euro, für Brandenburg 6,2 und 31,9 Millionen Euro.
S-Bahn: Abschlussfristen, Finanzierungsvolumen und Qualitaetsvorgaben in den neuen VBB-Verkehrsvertraegen
Ereignis
Der neue vierjährige S-Bahn-Verkehrsvertrag zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und den Ländern Berlin und Brandenburg wurde am 20. November 1998 paraphiert, während der korrespondierende Regionalbahnvertrag für Mitte Januar 1999 projektiert ist. Die vertraglichen Vereinbarungen regeln jährliche Landeszuschüsse von rund 480 Mio. DM für das S-Bahn-Netz und koppeln die monatlichen Ausgleichszahlungen an strenge Bonussysteme. Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich zur Gewährleistung fester Qualitätsvorgaben, darunter die Einhaltung eines monatlichen Mindestpünktlichkeitsgrades von 96 %.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3918, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3918
Ich frage den Senat:
1. Wann wurden oder werden die Verkehrsverträge mit der DB AG und der S-Bahn Berlin GmbH über den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) in Berlin und Brandenburg abgeschlossen?
2. Welche Verkehrsleistungen, Bedienungsstandards, Linien, Bahnhofsbedienungen, Taktfrequenzen und Serviceleistungen wurden darin vereinbart?
3. Welche Regelungen sind für Beeinträchtigungen des SPNV durch Strecken- oder Bahnhofssanierungen, Betriebsstörungen, Baumaßnahmen o. ä. vorgesehen?
4. Welche Fahrgastzahlen werden in den Verträgen unterstellt, welche Steigerungsraten werden vorgesehen?
5. Welche Kostenregelungen sehen diese Verträge vor?
6. Welche Regelungen sind bei Nichteinhaltung der Festlegungen und/oder bei sinkenden Fahrgastzahlen vorgesehen?
7. Welche Laufzeit haben die Verträge?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3918
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Verkehrsvertrag zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und den Ländern Berlin und Brandenburg (S-Bahnvertrag) wurde am 20. November 1998 von der S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin paraphiert und soll umgehend nach Zustimmung des Landes Brandenburg unterzeichnet werden. Der Verkehrsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und den Ländern Berlin und Brandenburg über den Regionalverkehr (Regionalbahnvertrag) wird voraussichtlich Mitte Januar 1999 geschlossen. Beide Verträge soll die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) für die Länder Berlin und Brandenburg unterschreiben.
Zu 2.:
Die das Land Berlin betreffenden Verkehrsleistungen, Bedienungsstandards, Linien, Bahnhofsbedienungen und Taktfrequenzen beider Verträge entsprechen dem derzeitigen Fahrplanangebot der S-Bahn und Regionalbahn. Die Vertragspartner schreiben in gegenseitigem Einvernehmen das Verkehrsangebot der S-Bahn Berlin GmbH und der DB AG im Rahmen der Jahresfahrpläne fort. Von den Verkehrsunternehmen werden umfangreiche Qualitätsstandards gewährleistet, die insbesondere die Pünktlichkeit, Sicherheit und Sauberkeit der Züge betreffen.
Zu 3.:
Die S-Bahn Berlin GmbH sowie die DB AG werden bei Zugausfällen alle möglichen und vertretbaren Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Nachteile für die Kunden zu mildern. Nach dem S-Bahnvertrag wird die S-Bahn Berlin GmbH für alle planmäßig ausfallenden Züge Schienenersatzverkehre durchführen. Bei Bauarbeiten bzw. Betriebsstörungen im S-Bahn Verkehr, die eine Beförderung der Fahrgäste auf dem betroffenen Streckenabschnitt innerhalb einer absehbaren Zeitspanne ausschließen, ist die S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet, unverzüglich Schienenersatzverkehr einzurichten oder andere Ersatzleistungen anzubieten.
Zu 4.:
Vertragsgegenstand sind die fahrplanmäßigen Verkehrsangebote der S-Bahn Berlin GmbH bzw. der DB AG zur Bedienung der Allgemeinheit in den Ländern Berlin und Brandenburg und die dafür zu erbringenden Ausgleichsleistungen. Die Rahmenvorgaben für die betrieblichen Leistungsangebote werden von Seiten des Landes Berlin im Nahverkehrsplan gemäß § 5 ÖPNV-Gesetz auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung festgelegt. Dieser Nahverkehrsplan sowie der Nahverkehrsplan für den SPNV des Landes Brandenburg sind Planungsgrundlage für die Fortschreibung der Verkehrsangebote der S-Bahn Berlin GmbH sowie der DB AG im Rahmen der Jahresfahrpläne. Für 1998 wurden für Berlin die gleichen Fahrgastzahlen wie 1997 zugrunde gelegt. Durch den weiteren Ausbau des Schienennetzes ist in den nächsten Jahren mit einem leichten Anstieg der Fahrgastzahlen zu rechnen. Die tatsächliche Entwicklung wird bei der jährlichen Fortschreibung der Jahresfahrpläne berücksichtigt.
Zu 5.:
Die S-Bahn Berlin GmbH erhält für die fahrplanmäßigen Verkehrsangebote zur Bedienung der Allgemeinheit von den Ländern Berlin und Brandenburg Zuschüsse von insgesamt rund 480 Mio. DM pro Jahr. Die DB AG erhält für die Regionalverkehrsangebote in den Ländern Berlin und Brandenburg im Fahrjahr 1998/1999 insgesamt 560,7 Mio. DM von beiden Ländern. Sobald eine Einigung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Neufestsetzung der Transfermittel des Bundes gemäß § 8 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) im Ergebnis der Prüfung nach § 6 RegG wirksam wird, werden die vorgenannten Zuschüsse entsprechend angepaßt.
Zu 6.:
In beiden Verträgen wird bei ausgefallenen Zügen eine Absenkung des durchschnittlichen Zuschußsatzes vorgenommen. Nach dem S-Bahnvertrag hat die S-Bahn Berlin GmbH zudem einen Pünktlichkeitsgrad von monatlich mindestens 96 % einzuhalten, wobei ein Zug als verspätet gilt, wenn er mehr als 3 Minuten abweichend vom Fahrplan verkehrt. Bei Unterschreitung dieses Pünklichkeitsgrades verringert sich die monatliche Ausgleichszahlung. Qualitative und quantitative Veränderungen des Verkehrsangebotes können zwischen den Vertragspartnern in beiden Verträgen schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus sind Abbestellungen der in den Verträgen vereinbarten Verkehre möglich, wenn die Aufrechterhaltung für die Aufgebenträger wirtschaftlich nicht vertretbar oder verkehrlich nicht sinnvoll ist und die Beauftragung Dritter in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.
Zu 7.:
Der S-Bahnvertrag gilt rückwirkend vom 1. Januar 1998, der Regionalbahnvertrag rückwirkend vom 24. Mai 1998. Beide Verträge haben eine Laufzeit von 4 Jahren.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Ermittlung von Finanzierungsfehlbetraegen bei der Verbund-Revision der Regionalisierungsmittel
Ereignis
Die gemäß § 6 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) durchgeführte bundesweite Prüfung zur ausreichenden Dimensionierung der Transferleistungen im Schienenpersonennahverkehr wies einen jährlichen Fehlbetrag von 67 Mio. DM aus. Da eine gesetzliche Neuregelung zur länderspezifischen Mittelaufteilung vorerst an Differenzen zwischen Bund und Ländern scheiterte, beschloss die Verkehrsministerkonferenz ein Übergangsmodell, bei dem das Land Berlin den internen Berliner Fehlbetrag zur Absicherung der S-Bahn-Lückenschlüsse mit circa 3 Mio. DM aus den eigenen Regionalisierungsmitteln ausgleicht.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3437, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3437
Ich frage den Senat:
1. Welches Ergebnis brachte die Revision der Regionalisierungsmittel lt. Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 für die weitere Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Berlin?
2. In welcher Weise ist die schrittweise Wiederherstellung des S-Bahn-Netzes dabei berücksichtigt worden?
3. In welcher Weise wurden die schon absehbaren umfangreichen Veränderungen im Regionalverkehr der Deutschen Bahn (DB) AG berücksichtigt?
4. Wie schätzt der Senat die Auswirkungen des Revisionsergebnisses ein?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3437
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Gemäß § 6 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) war bis zum 31. Dezember 1997 zu prüfen, ob ein Betrag von 7,9 Mrd. DM ausreicht, um 1998 bis 2001 Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in gleichem Umfang vereinbaren zu können, wie sie nach dem Fahrplan 1993/94 erbracht worden sind. Diese Prüfung wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrage des Bundes durchgefüht und durch eine erweiterte Untersuchung dahingehend spezifiziert, daß diese von der Deutschen Bahn AG anerkannt wurde. Diese erweiterte Untersuchung weist einen Fehlbetrag von bundesweit 67 Mio. DM pro Jahr gegenüber dem Grundausgleich nach § 8 Abs. 1 RegG aus. Ein auf der erweiterten Untersuchung aufbauender Gesetzentwurf der Länder zur Änderung des RegG scheiterte jedoch bisher an Differenzen zwischen dem Bund und den Ländern über die Höhe der Transferleistungen. Dies hat zur Folge, daß die notwendige Veränderung der länderweisen Aufteilung der Transfermittel nach § 8 Abs. 1 RegG, die die erweiterte Untersuchung zur Prüfung nach § 6 Abs. 1 RegG ergab, vorerst nicht zum Tragen kommen kann. Vor diesem Hintergrund haben die Länder auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9./10. September 1998 die Deutsche Bahn AG gebeten, die Verkehrsleistungen für eine Übergangszeit nach dem derzeit gültigen Aufteilungsschlüssel zu erbringen und intern die Mehrzahlungen mit den Minderbeträgen der einzelnen Länder auszugleichen. Zudem sprachen sich die Verkehrsminister und –senatoren dafür aus, daß sich die Deutsche Bahn AG über ihre Forderung in Höhe von 67 Mio. DM und deren Aufteilung mit den einzelnen Ländern verständigen solle. Als Verteilungsschlüssel bietet sich der Aufteilungsschlüssel des Regionalisierungsgesetzes an. Für Berlin beträgt dieser Anteil ca. 3 Mio. DM, die aus den Berlin zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln auszugleichen wären. Demzufolge wäre die nach der erweiterten Untersuchung für Berlin notwendige Erhöhung des Grundausgleichs einschließlich der Mittel for die Lückenschlüsse durch Mehrzahlungen, die die Deutsche Bahn AG von anderen Ländern erhält, sowie durch die anteilige Übernahme des Fehlbetrages von ca. 3 Mio. DM durch das Land Berlin gedeckt.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“