Güterverkehr: Wie weiter bei den Verkehrskonzepten für den Pankower Norden?, aus Senat

27.09.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Das Netz #übergeordneter #Straßen wurde durch die Senatsverkehrsverwaltung vor langer Zeit festgelegt. Die Eignung aufgrund verfügbarer Straßenräume und der #Fahrbahnzustand spielte in einigen Ortsteilen offenbar eine untergeordnete Rolle.

In der Folge leiden Anwohnende in Wohngebieten der Ortsteile #Wilhelmsruh, #Rosenthal und #Niederschönhausen an den Folgen starken Schwerlastverkehrs. Die #Verkehrsbelastung durch  #ortsfremden und #überregionalen #Schwerlastverkehr ist in einigen Straßenabschnitten sehr hoch, obwohl diese baulich in einem #desaströsen Zustand sind und sie nicht den gültigen Straßenverkehrs-Regelwerken für solche Verkehrsbelastungen entsprechen.

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Straßenverkehr: A 100 stoppen – Verkehrschaos und Kostenexplosion durch A100-Weiterbau?, aus Senat

30.06.2023

Frage 1:

In welchem #Bearbeitungsstatus befindet sich das erforderliche #Verkehrskonzept, das im Zuge der geplanten #Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn #A100 für den Bereich #Treptower Park und #Sonnenallee durch den Bund in Abstimmung mit dem Land Berlin erstellt werden soll?

Antwort zu 1:

Seit dem 01.01.2021 verwaltet der Bund die Bundesautobahnen im Land Berlin. Hierzu zählt der Neubau der A 100, als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans 2030.

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Straßenverkehr: Verlängerung der A100 in Berlin: Rund um den Treptower Park droht ein Verkehrskollaps – und niemand fühlt sich zuständig, aus Der Tagesspiegel

15.11.2022

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verlangerung-der-a100-in-berlin-rund-um-den-treptower-park-droht-ein-verkehrskollaps–und-niemand-fuhlt-sich-zustandig-8874244.html

Zehntausende Autos – und Straßen, die für diese Massen nicht gemacht sind: Wenn der 16. #Bauabschnitt der Berliner #Stadtautobahn #A100 nach Plan Ende #2024 eröffnet, droht der gesamten Gegend rund um den #Treptower Park der #Verkehrskollaps. Dennoch herrscht zwischen Berliner Senat und Bund noch immer Uneinigkeit darüber, wer dafür verantwortlich ist, um die schlimmsten Auswirkungen für die Viertel rund um die #Autobahnabfahrt zu verhindern.

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allgemein: Wann ist das Mobilitätskonzept für Karow fertig und wie werden andere Stadtentwicklungsvorhaben im Nordosten berücksichtigt?, aus Senat

13.10.2022

Frage 1:
Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie
#Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der
#Spitzenauslastung ein?
Antwort zu 1 und 2:
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt.
Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die
Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung
der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des
Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene
Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen
und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und
2
Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung
des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV
dar.
Frage 3:
Gibt es ein aktuelles, #integriertes #Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses
vorgelegt oder aktualisiert?
Antwort zu 3:
Der #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte
Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und
Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das
Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines
Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht vor.
Frage 4:
Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor?
Antwort zu 4:
Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.
Frage 5:
Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt
den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert?
Antwort zu 5:
Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher
noch nicht benannt werden.
Frage 6:
In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung?
3
Antwort zu 6:
Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen.
Frage 7:
Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept
gesetzt?
Antwort zu 7:
Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die
Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe.
Frage 8:
Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt?
Antwort zu 8:
Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt:
a. Ist-Zustand
b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2-
Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der
#Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis
2026.
c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten
#Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den
Zeitraum 2026 bis 2030.
d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller
Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030.
Frage 9:
In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner
Nordosten?
Antwort zu 9:
Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen
Bauentwicklungen einfließen.
4
Frage 10:
Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten,
bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht
abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in
Auftrag gegeben.
Frage 11:
Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien?
Antwort zu 11:
A) -Bahn-Verkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im
Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen:
Abschnitt Blankenburg-Buch:
· Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt),
· dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor)
im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit,
· Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg
– Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen
Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach
#Buch zu führen.
Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.:
· Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt).
B) #Regionalverkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden
Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im
Regionalverkehr vorgesehen:
5
Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau:
· Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4
bis 1 Uhr),
· Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis
22/23Uhr),
· Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen
Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg:
· Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis
23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr),
· Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt
(täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr).
Frage 12:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der
Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt?
Antwort zu 12:
Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung
#Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca.
13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und
Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl
berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich.
Frage 13:
Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten?
Antwort zu 13:
Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es
Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das
#Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen
im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt,
sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können.
6
Frage 14:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom
VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 14:
Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für
den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und
Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.
Frage 15:
Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann
werden die Planungen konkretisiert?
Antwort zu 15:
Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die
Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können
auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden
Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden.
Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an
ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von
Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden.
Frage 16:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn
auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 16:
Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von
Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im
Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie,
die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17).
7
Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der
Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und
durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung
Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben,
sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann.
Frage 17:
Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe
Kostenschätzung für die S75 vorgelegt?
Antwort zu 17:
Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und
#Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen.
Frage 18:
Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit?
Antwort zu 18:
Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16.
Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz
können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch
Fragen zur Baufreiheit.
Frage 19:
Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg
Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie #50?
Antwort zu 19:
Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch
Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten,
u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg,
dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine
Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig.
8
Frage 20:
Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann
ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 20:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für
die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße
bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der
Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen
aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen
Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter
Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift
Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener.
Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für
die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im
kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
und ist daher nicht konkret bestimmbar.
Frage 21:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 21:
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.

Berlin, den 11.10.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Deutsches Technikmuseum zeigt Wahnsinn im Straßenverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article236016419/Deutsches-Technikmuseum-zeigt-Wahnsinn-im-Strassenverkehr.html

Ein Sonderausstellung mit Fotos zur Eisenbahnromantik

Wer sich nach dem „Wahnsinn“ von den Eindrücken der Ausstellung erholen möchte, der sollte sich noch die #Sonderausstellung „#Alltag an #Schienen“ anschauen. Burkhard #Wollny, Fotograf und #Eisenbahnfan aus der Nähe von Stuttgart, reiste vor dem Mauerfall immer wieder in die #DDR, wo noch viele alte (Dampf-)Lokomotiven ihren Dienst taten. Dabei entstanden Bilder vom Leben in den Städten und in der Provinz, auf Bahnhöfen und an Bahnübergängen. Das #Technikmuseum zeigt 57 dieser Fotos.

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Straßenbahn: Sperrung der Dammbrücke in Köpenick wegen Gleisbauarbeiten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es richtig, dass die momentane #Sperrung der #Dammbrücke in #Köpenick Richtung stadteinwärts
#Gleisbauarbeiten der BVG geschuldet ist? Wenn ja, was wird durch wen genau gemacht?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am Knotenpunkt #Lindenstraße/Bahnhofstraße mussten verschlissene #Bogenschienen der
#Straßenbahn ausgewechselt werden. Für diese Arbeiten sah das mit der zentralen
#Straßenverkehrsbehörde abgestimmte #Verkehrskonzept eine Sperrung des
Individualverkehrs im #Knotenpunkt Lindenstraße/Bahnhofstraße, aus Richtung Altstadt
Köpenick kommend, vor. Daher ist die Lindenstraße bereits ab der Kreuzung „Zur Freiheit“
gesperrt worden.“
Frage 2:
Warum hätten diese Arbeiten nicht im letzten Jahr parallel mit den umfangreichen Gleisbauarbeiten in der
Bahnhofstraße gemeinsam koordiniert und durchgeführt werden können?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Diese Arbeiten waren bereits im letzten Jahr als Teil der umfangreichen Baumaßnahme
geplant. Sie konnten jedoch nicht parallel durchgeführt werden, weil die Absperrung für
diesen Bauabschnitt – auf Grund eines Problems bei der Umstellung des Signalprogramms durch den Betreiber der vorhandenen #Lichtsignalanlage – nicht im geplanten
Zeitraum umgesetzt werden konnte. Somit mussten diese Arbeiten in diesem Jahr
nachgeholt werden.“
Frage 3:
Welche Kosten verursachen die momentanen #Baumaßnahmen und werden diese komplett durch die BVG
getragen?
Antwort zu 3:
Die Verkehrseinschränkungen sind beendet
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zu den Baukosten liegen keine finalen Angaben vor. Die Baukosten werden durch die
BVG getragen.“
Frage 4:
Von wann bis wann dauert die Straßensperrung an? Wann wurde diese genehmigt und wurden Alternativen
geprüft?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Straßensperrung dauerte vom 01.03.2021 bis 19.03.2021. Sie wurde am 11.02.2021
durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Abstimmungen zu Verkehrskonzepten aller Baumaßnahmen finden immer in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen
Polizeiabschnitt statt, wobei auch Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt
werden.“
Frage 5:
Warum erfolgte durch die BVG keine Presseinformation und rechtzeitige Mitteilung an die Medien und die
unmittelbaren Anwohner? Wie soll die schon mehrfach in dieser Hinsicht kritisierte Kommunikation künftig
verbessert werden?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 26.02.2021 herausgegeben. Des
Weiteren wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am 25.02.2021 mittels
Postwurfsendungen informiert.
3
Die BVG ist bemüht, aus Baumaßnahmen resultierende Einschränkungen mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.“
Frage 6:
Welche offizielle Umleitungsstrecke existiert?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde
nicht angeordnet, da keine adäquate Umleitungsstrecke zur Verfügung stand. Mit
entsprechenden Hinweistafeln wurde an den umliegenden überörtlichen Straßen auf die
Sperrung des betroffenen Bereichs hingewiesen.“
Berlin, den 24.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Integriertes Verkehrskonzept Süd-Ost, aus Senat

Klicke, um auf S18-26303.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wird es ein integriertes #Verkehrskonzept #Süd-Ost geben, das insbesondere die neuen Entwicklungen
(Eröffnung des #BER, ein #HTW-Campus, Ausbau #Stadion 1. FC Union, Ansiedlung #Tesla in Grünheide etc.) im
Berliner Süd-Osten berücksichtigt?
Antwort zu 1:
Für die neuen Entwicklungen im #Südosten Berlins werden bzw. wurden jeweils
eigenständige Untersuchungen durchgeführt, u.a. im Rahmen des B-Plans 9-69 VE zur
Erweiterung des Stadions Alte Försterei. Über die einzelnen Untersuchungen wird
konsequent sichergestellt, dass die Vorstellungen des Landes Berlins zur
Weiterentwicklung des Verkehrsverhaltens und die Betrachtung für die einzelnen
Verkehrsträger integriert sowie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen im
Südosten Berlins erfolgen.
Die grundsätzlichen Handlungserfordernisse des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wurden im Nahverkehrsplan 2019-2023 behandelt, auch der Prozess zur
Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr hat sich der Frage
der Entwicklungen im Süd-Ost-Raum verkehrsträgerübergreifend angenommen. Die Frage
der Auswirkungen von TESLA auf den Bezirk Treptow-Köpenick werden derzeit im Auftrag
der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ebenfalls betrachtet. Abschließende
Erkenntnisse liegen dem Senat noch nicht vor.
Für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden im Rahmen der
Genehmigungsprozesse ergänzende, auf das jeweilige Vorhaben abgestimmte
Verkehrsuntersuchungen durch die verantwortlichen Vorhabenträger beauftragt, um die
Passfähigkeit der bereits vom Senat zu Grunde gelegten Vorhaben mit den zusätzlichen
maßnahmenbezogenen Bedarfen und Maßnahmen sicherzustellen.
2
Frage 2:
Welche Maßnahmen für einen Ausbau und/oder eine bessere Nutzung der einzelnen Verkehrsträger sind in
diesem Zusammenhang im Berliner Süd-Osten langfristig geplant?
Antwort zu 2:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr beinhaltet die verkehrspolitischen
Zielsetzungen des Berliner Senats und bildet den Rahmen für die konkreten Planungen und
Maßnahmen im Verkehrsbereich auf der Ebene der Gesamtstadt. Der Entwurf zum neuen
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr befindet sich in der finalen Phase der
senatsinternen Abstimmung.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Maßnahmen im ÖPNVBedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023 enthalten. Für den Südosten Berlins
fallen hierunter z.B. folgende Maßnahmen:
– die in Bau befindliche #Straßenbahn Adlershof II,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide,
– S-Bahnhof Kamenzer Damm,
#Regionalbahnhof #Köpenick,
– Regionalbahnhof Buckower Chaussee,
– Prüfung der Machbarkeit einer Verlängerung der U-Bahnlinie 7.
Für den Südosten Berlins sind folgende Straßenbauvorhaben in der aktuellen Planung:
– Neubau einer #Straßenverbindung zwischen An der Wuhlheide und B1/5 (#TVO),
#Westumfahrung Bahnhofstraße Köpenick,
#Ostumfahrung Bahnhofstraße Köpenick (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
ehem. Güterbahnhof Köpenick),
– Umbau Dörpfeldstraße,
– Umgestaltung Schöneweide,
– Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis
Rahnsdorfer Straße (Hönower Straße – Hultschiner Damm).
Darüber hinaus werden im Auftrag der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung derzeit
insgesamt zehn Radschnellverbindungen untersucht. Im Südosten Berlins verläuft die
sogenannte „Y-Trasse“, die von Schönefeld nach Neukölln und Kreuzberg führen soll. Die
Machbarkeitsuntersuchung ist mit positivem Kosten-Nutzen-Faktor abgeschlossen. Zudem
ist ein Radschnellweg entlang der Tangentialen Verbindung Ost geplant.
Frage 3:
Soll die künftige Straßen-Tangentialverbindung-Ost auch durch öffentlichen Nahverkehr genutzt werden? Falls
ja, welche Linien sollen hier ihre Berücksichtigung finden?
Antwort zu 3:
Mit dem Ziel einer schnellen ÖPNV-Verbindung auf der Nord-Süd-Achse zwischen
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick wird die Einrichtung einer ein Expressbuslinie
auf der Tangentialen Verbindung Ost geplant. Entsprechend wird bei der Planung der TVO
die Realisierung von Bushaltestellen berücksichtigt. Diese sollen aus den umliegenden
3
Siedlungsgebieten gut zugänglich sein sowie eine hohe Aufenthaltsqualität und die
Möglichkeit eines barrierefreien Umstiegs zu den weiteren Linien des ÖPNV bieten.
Die konkreten Planungen, u.a. zu konkreten Buslinien sowie zur Einbindung in das
bestehende Liniennetz, werden erst zeitnah zur baulichen Fertigstellung der neuen Straße
erfolgen, um die bis dahin stattfindenden städtebaulichen Entwicklungen und die
Entwicklungen der Verkehrsnachfrage im öffentlichen Nahverkehr einfließen lassen zu
können.
Frage 4:
Welche Haltepunkte sind für die Schienen-Tangentialverbindung-Ost bisher planerisch berücksichtigt?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden, dass bei der Schienen-Tangentialverbindung-Ost
ein Haltepunkt im Bereich der Straße An der Wuhlheide (Verbesserung der Anbindung des Stadions An der
alten Försterei) und ein Haltepunkt im Bereich Oberspreestraße/S Bf. Spindlersfeld ihre Berücksichtigung
finden?
Antwort zu 4 und 5:
Für die Nahverkehrstangente sind diverse mögliche Haltepunkte über den
Flächennutzungsplan Berlin flächenmäßig abgesichert, in Abhängigkeit davon, ob es eine
S-Bahn- oder eine Regionalverkehrslösung wird. Beide in Frage 5 benannten möglichen
Haltepunkte sind im FNP (Flächennutzungsplan) unterstellt. Die tatsächliche
Realisierbarkeit der Bahnhöfe wird im Rahmen der anstehenden Planung – in Abhängigkeit
der Lösung als S-Bahn- oder Regionalverkehr – geprüft.
Weitergehende Aussagen sind erst mit Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit über die
laufende Trassierungsstudie möglich, die die im FNP unterstellten Haltepunkte
berücksichtigt. Zentral für die Entscheidung über die Lage der Haltepunkte ist die
verkehrliche Vorteilhaftigkeit der Verortung der Haltepunkte wie z.B. eine gute Verknüpfung
mit der Straßenbahn durch günstige, kurze Umsteigewege. Abschließende Bewertungen
werden mit dem Systementscheid und der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen
möglich.
Berlin, den 07.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Potsdam: Nahverkehr in Potsdam Volle Straßen bremsen Busse und Trams, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/nahverkehr-in-potsdam-volle-strassen-bremsen-busse-und-trams-/26679194.html

Potsdams Busse sind immer langsamer unterwegs. Die Trams kommen auch nicht schneller voran als zuletzt. Eine der Ursachen sind die volleren Straßen. Aber immerhin geht es schneller als in Berlin.

Potsdam – Wenn die #Straßen in den Stoßzeiten nicht so voll wären, kämen Autos schneller voran. Doch der Wunsch zerplatzt schnell an der Realität. Denn auch Potsdams Straßen – das zeigt sich beinahe täglich – können nur eine begrenzte Anzahl von Autos zur gleichen Zeit aufnehmen. Kommen dann noch Engpässe dazu durch Baustellen oder Unfälle, kommt der #Verkehr zum Stillstand. Nach dem #Verkehrskonzept der Stadt sollen in der wachsenden Stadt deshalb Busse und Trams eine immer größere Rolle in #Potsdam spielen. Damit soll man schnell und umweltschonend zugleich in der Stadt unterwegs sein können.

Tatsächlich sind Potsdams #Trams zuletzt aber nicht schneller geworden und die #Busse sogar langsamer. Potsdam #Straßenbahnen waren im Jahr 2019 mit einer durchschnittlichen #Beförderungsgeschwindigkeit von 20,7 Kilometer pro Stunde unterwegs. Das teilte der Potsdamer #Verkehrsbetrieb (#ViP) auf PNN-Anfrage mit. Damit waren sie genau so schnell wie im Jahr zuvor. 2015 lag das #Durchschnittstempo noch bei 21,1 Kilometer pro Stunde. Wartezeiten an Ampeln und Haltestellen sind dabei schon eingerechnet. Im Jahr 2011 waren die Trams sogar noch mit 22 Kilometer pro Stunde …

Regionalverkehr + Güterverkehr: Tesla-Vertreter spricht erstmals über Verkehrskonzept Bahnhofsverlegung, separate Autobahnausfahrten, mehr Radfahrwege:, aus berlin.de

https://www.berlin.de/wirtschaft/nachrichten/tesla/6269254-5973744-teslavertreter-spricht-erstmals-ueber-ve.html

Schiene für Logistik im Fokus
Zum #Verkehrskonzept gehört dem Tesla-Vertreter zufolge eine Ausrichtung der #Logistik auf die #Schiene, um unter anderem auch die Folgen des Durchgangsverkehrs für die Gemeinden zu minimieren. Außerdem plant das Unternehmen lokale Zulieferketten für die Produktion der Fahrzeuge. #Tesla wolle Fahrzeuge entwerfen, entwickeln und für den Weltmarkt produzieren. Dafür würden Lösungen gebraucht, die leistungsfähig seien und sich schnell umsetzen ließen.
Entlastung kleiner Straßen geplant
Das Unternehmen plant unter anderem auch eine #Autobahnausfahrt im Norden, um die umliegende Landesstraße L38 zu entlasten. Notwendig sei aus Sicht von Tesla auch, den Bahnhof #Fangschleuse weiter in den Westen zu verlegen, um Wege zu verkürzen. Zudem sei eine zusätzliche Haltestelle im Süden geplant. Eine #Fahrplanstudie habe Tesla bereits in Auftrag gegeben. «Wir brauchen Lösungen, die leistungsfähig sind und sich schnell umsetzen lassen», betonte Riederer.
Tesla will #Fahrradwege fördern
Besonderen Wert lege das Unternehmen auch auf den Ausbau der Fahrradwege. Mit dem Rad zur Arbeit zu gelangen, sei umweltschonender und platzsparender. Zudem seien weniger Autos auf der Straße unterwegs, so der Tesla-Vertreter, der nach eigenen Angaben in Amsterdam lebt und dort gute Erfahrungen gemacht hat. Das neue Werk könne in Brandenburg ein «#Leuchtturmprojekt» werden.
Elon Musk bedankt sich öffentlich beim Land und der Gemeinde Grünheide

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
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Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
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Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
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· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz