S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Freigehaltene Flächen in Berlin für Tram, U-Bahn und S-Bahn Ausbau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Straßenbahnen #freigehalten?
Antwort zu 1:
Im #Flächennutzungsplan Berlin (#FNP) sind Straßenbahnstrecken generell nicht dargestellt,
daher gibt es hierüber, anders als bei U-Bahnen und Eisenbahninfrastruktur, keine direkte
baurechtliche Absicherung einer #Trassenfreihaltung. Allerdings enthielten Berichte zu
älteren Flächennutzungsplänen eine Karte über zu berücksichtigende Planungen für den
Verkehrsträger Straßenbahn. Seit Januar 2020 liegen im Rahmen der stets zu
aktualisierenden FNP-Planung neue sogenannte Themenkarten vor. Die Themenkarte
Straßenbahn ist im Internet einsehbar unter dem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf.
Im Rahmen beispielsweise von Bebauungsplanverfahren konnten und werden daher
Flächen für zukünftige Vorhaben gesichert werden.
Für die Flächensicherung neuer Straßenbahnmaßnahmen orientiert sich der Senat im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an den Vorgaben des Bedarfsplans
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Bedarfsplans) des Nahverkehrsplans Berlin
2019 bis 2023. In diesem sind die vorgesehenen Straßenbahnmaßnahmen nach
Dringlichkeit kategorisiert und mit einem voraussichtlichen Inbetriebnahmetermin hinterlegt.
Neben diesen Planungen sind in einigen Bebauungsplänen weitere Trassenfreihaltungen
auf kleinräumiger Ebene gesichert. Das betrifft auch Anforderungen aus älteren Planungen,
die vom Senat gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
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Frage 2:
Gibt es hier schon konkrete #Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 2:
Aufgrund der geringeren Eingriffstiefe und des geringeren Bauaufwands sind
Bauvorleistungen für Straßenbahnstrecken weniger markant als bei anderen
Schienenverkehrsmitteln. Bauvorleistungen für mögliche Straßenbahnverlängerungen
bestehen beispielsweise in Form von freigehaltenen Mittelstreifen (z.B. Potsdamer Straße/
Boulevard der Stars, Daumstraße) oder durch planungsrechtlich abgesicherte
Seitenstreifen. Diese sind über Bebauungspläne abgesichert.
Frage 3:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von U-Bahnen freigehalten?
Antwort zu 3:
Alle Flächenfreihaltungen des Berliner Senats für mögliche U-Bahn-Verlängerungen sind im
Flächennutzungsplan Berlin (FNP) dargestellt. Für ältere Planungen, z.B. der Verlängerung
der U9 über den Bahnhof Lankwitz hinaus, gibt es sogenannte Tunneldienstbarkeiten, die
in Grundbüchern von betroffenen Immobilien eingetragen sind. Diese liegen dem Senat im
Detail nicht vor.
Im Februar 2019 wurde der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-
2023 vom Berliner Senat verabschiedet. Darin sind über den FNP hinausgehende mögliche
U-Bahn-Maßnahmen genannt:
 Verlängerung der #U1 von Warschauer Straße nach #Ostkreuz,
 Abzweigstrecke der #U6 von Kurt-Schumacher-Platz zur #UTR (Urban Tech Republic),
 Verlängerung der #U9 von Osloer Straße über Wollankstraße Richtung #Pankow.
Für diese Strecken gibt es aktuell wenige bis keine Flächenfreihaltungen, da notwendige
Untersuchungen (bspw. Nachweis der Machbarkeit bzw. Festlegung einer Trasse)
ausstehen. Für diese Vorhaben wird jedoch bei Bedarf im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren eine Trassenfreihaltung berücksichtigt.
Neben den genannten, aktuell bestehenden Flächensicherungen ergeben sich durch
verschiedene Bebauungspläne weitere gesicherte U-Bahn-Flächen auf kleinräumiger
Ebene aus älteren Planungen.
Frage 4:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 4:
Eine Liste mit #Vorratsbauwerken für U-Bahnhöfe oder Strecken befindet sich in den
Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13421 und Nr. 18/10731, auf die verwiesen
wird.
Frage 5:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von S-Bahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
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Frage 7:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Regionalbahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
Antwort zu 5 und 7:
Ebenso wie bei der U-Bahn werden die Flächen für mögliche zukünftige S-Bahn-Strecken,
Regionalverkehrsstrecken und Bahnhöfe gemäß den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Berlin abgesichert. Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans
werden neue S-Bahn-Strecken-Maßnahmen und Bahnhöfe für eine zukünftige
Flächenfreihaltung berücksichtigt.
Zusätzlich wird grundsätzlich, z.B. bei der Veräußerung von Flächen der Deutschen Bahn,
eine Abwägung durchgeführt, ob die Fläche ggf. für eine künftige Nutzung als Bahnfläche
in Frage kommt.
Frage 6:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Frage 8:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 6 und 8:
Es gibt im Berliner S-Bahn-Streckennetz verschiedene bauliche Vorleistungen. Eine
Zusammenstellung aller umgesetzten baulichen Vorleistungen im S-Bahn-Netz und für den
Regionalverkehr liegt dem Senat nicht vor. Für den Ausbau der Schienen und Bahnhöfe
sind die #DB-Infrastrukturunternehmen zuständig.
Vor dem Hintergrund sowohl veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben,
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen als auch gesamtstädtischer Entwicklungen
bspw. im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung oder zwischenzeitlich
umgesetzter weiterer Planungen (veränderte städtebauliche Entwicklungen, wirtschaftliche
Anforderungen o.ä.) müssen die teilweise jahrzehntealten bestehenden Vorleistungen bei
aktuellen und zukünftigen Planungen im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen
in den Leistungsphasen 2 ff der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für
jedes einzelne Vorhaben auf ihre Nutzbarkeit hin überprüft werden.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt -Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Vorleistungen des Bundes für den Weiterbau der U5 bis zur Turmstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche planerischen und baulichen #Vorleistungen für einen #Weiterbau der #U5 bis zur #Turmstraße wurden
bisher wann und von wem erbracht?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im nördlichen Bereich der #U55 wurden hinter dem U-Bahnhof #Hauptbahnhof neben der
#Kehranlage zwei eingleisige #Tunnel mit einer Länge von ca. 200 m bzw. 300 m als
Vorleistung für eine Verlängerung der U5 zur Turmstr erbracht. Die unterschiedlichen
Längen resultieren daraus, dass der östliche Tunnel auf ca. 100 m Länge als
Abstellanlage konzipiert wurde und somit kein ungenutztes Vorratsbauwerk im klassischen
Sinn darstellt. Die beiden Tunnel unterqueren die Fernbahngleise und enden in einem
Startschacht für den späteren Weiterbau östlich der Lehrter Straße.
Im U-Bhf. Turmstraße befindet sich zudem eine bauliche Vorleistung für einen #querenden
Bahnsteig mit einer Länge von ca. 25 m. Dieser Bereich wird derzeit als Zugang zum
Bahnsteig der #U9 genutzt.“
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Frage 2:
Wie hoch ist der Wert dieser Vorleistungen, soweit sie der Bund erbracht bzw. finanziert hat, welcher Beitrag
wurde seitens des Landes Berlin erbracht?
Antwort zu 2:
Im Rahmen der Vereinbarungen zum Hauptstadtvertrag vom 30. Juni 1994 zwischen dem
Bund und dem Land Berlin wurde die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die UBahnlinie
U5 für den Abschnitt Alexanderplatz – Lehrter Bahnhof (heute Hauptbahnhof)
zugesagt. Für die Weiterführung bis zur Turmstraße wurden keine Mittel vereinbart.
Eine Kostenaufstellung für den Tunnelstummel nördlich des Hauptbahnhofs liegt dem
Senat aktuell nicht vor. Das Bauwerk wurde im Rahmen mehrerer Zuwendungsprojekte
finanziert, die nicht nur diesen Tunnel umfassen. Innerhalb dieser Projekte sind die Kosten
des Tunnelabschnitts nicht einzeln ausgewiesen.
Die BVG teilt ergänzend mit:
„Das Vorratsbauwerk im U-Bahnhof Turmstraße ist Ende der 50er Jahre errichtet worden,
genaue Baukosten sind hier nicht bekannt.“
Frage 3:
Auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel wurden diese Vorleistungen erbracht, warum sieht der Senat
diese Grundlage als nicht mehr gegeben bzw. das Ziel nicht mehr als erstrebenswert an?
Antwort zu 3:
Planungen der 1990er Jahren sahen eine Verlängerung der U-Bahn vom Lehrter Bahnhof
(Hauptbahnhof) zum U-Bahnhof Turmstraße und eine Fortführung der Planung über den
Verknüpfungsbahnhof Jungfernheide zum Flughafen Tegel vor. Bereits Anfang der 2000er
Jahre wurde die Schwerpunktsetzung auf den Abschnitt zwischen Alexanderplatz und
Hauptbahnhof gelegt. Eine weitere Verlängerung über den Hauptbahnhof hinaus ist nur
als langfristige Planungsoption offen gehalten.
Die Verlängerung der U5 wurde bereits im ersten Stadtentwicklungsplan Verkehr (2003)
gestrichen und durch eine Straßenbahnplanung ersetzt. Erstmals wurde eine
Investitionsstrategie entwickelt und der Finanzrahmen des verfügbaren Finanzvolumens
unter Berücksichtigung aller EU- und Bundesmittel abgeschätzt. Aufgrund der
Lösungsstrategie der „zielorientierten Mittelzuweisung“ bekam die erheblich
kostengünstigere und schneller zu realisierende Straßenbahn höhere Priorität. Um die
Anbindung von Moabit an die Innenstadt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
kurzfristig umzusetzen und eine nachhaltige Verbesserung schnell zu erreichen, ist die
Straßenbahn im Vergleich zum Neu- oder Ausbau anderer Verkehrsmittel aktuell die beste
Verkehrsmittelwahl.
Die Fläche für eine spätere, sehr langfristige Realisierung einer U-Bahnverlängerung vom
Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße wird weiterhin über den Flächennutzungsplan
Berlin freigehalten.
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Frage 4:
Wurden die bereits erbrachten Vorleistungen in eine #Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der nunmehr alternativ
geplanten #Straßenbahnverlängerung bis zur Turmstraße einbezogen?
Antwort zu 4:
Für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden stets die Gesamtinvestitionskosten für die
jeweilige Maßnahme bzw. Variante zum Ansatz gebracht und entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen des #Verkehrsmittelvergleichs für den #Planungskorridor Hauptbahnhof –
Turmstraße wurden wirtschaftliche Betrachtungen für alle in Frage kommenden
Verkehrsmittel angestellt.
Frage 5:
Ist damit zu rechnen, dass der Bund für die von ihm erbrachten bzw. finanzierten Vorleistungen zu
entschädigen ist, falls das Land Berlin dauerhaft Abstand von dem ursprünglich geplanten #Lückenschluss im
-Bahn-Netz nimmt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin betrachtet den Weiterbau der U5 als langfristige Option für den
Planungshorizont nach 2030. Im #Flächennutzungsplan Berlin findet sich weiterhin eine
#Freihaltetrasse.

Berlin, den 20.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Weiterbau der U-Bahnlinie 3 von Krumme Lanke bis Mexikoplatz aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit unterstützt der Senat die Idee, die -Bahn in dem oben genannten Abschnitt zu verlängern (unter
anderem zur Netzkomplettierung und zur Entlastung der #S1)?
Antwort zu 1:
Die Verlängerung der -Bahn-Linie 3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz ist Bestandteil
der Planungen des Senats für einen Ausbau des U-Bahn-Netzes. Im #Flächennutzungsplan
ist eine #Trassenfreihaltung vorgesehen. Im Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr und im Entwurf des Nahverkehrsplans ist die Verlängerung als
#Langfristprojekt enthalten.
Frage 2:
Wie sehen die nächsten Planungs- und Arbeitsschritte hinsichtlich etwaiger Planungen für den Bau aus?
Antwort zu 2:
Die U-Bahn-Verlängerung ist langfristig geplant. Die nächsten Arbeitsschritte wären eine
Machbarkeitsuntersuchung und eine Nutzen-Kosten-Analyse, bevor dann Detailplanung
und Planfeststellung beginnen können.
Frage 3:
Welche Varianten werden untersucht (bspw. Ein- oder Zweigleisigkeit, ober unterirdisch, Kosten- und
Zeitplanung)?
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Antwort zu 3:
In den erforderlichen Untersuchungen müssten alle möglichen Varianten einer
Betrachtung unterzogen werden.
Frage 4:
Mit welchem gesteigerten Fahrgastaufkommen wäre zu rechnen in dem genannten Abschnitt?
Antwort zu 4:
Vorbetrachtungen haben gezeigt, dass das Fahrgastaufkommen einer U-Bahn-
Verlängerung zwischen Krumme Lanke und Mexikoplatz zu den niedrigsten von allen im
Kontext der Senats- und Abgeordnetenhaus-Aufträge betrachteten U-Bahn-Abschnitten
zählt. Dies ist auch einer der Gründe für die Einstufung als langfristiges Projekt. Die
entlastende Wirkung für die S-Bahn-Linie 1 ist gering.
Frage 5:
Bejahendenfalls zu 1.-4.: Mit welchen Planungs- und Baujahreszahlen ist zu rechnen?
Antwort zu 5:
Aufgrund der Einstufung als langfristiges Projekt kann kein Zeithorizont für Planung und
Bau angegeben werden.
Berlin, den 08.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz