Nachdem im Sommer der Bau auf dem neuen #E-Bus-Betriebshof in #Marienfelde gestartet ist, fand heute weiter östlich bereits das #Richtfest der #Ladeinfrastruktur eines weiteren E-Bus-Depots statt. An der #Minna-Todenhagen-Brücke in #Treptow entsteht derzeit auf einer Fläche von insgesamt 6,6 Hektar ein hochmoderner Standort – vollständig ausgerichtet auf den Betrieb von Elektrobussen und ausgestattet mit modernster Lade-, #Werkstatt- und Verwaltungstechnik.
Der erste #Bauabschnitt der #SOV über die #Minna-Todenhagen-Brücke wurde umgesetzt, der 2. und der 3. (#Baumschulenweg und #Späthsfelde) ruhen seither. Laut Antwort 6 und 7 auf die Schriftliche Anfrage 19/ 11952 aus 2022 sei die SOV weiterhin Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr 2030. Welche diesbezüglichen Untersuchungen wurden in der Zwischenzeit mit welchen Ergebnissen durchgeführt?
Weil in der City die #Flächenkapazitäten begrenzt sind, bauen die Berliner Verkehrsbetriebe zwei ihrer zukünftigen #Betriebshöfe in Treptow-Köpenick. Nahe dem S-Bahnhof #Adlershof – an der Köpenicker Straße Ecke #Adlergestell – wird ein neuer #Straßenbahn-Betriebshof errichtet. Außerdem entsteht auf beiden Seiten der #Minna-Todenhagen-Brücke in Ober- und Niederschöneweide der sogenannte #Betriebshofverbund#Süd-Ost für #Elektrobusse.
Um diese durchzuführen, wird die #Behelfsbrückenkonstruktion und somit die Straße An den Treptowers von Freitag, den 09.02.2024 ab 06:00 Uhr bis Sonntag, den 11.02.2024 bis maximal 24:00 Uhr vollständig für den Kfz-Verkehr gesperrt.
Manche #Provisorien in Berlin haben eine derart lange #Nutzungsdauer, dass von „vorläufig“ eigentlich nicht mehr die Rede sein kann. Das gilt ganz besonders für den #Europaplatz am Berliner #Hauptbahnhof. Der zur Eröffnung des Hauptbahnhofs im Jahr 2006 hastig asphaltierte Platz, der sich auf beiden Seiten der #Invalidenstraße bis zur #Minna-Cauer-Straße erstreckt, soll nun bis Ende 2025 – 19 Jahre nach der Eröffnung – eine neue Gestalt bekommen.
Welche #Brücken-Neubauten sind im Land Berlin in Planung? Bitte nach Art der Brücke, #Planungsstand, voraussichtliche aktuelle Kosten und Bezirken tabellarisch darstellen.
Frage 1: Sind die Beobachtungen des Fragestellers zutreffend, dass der bereits mehrfach – zuletzt im Rahmen der Anfrage Nr. 18/26044 vom 07.01.2021 thematisierte – #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke seit einigen Tagen nun erfreulicherweise realisiert ist und wenn ja, seit wann ist dieser in Betrieb und handelt es sich nun um die dauerhafte #Freischaltung desselben? Antwort zu 1: Ja. Die #verkehrsabhängige Steuerung an der #lichtsignalgesteuerten Einmündung #Rummelsburger Landstraße / Minna-Todenhagen-Straße wurde am 23.02.2021 dauerhaft in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb musste erst, wie in der letzten Anfrage mitgeteilt, eine langwierige Klärung der Finanzierung erfolgen, wo doch dafür Mittel im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung stehen sollten? Antwort zu 2: Die Finanzierung der in Rede stehenden #Lichtsignalanlagen-Maßnahme erfolgte seitens des Bezirks aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die entsprechende Beauftragung der Signalbaufirma erfolgte abweichend vom Regelprozess, sodass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur nur indirekte Projektsteuerungsaufgaben hatten. Um das vorliegende Problem der fehlenden Zusatz-Beauftragung und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung als Teil des Gesamtvorhabens zu lösen, hat sich letztlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr 2 und Klimaschutz ausnahmsweise bereit erklärt, die noch fehlenden Finanzmittel einzubringen. Frage 3: Aus welchem Kapitel/Titel wurde die Maßnahme bezahlt und welche Gesamtkosten sind seitens der Signalbaufirma Swarco Traffic Systems GmbH entstanden? Antwort zu 3: Der Bau der Lichtsignalanlage Rummelsburger Str. / Minna-Todenhagen-Str. (SOV) wurde durch das Bezirksamt beauftragt und gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 2 finanziert. Die Kosten beliefen sich auf rd. 200.000 EUR brutto, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung auf rd. 4.400 EUR brutto. Frage 4: Da seitens des Senats bei diesem banalen Vorgang von einer „Vielzahl der Beteiligten“ berichtet wurde, welche Verfahrensschritte waren im konkreten Fall im Einzelnen und durch wen notwendig, ehe der Abbiegepfeil installiert werden konnte? (Bitte um Auflistung der Beteiligten, der einzelnen Schritte und der jeweiligen Daten) Antwort zu 4: Die mit der Frage verbundene Einschätzung, dass es sich hier um einen „banalen Vorgang“ handelt, wird vom Senat nicht geteilt. Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung war nur ein Teil des Projekts; allein deren #Steuerungsablauf bedarf einer komplexen #10-phasigen Logik, die entwickelt, geprüft, getestet sowie programmiert werden musste. Der sogenannte Abbiegepfeil war bereits mit dem Neubau der Lichtsignalanlage installiert worden, wurde jedoch erst ansteuerbar durch die kürzlich in Betrieb gegangene verkehrsabhängige Steuerung. Bezogen auf den konkreten Fall ist aufgrund der Komplexität der Abläufe eine Auflistung der einzelnen Schritte und Beteiligten nicht möglich gewesen. Frage 5: Sieht die Senatsverwaltung hier künftig Optimierungsmöglichkeiten, etwa durch die Zusammenfassung von Verfahrensschritten, um zu einer Beschleunigung der Abläufe zu kommen? Antwort zu 5: Der Verfahrensablauf stellt sich – wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben – als Besonderheit dar, so dass daraus keine grundsätzlichen Schlussfolgerungen zum Prozessablauf beim Bau von Lichtsignalanlagen möglich sind. Gleichwohl zeigt der vorliegende Sachverhalt, dass bei einer Inanspruchnahme von Sonderfinanzierungen künftig nach Möglichkeiten für eine andere Ablauforganisation gesucht werden sollte. 3 Frage 6: Wie erklärt sich die „eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen“ bei SenUVK? Gibt es keine Möglichkeiten des Homeoffice mit entsprechender technischer Ausstattung und wenn ja, warum nicht? Antwort zu 6: Selbstverständlich wurden die Arbeitsabläufe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des nachgelagerten Generalübernehmers für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur pandemiebedingt angepasst. Mobiles Arbeiten sowie die Umstellung auf einen digitalen Austausch wesentlicher Projektunterlagen sind Teil der ergriffenen Maßnahmen. Gleichwohl beziehen sich die pandemiebedingten Einschränkungen auf alle Beteiligten, wie z.B. den Bezirk, Planende und die Signalbaufirma. In der Praxis erleichtern bei konfliktbehafteten Sachverhalten Präsenztermine eine Lösungsfindung. Berlin, den 22.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.
5
36
34
24
99
MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer
0
5
2
9
16
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
* 21. – 31. Dezember 2017
Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Verunglückte/ Örtlichkeit / Unfallfolgen
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str.(einschließlichBrücke)
5
9
6
11
31
getötet
0
0
0
0
0
schwerverletzt
0
3
0
2
5
leichtverletzt
5
6
6
9
26
Gesamt
5
9
6
11
31
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.
Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?
Zu 2.:
Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
2
108
72
70
252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel
0
1
2
0
3
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?
Zu 3.:
Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Unfälle/ Örtlichkeit /Unfallschwere(Kategorie)
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str./ Nalepastr.
0
35
4
8
47
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
0
1
0
1
2
Unfall mit Leichtverletzten
0
0
0
2
2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
0
33
4
5
42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel
0
0
0
0
0
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?
Zu 4.:
Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.
Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.
Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?
Zu 5.:
Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen
Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.
Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?
Zu 6.:
Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.
Frage 1:
Trifft es zu, dass der in der Anfrage 18/22982 vom 13. März 2020 thematisierte #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke immer noch nicht realisiert wurde? Wenn ja, welchen
Grund gibt es dafür?
Frage 3:
Wann wurde durch wen die für die Umsetzung notwendige Firma beauftragt? Welche Firma ist dies und warum
wurde sie bislang nicht tätig?
Antwort zu 1 und 3:
Ja, das trifft zu. Bedauerlicherweise kam es bei der Klärung der #Finanzierung als
Voraussetzung der zusätzlichen Beauftragung in Verbindung mit durch die Corona-Pandemie bedingten Abstimmungsproblemen und Schwierigkeiten im Prozessablauf zu
erheblichen Verzögerungen. Eine vorläufige Finanzierungsklärung konnte inzwischen
erfolgen. Die #Signalbaufirma, die die Leistungen durchführen wird, ist die Firma. Swarco
Traffic Systems GmbH.
Frage 2:
Wann soll die von Staatssekretär Ingmar Streese bereits für das Frühjahr 2020 versprochene Realisierung
(Freigabe der Unterlagen zur Umsetzung bereits Ende 2019) nun endlich erfolgen?
Antwort zu 2:
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Schaltung einschließlich des Rechtsvorlaufs
ist nunmehr für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
2
Frage 4:
Wer ist für diese massive #Verschleppung eines Routineauftrags konkret verantwortlich und welche
Konsequenzen hat dies für die Mitarbeiter in der Verwaltung oder die beauftragte Firma?
Antwort zu 4:
Eine Beauftragung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die notwendigen Finanzmittel
zur Verfügung stehen. Die aufgetretenen Verzögerungen bei der Klärung sind dabei u.a.
wegen der Vielzahl an Beteiligten keinem einzelnen Mitarbeitenden anzulasten. Die
eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen legt zudem den Fokus
auf verkehrssicherheitsrelevante Projekte, was für den Rechtsabbiegepfeil an der MinnaTodenhagen-Brücke nicht gilt. Die aktuelle #Verkehrsführung und die Schaltung der #Lichtsignalanlage sind verkehrssicher.
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Dauer des Verfahrens – die Brücke wurde bereits kurz vor
Weihnachte 2017 eröffnet – nicht zufriedenstellend ist? Wie sollen derartige Abläufe künftig optimiert
werden?
Antwort zu 5:
Diese Auffassung wird grundsätzlich geteilt, die Abstimmungsschwierigkeiten waren in
diesem Fall jedoch vor allem pandemiebedingt.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie hat sich der #Straßenverkehr seit Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke im Dezember 2017 dort ent- wickelt? Wie viele Fahrzeuge nutzten die Brücke 2018 und 2019 jeweils täglich?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch. Entsprechend der Anforderung der beauftragenden Stelle ist das Ergebnis eine Knotenstrom- oder Quer- schnittszählung meist im Zeitraum von 7-19 Uhr mit stündlichen Werten für die einzelnen Fahrzeugarten:
Pkw+Lfw = Personenkraftwagen und Lieferwagen
Lkw (>3.5 t) = Lastkraftwagen größer 5 t
Bus = Kraftomnibus
Krad = Kraftrad
Radf = Radfahrende
Die angegebenen Werte sind nach den Fahrzeugklassen Kfz und Lkw zusammengefasst:
Kfz = Pkw+Lfw, Lkw (>3.5 t), Bus, Krad
Lkw = Lkw (>3.5 t)
Für die Ermittlung des Tagesverkehrs werden die erhobenen 12h-Werte mit einem Um- rechnungsfaktor auf 24 Stunden hochgerechnet.
Im Bereich der Minna-Todenhagen-Brücke wurden in 2018 zwei und 2019 keine Verkehrs- erhebungen durchgeführt.
Minna-Todenhagen-Brücke
Richtung Nordost
Richtung Südwest
Quer- schnitt
Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h
am 14.06.2018
14941
10793
25734
am 11.10.2018
11109
11237
22346
-13 %
▼
Lkw/24h
am 14.06.2018
708
496
1204
am 11.10.2018
456
461
916
-24 %
▼
Frage 2:
Wie hat sich der Straßenverkehr im Raum Oberschöneweide seitdem entwickelt?
Wie viele Fahrzeuge nutzten die Straßen #Siemensstraße, #Edisonstraße und #Wilhelminenhofstraße täglich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte getrennt nach PKW und LKW aufschlüsseln.)
Antwort zu 2:
Im Bereich der #Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) und #Treskowbrücke (Edisonstraße) wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 durchgeführt.
Stubenrauchbrücke(Siemensstraße)
Richtung Nordost
Richtung Südwest
Quer- schnitt
Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h
am 28.04.2016
15934
20336
36270
am 09.10.2018
8195
12425
20619
-43 %
▼
am 06.03.2019
8685
12024
20710
0,4 %
▲
Lkw/24h
am 28.04.2016
835
1008
1843
am 09.10.2018
403
540
942
-49 %
▼
am 06.03.2019
379
537
916
-3 %
▼
Treskowbrücke(Edisonstraße)
Richtung Nord
Querschnittsdifferenz zur vorigen Zählung
Kfz/24h
am 28.04.2016
8140
am 10.10.2018
6946
-15 %
▼
am 07.03.2019
6437
-7 %
▼
Lkw/24h
am 28.04.2016
311
am 10.10.2018
288
-8 %
▼
am 07.03.2019
294
2 %
▲
Im Bereich der Wilhelminenhofstraße wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016 und 2018 durchgeführt.
Gibt es Hinweise darauf, dass vor allem LKW nicht die neue Brücke nutzen, sondern weiterhin durch die er- wähnten Straßen in Oberschöneweide fahren?
Frage 4:
Hat die zuständige Senatsverwaltung ermittelt, warum gegebenenfalls LKW-Lenker nicht über die Brücke, sondern durch die Wohngebiete von Oberschöneweide fahren?
Antwort zu 3 und 4:
Nach der vorliegenden Datenlage können keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf eine derartige Entwicklung gezogen werden. Eine dafür notwendige Sondererhebung mit ver- gleichbaren Zähldaten, insbesondere zur Minna-Todenhagen-Brücke liegt nicht vor.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen/Möglichkeiten, für diese Straßen ein Durchfahrtsverbot für schwere LKW über 7,5 To- nen zu verhängen, möglicherweise ausschließlich für die Nachtstunden?
Antwort zu 5:
Die Siemensstraße, Edisonstraße und Wilhelminenhofstraße sind nach dem Stadtent- wicklungsplan (StEP) Verkehr als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert und auch weiterhin als solche vorgesehen. Dementsprechend wird diesen Straßen eine gesteigerte Ver- kehrsbedeutung beigemessen, um u. a. dem innerstädtischen Durchgangs- und Wirt- schaftsverkehr ein leistungsfähiges Straßennetz bereitzustellen. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5 Tonnen würde eine Einschränkung dieser Funktio- nen bedeuten, die nur aus zwingend erforderlichen Gründen gerechtfertigt wäre.
Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, solch ein Durchfahrts- verbot zu beschließen.