Seit dem 01.01.2021 verwaltet der Bund die Bundesautobahnen im Land Berlin. Hierzu zählt der Neubau der A 100, als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans 2030.
Frage 1: Wann wurde das „qualifizierte #Mobilitätsmanagement für den Bereich um den #Treptower Park und die #Elsenstraße“, das laut Koalitionsvertrag durch die zuständige Senatsverwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode erarbeitet werden soll, fertiggestellt und dem Senat vorgelegt? Frage 2: Falls das qualifizierte Mobilitätsmanagement noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu? Frage 3: Wann und in welcher Form wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick an der Erstellung beteiligt? Antwort zu 1 bis 3: Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Ein „qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die Elsenstraße“ sollte für die #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts (BA) der #A100 und unter den vorhandenen existierenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Diese Rahmenbedingungen haben sich mit dem fortschreitenden sehr schlechten baulichen Zustand der Elsenbrücken und den sich daraus ergebenen erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit grundlegend geändert, so dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Stadtstraßenverkehrsmanagements nicht möglich war. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung wird an die seit dem 01.01.2021 zuständige Autobahngesellschaft des Bundes mit der Erwartung herantreten, entsprechende Untersuchungen und Bewertungen zur verkehrlichen Situation an der zukünftigen Anschlussstelle Am Treptower Park möglichst frühzeitig vorzunehmen. Es ist zu berücksichtigen, für den bevorstehenden Ersatzneubau der beiden Teile der Elsenbrücke im Zusammenhang mit den einzelnen Bauphasen und verschiedenen Verkehrszuständen die erforderlichen Verkehrsführungen zu organisieren und 2 sicherzustellen. Für die unterschiedlichen Bauphasen sind in diesem Zusammenhang angepasste Verkehrsführungskonzepte zu erarbeiten. Bei diesen Verkehrsführungskonzepten wird der Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend seiner Zuständigkeit eingebunden. Gegenwärtig wird der zwischen dem Bezirk und dem Senat abgestimmte Zweirichtungsverkehr in der Straße Am #Treptower Park zwischen der #Elsenstraße und der #Bouchéstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung sowie die Komplettierung durch den bisher fehlenden nördlichen #Radweg vorbereitet. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliertem Zufluss von motorisiertem #Individualverkehr in die anliegenden #Stadtteile hat die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen, die a) durch die Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und b) durch den Neubau der Elsenbrücke zusätzlich entstehen? Antwort zu 4: Für die #Planfeststellung des 16. BA der A100 gab es hierzu eine Simulationsbetrachtung, in der die Verkehrsabwicklung nach Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Anschlussstelle „Am Treptower Park“ untersucht wurde. Grundsätzlich war (und ist) vorgesehen, dass die Verkehrsströme über die städtischen Straßenverkehrsnetze und die Elsenbrücke verteilt kontrolliert abfließen – gesteuert durch Lichtsignalanlagen. Daher wird es hier keinen unkontrollierten Zufluss von motorisiertem Individualverkehr in die anliegenden Stadtteile geben. Frage 5: Wie ist der Stand zu dem vom Abgeordnetenhaus am 6. Juni 2019 beschlossenen Senatsauftrag für ein Pilotprojekt zur Deckelung des 16. Bauabschnitts? Welche Optionen bzgl. einer möglichen Deckelung des
Bauabschnitts werden in Erwägung gezogen? Antwort zu 5: Entsprechend den Berichten an das Abgeordnetenhauses zum Thema „Deckel drauf: Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drucksachen Nrn. 18/2384, 18/2826 und 18/3324 ) wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich beauftragt, um das Ergebnis ggf. auf andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht war der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und Kaiserdammbrücke für dieses Pilotprojekt geeignet. Es wird angestrebt, mit dem nächsten planmäßigen Bericht die Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vorzustellen. Im Anschluss könnten die Realisierungsoptionen eingeschätzt und zudem geprüft werden, ob eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Infrastrukturabschnitte denkbar ist und ggf. die Kosten für weitere Machbarkeitsstudien zum Beispiel für die Deckelung der A 100, 16. BA gesenkt werden können. Da auch die Kosten für die Machbarkeitsstudien vom Land Berlin zu tragen sind, wäre zuerst deren Finanzierung zu sichern. Die Zuständigkeit für den 16. BA der A 100 von Dreieck Neukölln bis Treptower Park liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB). Die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für die Überdeckelung (Kostenübernahmeerklärung durch das Land Berlin vorausgesetzt) wäre nunmehr bei der AdB zu beauftragen. 3 Frage 6: Inwiefern wird seitens des Senats für die Eröffnung des 16. Bauabschnitt eine sog. #Pförtnerampel an a) der AS #Sonnenallee und b) der AS Am #Treptower Park gefordert? Antwort zu 6: Sowohl die Anschlussstelle Sonnenallee als auch die Anschlussstelle Am Treptower Park erhalten Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen. Die Steuerung berücksichtigt sowohl die weitere Abwicklung des Verkehrs und die damit verbundenen Entscheidungen beim Übergang ins Stadtstraßennetz als auch das Sicherheitsinteresse. Eine Dosierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten der verkehrsabhängigen Steuerung. Berlin, den 27.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz