Mobilität: Haushaltsbefragung zur Alltagsmobilität in Berlin, aus Senat

04.01.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1401942.php

Wie kommen SIE voran in der Hauptstadt?

In den ersten Wochen des neuen Jahres werden im Rahmen einer groß angelegten #deutschlandweiten #Mobilitätsuntersuchung auch Berliner Haushalte #Post von der Technischen #Universität #Dresden bekommen. Darin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an der #Befragung zur #Alltagsmobilität zu beteiligen. Im Kern geht es vor allem darum, mit welchen Verkehrsmitteln sie ihre alltäglichen #Wege absolvieren und welche #Entfernungen sie dabei zurücklegen. Da die Voraussetzungen für die Mobilität individuell sehr unterschiedlich sein können, wird beispielsweise auch nach dem #Alter, dem #Führerscheinbesitz und der #Erreichbarkeit von Haltestellen gefragt.

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Bahnhöfe: Erneuerung S-Bahnhof Gehrenseestraße (Einbau Aufzug), aus S-Bahn

16.06.2023

https://sbahn.berlin/fahren/bauen-stoerung/detail/erneuerung-s-bahnhof-gehrenseestrasse-einbau-aufzug/

Der #S-Bahnhof #Gehrenseestraße entspricht nicht mehr ganz den Anforderungen an moderne Bahnhöfe, insbesondere fehlt ein #barrierefreier Zugang.

Darum finden nun umfangreiche Arbeiten statt, der Bahnhof wird #grunderneuert und erhält unter anderem ein neues Dach, neue #Beleuchtung, moderne Ausstattung sowie einen #Aufzug.

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allgemein: Wann ist das Mobilitätskonzept für Karow fertig und wie werden andere Stadtentwicklungsvorhaben im Nordosten berücksichtigt?, aus Senat

13.10.2022

Frage 1:
Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie
#Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der
#Spitzenauslastung ein?
Antwort zu 1 und 2:
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt.
Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die
Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung
der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des
Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene
Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen
und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und
2
Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung
des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV
dar.
Frage 3:
Gibt es ein aktuelles, #integriertes #Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses
vorgelegt oder aktualisiert?
Antwort zu 3:
Der #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte
Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und
Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das
Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines
Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht vor.
Frage 4:
Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor?
Antwort zu 4:
Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.
Frage 5:
Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt
den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert?
Antwort zu 5:
Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher
noch nicht benannt werden.
Frage 6:
In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung?
3
Antwort zu 6:
Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen.
Frage 7:
Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept
gesetzt?
Antwort zu 7:
Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die
Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe.
Frage 8:
Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt?
Antwort zu 8:
Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt:
a. Ist-Zustand
b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2-
Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der
#Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis
2026.
c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten
#Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den
Zeitraum 2026 bis 2030.
d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller
Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030.
Frage 9:
In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner
Nordosten?
Antwort zu 9:
Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen
Bauentwicklungen einfließen.
4
Frage 10:
Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten,
bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht
abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in
Auftrag gegeben.
Frage 11:
Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien?
Antwort zu 11:
A) -Bahn-Verkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im
Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen:
Abschnitt Blankenburg-Buch:
· Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt),
· dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor)
im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit,
· Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg
– Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen
Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach
#Buch zu führen.
Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.:
· Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt).
B) #Regionalverkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden
Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im
Regionalverkehr vorgesehen:
5
Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau:
· Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4
bis 1 Uhr),
· Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis
22/23Uhr),
· Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen
Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg:
· Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis
23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr),
· Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt
(täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr).
Frage 12:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der
Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt?
Antwort zu 12:
Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung
#Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca.
13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und
Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl
berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich.
Frage 13:
Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten?
Antwort zu 13:
Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es
Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das
#Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen
im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt,
sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können.
6
Frage 14:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom
VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 14:
Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für
den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und
Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.
Frage 15:
Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann
werden die Planungen konkretisiert?
Antwort zu 15:
Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die
Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können
auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden
Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden.
Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an
ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von
Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden.
Frage 16:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn
auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 16:
Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von
Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im
Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie,
die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17).
7
Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der
Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und
durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung
Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben,
sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann.
Frage 17:
Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe
Kostenschätzung für die S75 vorgelegt?
Antwort zu 17:
Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und
#Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen.
Frage 18:
Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit?
Antwort zu 18:
Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16.
Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz
können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch
Fragen zur Baufreiheit.
Frage 19:
Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg
Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie #50?
Antwort zu 19:
Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch
Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten,
u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg,
dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine
Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig.
8
Frage 20:
Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann
ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 20:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für
die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße
bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der
Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen
aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen
Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter
Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift
Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener.
Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für
die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im
kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
und ist daher nicht konkret bestimmbar.
Frage 21:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 21:
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.

Berlin, den 11.10.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnhöfe: Bahnhof Marquardt wird zur Mobilitätsdrehscheibe, Park-and-Ride, Bike-and-Ride und Bushaltestellen für bessere Anbindung an den Regionalverkehr aus dem Potsdamer Norden nach Berlin und in die Innenstadt, aus Stadt Potsdam

https://www.potsdam.de/395-bahnhof-marquardt-wird-zur-mobilitaetsdrehscheibe

Eine bessere #Erreichbarkeit mit #öffentlichen Verkehrsmitteln, Plätze für #Park-and-Ride, Stellplätze für #Fahrräder und eine direkte #Schienenverbindung zum Potsdamer #Hauptbahnhof sowie nach #Spandau und #Berlin-Gesundbrunnen: Der Bahnhof #Marquardt wird ausgebaut zur #Mobilitätsdrehscheibe im Potsdamer Norden. Gemeinsam mit Brandenburgs Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Guido Beermann, hat sich Potsdams Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, heute über den Stand der Bauarbeiten vor Ort informiert. 

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Bahnhöfe + Flughäfen: Änderungen und Umbauten am BER-Bahnhof, aus Airliners

https://www.airliners.de/aenderungen-umbauten-ber-bahnhof/64883

Planungen sehen eine #Erweiterung des Bahnhofs „#BER Terminal 1/2“ vor. Im Westen soll unter anderem eine neue Brücke entstehen. Eine zusätzliche -Bahn-Linie ist geplant und neue Verbindungen nach #Potsdam und #Cottbus sollen den #Flughafen deutlich besser anbinden.

Der Entwurf des Landesnahverkehrsplans von Brandenburg sieht zahlreiche langfristige #Verbesserungen für die #Erreichbarkeit des Flughafens Berlin-Brandenburg auf der Schiene vor. In einigen Bereichen sind dazu #Umbauten geplant. Allgemein sind es Verbesserungen, die erst mehrere Jahre nach der Inbetriebnahme des Netzes #Elbe-Spree von Relevanz werden.

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Bahnhöfe: Nächste Phase am U Bismarckstraße Die Grundinstandsetzung des U-Bahnhofs Bismarckstraße geht in die nächste Phase., aus BVG

Die #Grundinstandsetzung des U-Bahnhofs #Bismarckstraße geht in die nächste Phase. Bisher konnten die Berliner Verkehrsbetriebe drei Ausgänge sowie Wände, Decken und Belag an den Bahnsteigen erneuern. Nun erhält die Vorhalle einen neuen Anstrich. Zusätzlich werden drei Aufzüge erneuert und ein #Blindenleitsystem verlegt. 

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Flughäfen: Flughafen BER: Verkehrsanbindung, Fahrradwege und E-Mobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hatten Berlin und das Berliner Umland zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Eröffnungstermins 2012 und welche Zahlen stehen dem mit Stand 31.12.2019 gegenüber?
Antwort zu 1:
Der Bevölkerungsstand für Berlin und Brandenburg stellt sich für die Stichtage 31.12.2012
und 31.12.2019 wie folgt dar:
2
Bevölkerung 31.12.2012 31.12.2019
Land Berlin 3.375.222 Einwohner 3.669.491 Einwohner
Land Brandenburg 2.449.511 Einwohner 2.521.893 Einwohner
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Angaben für 2012: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml
Angaben für 2019: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/
Frage 2:
Wie hoch war jeweils das #Fluggastaufkommen in den Jahren 2012 und 2019 auf allen Berliner Flughäfen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die #FBB:
„2012: 25.261.477 Passagiere (gemäß ICAO-Code „PAX“) insgesamt (#Flughafen #Tegel:
18.164.203 PAX, Flughafen #Schönefeld: 7.097.274 PAX),
2019: 35.645.005 PAX insgesamt (Flughafen Tegel: 24.227.570 PAX, Flughafen
Schönefeld: 11.417.435 PAX).“
Frage 3:
Von welcher Entwicklung der Einwohnerzahlen und Fluggastzahlen wird in den kommenden zehn Jahren
ausgegangen und inwieweit wird diese Prognose hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit des BER
berücksichtigt?
Antwort zu 3:
In der am 25.02.2020 vom Senat verabschiedeten Bevölkerungsprognose 2018-2030
Berlin wird geschätzt, dass die Gesamtstadt in der mittleren Variante bis zum Jahr 2030
auf 3.925.000 Einwohnende wachsen könnte.
Laut der am 17.06.2020 veröffentlichten 2. korrigierten Ausgabe des statistischen Berichts
„Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2019“
waren 996.684 Einwohnende im Berliner Umland erfasst. Gemäß der aktuellen
Ämterschätzung 2017-2030 wächst die Einwohnerzahl im Berliner Umland bis zum Jahr
2030 auf etwa 1.042.800 Personen. Die Angaben zum Berliner Umland beziehen sich in
der Ämterschätzung aus methodischen Gründen ohne Berücksichtigung der
amtsangehörigen Gemeinde Gosen-Neu Zittau.
Hierzu antwortet die FBB:
„Vor der Covid-19-Pandemie wurde eine Fluggastprognose erstellt. Diese ging von einem
Passagieraufkommen von ca. 47 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung des Fluggastaufkommens in den
nächsten zwei Jahren schwer einschätzbar. Sofern die Pandemie überstanden ist und der
Luftverkehr sich absehbar stabilisiert, können erste validere Fluggastprognosen
vorgenommen werden. Der Bedarf der verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens BER
wird regelmäßig durch Befragungen ermittelt und validiert.
Die Ergebnisse vorgenommener Untersuchungen thematisiert die FBB in regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
3
(VBB) und den einzelnen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV)/Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL) und Berlin
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK).“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die verkehrliche #Erreichbarkeit des Flughafenstandorts BER im Jahr 2012?
Antwort zu 4:
Die Anbindung des Flughafenstandortes erfüllte die Anforderungen an den Bedarf.
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER vorgesehene Neu- und
Ausbaumaßnahmen im Zuge der #A113 (nördlich Autobahnkreuz [AK] Schönefeld–
Autobahndreieck [AD] Neukölln), B 96 (A 10 – Landesgrenze Brandenburg [BB]/Berlin
[BE]) und B 96a (Schönefeld-Mahlow) sind in den Jahren 2006-2008 in Betrieb genommen
worden. Außerdem wurde auf dem Berliner Stadtgebiet der vierstreifige Lückenschluss im
Zuge des Kirchhainer Damms (#B96) und die Ertüchtigung der #B96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin-Adlergestell) fertiggestellt.
Die seit 2011 bestehende #Schienenverbindung Berlin-Schönefeld Flughafen – Flughafen
Berlin-Brandenburg ermöglichte bereits 2012 eine hochwertige Anbindung für den
öffentlichen Verkehr durch Verlängerung bzw. Veränderung im Laufweg der bestehenden
Linien zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof Flughafen Schönefeld war im
Jahr 2012 durch folgende Linien des Schnellbahnnetzes zu erreichen:
#S45 Richtung Neukölln/ Südkreuz (drei Zugpaare je Stunde),
#S9 Richtung Ostkreuz/ Pankow; baubedingt war der vorgesehene Abzweig zur
Stadtbahn nicht befahrbar (drei Zugpaare je Stunde),
#RE7 von Wünsdorf-Waldstadt zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Wannsee und weiter
nach Bad Belzig/ Dessau (ein Zugpaar je Stunde),
#RB14 zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst, Alexanderplatz,
Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Spandau und weiter nach Nauen. (ein
Zugpaar je Stunde).
Der S-Bahnhof Flughafen Schönefeld war darüber hinaus mit verschiedenen Buslinien an
die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf angebunden. Für eine
verbesserte Busanbindung z.B. durch Verdichtung der #Buslinien vom U-Bahnhof #Rudow
an die Erfordernisse des Standortes BER waren die Voraussetzungen vorbereitet.
Frage 5:
Welche wesentlichen Untersuchungen, mit welchen konkreten Ergebnissen und Maßnahmen zur
bestmöglichen verkehrlichen Anbindung des BER gab es seit 2012?
4
Antwort zu 5:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB führt in regelmäßigen Abständen prognostische Untersuchungen und
Befragungen zur Anreise und zur Verkehrsmittelwahl von Passagieren und Beschäftigten
durch (Modal Split). Hierbei werden statistisch belastbare Daten aus ca. 30.000 jährlich
befragten Fluggästen einbezogen. Der ÖV-Anteil (Bus+Bahn) lag in 2018 in Schönefeld
bei 65 Prozent und TXL (nur Bus) bei ca. 47 Prozent. Mit der Inbetriebnahme des BER
wird sich das Angebot im ÖV spürbar verbessern, sodass die FBB von einem wachsenden
Anteil (ausgehend von 60 Prozent zur Inbetriebnahme) auf ca. 65 Prozent ÖV-Nutzende
im Jahre 2025 ausgeht und damit Steigerungen in den kommenden Jahren erwartet.
Zu den Untersuchungen Dritter kann die FBB keine Auskunft geben.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilt hierzu mit:
„Die verkehrliche Grundlagensuchung „Grundlagenermittlung Verkehr Flughafenregion
BER“ (Abschlussbericht, August 2019) des Büros SPV – Spreeplan Verkehr GmbH wurde
von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG
Dialogforum) beauftragt, um vorrangig die verkehrliche Gesamtsituation im südlichen
Berlin und den Kommunen im Berliner Umland zu erfassen und diese als Grundlage für
die gemeinsame Arbeit und zur Ableitung von Handlungserfordernissen zu nutzen.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat 2019 eine Untersuchung im Sinne
eines Maximal-Szenarios durchgeführt, welche Effekte sich aus dem
Bevölkerungszuwachs auch im Umfeld des BER, der steigenden Anzahl an Arbeitsplätzen
in der Region sowie der Eröffnung des BER auf den Verkehr in der Region ergeben
würden.
Frage 6:
Aus welchen Bezirken ist der BER direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit mit welchen öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar? (Bitte hierbei um Angaben der Linien.)
Antwort zu 6:
Nach der Eröffnung des Flughafens BER sind die Terminals 1 und 2 des Flughafens aus
diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71)
• Treptow-Köpenick (S45, S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Friedrichshain-Kreuzberg (FEX, RE7, RB14, S9)
• Mitte (FEX, RE7, RB22, RB14, S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (RE7, RB22, RB14, S9)
• Steglitz-Zehlendorf (RE7, RB22)
• Spandau (RB14, S9)
Das künftige Terminal 5 des Flughafens BER (derzeitiger Flughafen Schönefeld) ist ab
dem Eröffnungstermin des BER aus diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71, 171, 744)
5
• Treptow-Köpenick (S45, S9, 163, 164)
• Friedrichshain-Kreuzberg (S9)
• Mitte (S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Spandau (S9)
Frage 7:
Welche #ÖPNV-Erweiterungen – insbesondere #Verlängerung der #U7, neue Buslinien, zweigleisige SBahnstrecken und #Trambau – sind in welchem Umfang und mit welchen Zeit- und Kostenplänen im Kontext
des BER vorgesehen?
Antwort zu 7:
Die Verkehrsanbindung des Flughafens BER mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der
Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dargestellt:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/planungen/de/anbindung_flug
hafen.shtml.
Mit Eröffnung des Flughafens BER geht die bereits seit längerem baulich fertiggestellte
Schienenverkehrsanbindung des Flughafens BER in Betrieb. Hierzu zählt die
durchgehend zweigleisige Verlängerung der S-Bahn vom derzeitigen Endbahnhof
Schönefeld über Waßmannsdorf zu den Terminals 1 und 2 des BER sowie die
Regionalzuganbindung des BER-Terminals 1 und 2. Zudem wird das Busnetz im Bereich
BER erweitert. Darüber hinaus befindet sich die Dresdner Bahn im Bau, mit der die
Fahrzeiten der Regionalzuganbindung aus der Berliner Innenstadt zum BER (FlughafenExpress) verkürzt werden können.
Für die Linie U7 besteht auf Berliner Gebiet eine durch den Flächennutzungsplan
abgesicherte Trassenfreihaltung. Der Berliner Senat hat gemeinsam mit der Gemeinde
Schönefeld eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von Rudow in
Richtung Schönefeld/BER zur langfristigen Trassensicherung in Auftrag gegeben.
Erkenntnisse zur Weiterführung der U 7 bis BER werden für das 2. Halbjahr 2020 erwartet.
Eine Straßenbahnanbindung von Berlin kommend ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Baus der #Transversale, die die Autobahnen A113 und #A117
miteinander verbindet?
Antwort zu 8:
Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats von Berlin.
Frage 9:
Welche Bedeutung haben die Ortsumfahrung Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) und der 17.
Bauabschnitt der A100 für die verkehrliche Anbindung des BER, wie ist jeweils der Stand der Abstimmungen
mit dem Bund und Brandenburg sowie insgesamt zur Planung?
6
Antwort zu 9:
Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über
den Autobahnanschluss der Bundesautobahn (BAB) A 113. Die Ortsumfahrung (OU)
Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost und der 17. Bauabschnitt der A 100 sind
primär für die verkehrliche Anbindung des BER nicht erforderlich.
Frage 10:
Inwieweit sind die Dienstgebäude des BER und das Midfieldgebäude – insbesondere für die Beschäftigten –
aus naheliegenden Wohngebieten per Fahrrad erreichbar und in welchem Umfang werden entsprechende
Stellplätze vorgehalten? Welche sicheren Fahrradwege sind hierbei aus Rudow, Altglienicke und Bohnsdorf
bereits realisiert oder mit welchen Zeit- und Kostenplänen ins Auge gefasst?
Antwort zu 10:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB hat die Anbindung zum Flughafen BER per Fahrrad auf eigenem Areal
berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld wird ein gemeinschaftliches
Strukturkonzept mit den umliegenden Gemeinden und Kommunen
erarbeitet, welches den #Radwegeausbau berücksichtigt. Die FBB unterstützt dies.
Der Realisierungshorizont und die Zeit- und Kostenpläne sind bei den zuständigen
Behörden der Gemeinden und Kommunen zu erfragen.“
Seitens des Senats wird gegenwärtig geprüft, ob und wie die Radschnellverbindung „YTrasse“ ab Adlershof in Richtung Flughafen BER bis zur Landesgrenze verlängert werden
kann oder ob in diesem Bereich ein gut ausgebauter Zubringer zur Y-Trasse realisiert
werden könnte. Ab der Landesgrenze liegt die Zuständigkeit für die Planung eines
Radweges bei der Gemeinde Schönefeld beziehungsweise beim Landkreis DahmeSpreewald. Durch diese müsste die Planung entsprechend aufgenommen und weiter
ausgeführt werden Entsprechend wurden hierzu erste Gespräche geführt, diese werden in
der nächsten Zeit fortgeführt. Konkrete Kosten- und Zeitpläne können noch nicht benannt
werden.
Frage 11:
In welchem Umfang wurde für die #Elektromobilität – für Beschäftigte, Fluggäste und den Fuhrpark des BER –
bezüglich Parkplätzen und E-Tankstellen Sorge getragen?
Antwort zu 11:
Die FBB berichtet hierzu:
„Der FBB-eigene Fuhrpark ist mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgestattet. Am
BER stehen für die Fluggäste Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich am BER eine #Wasserstofftankstelle.“
Frage 12:
Der Stuttgarter Flughafen hat allein 2016 durch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität rund
250.000 Liter Diesel gespart – wie sind die Berliner Flughäfen gegenwärtig und mit der Eröffnung des BER
dahingehend aufgestellt?
7
Antwort zu 12:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB unterstützt die Klimaschutzbekräftigungen und hat in einer gemeinsamen
Stellungnahme aller deutschen Flughäfen eine entsprechende Absichtserklärung
abgegeben. Im Rahmen der Klimaschutzbekräftigungen trifft die FBB weitergehende
Maßnahmen zur CO2-Reduzierung.“
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Der DBV gratuliert dem 1. FC Union Berlin zum Aufstieg in die Bundesliga – Verbesserte Stadion–Anbindung in Köpenick notwendig!, aus DBV

Für die weitere Vereinsentwicklung ist eine Lösung der jetzt teilweise chaotischen Zustände zur An- und Abreise zum Stadion an der „Alten Försterei“ dringend notwendig.

#DBV fordert Senat und Bezirk eine verbesserte #Erreichbarkeit des Stadions mit #öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere #Bus und #Straßenbahnen, kurzfristig zu realisieren. Dazu gehören temporäre überwachte #Busspuren auf den Zufahrtstraßen und verlängerte #Haltestellen für die #Straßenbahn. Für die Spieltage müssen für die BVG die #infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, ein pünktliches Tram- und Bus- Angebot im dichten Takt anzubieten. Dazu gehören auch verbesserte Umsteigemöglichkeiten an den nahegelegenen -Bahnhöfen.

Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auf die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag beschlossenen Festlegungen:

„Die Koalition wird gemeinsam und mit den Bezirken stadt- und umweltverträgliche Mobilitätskonzepte für Großveranstaltungen und große Veranstaltungskonzepte entwickeln und umsetzen. Die Koalition möchte weiterhin internationale Großveranstaltungen nach Berlin holen. Die Entscheidung über die Durchführung von reinkommerziellen Sportveranstaltungen sowie ihre Kosten werden transparent gemacht. Der Zugang zu öffentlich geförderten Sportveranstaltungen muss für die Bürger*innen erschwinglich und barrierefrei sein. Die Sicherung des öffentlichen Raumes rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen ist eine Aufgabe, die weiterhin durch die Polizei wahrgenommen wird. Berlin braucht öffentliche Räume mit hoher Akzeptanz für unterschiedlichste Nutzergruppen. Die Koalition wird Stadtplätze und Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität und inklusiver Gestaltung schaffen. Die Koalition wird das Plätzeprogramm weiterentwickeln und einen Schwerpunkt auf die verkehrsberuhigte Gestaltung legen. Öffentliche Stadtplätze sollen als Orte der Begegnung von kommerziellen Nutzungen nicht dominiert werden. Die Koalition strebt für private Großveranstaltungen im öffentlichen Raum Einvernehmen mit den betroffenen Bezirken an. Denkmalgeschütze Grünanlagen sind vor Schäden durch kommerzielle Großveranstaltungen zu bewahren.“

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/

Pressekontakt:
Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon: 01 74 / 9 46 20 84

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am -Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
2
Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
3
Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
4
Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz endlich barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der DB AG wurde dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste nutzen den -Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hoch ist die Anzahl der angebundenen #Buslinien? Antwort zu 1: Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird montags bis freitags gemäß Nachfragedaten aus dem Jahr 2012 täglich von insgesamt rund 17.000 Ein- und Aussteigenden genutzt. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird von drei Buslinien im Tagesverkehr (194, 240, 396) und einer Buslinie im Nachtverkehr (N94) bedient. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie #Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen im Einzugsgebiet des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasium, des Sportplatzes in der Fischerstraße, der Berufsschule Bürowirtschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und weiterer Einrichtungen? Antwort zu 2: Die barrierefreie Erreichbarkeit der angesprochenen Einrichtungen sieht der Senat durch die genannten Buslinien der BVG grundsätzlich gegeben. Auf allen Linien werden niederflurige Busse eingesetzt und im weiteren Streckenverlauf Haltestellen bedient, an denen Übergangsmöglichkeiten zu barrierefrei ausgestatteten Schnellbahnhöfen (bspw. Lichtenberg, Rummelsburg, Treptower Park) bestehen. Sie erschließen zudem weite Teile des direkten Einzugsbereichs in den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Gleichwohl wäre aus Gründen der schnelleren Erreichbarkeit auch aus anderen Bezirken ein barrierefreier Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz eine deutliche Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz aus? Aus welchen Gründen wurde der S-Bahnhof Nöldnerplatz bisher nicht barrierefrei ausgebaut? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei Ortsterminen und Beratungen wurde festgestellt, dass zusammen mit dem Einbau von Aufzügen der Zugangstunnel und die Treppen grunderneuert werden müssen. Auf Grund beengter Höhenverhältnisse ist dies praktisch ein Neubau und somit ein sehr kompliziertes und teures Bauvorhaben. Bei der Zugangstunnelsanierung ist die künftige Elektrifizierung zu beachten (die Trasse ist tiefer zu legen). Die Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Nöldnerplatz kann aber erst nach Fertigstellung der Grunderneuerung des Bahnhofes Ostkreuz erfolgen.“ Frage 4: Wo wird der S-Bahnhof mit einem Aufzug versehen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir prüfen derzeit noch die möglichen Varianten: Eine Möglichkeit ist es, einen Aufzug gegenüber der Treppe, eine andere einen Aufzug neben der Treppeneinhausung zu errichten (mit Sanierung der Treppeneinhausung). Des Weiteren wird die Zugänglichkeit zum öffentlichen Straßenland über eine Rampe oder einen Aufzug geprüft.“ Frage 5: Welche Kosten veranschlagt der Bauträger für den barrierefreien Umbau? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Aktuell können wir zu den Kosten noch keine Aussage treffen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist und noch keine konkrete Planung bzw. eine Vorzugsvariante vorliegt.“ Frage 6: Gibt es Planungen bzw. Bestrebungen den SBahnhof mit einem zweiten Ausgang , Richtung Rupprechtstraße zu öffnen? Antwort zu 6: Ein zweiter (östlicher) Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz hätte im Bereich des nordöstlichen Quadranten kein Verkehrsaufkommen, da hier ausschließlich Bahnanlagen vorhanden sind. Somit würde ein neuer östlicher Zugang nur den südöstlichen Quadranten erschließen. Dieser wird jedoch zu einem Teil auch vom westlichen Zugang des S-Bahnhofes Lichtenberg mit erschlossen. Daher wird der Bau eines derartigen Zugangs kurzfristig nicht verfolgt. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradstellplätze im näheren Umfeld des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Antwort zu 7: Auf dem südlich der S-Bahn gelegenen Vorplatz befindet sich eine überachte Fahrradabstellanlage und auf beiden Seiten des S-Bahnausgangs Fahrradbügel. Seitens des Bezirksamts Lichtenberg als zuständige Behörde für den ruhenden Verkehr wurde bislang kein Bedarf für weitere Abstellmöglichkeiten signalisiert. Nach Vorort-Einschätzungen ist jedoch ein solcher erkennbar. Es müsste aber erst geprüft werden, ob für weitere Abstellmöglichkeiten freie Flächen im näheren Umfeld zum S-Bahnhof zur Verfügung stehen. Frage 8: Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Antwort zu 8: Eine Unterführung für Fahrradfahrende am S-Bahnhof ist zwar wünschenswert, wäre aber baulich sehr aufwändig und ist wegen der nur rd. 220 m entfernten Querungsmöglichkeit an der Eisenbahn-Überführung Stadthausstraße nicht vertretbar. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)