Straßenverkehr: Senat beschließt Grundsätze der Planung für die Ostumfahrung Bahnhofstraße, aus Senat

18.03.2025

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1542057.php

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, und Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die Grundsätze der #Planung für die #Ostumfahrung #Bahnhofstraße im Bezirk Treptow-Köpenick beschlossen.

Die Ostumfahrung Bahnhofstraße ist im #Flächennutzungsplan von Berlin als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt und zusammen mit der #Westumfahrung Bahnhofstraße Teil der noch fehlenden nördlichen tangentialen Verbindung des Tangentenvierecks um die Köpenicker #Altstadt / #Dammvorstadt.

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Wie geht es städtebaulich am Breitenbachplatz weiter?, aus Senat

10.02.2025

Frage 1:

Wie ist der #Planungsstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hinsichtlich der #städtebaulichen #Entwicklung rund um den #Breitenbachplatz nachdem nunmehr am 10.12.2024 das Projektteam des Senats in einer öffentlichen Veranstaltung bekannt gegeben hat, dass 2025 mit dem Rückbau der Brückenteile begonnen werden wird und diese Maßnahmen – die Kosten in Höhe von ca. 10 Mio verschlingen werden – Ende 2026 abgeschlossen sein sollen?

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Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040 – Wohnungsbaupotenziale und ÖPNV-Erschließung, aus Senat

18.11.2024

Frage 1:

Der DB-Konzernbevollmächtigte für Berlin-Brandenburg, Alexander Kaczmarek, erklärte im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 3. Juli 2024, dass die Fertigstellung der #S-Bahn #Wartenberg#Sellheimbrücke Anfang der 2030er Jahre erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird auch der neue #S-Bahnhof #Malchow Nord errichtet. Welche städtebaulichen Planungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für das #Umfeld des S-Bahnhofes Malchow Nord  erarbeitet?

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allg.: Stadteingang West – Start für den Masterplan, aus Senat

08.04.2024

https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/2024/pressemitteilung.1434651.php

Das seit Ende 2022 durchgeführte #Vergabeverfahren im wettbewerblichen Dialog für den #Stadteingang West wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Planungsteams von Hosoya Schaefer Architects AG aus Zürich und Agence Ter.de GmbH aus Karlsruhe sind mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Ein Empfehlungsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft und Verwaltung sowie Expertinnen und Experten, hatte sich nach intensiver #Rückkopplung mit der interessierten #Öffentlichkeit in mehreren Veranstaltungen für das städtebauliche Konzept des schweizerisch-deutschen Teams ausgesprochen. Dieser umfangreiche Beteiligungsprozess wurde durchgeführt, um eine grundlegende Konzeption für das Planungsgebiet Stadteingang West zu entwickeln.

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Straßenverkehr: Geht es weiter mit der Ortsumfahrung Ahrensfelde?, aus Senat

26.03.2024

Frage 1:
Warum ist die #Ahrensfelder Chaussee im Berliner #Flächennutzungsplan nicht als „#Hauptverkehrstrasse“ (gelb) vorgesehen, wenn doch nach bisherigen Planungsangaben ein #Verkehrsaufkommen von ca. 20.000 Fahrzeugen prognostiziert war?
Antwort zu 1:
lm Flächennutzungsplan sind nur die #stadtstrukturbestimmenden übergeordneten #Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Grundlage hierfür sind im Wesentlichen die #Verbindungsstufen I und II des Hauptverkehrsstraßennetzes (großräumige bzw. übergeordnete Straßenverbindungen). Die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen des Flächennutzungsplans werden in den Plänen zum übergeordneten Straßennetz der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durch örtliche
Hauptverkehrsstraßen (Stufe III) ergänzt. Im Plan zum übergeordneten Straßennetz (Planung 2030) ist die Ahrensfelder Chaussee als örtliche Hauptverkehrsstraße (Stufe III) dargestellt. Dementsprechend wird die Ahrensfelder Chaussee im Flächennutzungsplan nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

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S-Bahn: Führt der Systementscheid zur Nahverkehrstangente (NVT) zu einem 2. S-Bahn-Ringoderbremstdieaktuelle Planung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) die Schienen-TVO aus?, aus Senat

18.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die #Nahverkehrstangente („#NVT“; zusätzliches #Gleispaar am östlichen Berliner #Außenring#BAR“) für ein klima- und sozialverträgliches #Verkehrsangebot in den östlichen Berliner Bezirken und darüber hinaus ins Umland erhebliche Bedeutung hat.

Bereits vor Jahrzehnten wurde aufgrund des Bedarfs einer östlichen Schienen-Tangente eine zweigleisige (östliche) Erweiterung der (beizubehaltenden) Fernbahngleise des Berliner Außenrings geplant, die Fläche wurde seitdem #freigehalten, und es wurden sogar schon #Vorleistungen erbracht.

Frage 1:

Aus welchen Gründen drängt es sich planerisch auf, die Nahverkehrstangente auf der #Ostseite der #Fernbahntrasse des Berliner Außenrings (BAR) einzuordnen?

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Straßenverkehr: Umgestaltung des Breitenbachplatzes und Abriss der Brücke, aus Senat

23.10.2023

Frage 1: Sind Änderungen am bestehenden #Flächennutzungsplan rund um den #Breitenbachplatz und das nahe Umfeld in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf geplant? Falls ja, bitte konkret benennen.

Frage 2: Welche künftigen Nutzungsformen sind vorgesehen, insbesondere auf der Fläche der #abzureißenden #Brücke und der #Zubringer?

Frage 3: Welche Art der #Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu welchen Zeitpunkten geplant? Wenn nichts geplant sein sollte, warum nicht und wie wird dann mit dem Areal verfahren? 2

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Güterverkehr: Flächenfreihaltung für lokale Güterumschlagplätze an Eisenbahnstrecken, aus Senat

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass es notwendig ist, um eine Verlagerung des #Güterverkehrs auf die
Schiene zu erreichen, Flächen an zentrumsnahen #Eisenbahnstrecken freizuhalten, um dort künftig lokale
#Umschlagplätze einzurichten, auf denen Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger ohne Kran
horizontal oder kleinere, möglichst standardisierte Gefäße bzw. Paletten für den Weitertransport
umgeschlagen werden können?
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der Berliner Innenring wegen seiner zentrumsnahen Lage besonders
gut für das Einrichten derartiger lokaler Umschlagplätze geeignet ist, weil damit der Lkw-Verkehr von und zu
den Quell- und Zielpunkten möglichst kurz gehalten werden und im Vergleich zu den weiter außerhalb
liegenden Güterverkehrszentren nochmal erheblich reduziert werden kann?
Antwort zu 1 und 2:

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Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow schnell planen und fertigstellen, aus Senat

Frage 1:
Welche planungsrechtlichen Vorbereitungen hat das Land Berlin getroffen, um an der Realisierung der
#Ortsumfahrung #Malchow zu arbeiten?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) 2015
angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein #Planungsstand aus 2013 und eine
#Verkehrsprognose für den Prognosehorizont 2025. Im Ergebnis wurde diese
#Straßenbaumaßnahme in den BWVP 2030 (bis 2017 als BVWP 2015 betitelt) als neues
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf mit aufgenommen.

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Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25839.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz