Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die #Nahverkehrstangente („#NVT“; zusätzliches #Gleispaar am östlichen Berliner #Außenring „#BAR“) für ein klima- und sozialverträgliches #Verkehrsangebot in den östlichen Berliner Bezirken und darüber hinaus ins Umland erhebliche Bedeutung hat.
Bereits vor Jahrzehnten wurde aufgrund des Bedarfs einer östlichen Schienen-Tangente eine zweigleisige (östliche) Erweiterung der (beizubehaltenden) Fernbahngleise des Berliner Außenrings geplant, die Fläche wurde seitdem #freigehalten, und es wurden sogar schon #Vorleistungen erbracht.
Frage 1:
Aus welchen Gründen drängt es sich planerisch auf, die Nahverkehrstangente auf der #Ostseite der #Fernbahntrasse des Berliner Außenrings (BAR) einzuordnen?
Wann hat der Senat den Auftrag für die Trassierungsstudie an die DB erteilt? Frage 4:
Seit wann arbeitet die DB an der Trassierungsstudie?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag zur Erstellung einer Trassierungsstudie für die südliche NVT wurde Anfang 2021 erteilt und im Anschluss von der DB AG aufgenommen.
Frage 5:
Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen gemäß der Trassierungsstudie für die südliche Nahverkehrstangente vor?
Frage 6:
Welche Varianten für eine südliche Nahverkehrstangente liegen vor und wie bewertet der Senat die einzelnen Varianten?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als #S-Bahn- oder #Regionalverkehrslösung nachgewiesen. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Konfliktbereiche entlang der Strecke zwischen Berlin- #Springpfuhl und der Einbindung im #Grünauer Kreuz aufgezeigt, die in zukünftigen Planungsphasen in Abhängigkeit von der gewählten Ziellösung vertiefter untersucht werden müssen.
Es sind folgende Varianten erarbeitet worden:
#Ausführung als #zweigleisige S-Bahn neben einem zweigleisigen Berliner Außenring (#BAR) für die #Fernbahn mit Untervarianten zur künftigen Führung des BAR sowie
eine #Erweiterung des BAR in mehreren Varianten auf bis zu #vier Gleise.
Alle Varianten sind technisch machbar. Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen.
Frage 7:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind erfolgt und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Frage 8:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind noch geplant und wann werden Ergebnisse erwartet?
Frage 9:
Wird plangemäß der #Systementscheid Ende 2023 erfolgen können? Wenn nein, warum nicht? Liegen dafür alle Untersuchungen vor? Wenn nein, welche fehlen?
Antwort zu 7, 8 und 9:
Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Mai 2023 wurde die Bearbeitung einer #fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur #fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.
Des Weiteren erfolgt durch den Senat eine Prognose der #Verkehrsnachfrage. Diese soll in den weiterhin für Ende 2023 angestrebten Systementscheid für eine #Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung einfließen. Im Nachgang zum Systementscheid ist die Untersuchung zum Nachweis der #Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Weitere Schritte bestimmen sich nach dem Ergebnis der Untersuchungen.
Frage 10:
Sind jedwede #Freihaltungen der Trasse für S-Bahn- oder Regionalverkehr planerisch abgesichert?
Antwort zu 10:
Aussagen zu #Flächenfreihaltungen können erst nach Abschluss der Vorplanung getroffen werden.
Frage 11:
Wann werden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen können? Welchen Einfluss hat darauf die geplante #Straßen-TVO?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens südliche NVT erfolgt im Anschluss an den Systementscheid. Die geplante TVO hat darauf keinen Einfluss.
Frage 12:
Gibt es #Zielkonflikte zwischen der Straßen-TVO und der Schienen-TVO?
Frage 13:
Resultieren Limitierungen für die Realisierung einer Schienen-TVO aufgrund der geplanten Straßen-TVO?
Antwort zu 12 und 13:
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beide Vorhaben haben in ihrer verkehrlichen Zielstellung ihre Berechtigung und können #nebeneinander errichtet werden. Hinsichtlich der #Harmonisierung der Planungen für die TVO und NVT und zur Verhinderung möglicher Zielkonflikte wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 12425 aus dem Juli 2022 verwiesen.
Frage 14:
Wird der Senat das Vorhaben der südlichen Nahverkehrstangente in das Programm #i2030 aufnehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 14:
Der Senat beabsichtigt, in Abstimmung mit den weiteren i2030-Partnern Land Brandenburg, Deutsche Bahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH die Planungen in das Maßnahmenportfolio von i2030 aufzunehmen und hat Prüfungen zur Aufnahme angestoßen.
Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?