Straßenverkehr: Ausbau der Berliner Stadtautobahn, Grüne fordern spätere Inbetriebnahme des neuen A100-Abschnitts, aus rbb24

26.01.2024

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/01/berlin-a100-weiterbau-gruene-antrag-verkehrsbelastung.html

Die Diskussion um den #Weiterbau der #A100 am #Treptower Park geht in die nächste Runde. Die Berliner Grünen fordern vom Senat, vor der #Eröffnung des nächsten Bauabschnitts die #Verkehrsbelastung in den umliegenden Straßen neu zu berechnen. Ein entsprechender Antrag ging ans Berliner Abgeordnetenhaus. Dadurch könnte sich die Eröffnung weiter verzögern.

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Straßenverkehr: A 100 stoppen – Verkehrschaos und Kostenexplosion durch A100-Weiterbau?, aus Senat

30.06.2023

Frage 1:

In welchem #Bearbeitungsstatus befindet sich das erforderliche #Verkehrskonzept, das im Zuge der geplanten #Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn #A100 für den Bereich #Treptower Park und #Sonnenallee durch den Bund in Abstimmung mit dem Land Berlin erstellt werden soll?

Antwort zu 1:

Seit dem 01.01.2021 verwaltet der Bund die Bundesautobahnen im Land Berlin. Hierzu zählt der Neubau der A 100, als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans 2030.

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Bahnindustrie: Bundeskartellamt: Fairer Wettbewerb um digitale Mobilitätsdienstleistungen – Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsplattformen ab, aus Bundeskartellamt

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/20_04_2022_Bahn.html?nn=3591286

Das #Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte #Verhaltensweisen und #Vertragsklauseln der #Deutschen Bahn (#DB) gegenüber #Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen. Mobilitätsplattformen bieten hauptsächlich #Online-Lösungen für eine integrierte #Routenplanung an, für die die Schiene eine wichtige Rolle spielt. So vermitteln sie etwa die Kombination von #Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für Dienste dieser Art stellt die DB keine #Prognosedaten des #Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über #Verspätungen, #Fahrtverlauf, #Zugausfälle oder #Gleiswechsel zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher #Dienstleistungen sind. Die im Verfahren adressierten vertraglichen Beschränkungen der DB reichen von #Werbeverboten über vertikale Preisvorgaben gegenüber den Reisenden und weitreichende #Rabattverbote bis hin zu einer möglichen Diskriminierung eines Teils der Mobilitätsplattformen bei der Provisionshöhe für den #Ticketvertrieb.

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