Straßenverkehr: Schönwalder Straße bekommt eine neue Fahrbahn, aus Senat

25.02.2024

https://viz.berlin.de/aktuelle-meldungen/schonwalder-strasse-bekommt-eine-neue-fahrbahn

Die #Schönwalder Straße erhält ab dem 26.02.2024 eine neue #Asphaltbefestigung. Die Arbeiten finden zwischen der #Neuendorfer Straße und der Kreuzung #Bismarckplatz / Müllerstraße unter halbseitiger Sperrung der #Fahrbahn statt. Der Verkehr fließt dann nur in Fahrtrichtung Norden. Stadteinwärts wird der Verkehr einschließlich der Buslinien #M45, #134 und #671 über die Groener- und Bismarckstraße umgeleitet.
In beiden Straßen werden deshalb während der gesamten Bauzeit #Einbahnstraßenregelungen und umfangreiche Halteverbote eingerichtet, damit die #Linienbusse und der #Schwerlastverkehr die Straßen passieren können. Die #Bushaltestelle Wröhmännerpark wird während der Bauzeit in den Abschnitt der Neuendorfer Straße zwischen Bismarckstraße und Falkenseer Platz verlegt.

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Straßenverkehr: Der Kaiserdamm ist ab morgen stadtauswärts wieder frei, aus Senat

14.12.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1396238.php

Ab Donnerstagnachmittag ist die Fahrbahn in westlicher Fahrtrichtung wieder für den Verkehr freigegeben.

Aufgrund des Baufortschritts bei den Bauarbeiten an der #Havarie-Stelle am #Kaiserdamm werden witterungsbedingt zunächst die Fahrspuren #stadtauswärts in Richtung #Theodor-Heuss-Platz ab Donnerstag, den 14.12.2023, im Laufe des Nachmittags wieder für den Verkehr #freigegeben. Das Einbiegen zur oder von der Schloßstraße ist weiterhin noch nicht wieder möglich. In östlicher Fahrtrichtung stadteinwärts bleiben die eingerichteten Umfahrungen weiterhin bestehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) stimmt gemeinsam mit den Berliner #Wasserbetrieben und dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die #verkehrslenkenden Maßnahmen rund um den gesperrten Bereich weiterhin kontinuierlich ab.
Die #Hinweistafeln an den Zufahrten von allen Seiten stadteinwärts kommend und im Bereich der Autobahn werden entsprechend angepasst.

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Güterverkehr: Wie weiter bei den Verkehrskonzepten für den Pankower Norden?, aus Senat

27.09.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Das Netz #übergeordneter #Straßen wurde durch die Senatsverkehrsverwaltung vor langer Zeit festgelegt. Die Eignung aufgrund verfügbarer Straßenräume und der #Fahrbahnzustand spielte in einigen Ortsteilen offenbar eine untergeordnete Rolle.

In der Folge leiden Anwohnende in Wohngebieten der Ortsteile #Wilhelmsruh, #Rosenthal und #Niederschönhausen an den Folgen starken Schwerlastverkehrs. Die #Verkehrsbelastung durch  #ortsfremden und #überregionalen #Schwerlastverkehr ist in einigen Straßenabschnitten sehr hoch, obwohl diese baulich in einem #desaströsen Zustand sind und sie nicht den gültigen Straßenverkehrs-Regelwerken für solche Verkehrsbelastungen entsprechen.

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Infrastruktur: Wie lassen sich die Flächen der BVG entsiegeln? , aus Senat

  1. In welcher Höhe hat die BVG #Niederschlagswassergebühren für die Jahre seit 2015 entrichtet und mit welcher zu entrichtenden Gebühr kalkuliert das Unternehmen in 2022?
    1. Wie hoch waren dabei die Niederschlagswassergebühren für die einzelnen Tochtergesellschaften der BVG (bitte einzeln auflisten)?

Zu 1. und 1. a.: Die BVG teilt mit, dass folgende Niederschlagswassergebühren seit 2015 entrichtet wurden:

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Radverkehr + zu Fuß mobil: 50 Jahre nach Projektbeginn Eröffnung von Spreeradweg in Berlin-Spandau frühestens 2027, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/50-jahre-nach-projektbeginn-eroeffnung-von-spreeradweg-in-berlin-spandau-fruehestens-2027/27165178.html

Der #Spreeradweg wird nicht durchgehend asphaltiert. Seit Monaten protestieren Umweltschützer und Kleingärtner gegen einen „#Radschnellweg“ an der #Spree. Die senatseigene Gesellschaft „#Infravelo“, die für die Fahrradinfrastruktur zuständig ist, präsentierte am Donnerstag die ersten Planungen.

Demnach wird offenbar nur ein kleiner Teil des sieben Kilometer langen Abschnitts zwischen dem Bahnhof #Jungfernheide und #Spandau asphaltiert. Verwendet werden auch so genannte „wassergebundene Decken“. Diese werden bei Regen schnell zur Pampe, wie sich auf dem Abschnitt des Radwegs im Schlosspark Charlottenburg zeigt. Geplant sei ein „Mix aus verschiedenen Materialien“, auch Pflaster, hieß es am Donnerstag von Infravelo.

50 Jahre von der Idee bis zur Realisierung
Derzeit ist der Abschnitt in einem desaströsen Zustand, 2017 hatte der Tagesspiegel ihn dokumentiert. Die Bauarbeiten können in Charlottenburg frühestens Ende 2022 und in Spandau frühestens 2024 beginnen. Denn in Spandau muss die Spree auf einer neuen Brücke überquert werden. Für diese liegen die ersten Entwürfe vor, der #Brückenschlag auf die nördliche Seite des Flusses soll in Höhe #Grützmachergraben (siehe Grafik) erfolgen. Bislang endet der Spreeradweg auf der Halbinsel #Sophienwerder im Nichts, bzw. im #Schwerlastverkehr.

Wie Infravelo mitteilte, müsse wegen des starken Lkw-Verkehrs zu den dortigen Baustoffhändlern …

Güterverkehr + Straßenverkehr: Bund plant 4.000 Kilometer Oberleitungen auf Autobahnen. aus Oldenburger Onlinezeitung

Bund plant 4.000 Kilometer Oberleitungen auf Autobahnen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund will bis 2030 gut 4.000 Kilometer #Autobahnen mit #Oberleitungen versehen und so den Einsatz von #Hybrid-Lkw im #Schwerlastverkehr ermöglichen. Das geht aus dem #Güterverkehrskonzept hervor, welches Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch mit Vertretern der Güterverkehrsbranche auf einer Digitalkonferenz berät und über welches das „Handelsblatt“ berichtet. Für den Aufbau der Tank-, Lade- und #Oberleitungsinfrastruktur plant der Bund demnach allein bis 2023 insgesamt gut vier Milliarden Euro ein.

Ein Kilometer Oberleitung kostet rund drei Millionen Euro. In einem ersten Schritt will der Bund rund 500 Kilometer sogenannte „#Pendlerstrecken“ einrichten. Zu den Strecken gehöre nach Informationen des „Handelsblatts“ aus Regierungskreisen etwa die Autobahn von Bremen nach Hamburg und weiter nach Lübeck, die Verbindung von Essen nach Heumar und nach Dortmund, von Krefeld nach Köln, von Pfaffenhofen nach München oder von Neckarsulm nach …

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
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Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
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Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
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· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Aktuelle Situation am S-Bahnhof Zehlendorf und Verkehrsplanung in Zehlendorf-Mitte, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind dem Senat die Planungen der -Bahn und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zum 2. Zugang zum SBahnhof #Zehlendorf bekannt?
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass der bereits bei der S-Bahn bestellte Zugang nunmehr wieder abbestellt wurde? Was
sind die Gründe hierfür?
Frage 3:
Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung und Bestellung des 2. Zugangs zum -Bahnhof Zehlendorf am
Postplatz zu rechnen? (Bitte den weiteren Zeitplan bis Beginn der Bauarbeiten erläutern.)
Antwort zu 1 bis 3:
Der Senat hat bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) am S-Bahnhof Zehlendorf einen
weiteren Zugang zum Bahnsteig am #Teltower Damm sowie einen zusätzlichen
Bahnhofszugang in Höhe des #Postplatzes mit Ausgängen zur #Anhaltiner und #Machnower
Straße bestellt. Der Bezirk ist über die beiden Vorhaben informiert.
Der Zugang am #Postplatz unterlag zuletzt einem Planungsstopp, da hierzu u.a. mit dem
Bezirk Abstimmungen zur konkreten Gestaltung und den zu berücksichtigenden
Anforderungen stattfanden. Nach Klärung der offenen Punkte kann die Planung für den
Bahnhofszugang nun weiter vorangetrieben werden. Ein konkreter Zeitplan kann derzeit
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aufgrund des frühen Planungsstadiums und des bis vor kurzem andauernden
Planungsstopps noch nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie gedenkt der Senat, wenn es zur Sanierung der S-Bahn-Brücke am Teltower Damm kommt, den
#Durchgangsverkehr von und nach #Teltow in dieser Bauzeit zu organisieren?
Antwort zu 4:
Zu dem angefragten Bauvorhaben gab es bisher noch keine Vorabstimmung, konkrete
Anträge von Baufirmen dazu liegen noch nicht vor.
Frage 5:
Gibt es Pläne des Senats, den #Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die #Knesebeckbrücke zu
minimieren? Wenn ja, welche? Wie ist die konkrete zeitliche Planung?
Antwort zu 5:
Der Senat verfolgt keine Pläne, den Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die
Knesebeckbrücke zu minimieren.
Frage 6:
Welche Planungen hat der Senat für die Knesebeckbrücke, wenn es zu einer geplanten Sanierung kommt?
Wie sieht dann die geplante Verkehrsführung aus?
Antwort zu 6:
Die Knesebeckbrücke befindet sich in der Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dem Senat sind keine Pläne des Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamtes Berlin als zuständigem Baulastträger der Brücke zur Sanierung bekannt.
Frage 7:
Gibt es auf Seiten des Senats (langfristige) Planungen bzw. Überlegungen für weitere Querungsbrücken über
den Teltowkanal?
Antwort zu 7:
Der Senat verfolgt derzeit keine Planungen für eine zusätzliche Querung des Teltowkanals.
Frage 8:
Wie kann und wird der Senat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der Auslobung des geplanten
städtebaulichen Wettbewerbs zum Neubau des Rathauses Zehlendorf unterstützen?
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Antwort zu 8:
Der Senat kann für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Koordination und Durchführung
eines städtebaulichen Wettbewerbs oder eines vergleichbaren angemessenen
Planungsverfahrens in Abstimmung mit dem Bezirksamt übernehmen.
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)