Welche Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans #Mobilität und #Verkehr 2030 (#StEP MoVe) wurden in #Kreuzberg bereits umgesetzt? (Bitte um tabellarische Auflistung mit Angaben zu den einzelnen Maßnahmen und den entsprechenden Zeitplänen)
Frage 1:
Welche Maßnahmen sollen in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden? Frage 2:
Welche Schwerpunkte werden bei den Maßnahmen gesetzt? Frage 3:
Welche bezirksbezogenen Konkretisierungen zum StEP MoVe wurden vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für Kreuzberg erarbeitet?
Frage 1: Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie #Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein? Frage 2: Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der #Spitzenauslastung ein? Antwort zu 1 und 2: Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt. Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und 2 Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV dar. Frage 3: Gibt es ein aktuelles, #integriertes#Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses vorgelegt oder aktualisiert? Antwort zu 3: Der #Stadtentwicklungsplan#Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Frage 4: Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor? Antwort zu 4: Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen. Frage 5: Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert? Antwort zu 5: Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher noch nicht benannt werden. Frage 6: In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung? 3 Antwort zu 6: Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen. Frage 7: Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept gesetzt? Antwort zu 7: Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe. Frage 8: Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt? Antwort zu 8: Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt: a. Ist-Zustand b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2- Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der #Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis 2026. c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten #Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den Zeitraum 2026 bis 2030. d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030. Frage 9: In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten? Antwort zu 9: Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen Bauentwicklungen einfließen. 4 Frage 10: Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten, bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet? Antwort zu 10: Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in Auftrag gegeben. Frage 11: Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien? Antwort zu 11: A) #S-Bahn-Verkehr Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen: Abschnitt Blankenburg-Buch: · Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt), · dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor) im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit, · Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg – Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach #Buch zu führen. Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.: · Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt). B) #Regionalverkehr Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im Regionalverkehr vorgesehen: 5 Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau: · Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4 bis 1 Uhr), · Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis 22/23Uhr), · Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg: · Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis 23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr), · Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt (täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr). Frage 12: Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt? Antwort zu 12: Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung #Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca. 13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich. Frage 13: Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten? Antwort zu 13: Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das #Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt, sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können. 6 Frage 14: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren? Antwort zu 14: Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre. Frage 15: Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann werden die Planungen konkretisiert? Antwort zu 15: Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden. Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden. Frage 16: Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist? Antwort zu 16: Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17). 7 Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben, sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann. Frage 17: Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe Kostenschätzung für die S75 vorgelegt? Antwort zu 17: Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und #Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen. Frage 18: Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit? Antwort zu 18: Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16. Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch Fragen zur Baufreiheit. Frage 19: Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie#50? Antwort zu 19: Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten, u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg, dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig. 8 Frage 20: Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Antwort zu 20: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener. Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und ist daher nicht konkret bestimmbar. Frage 21: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 21: Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Berlin, den 11.10.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wie viele #Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen der Linie #U5 in #Marzahn-Hellersdorf gibt es und wie hat sich diese Anzahl seit 2016 entwickelt? Es wird um eine Darstellung nach Stationen und Jahren gebeten unter Angabe, ob es sich dabei um solche des Senats, der BVG bzw. des Bezirks etc. handelt.
Frage 2:
Von welchem zusätzlichen #Bedarf an #Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geht der Senat bis 2030 an den Bahnhöfen der Linie U5 in Marzahn-Hellersdorf aus? Es wird um eine Darstellung des prognostizierten Bedarfs nach Stationen und Jahren gebeten.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung – nach Stellungnahme des Rats der Bürgermeister – auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, den neuen #Radverkehrsplan des Landes Berlin verabschiedet. Der Radverkehrsplan wird gemäß Berliner #Mobilitätsgesetz als #Rechtsverordnung erlassen und wird nach seiner Veröffentlichung im #Amtsblatt in Kraft treten.
Guido Beermann: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land attraktiv gestalten. Um die Verkehrswende voranzutreiben, müssen wir den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern und dafür attraktive Angebote schaffen. Ein wichtiger Mosaikstein sind dabei leistungsfähige und attraktive Bahnhöfe für Pendler und Ausflügler, wo man sowohl Autos als auch Fahrräder sicher abstellen kann. Barrierefreie Zugänge zum öffentlichen Verkehr ermöglichen auch Älteren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Familien mit Kindern und Kinderwagen einen bequemen und sicheren Einstieg in die Züge. Hierfür stellen wir der Stadt Erkner Fördermittel zur Verfügung.“
Wie viele #Fahrradabstellanlagen gibt es derzeit in Berlin (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 1:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte gerade aktualisiert, da sie im Zeitraum von 2019 und 2020 aus Gründen unbesetzter Stellen nicht durchgehend gepflegt werden konnte. Der Bau von neuen Fahrradabstellanlagen, u. a. auf Basis von Standortwünschen aus der Bevölkerung, wird seit 2021 sukzessive erfasst und in die Statistik eingepflegt. Eine jahresscharfe Abbildung wird leider erst in den Folgejahren möglich sein. Aktuell kann dazu daher noch keine Auskunft erteilt werden. Mit Stand vom 31.12.2019 waren insgesamt ca. 7.135 Fahrradbügel im öffentlichen Straßenland vorhanden.
Es ist dabei grundsätzlich zwischen Fahrradabstellanlagen im Gehwegbereich und Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn zu unterschieden. Da für die Verortung von Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig ist, kann hier die Anzahl leichter nachgehalten werden. In 2020 wurden rund 260 Fahrradabstellanlagen in Mitte in der Fahrbahn errichtet. Dabei bleibt zu beachten, dass eine Fahrradabstellanlage von beiden Seiten benutzt werden kann, sich dementsprechend die Anzahl der Plätze für das Abstellen von Rädern verdoppelt.
Seit 1995 wurden insgesamt ca. 1.300 Fahrradanlehnbügel (= 2.600 Fahrradstellplätze) in
den Fahrbahnen im Bezirk Mitte eingebaut.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt hierzu keine Statistik.“
Pankow
„Der Bezirk Pankow führt keine Statistik zum Bestand der Fahrradabstellanlagen.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein Fahrradabstellanlagenkonzept 2019 fortschreiben lassen. Derzeitig existiert ein Bestand von 18.600 Fahrradstellplätzen an mehreren hundert Standorten im Bezirk. Diese unterteilen sich in 13.500 öffentliche Stellplätze und in 5.100 private Stellplätze.“
Spandau
„Stand 2018: 1.112 Stellplätze im Umfeld der Bahnhöfe (Quelle: infraVelo, Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken Spandau) sowie eine nicht exakt zu benennende Zahl an Stellplätzen an verschiedenen Standorten, insbesondere in der Fußgängerzone der Altstadt Spandau, aber auch an einer Vielzahl von Bushaltestellen, im Umfeld von Schulen und Sportanlagen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Es existiert keine Übersicht über alle im Bezirk vorhandenen Fahrradabstellanlagen. Dies ist auch bei der Vielzahl, den unterschiedlichen Orten und den unterschiedlichen Veranlassungen von Fahrradabstellanlagen überhaupt nicht leistbar. Insofern beschränkt sich die nachfolgende Auflistung auf einzelne Fahrradabstellanlagen, welche in den vergangenen Jahren erstellt wurden. Dabei handelt es sich auf Grund der eingangs beschriebenen Umstände nicht um eine abschließende Auflistung.“
2019
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Jungfernstieg
101
Gesamt 2019
101
2020
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 34
10
Albrechtstraße in Höhe Hausnr.81
8
Teltower Damm in Höhe Hausnr.30
7
Johanna-Stegen-Str. / Sedanstr.
6
Spanische Allee im Bereich Krankenhaus
7
Am Schlachtensee
9
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr.1
4
Curtiusstraße / Baseler Straße
14
Markelstr. 31 / Paulsenstraße
6
Grunewaldstraße
18
Gartenstraße, Forum Zehlendorf
3
Matterhornstraße in Höhe Hausnr. 58
7
Breisgauer Straße in Höhe Hausnr.7
4
Am Schlachtensee ggü Breisg. Str
2
Zum Heckeshorn ggü Hausnr. 58
4
Gesamt 2020
109
2021 (bis einschl. Juni)
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Unter den Eichen im Bereich BAM
16
S-Bhf. Nikolassee
10
Fähre Pfaueninsel
25
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr. 1
7
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 22
3
Teltower Damm ggü Hausnr.33
18
Bruchwitzstraße in Höhe Hausnr. 37
6
Breitensteinweg in Höhe Hausnr. 34-38
4
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 124+133
8
Gesamt 2021 (bis einschl. Juni)
97
In den letzten Jahren wurden an den vorgenannten Stellen somit insgesamt 307
Fahrradbügel eingebaut und somit Abstellmöglichkeiten für 614 Fahrräder geschaffen.“
Neukölln
„Mit finanziellen Mitteln aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 wurde in den Jahren 2018 bis 2020 folgende Anzahl von Fahrradbügel errichtet:
– 2018: 1.050
– 2019: 1.075
– 2020: 480“
Treptow-Köpenick
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt der Bezirk nur über den Datenbestand aus der Datenerfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (VMS = Verkehrsmanagement-system/VISS = Verkehrs-Informations-System Straße). Dort sind standortkonkret rund 160 Einzelstandorte mit einer unterschiedlichen Anzahl an Fahrradbügeln ausgewiesen. Die genaue Anzahl kann derzeitig aufgrund der unzureichenden Personalkapazität des Bezirksamtes, insbesondere im planenden und bauenden Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes, nicht benannt werden.“
Marzahn-Hellersdorf
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es folgende Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen:
Jahr
Standort:Straße und Hausnummer
2017
Elsterwerdaer Platz
2017
S/U-Bahnhof Wuhletal
2017
Gründerzeitmuseum/ Gutspark Mahlsdorf
2017
Alice-Salomon-Platz ggü. Rathaus
2017
Parkplatz am Frankenholzer Weg (Schloßpark Biesdorf)
2018
Dienstgebäude SGA, Schkopauer Ring 2
2018
Volkshochschule, Mart-Twain-Straße 27
2018
STZ Kiek in, Rosenbecker Straße 25-27
2018
Villa Pelikan, Hellersdorfer Straße 27
2018
KiTa Spatzenhaus, Gadebuscher Straße 21-23
2018
KiTa Lach und Krach, Suhler Straße 43-45
2018
MetrumBerlin gGmbH und Kiek in, Peter Huchel Straße 39/39a
2018
Jugend- und Freizeiteinrichtung, Marzahner Promenade
2018
DRK Kinder- und Freizeiteinrichtung, Sella-Hasse-Straße 19/21
2018
KiTa Helles Nest, Riesaer Straße 79a
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Mahlsdorf, Elsenstraße 11-13
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Waldheimer Straße 18-20
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Walter-Felsenstein-Straße 39-41
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Weißenfelser Straße, 31-33
Berliner Bäderbetriebe, Schwimmhalle Kaulsdorf Nord, Clara-Zetkin- Weg 13
2018
KiTa Rosengarten, Pestalozzistraße 29
2018
Kilele, Freier Träger Jugendhilfe, Zossener Straße 31-33
2019
QM Mehrower Allee
2019
BDG Premnitzer Straße 11-13
2019
ELIXA
2019
Freizeitforum Marzahn
2019
Am CleanTech Business Park 1
2019
Touristeninformation, Hellersdorfer Straße
2019
Skater-Anlage beim Bürgerpark
2019
Garten der Begegnung
2019
S-Bhf. Raoul-Wallenberg-Straße, nordöstl. Seite
2019
Ev. Kirchengemeinde, Kastanienboulevard
2019
BEST-Sabel-Kita-Kaulsdorf
2019
Kita ‚Kiek mal‘ Filialstandort
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Zum Forsthaus 3
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Grabensprung 51
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Oberweißbacher Straße 8-10
2019
Kita Zum Hasenhügel
2019
Kita Rappelkiste
2019
Kita und Familienzentrum Hasenburg
2019
Ev. Regenbogenkita
2019
Kita Knirpsenstadt am Glitzerbach
2019
JFE Joker
2019
Kinderzirkus Cabuwazi Spingling
2019
Kunsthaus Flora
2019
MetrumBerlin gGmbH
2019/20
Grundschule Am Fuchsberg
2019
Haus an der Kastanienallee 53
2019
Haus an der Kastanienallee 55
2019
Haus am Akaziengrund
2019
JFE Impuls
2019
Kriseninterventionsteam vom Jugendamt
2019/20
Dingolfinger Straße
2019
U-Bahnhof Cottbusser Platz
2019
Dorfkirche Alt- Marzahn
2020
Bruno-Baum-Grünzug
2020
Kita ‚Grashüpfer‘
2020
Kita ‚Tausendfuß‘
2020
Humanistisches Familienhaus Felix
2020
Kita ‚Naseweis‘
2020
Kita Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2020
Kita ‚Galileo‘
2020
Kita ‚Wuhlehopser‘
2020
Kita ‚Raupe Nimmersatt‘
2020
Kita ‚Senfkörner‘
2020
Kita ‚Spielhaus‘
2020
Dussmann KulturKindergarten
2020
Kita ‚Elementa‘
2020
Ernst-Hackel-OS
2020
Haus ‚Sonneneck‘
2020
Schule Am Schleipfuhl
2020
Schule Am Lehnitzplatz
2020
S- Bahnhof Marzahn
„
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg sind derzeit 2.288 Fahrradbügel erfasst. Dabei ist jedoch von einer deutlich größeren Anzahl von Fahrradbügel auszugehen, da bisher nicht jede Anlage erfasst werden konnte.“
Reinickendorf
„Eine Statistik über alle vorhandenen Fahrradabstellplätze im Bezirk Reinickendorf wird
nicht geführt.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es in Reinickendorf 4.840 Fahrradabstellplätze.“
Frage 2:
Was ist der im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 MobG BE ermittelte Bedarf an Fahrradabstellanlagen?
Antwort zu 2:
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Geschäftsbereich #infraVelo GmbH an 236 Standorten der S- und U-Bahnhöfe des Berliner ÖPNV-Netzes Standort- und Potenzialanalysen durchgeführt, um den bis 2030 benötigten Bedarf an Fahrradabstellanlagen zu ermitteln. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für den größten Teil seiner Stationen eigene Analysen durchgeführt, die Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle ebenfalls mit aufgeführt. Als Ergebnis liegt der ermittelte zusätzliche Bedarf an Fahrradabstellanlagen an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahr 2030 bei ca. 42.000 Stellplätzen.
Die Tabellen führen die Bedarfe an den untersuchten Standorten des Berliner ÖPNV- Netzes nach Bezirk und Standort mit den aktuell vorhandenen, den zusätzlich benötigten und der Gesamtzahl der Stellplätze, die bis 2030 benötigt werden auf.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bahnhof
vorhandeneStellplätze
Zusätzlich
insgesamt
insgesamt
benötigte
benötigteStellplätze
benötigteStellplätze
Stellplätzeinklusive
bis 2030
bis 2030
Zuwachsp
otenzial1
U-Bahnhof Adenauerplatz
54
53
107
U-Bahnhof Augsburger Straße
20
/
12
U-Bahnhof Berliner Straße
56
108
164
U-Bahnhof Bismarckstr.
93
41
134
U-Bahnhof Blissestraße
40
32
72
U-Bahnhof Bundesplatz
78
92
170
S-Bahnhof Charlottenburg
109
459
568
965
U-Bahnhof Deutsche Oper
15
17
32
U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz
60
74
134
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz
114
55
169
S-Bahnhof Grunewald
35
84
119
U-Bahnhof Güntzelstraße
34
34
68
U-Bahnhof Halemweg
59
/
20
S-Bahnhof Halensee
10
27
37
S-Bahnhof Heerstraße
26
88
114
U-Bahnhof Heidelberger Platz
24
33
57
S-Bahnhof Hohenzollerndamm
10
57
67
U-Bahnhof Hohenzollernplatz
36
7
43
U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz
50
45
95
S- und U-Bahnhof Jungfernheide
64
51
115
U-Bahnhof Kaiserdamm
30
30
60
U-Bahnhof Konstanzer Straße
20
5
25
U-Bahnhof Kurfürstendamm
48
52
100
U-Bahnhof Mierendorffplatz
32
77
109
S-Bahnhof Messe Nord
84
/
73
S-Bahnhof Messe Süd
24
21
45
U-Bahnhof Neu-Westend
6
36
42
S-Bahnhof Olympiastadion
0
60
60
S-Bahnhof Pichelsberg
28
/
27
U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz
56
76
132
U-Bahnhof Rüdesheimer Platz
76
111
187
U-Bahnhof Ruhleben
30
/
20
S-Bahnhof Savignyplatz
32
115
147
U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz
60
142
202
U-Bahnhof Spichernstraße
10
105
115
1 In der Spalte „Zuwachspotenzial“ wurde errechnet, welche Zuwächse die Errichtung eines Fahrradparkhauses nach sich ziehen würde, da festgestellt wurde, dass ein #Fahrradparkhaus als qualitativ hochwertiges Angebot dazu führt, dass mehr Menschen auf das Rad umsteigen. Das Zuwachspotenzial beträgt 70 Prozent und beruht auf den Erfahrungen anderer Städte.
U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz
22
41
63
U-Bahnhof Uhlandstr.
16
39
55
S-Bahnhof Westend
20
115
135
S-Bahnhof Westkreuz
22
11
33
U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße
102
93
195
S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten
112
144
256
Gesamt
1.817
2.630
4.378
4.775
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für alle Stationen bis auf die Bahnhöfe Grunewald, Rüdesheimer Platz und Ruhleben die Standort- und Potenzialanalysen selbst durchgeführt.
Bezüglich der Bedarfe von Fahrradabstellanlagen an anderen Standorten liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Daten vor.
Frage 3:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen sind bereits in Planung? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 3:
Seit 2017 stellt die Senatsverwaltung den Bezirken finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zur Verfügung. Aus dem vorgenannten Titel wurden in den Jahren 2017 bis 2020 ca. 19.000 Fahrradabstellplätze errichtet.
Zusätzlich haben die Bezirke aus Eigenmitteln, aus Städtebaufördermittel, aus Mitteln die im Rahmen von § 49 BauO Bln zweckgebunden nur für Fahrradstellplätze verwendet
werden dürfen, Fahrradabstellanlagen errichtet. Für die aktuellen Planungen wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte derzeit sukzessive aktualisiert und steht in den Folgejahren zur Verfügung. Dem Bezirk liegen aus Anfragen durch Bürgerinnen und Bürger, Verkehrskonzepte sowie anderen Untersuchungen sowohl 127 unspezifische Wunschstandorte für Fahrradabstellanlagen als auch 541 Wunschstandorte mit einem gemeldeten Bedarf von insgesamt 9.977 Stellplätzen vor.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant und baut ca. 900-1.000 Fahrradabstellanlagen pro Jahr.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin plant im Jahr 2021 noch ca. 870 Fahrradbügel aufzustellen. Detaillierte Planungswerte für die nächsten Jahre liegen noch nicht vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Das unter 1. genannte Konzept hat – einschließlich einer Prognose des Wachstums des Radfahranteils für die nächsten Jahre – ein Bedarf von zusätzlichen rd. 19.600 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Das entspricht etwa 9.800 Kreuzberger Anlehnbügeln.
1.500 Anlehnbügel wurden bereits beschafft, die in Tranchen von 500 Stück umgesetzt
werden.“
Spandau
„Gemäß Potenzialanalyse der infraVelo (Stand 12-2020) sollen die vorhandenen Stellplatzangebote an folgenden Standorten erweitert werden:
Regionalbahnhof Albrechtshof: Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
Regionalbahnhof Staaken: Neubau von Anlagen, davon 10 zugangsgesicherte Plätze
Bahnhof Spandau/ Rathaus Spandau (Fernbhf, U- und S-Bahn):
U-Bhf Altstadt Spandau: Umbau vorhandener Anlagen zur Schaffung einer Kapazitätsreserve
U-Bhf Zitadelle:
U-Bhf Haselhorst: Sehr hoher Bedarf durch Wohnungsneubau im Norden Spandaus; Umbau vorhandener und Neubau von Abstellanlagen, darunter zugangsgesicherte Abstellplätze.
U-Bhf Paulsternstraße: Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
U-Bhf Rohrdamm: Hoher Bedarf, Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs, davon 22 zugangsgesicherte Stellplätze
U-Bhf Siemensdamm: Sehr hoher Bedarf, Erweiterungs- und Neubauten geplant, davon 65 zugangsgesichert.
Diese Abstellanlagen an Bahnhöfen plant die infraVelo, die dann auch Auskünfte zu der voraussichtlichen Anzahl machen kann.
Der Bezirk plant die Errichtung von mehreren hundert Abstellbügeln (die genaue Anzahl steht noch nicht fest) im Zusammenhang mit der Umsetzung diverser städtebaulicher Fördermaßnahmen (Sanierungsgebiet Wilhelmstadt, städtebaulicher Denkmalschutz
Bei den in der Umsetzung oder Planung befindlichen Wohnungsbauprojekten werden ebenfalls Fahrradabstellanlagen vorgesehen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind an folgenden Orten größere Fahrradabstellanlagen in Planung: S- Bhf. Mexikoplatz, U-Bhf. Krumme Lanke, S-Bhf. Zehlendorf und S-Bhf. Wannsee.
Für den Bereich Berlinickestraße (S-Bhf. Steglitz) findet gerade die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zum Einbau von insgesamt ca. 20 Fahrradbügeln (entspricht 40 Fahrradstellplätzen) statt. Am Stadion Lichterfelde ist geplant 80 Fahrradbügel (entspricht 160 Fahrradstellplätzen) zu errichten. Hierzu sind jedoch noch weitere Abstimmungen mit der Abteilung Sport erforderlich.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 sind keine Fahrradbügel in Planung, die mit finanziellen Mitteln aus dem
Kapitel 0730, Titel 52108 errichtet werden.“
Treptow-Köpenick
„Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden 2018 die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, mögliche bzw. notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten zu benennen. Diese Meldungen wurden dann von der Senatsverwaltung an die Straßenbaulastträger übermittelt.
Grundsätzlich werden durch den Bezirk alle vorgeschlagenen Standorte geprüft.
Für den Bezirk Treptow-Köpenick sind für das Jahr 2021 an 20 Standorten 650 Stellplätze (325 Fahrradanlehnbügel) geplant. Die GB infraVelo GmbH plant ebenfalls Fahrradabstellanlagen, in Abstimmung mit dem Bezirk vorzugsweise an S-Bahnhöfen.“
Marzahn-Hellersdorf
„Für das Jahr 2021 sind 280 Fahrradbügel (= 560 Stellplätze) an 17 Standorten in der
Planung. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert.“
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg wird jährlich eine Liste für Abstellanlagen erstellt die dann abgearbeitet wird. Für 2021 ist die Aufstellung von 167 Kreuzberger Bügel an 12 Standorten vorgesehen. Die Vorbereitung der Liste für 2022 ist laufend bis zum Jahresende in Arbeit.“
Reinickendorf
„Es ist geplant bis Ende Juli 2021 an folgenden Standorten Fahrradstellplätze zu er- richten:
Seidelstraße/Holzhauser Str
Mittelinsel
16
Veltheimstr./Schildowerstr.
Haltestelle
14
Berliner Str. (Hermsdorf)
Haltestelle ( 2 Stellen )
32
Karl-Bonhoeffer/Blunckstr.
Zugang U-Bahn
32
Grünrockweg
Zugang U-Bahn
20
Senftenberger Ring
Gehweg
32
Schildower Str.
Grünfläche
16
AnzahlStellplätze insgesamt
162
Bis Ende 2021 sollen noch 28 Stellplätze auf dem bezirkseigenen Gelände Teichstraße
errichtet werden.“
Frage 4:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten Fahrradabstellanlagen sind bereits im Bau? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 4:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Mitte die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Friedrichshain-Kreuzberg
„Eine tagesaktuelle Aufstellung ist nicht möglich.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat im Jahr 2019 324 Fahrradbügel aufgestellt. Im Jahr 2020 wurden 782 aufgestellt. Im Jahr 2021 wurden bereits 102 Fahrradbügel aufgestellt.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Von der aktuell in Ausführungsplanung/Umsetzung befindlichen Tranche von 500 Bügeln
sollen diesen Monat 100 Bügel verbaut werden.“
Spandau
„Konkrete Planungen für die einzelnen Standorte bestehen derzeit noch nicht. Das SGA hat zur Deckung der hohen Bedarfe deshalb an zwei U- Bahnhöfen bereits Abstellanlagen in eigener Veranlassung errichtet. Am U-Bhf Haselhorst (Ferdinand-Friedensburg-Platz)
sind im unmittelbaren Bereich von U-Bhf und Bushaltestelle 38 Bügel errichtet worden, am U-Bhf Paulsternstraße 24 Bügel (Nonnendammallee, wegen des fehlenden Platzes an den Eingängen auf dem Mittelstreifen der Nonnendammallee)“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind zurzeit keine größeren Fahrradabstellanlagen in Bau.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 werden 50 Fahrradbügel errichtet, die nicht wie geplant 2020 errichtet
werden konnten.“
Treptow-Köpenick
„Zwischen 2018 und 2020 wurden 330 Fahrradanlehnbügel (660 Stellplätze) errichtet.
Im Jahr 2021 werden derzeit an 4 Standorten 110 weitere Stellplätze (55 Fahrradanlehnbügel) hergestellt.“
Marzahn-Hellersdorf
„Von den für 2021 vorgesehenen Fahrradbügeln ist noch keiner im Bau, da die Finanzierung noch nicht gesichert ist.“
Lichtenberg
„Derzeit kann für Lichtenberg nicht festgestellt werden wieviel Fahrradabstellanlagen (FAA) noch benötigt werden. Hier sind wir auf eigene Ermittlungen bzw. auf die Zuarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen bzw. anderen Ämtern angewiesen. In 2021 werden an folgenden Standorten FAA aufgestellt
Standort Anzahl FAA
11G03 Grundschule am Gutspark 25
11G05 Grundschule auf dem lichten Berg 25
11G13 Karlshorster Schule Lisztstraße 6 15
11G16 Schule an der Victoriastadt Nöldnerstraße 44 10
11Y10 Manfred v. Ardenne Schule Werneuchener Str. 27 14
11Y11 Immanuel Kant Schule Lückstraß 63 7
Suermondtstraße westlich HST „Am Faulen See“ 3
Kraetkestraße 38 und 41 10
U-Bhf Lichtenberg 14
Storkower Bogen Franz-Jakob-Straße 11
Otto Marquardt-Straße 20
„
Reinickendorf
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Reinickendorf die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Frage 5:
Wie viel wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen kosten (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Fahrradabstellanlagen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs und für diese Anlagen sind nach Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz die Berliner Bezirke zuständig. Aufgrund der differenzierten Kostenansätze für die einzelnen Bautypen (zum Beispiel Doppelstockparker, Anlehnbügel, Fahrradstellplätze in Sammelschließanlagen) einschließlich des starken Anstieges des Baupreisindex‘ in den vergangenen Jahren, kann keine allgemeine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe je Berliner Bezirk finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, um die in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten
100.000 Fahrradabstellanlagen zu errichten.
Frage 6:
Wie lange wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen jeweils dauern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 6:
Der Bau einer Fahrradabstellanlage ist abhängig von der Art der geplanten Anlage (z.B. Fahrradbügel, Schließanlage oder Fahrradparkhaus). Ein durchschnittlicher Zeitraum kann daher nicht genannt werden.
Frage 7:
Gibt es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies? Wie wird gewährleistet, dass es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins gibt?
Antwort zu 7:
In § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE wird ausgeführt, dass das Berliner Radverkehrsnetz gleichwertig in allen Teilen Berlins insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Bildungsstätten, Einkaufsgelegenheiten, kulturelle, soziale und Gesundheitseinrichtungen, Sportzentren sowie Erholungsgebiete verkehrlich miteinander verknüpfen soll. Die Entscheidung, an welchem Standort in welcher Quantität und Qualität Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollten, erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Bedarfsermittlungen.
Für die Bedarfsermittlungen wurden bisher verschiedene Ansätze gewählt werden, von denen hier beispielhaft die Folgenden genannt werden: Die Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken an S- und U-Bahnstationen im Land Berlin, die die GB infraVelo GmbH in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf durchführten, die Umfrage
„#Fahrradbügel für Pankow“ über das Portal mein.berlin.de, die vom Bezirksamt Pankow initiiert und umgesetzt wurde sowie systematische Begehungen in den Bezirken. Durch diese Bedarfsermittlungen soll in den vorgenannten Gebieten eine gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen erreicht werden, so dass die Gebiete optimal für Radfahrende erschlossen sind.
Frage 8:
Wie viele #Leihfahrräder gibt es in Berlin (aufgeschlüsselt nach Anbieter, Bezirk, stationsabhängig und – unabhängig)?
Antwort zu 8:
Aktuell bieten neben dem Unternehmen #nextbike (Stationsgebunden, öffentliches Fahrradverleihsystem des Landes Berlin) folgende Akteure stationsungebundenes #Bikesharing in Berlin an: Call a #Bike, #Donkey Republic, #LimeBike (Pedelecs) und #Avocargo (E-Lastenräder).
Die Flotte des öffentlichen Leihfahrradsystems Berlin, betrieben durch das Unternehmen nextbike, besteht mit Stand Juli 2021 aus rund 4.800 Rädern.
Zu den aktuellen Zahlen der angebotenen Leihfahrräder außerhalb des öffentlichen Systems liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Eine erfolgte Abfrage der genannten Unternehmen wurde nur durch ein Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „Aktuell hat Donkey Republic GmbH rund
1.400 Fahrräder in der Stadt Berlin, verteilt auf die Bezirke innerhalb der Ringbahn. Fahrräder haben eine sehr hohe Mobilität, daher ist es unmöglich zu bestimmen, wie viele sich in jedem Kiez befinden. Unsere Fahrräder sind alle stationsunabhängig.“
Das Unternehmen Lime hat der Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten explizit widersprochen.
Ende 2019 lag die Zahl der Leihfahrräder in Berlin bei rund 14.000.
Derzeit werden im Rahmen des Freefloater Anforderungskonzepts aktuelle Zahlen bei den Anbietenden abgefragt (vgl. Antwort zu 14 und 15).
Frage 9:
Wie hoch ist der Bedarf an Leihfahrrädern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)? Frage 10:
Wie viele feste Sammelstellen und Rückgabestationen für Leihfahrräder gibt es in Berlin und wie viele sollen zukünftig noch entstehen (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 11:
Welche straßenverkehrlichen Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 12:
Ist das Angebot von Leihfahrrädern in allen Bezirken als gleichwertig zu bewerten? Wenn nein, wo ist dies nicht der Fall und warum?
Frage 13:
Gem. § 36 Abs. 6 Satz 2 MobG BE sind straßenverkehrliche Sondernutzungserlaubnisse für Leihfahrradanbieter nur zu erteilen, wenn diesbezügliche Angebote in allen Teilen Berlins gleichwertig bei Bedarf bereitgestellt sind. Ist der Senat der Überzeugung, dass die ausgegebenen Sondernutzungserlaubnisse durch ein gleichwertiges Angebot an Leihfahrrädern in ganz Berlin gerechtfertigt sind? Wenn ja: wie begründet der Senat dies? Wenn nein: warum nicht?
Antwort zu 9, 10, 11, 12 und 13:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 13 gemeinsam beantwortet.
Seit der vorhergehenden Schriftlichen Anfrage zu diesem Thema (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken? Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) haben sich keine grundlegenden Veränderungen (der Rechtslage) ergeben. Die Antworten zu den gleichlautenden Fragen haben daher weiterhin Gültigkeit.
Aktuell beläuft sich die Anzahl der Stationen beim öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin auf 325 Stationen. Für rund 40 weitere Stationen liegen Genehmigungen vor, wovon ein Großteil auf der Fahrbahn sind und besondere bauliche Maßnahmen erfordern. Der Stationsaufbau ist durch die Pandemie nicht in der erwarteten Geschwindigkeit erfolgt.
Die jeweils aktuellen nextbike-Verleihstandorte (Stationen, Rückgabezonen) in ihrer lokalen Verteilung können über die Homepage https://www.nextbike.de/de/berlin/standorte/ abgerufen werden.
Frage 14:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um ein am Nachfragepotenzial orientiertes Angebot an Leihfahrrädern gleichwertig in allen Teilen Berlins im Sinne des MobG BE zu gestalten?
Frage 15:
Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um die Anbieter zu einem in allen Teilen Berlins gleichwertigen Angebot an Leihfahrrädern zu verpflichten?
Antwort zu 14 und 15:
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aktuell wurde bislang mit dem Anbieter Nextbike ein Aufbau von Mietfahrradstationen vereinbart, der sich auch an dem Nachfragepotenzial orientiert. Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 13 verwiesen. Hinsichtlich stationsunabhängiger Mietfahrradangebote bestehen aktuell hingegen keine Genehmigungspflichten.
Entsprechend hat der Senat derzeit keine Handhabe, um auf die örtliche Ausgestaltung dieser Angebote Einfluss zu nehmen.
Das Land Berlin möchte den Beitrag der stationsunabhängigen Angebote zur Mobilitätswende stärken und nachteilige Effekte so weit wie möglich vermeiden oder mindern. Um dies zu erreichen, sollen verlässliche Grundlagen für die zukünftige Angebotsgestaltung geschaffen werden. Daher hat der Senat eine Änderung des Berliner Straßengesetzes beschlossen, die eine stärkere Steuerung von Mietflottensystemen ermöglichen soll. Diese liegt zur Diskussion und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vor.
Als Basis für eine Steuerung hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Erstellung eines Evaluations- und Anforderungskonzepts beauftragt, das im April 2022 vorliegen soll. Aufbauend auf diesem Konzept soll es zukünftig möglich sein, Freefloater-Angebote mit Blick auf ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen (gemäß der Ziele des MobG) zu optimieren und dabei gleichzeitig privatwirtschaftliche und wettbewerbliche Potenziale zu nutzen. In diesem Rahmen findet aktuell ein Dialogverfahren mit den in Berlin aktiven stationsungebundenen
Anbietenden sowie kommunalen Akteuren statt, um ein Anforderungskonzept für diese zu erarbeiten sowie die Nutzung verschiedener Steuerungsinstrumente zu analysieren.
Frage 16:
Was unternehmen die Ordnungsämter, damit Leihfahrräder nicht gehäuft auf Gehwegen stehen und diese so blockieren?
Frage 17:
Wie viele Angestellte gibt es, die das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern kontrollieren (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 16 und 17:
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hierzu wurden erneut – wie bereits für die vorhergehende Schriftliche Anfrage zu diesem Thema mit den identischen Fragen (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken?
Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) – die Bezirksämter von Berlin angefragt. Die Rückmeldungen haben keine Änderung des Sachstands ergeben, so dass die Antworten aus der genannten Schriftlichen Anfrage weiterhin gelten.
Frage 18:
Wie hat sich die Nutzung von Leihfahrrädern im Rahmen der Coronakrise verändert?
Antwort zu 18:
Hierzu wurden die unter Antwort 8 genannten Unternehmen befragt.
Das öffentliche Leihfahrradsystem Berlins stand während aller Phasen der Pandemielage vollumfänglich und uneingeschränkt zur Verfügung. Insgesamt konnte das System im Jahr 2020 trotz Pandemielage deutlich mehr Fahrten verzeichnen (insgesamt rund 895.000 Fahrten) als im Jahr 2019 (rund 670.000 Fahrten). Beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 folgte auf einen kurzen Einbruch der Zahlen im April eine schnelle Stabilisierung.
Insgesamt entwickeln sich die Nutzungszahlen dynamisch. In den Monaten Januar bis April 2021 wurden bereits mehr als 150.000 Fahrten mit dem öffentlichen Leihfahrradsystem Berlins durchgeführt, trotz Einschränkungen durch die weiterhin geltende Pandemiesituation.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „In den Jahren 2019 und 2020 mussten wir aufgrund des Touristenmangels in der Stadt einen starken Mietrückgang hinnehmen, ab Juni 2021 sehen wir eine leichte Verbesserung der Situation. Die Situation bei den Langzeitpässen ist fast unverändert geblieben.“
Das Unternehmen Lime teilte mit: „Die Fahrten sind um 25 % bis teilweise 40 % länger geworden. Viele Berlinerinnen und Berliner haben Leihräder und vor allem die Lime E- Bikes als Verkehrsmittel für sich entdeckt. Die E-Bikes sind zu einer echten
Mobilitätsalternative für all diejenigen geworden, die es bevorzugen alleine, an der frischen Luft und unter Wahrung der Abstandsregeln von A nach B zu kommen. So hat jede vierte Fahrt mit einem Leihrad eine PKW-Fahrt ersetzt. Zudem wurden rund 25 % aller Fahrten an einem ÖPNV-Knotenpunkt gestartet oder beendet.“
Frage 19:
Wie bewertet der Senat rückblickend die im Zuge der Coronakrise verabschiedete Regelung zur Nutzung von Leihfahrrädern von Nextbike, welche bis zum 17. Mai 2020 für die ersten 30 Minuten kostenlos war, und warum?
Frage 20:
Welche Kosten sind durch die kostenlose Nutzung der Leihfahrräder von Nextbike zusätzlich angefallen, bzw. welche Einnahmen sind weggefallen?
Frage 21:
Wie hat sich die Anzahl der ausgeliehenen Fahrräder von Nextbike durch die Maßnahme verändert?
Antwort zu 19, 20 und 21:
Die Fragen 19, 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Regelung wird als Erfolg bewertet. Innerhalb kürzester Zeit konnte den Berlinerinnen und Berlinern ein attraktives, unkompliziertes Angebot individueller Mobilität im Umweltverbund gemacht werden. Trotz Pandemie-bedingt reduzierter Mobilität insgesamt und dem kompletten Wegfall der touristischen Nutzung stellte sich das System auch in der Phase des ersten Lockdowns unverändert intakt dar, sowohl was Angebot als auch Nutzung betraf.
Die Kosten wurden entsprechend der realen Nutzung zwischen dem Auftraggeber (Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) und den Auftragnehmer (nextbike) abgerechnet, wobei der verfügbare Gesamtbetrag gedeckelt war. Die Gesamtkosten betrugen rund 124.000 € (Brutto), wobei die Abrechnung aus dem Titel des Fahrradverleihsystems selbst (Kapitel 0730; Titel 68353
„Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems“) erfolgte. Eine Mittelaufstockung oder Verstärkung des Titels erfolgte nicht. Aus der Maßnahme selbst resultiert kein Einnahmeausfall. Vielmehr konnte auch neuen Nutzenden ein Zugang zum System geschaffen und die Vorteile dieser Lösung verdeutlicht werden. Langfristig ist dadurch eher mit einer intensiveren Nutzung zu rechnen.
Frage 22:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Frage 1: Wie viele #Fahrradabstellanlagen / #Fahrradparkhäuser wurden wo und jeweils mit wie vielen Stellplätzen in den letzten vier Jahren in Berlin neu geschaffen? Antwort zu 1: Für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder sind im Land Berlin die Baulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung, an welchen Standorten sie #Fahrradstellplätze in welcher Anzahl errichten. Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt errichtet wurden. Die Senatsverwaltung hat Kenntnis über die errichteten Fahrradstellplätze, für die sie den Bezirken in den Jahren 2017 – 2020 finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 zur Verfügung stellte. Die Standorte dieser seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. …
Frage 2: Wie viele Anlagen mit jeweils wie vielen Stellplätzen und wo befinden sich derzeit in der Planung oder Umsetzung? Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstellplätzen liegt im Land Berlin bei den Baulastträgern. Das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, die in eigener Verantwortung entscheiden, an welchen Standorten und welcher Anzahl sie Fahrradstellplätze errichten. Dem Senat liegen somit keine Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt geplant werden bzw. sich in der Umsetzung befinden. Bezüglich der weiteren Planung von Fahrradparkhäusern mit bis zu 2.000 Fahrradstellplätzen an Berliner Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schrieb die Senatsverwaltung Machbarkeitsstudien aus. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudien sollen unter anderem die Standorte am S-Bahnhof Mahlsdorf und UBahnhof Haselhorst untersucht werden. Des Weiteren ist geplant, Fahrradparkhäuser an folgenden Standorten zu errichten: Bahnhof Ostkreuz (ca. 1.700 Fahrradstellplätze), Stuttgarter Platz (ca. 1.000 Fahrradstellplätze) und Bahnhof Zehlendorf (122 Fahrradstellplätze). Frage 3: Welche Stellen sind an der Planung und Umsetzung der Abstellanlagen beteiligt? Antwort zu 3: Die Stellen, die bei der Planung und dem Bau von Fahrradabstellanlagen zu beteiligen sind, werden im Wesentlichen davon bestimmt, welcher Aufgabenbereich für die Errichtung der Fahrradstellplätze zuständig ist. Zuständig können unter anderem sein:
Straßenbaulastträger
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
Verkehrs- und Vorhabenträger oder
Bauherrinnen und Bauherren. Werden Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dann sind im Regelfall die Bezirke zuständig. Bezüglich der zu beteiligenden Stellen ist zu beachten, an welchem Standort die Fahrradstellplätze errichtet werden bzw. welcher Bautyp vorgesehen ist. Neben den Straßen- und Grünflächenämtern bzw. den Stadtplanungsämtern können somit an der Planung und der Umsetzung noch beteiligt sein:
die untere Denkmalschutzbehörde
die untere Straßenverkehrsbehörde
das Stadtplanungsamt
die Berliner Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
die Berliner Feuerwehr
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Wenn Fahrradabstellanlagen auf Flächen des Landes Berlin errichtet werden und temporär einer bestimmten Nutzergruppe zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Schulund Kitageländen, Sport- und Spielplätzen, dann sind für die Planung und den Bau die 34 jeweiligen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen zuständig, die nach Art und Umfang der Baumaßnahme die o. g. Stellen in die Planungen und Umsetzung mit einbeziehen. Frage 4: Durch wen werden die Anlagen betrieben? Antwort zu 4: Für den Betrieb von Fahrradabstellanlagen sind verantwortlich,
im Regelfall die Bezirke, wenn diese an bzw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
im Regelfall die jeweilig zuständigen Bezirks- bzw. Senatsverwaltung, wenn diese auf Flächen des Landes Berlin errichtet wurden und einer bestimmten Nutzergruppe temporär zur Verfügung vorbehalten sind. Frage 5: Entstehen den Nutzern für das Abstellen der Fahrräder, insbesondere bei Anlagen an Bahnhöfen, Kosten? Wenn ja, an welchen Anlagen und wie hoch liegen diese Kosten? Antwort zu 5: Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden Fahrradboxen, für deren Nutzung ein Entgelt zu entrichten ist, unter anderem am Berliner Hauptbahnhof von privaten Anbietern errichtet. Die Senatsverwaltung hat darüber hinaus keine Kenntnis darüber, dass die für die Errichtung von Fahrradstellplätzen im Land Berlin zuständigen Straßenbaulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – den Nutzenden etwaige Kosten für das Abstellen von Fahrrädern in Rechnung stellen. Frage 6: Wie wird der Aspekt des Diebstahlschutzes bei den Anlagen berücksichtigt? Antwort zu 6: Bei der Errichtung der Fahrradabstellanlagen wird der Diebstahlschutz insbesondere berücksichtigt durch die Lage, Verortung und Anordnung der Fahrradstellplätze sowie perspektivisch durch die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen an den Zugangsstellen zu S- und U-Bahnhöfen. Berlin, den 14.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Weshalb hat die GB #infraVelo GmbH von der S-Bahn Berlin GmbH die Pflege und Betreuung von
8.144 #Fahrradabstellanlagen auf dem Gelänge der Deutschen Bahn AG übernommen?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin übernahm zum 01.07.2020 die 8.144 #Fahrradstellplätze der #S-Bahn Berlin
GmbH, die auf den Flächen der Deutschen Bahn AG bzw. des Landes Berlin – vertreten
durch die Berliner Bezirke – errichtet wurden. Die GB infraVelo GmbH übernahm zum
01.07.2020 den Betrieb und Unterhalt der #Fahrradstellplätze, die auf den Flächen der
Deutschen Bahn AG errichtet wurden und an 25 Stationen der S-Bahn Berlin GmbH
liegen. Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen – sowie deren Betrieb und Unterhalt
– verfolgen die Deutschen Bahn AG und das Land Berlin das gemeinsame Ziel, den #Fahrradverkehr sowie die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn weiter zu fördern.
Frage 1a:
Was wurde dabei konkret übernommen?
Antwort zu 1a:
Das Land Berlin übernahm mit Kaufvertrag die Fahrradabstellanlagen (Kreuzberger Bügel,
Erlauer Bügel, Vorderradbügelhalter, Doppelstockparker sowie Überdachungen).
Frage 1b:
Wurde das Grundeigentum ebenfalls übertragen? Falls nein, warum nicht?
2
Antwort zu 1b:
Ein Großteil der Stellplätze befindet sich auf Grundstücken im Eigentum der Bezirke. Für
die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Frage 1c:
Sind Baumaßnahmen an diesen Fahrradabstellanlagen geplant? Falls ja, wer finanziert diese?
Antwort zu 1c:
Derzeit werden im Rahmen der Standort- und Potenzialanalysen an den S- und UBahnhöfen sowie einigen Stationen des Regionalverkehrs die Bedarfe an
Fahrradstellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. In Auswertung der Bedarfsermittlung, der
Flächenverfügbarkeit sowie des Vorhandenseins finanzieller Mittel sind Baumaßnahmen
an den S- und U-Bahnhöfen sowie Stationen des Regionalverkehrs zur Verbesserung des
Angebotes für das #Fahrradparken vorgesehen. Diese Baumaßnahmen sollen aus
Landesmitteln finanziert werden.
Frage 1d:
Wie werden Eigentumsrechte gesichert, wenn die GB infraVelo GmbH auf Flächen im Eigentum der
Deutschen Bahn AG baut?
Antwort zu 1d:
Für die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen, in dem die Eigentumsrechte gesichert werden.
Frage 1e:
Welche vertraglichen Verpflichtungen hat die GB infraVelo GmbH von der Deutschen Bahn AG und der SBahn Berlin GmbH übernommen?
Antwort zu 1e:
Im Gestattungsvertrag wurden Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt der Anlagen
formuliert, welche durch die GB infraVelo GmbH zu gewährleisten sind.
Frage 1f:
Erhält die GB infraVelo GmbH einen finanziellen Ausgleich von der Deutschen Bahn AG oder der S-Bahn
Berlin GmbH für übernommene Pflichten?
Antwort zu 1f:
Nein, die GB infraVelo GmbH erhält keinen finanziellen Ausgleich von der Deutschen
Bahn AG oder der S-Bahn Berlin GmbH für die übernommenen Pflichten.
3
Frage 1g:
Weshalb ist die Deutsche Bahn AG bzw. die S-Bahn Berlin GmbH nicht in der Lage die
Fahrradabstellanlagen zu betreuen?
Antwort zu 1g:
Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen verfolgen die Deutsche Bahn AG und das
Land Berlin das Ziel, die Qualität und Quantität der Fahrradabstellanlagen weiter zu
verbessern. Die Deutsche Bahn AG stellt hierfür die erforderlichen Flächen kostenlos zur
Verfügung und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG können die
Fahrradabstellanlagen bei Bedarf modernisiert, ausgebaut bzw. grunderneuert werden
und die GB infraVelo GmbH übernimmt den Betrieb und Unterhalt.
Frage 1h:
In welcher Weise wird die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert, wenn nicht mehr die
Betreiberin der S-Bahn selbst, sondern eine Gesellschaft des Landes Berlin die Fahrradstellplätze an den SBahnhöfen betreibt?
Antwort zu 1h:
Die Übernahme der Fahrradabstellanlagen einschließlich deren Betrieb und Unterhalt
erfolgt mit dem Ziel, dass das Fahrradpark-Angebot im Land Berlin weiter verbessert und
die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert wird. Damit dieses Ziel erreicht
wird, ist auch die Einführung eines #berlinweit einheitlichen Zugangs- und Buchungssystem
für gesicherte Fahrradabstellanlagen vorgesehen, das von der GB infraVelo GmbH
unterhalten und betrieben werden soll.
Frage 2:
Wie viele Standort- und Potenzialanalysen für Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat die GB infraVelo GmbH seit 2018 durchgeführt?
Antwort zu 2:
Seit 2018 wurden und werden an 280 Stationen der S- und U-Bahn sowie an einigen
Stationen des Regionalverkehrs im Tarifbereich AB Standort- und Potenzialanalysen
durchgeführt. An 236 dieser Stationen wurden und werden die Standort- und
Potenzialanalysen von der GB infraVelo GmbH durchgeführt.
Frage 2a:
Welche Kosten sind dabei entstanden?
Antwort zu 2a:
Für die Durchführung der 236 Standort- und Potenzialanalysen hat die GB infraVelo
GmbH Aufträge mit einer Gesamtsumme von 639.433,08 € vergeben. Da die Arbeiten
zum Teil noch durchgeführt werden, liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Die
abschließenden Kosten der Standort- und Potenzialanalysen sind daher noch nicht
bezifferbar.
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Frage 2b:
Welches Potential wurde dabei an den einzelnen Standorten ermittelt?
Antwort zu 2b:
Von 73 Stationen liegen die Ergebnisse vor, die Ergebnisse für die verbleibenden
Stationen werden im weiteren Verlauf des Jahres 2020 veröffentlicht. Die Ergebnisse der
ersten 73 Stationen in Bezug auf den Bedarf bis 2030 finden sich auf der Webseite der GB
infraVelo GmbH unter www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standort-undpotenzialanalysen/#c1145 und sie liegen den Bezirken bereits vor.
Frage 2c:
Für wie viele der ermittelten Standorte haben bereits Baumaßnahmen begonnen bzw. wurden bereits
abgeschlossen? Und wie viele Stellplätze werden bzw. wurden dadurch geschaffen?
Antwort zu 2c:
Die Ergebnisse für die ersten 73 Stationen sind den Bezirken im ersten Quartal 2020 zur
Verfügung gestellt worden. Die weiteren Abstimmungen mit den Bezirken erfolgen nun
sukzessive bedarfs- und umsetzungsorientiert. Wann mit den ersten Baumaßnahmen
begonnen wird, kann derzeit noch nicht benannt werden.
Berlin, den 17.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Mit dem #Fahrrad zum #Bahnhof und weiter mit der S-Bahn ans Ziel – für Tausende Berlinerinnen und Berliner beginnt so der tägliche Arbeitsweg. Um ausreichend Parkplätze für die Fahrräder zur Verfügung stellen zu können, arbeiten die S-Bahn und das Land Berlin seit Ende der 1990er Jahre erfolgreich zusammen. Land und S-Bahn gehen nun im Sinne der radfahrenden S-Bahnkunden neue Wege.
Zum 1. Juli übergibt die Deutsche Bahn (S-Bahn Berlin GmbH, DB Netz AG und die DB Station&Service AG) die vorhandenen #Abstellanlagen an 76 S-Bahnhöfen mit Platz für 8.144 Fahrräder an das Land Berlin.
Die DB stellt die entsprechenden Flächen dafür langfristig kostenlos zur Verfügung. Das gilt auch für weitere Flächen, wenn Anlagen neu errichtet oder erweitert werden sollen. Bisher hat der Senat die Erstellung der Anlagen finanziert, die DB AG die benötigten Flächen zur Verfügung gestellt und die S-Bahn Berlin hat für Planung, Errichtung, Instandhaltung und Reinigung gesorgt.
Das Land Berlin wird die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn weiter fördern. In Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG können die #Fahrradabstellanlagen grunderneuert, bei Bedarf ausgebaut bzw. auf weiteren Flächen der Deutschen Bahn AG zusätzliche Fahrradabstellanlagen errichtet werden.
Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin: „Wir kommen der Bitte des Senats nach Übergabe der Plätze gerne nach. Auch in der neuen Ausgestaltung bleibt die DB ihrem Bekenntnis für sicheres Fahrradparken an Berliner S-Bahn-Stationen treu und beweist ihr Engagement für nachhaltige Mobilitätsketten durch eine kostenlose Überlassung der Flächen.“
Wie viel Mittel hat das Land Berlin im Rahmen der Errichtung von #Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 1:
Die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) stellte den Bezirken für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 ca. 670.000 EUR zur Verfügung
Frage 2:
Welche Bezirke haben Mittel beantragt und wie viel wurden ausgereicht.
Antwort zu 2:
Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen beantragten folgende
Bezirke finanzielle Mittel bei SenUVK:
Friedrichhain-Kreuzberg, Lichtenberg, Neukölln, Reinickendorf,
Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg. Insgesamt reichte die SenUVK ca.
670.000 EUR für die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen aus.
Frage 3:
Wie viel Fahrradabstellanlagen wurden realisiert? Bitte nach Bezirk und Standort.
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter haben wie folgt
geantwortet: Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden 2018 folgende Fahrradabstellanlagen realisiert:
24 Stellplätze: U-Bahnhof Schloßstr.,
46 Stellplätze: auf dem Geländes des Jugendausbildungszentrums,
6 Stellplätze: Hubertusstr. 14,
180 Stellplätze: S-Bahnhof Lichterfelde Ost,
324 Stellplätze: Johannes-Tews-Grundschule.
Des Weiteren
wurden im Schuljahr
2017/18 an folgenden Schulen
Radbügel montiert:
130 Bügel am Schadow-Gymnasium,
40 Bügel an der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule,
35 Bügel an der Lilienthal-Oberschule,
30 Bügel an der John-F.-Kennedy-Schule,
60 Bügel am Goethe-Gymnasium,
53 Bügel am Dreilinden-Gymnasium,
40 Bügel an der Max-von-Laue-Schule,
68 Bügel an der Grundschule am Insulaner,
35 Bügel an der Wilma-Rudolph-Oberschule,
15 Bügel an der Gartenarbeitsschule.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die beiden nachfolgenden Tabellen übersandt:
Zusammenstellung Fahrradständer an Schulen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Wie viel Mittel stellt das Land Berlin in diesem Jahr zur Verfügung?
Antwort zu 4:
Ausgaben für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen können durch die SenUVK den Bezirken bei Kapitel 0730, Titel 52108 im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden.
Im Haushaltsjahr 2019 beträgt
der Ansatz des Titels 6.303.000 EURO.
Eine abschließende Aussage,
in welcher Höhe im Haushaltsjahr 2019 finanzielle
Mittel für die Errichtung von Fahrradabstelleinrichtungen den Bezirken aus Kapitel
0730, Titel 52108 zur Verfügung gestellt
werden, ist nicht möglich. Aus Kapitel 0730, Titel 52108 werden auch
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs finanziert, die nicht das Fahrradparken betreffen (siehe Erläuterungen des Titels
im Haushaltsplan).
Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz