Der Bedarf ist groß: 42.000 #Fahrradstellplätze müssen bis zum Jahr 2030 an Berlins U- und #S-Bahnhöfen errichtet werden, um die vom landeseigenen Unternehmen #Infravelo prognostizierte #Nachfrage zu decken. Die Analyse liegt mittlerweile schon mehrere Jahre zurück. In diesem Jahr soll nun in einem ersten Bezirk ein großes Projekt für Hunderte neue Stellplätze in die Umsetzung gehen: Im Sommer will die Infravelo mit dem Bau der Anlagen in #Friedrichshain-Kreuzberg beginnen. Geplant sind dort rund 500 gesicherte und gut 550 frei zugängliche #Abstellmöglichkeiten.
Am #Haupteingang des Berliner Hauptbahnhofs macht ein Musiker auf sich aufmerksam, ein Verkäufer bietet Obdachlosenzeitungen feil, Reisende drängeln sich durch die Türen. Und auf dem #Europaplatz warten einige Taxen auf Kundschaft. Das sollte auch so bleiben, findet Richard Leipold von der Berliner #Taxivereinigung, der etwa 50 Unternehmen vertritt.
Frage 1: Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie #Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein? Frage 2: Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der #Spitzenauslastung ein? Antwort zu 1 und 2: Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt. Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und 2 Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV dar. Frage 3: Gibt es ein aktuelles, #integriertes#Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses vorgelegt oder aktualisiert? Antwort zu 3: Der #Stadtentwicklungsplan#Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Frage 4: Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor? Antwort zu 4: Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen. Frage 5: Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert? Antwort zu 5: Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher noch nicht benannt werden. Frage 6: In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung? 3 Antwort zu 6: Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen. Frage 7: Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept gesetzt? Antwort zu 7: Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe. Frage 8: Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt? Antwort zu 8: Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt: a. Ist-Zustand b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2- Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der #Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis 2026. c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten #Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den Zeitraum 2026 bis 2030. d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030. Frage 9: In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten? Antwort zu 9: Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen Bauentwicklungen einfließen. 4 Frage 10: Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten, bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet? Antwort zu 10: Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in Auftrag gegeben. Frage 11: Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien? Antwort zu 11: A) #S-Bahn-Verkehr Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen: Abschnitt Blankenburg-Buch: · Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt), · dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor) im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit, · Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg – Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach #Buch zu führen. Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.: · Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt). B) #Regionalverkehr Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im Regionalverkehr vorgesehen: 5 Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau: · Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4 bis 1 Uhr), · Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis 22/23Uhr), · Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg: · Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis 23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr), · Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt (täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr). Frage 12: Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt? Antwort zu 12: Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung #Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca. 13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich. Frage 13: Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten? Antwort zu 13: Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das #Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt, sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können. 6 Frage 14: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren? Antwort zu 14: Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre. Frage 15: Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann werden die Planungen konkretisiert? Antwort zu 15: Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden. Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden. Frage 16: Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist? Antwort zu 16: Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17). 7 Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben, sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann. Frage 17: Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe Kostenschätzung für die S75 vorgelegt? Antwort zu 17: Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und #Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen. Frage 18: Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit? Antwort zu 18: Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16. Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch Fragen zur Baufreiheit. Frage 19: Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie#50? Antwort zu 19: Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten, u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg, dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig. 8 Frage 20: Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Antwort zu 20: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener. Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und ist daher nicht konkret bestimmbar. Frage 21: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 21: Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Berlin, den 11.10.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
DB stellt den ersten Wagen des neuen #ICE L in Berlin vor • #Stufenloser Ein- und Ausstieg schafft mehr Komfort für alle Reisenden • 23 neue Züge schrittweise ab Herbst 2024 im Einsatz
Die Deutsche Bahn (DB) hat heute in Berlin den ersten Wagen des neuen ICE L präsentiert. Der Zug des spanischen Herstellers #Talgo setzt bei der #Barrierefreiheit neue Maßstäbe: Durch seinen stufenlosen Zugang können Reisende im Rollstuhl erstmals ohne fremde Hilfe in den ICE L ein- und aussteigen. Aber auch alle anderen Fahrgäste etwa mit großem Koffer, Kinderwagen oder Fahrrad profitieren vom #ebenerdigen Einstieg. Ab Herbst 2024 werden 23 ICE L – das L steht dabei für den englischen Begriff „low floor“, also „Niederflur“ – die #Fernverkehrsflotte der DB schrittweise verstärken. Zuerst kommen die Züge auf der Linie Berlin – #Amsterdam zum Einsatz. Im Jahr 2026 werden die Züge auch auf den touristischen Verbindungen nach #Sylt und #Oberstdorf verkehren.
Frage 1: Welche #Bahnhöfe sollen in den nächsten zehn Jahren entstehen? (Bitte um Angabe der Zeitschiene bis Realisierung.) Antwort zu 1: Grundsätzlich ist das Land Berlin bestrebt in den kommenden Jahren weitere Bahnhöfe zu realisieren und die #Planung hierfür zügig voranzutreiben. Die notwendige #Grundlagenermittlung und ggf. weiterführende Untersuchungen sind bereits für die folgenden Verkehrsstationen angelaufen:
In einem gemeinsamen Papier plädieren sie für bessere Möglichkeiten, das #Fahrrad mit Bussen und Bahnen zu kombinieren. Wie die Branchen-Initiative am Montag weiter mitteilte, sind an dem Vorstoß die #Allianz pro Schiene, der #Verkehrsclub Deutschland (#VCD), der Verband #Mofair, der #Fahrgastverband Pro Bahn sowie mehrere Töchter der #Deutschen Bahn beteiligt.
Auftrag geht an Siemens • Der neue ICE: Zug der Baureihe ICE 3neo in Berlin erstmalig präsentiert • Mehr Komfort für Fahrgäste: Neue Züge kommen ab Ende 2022 zum Einsatz
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (#VMV) und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (#NASA GmbH) die Vergabeunterlagen im #Wettbewerbsverfahren „#Netz Nord-Süd“ veröffentlicht. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Im zukünftigen Netz Nord-Süd wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene auch durch neue #Fahrzeuge und #Taktverdichtungen deutlich erhöht. Die #Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Frage 1: Wie viele #Fahrradabstellanlagen / #Fahrradparkhäuser wurden wo und jeweils mit wie vielen Stellplätzen in den letzten vier Jahren in Berlin neu geschaffen? Antwort zu 1: Für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder sind im Land Berlin die Baulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung, an welchen Standorten sie #Fahrradstellplätze in welcher Anzahl errichten. Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt errichtet wurden. Die Senatsverwaltung hat Kenntnis über die errichteten Fahrradstellplätze, für die sie den Bezirken in den Jahren 2017 – 2020 finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 zur Verfügung stellte. Die Standorte dieser seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. …
Frage 2: Wie viele Anlagen mit jeweils wie vielen Stellplätzen und wo befinden sich derzeit in der Planung oder Umsetzung? Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstellplätzen liegt im Land Berlin bei den Baulastträgern. Das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, die in eigener Verantwortung entscheiden, an welchen Standorten und welcher Anzahl sie Fahrradstellplätze errichten. Dem Senat liegen somit keine Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den Bezirken insgesamt geplant werden bzw. sich in der Umsetzung befinden. Bezüglich der weiteren Planung von Fahrradparkhäusern mit bis zu 2.000 Fahrradstellplätzen an Berliner Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schrieb die Senatsverwaltung Machbarkeitsstudien aus. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudien sollen unter anderem die Standorte am S-Bahnhof Mahlsdorf und UBahnhof Haselhorst untersucht werden. Des Weiteren ist geplant, Fahrradparkhäuser an folgenden Standorten zu errichten: Bahnhof Ostkreuz (ca. 1.700 Fahrradstellplätze), Stuttgarter Platz (ca. 1.000 Fahrradstellplätze) und Bahnhof Zehlendorf (122 Fahrradstellplätze). Frage 3: Welche Stellen sind an der Planung und Umsetzung der Abstellanlagen beteiligt? Antwort zu 3: Die Stellen, die bei der Planung und dem Bau von Fahrradabstellanlagen zu beteiligen sind, werden im Wesentlichen davon bestimmt, welcher Aufgabenbereich für die Errichtung der Fahrradstellplätze zuständig ist. Zuständig können unter anderem sein:
Straßenbaulastträger
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
Verkehrs- und Vorhabenträger oder
Bauherrinnen und Bauherren. Werden Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dann sind im Regelfall die Bezirke zuständig. Bezüglich der zu beteiligenden Stellen ist zu beachten, an welchem Standort die Fahrradstellplätze errichtet werden bzw. welcher Bautyp vorgesehen ist. Neben den Straßen- und Grünflächenämtern bzw. den Stadtplanungsämtern können somit an der Planung und der Umsetzung noch beteiligt sein:
die untere Denkmalschutzbehörde
die untere Straßenverkehrsbehörde
das Stadtplanungsamt
die Berliner Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
die Berliner Feuerwehr
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Wenn Fahrradabstellanlagen auf Flächen des Landes Berlin errichtet werden und temporär einer bestimmten Nutzergruppe zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Schulund Kitageländen, Sport- und Spielplätzen, dann sind für die Planung und den Bau die 34 jeweiligen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen zuständig, die nach Art und Umfang der Baumaßnahme die o. g. Stellen in die Planungen und Umsetzung mit einbeziehen. Frage 4: Durch wen werden die Anlagen betrieben? Antwort zu 4: Für den Betrieb von Fahrradabstellanlagen sind verantwortlich,
im Regelfall die Bezirke, wenn diese an bzw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
im Regelfall die jeweilig zuständigen Bezirks- bzw. Senatsverwaltung, wenn diese auf Flächen des Landes Berlin errichtet wurden und einer bestimmten Nutzergruppe temporär zur Verfügung vorbehalten sind. Frage 5: Entstehen den Nutzern für das Abstellen der Fahrräder, insbesondere bei Anlagen an Bahnhöfen, Kosten? Wenn ja, an welchen Anlagen und wie hoch liegen diese Kosten? Antwort zu 5: Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden Fahrradboxen, für deren Nutzung ein Entgelt zu entrichten ist, unter anderem am Berliner Hauptbahnhof von privaten Anbietern errichtet. Die Senatsverwaltung hat darüber hinaus keine Kenntnis darüber, dass die für die Errichtung von Fahrradstellplätzen im Land Berlin zuständigen Straßenbaulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke – den Nutzenden etwaige Kosten für das Abstellen von Fahrrädern in Rechnung stellen. Frage 6: Wie wird der Aspekt des Diebstahlschutzes bei den Anlagen berücksichtigt? Antwort zu 6: Bei der Errichtung der Fahrradabstellanlagen wird der Diebstahlschutz insbesondere berücksichtigt durch die Lage, Verortung und Anordnung der Fahrradstellplätze sowie perspektivisch durch die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen an den Zugangsstellen zu S- und U-Bahnhöfen. Berlin, den 14.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz