Frage 1:
Wie weit sind die Planungen zur Einführung eines #10-Minuten-Taktes auf der Linie M1 auf den Linienästen nach #Rosenthal-Nord und #Schillerstraße?
Antwort zu 1:
Aktuell gibt es keinen Planungen. Für die im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehene Verdichtung der Außenäste der Linie M1 auf einen 10-Minuten-Takt müsste die M1 zwischen #Pastor-Niemöller-Platz und dem Bahnhof #Pankow (ggf. darüber hinaus) im Ergebnis auf einen 5-
Minuten-Takt verdichtet werden. Hierzu müsste allerdings die #Durchlassfähigkeit in der Berliner Str. zwischen den Haltestellen Pankow-Kirche und Bahnhof Pankow auf künftig bis zu 24 Bahnen pro Stunde und Richtung erhöht werden. Hierzu ist eine #Kehrmöglichkeit am Bahnhof Pankow zu schaffen und für den heute auf der Straßenbahntrasse verkehrenden Busverkehr Platz im übrigen Straßenraum zu schaffen.
Schlagwort: Rosenthal
Straßenbahn: Pankow: Tram-Linie M1 wird zum Märkischen Viertel verlängert, aus Berliner Morgenpost
Um die #Straßenbahnstrecke in #Pankow mit einem neuen Bahnhof der #Heidekrautbahn zu verbinden, entsteht diese neue Strecke.
Ein neuer #Umsteigebahnhof im #Märkischen Viertel wäre eine der sinnvollsten Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssituation an der Grenze der Bezirke Pankow und #Reinickendorf. Das war für Kenner der Pläne für die Heidekrautbahn schon lange Fakt. Nun bestätigt die Senatsverwaltung für #Mobilität: Ein Umsteigebahnhof zwischen der Heidekrautbahn und der Straßenbahn-Linie #M1 wird tatsächlich Realität. Auf Anfrage des Pankower FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider berichtet Staatssekretärin Meike Niedbal: „Um eine attraktive Umsteigesituation zu schaffen, wird angestrebt, die Straßenbahn an den #Haltepunkt der Heidekrautbahn zu verlängern. Derzeit werden die #Planungsvorbereitungen durchgeführt, um im nächsten Schritt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Planung zu beauftragen.“
„Straßenbahn: Pankow: Tram-Linie M1 wird zum Märkischen Viertel verlängert, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesenStraßenbahn + Bus: Tauschgeschäft Die Berliner Verkehrsbetriebe machen aus alt neu., aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe machen aus alt neu. Auf dem #Wilhelmsruher Damm zwischen Quickborner Straße und Hauptstraße werden die alten #Straßenbahngleise ausgebaut und durch neue ersetzt. Gleichzeitig nutzen die Berliner Verkehrsbetriebe die Gelegenheit und überprüfen routinemäßig das Gleichrichterwerk vor Ort.
Von Dienstag, den 19. April bis Sonnabend, den 29. April 2022 fährt die #Straßenbahnlinie #M1 nicht zwischen den Haltstellen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord. Hierfür wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Des Weiteren gibt es Einschränkungen im #Individualverkehr.
—–
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Bahnhöfe: Heidekrautbahn – Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “ II, aus Senat
Frage 1:
Liegen dem Senat die #Planfeststellungsunterlagen für den Bauabschnitt der #Heidekrautbahn vor,
die die Bahnhöfe #Pankow Park und #Rosenthal enthalten und beinhalten diese Unterlagen
#Alternativen für die genaue Lage der Bahnhöfe?
Regionalverkehr: Die Heidekrautbahn ist auf der Zielgeraden – RB27 bekommt Wasserstoffzüge, aus VBB
https://www.vbb.de/presse/die-heidekrautbahn-ist-auf-der-zielgeraden-rb27-bekommt-wasserstoffzuege/
- #Forschungsvertrag für Wasserstoffzüge auf der #Heidekrautbahn abgeschlossen
- Erstes Netz mit Wasserstoffzügen in den Ländern Brandenburg und Berlin
- #Reaktivierung der #Stammstrecke nach #Wilhelmsruh, Verbesserte Angebote für den Norden Berlins
Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
2
Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Radverkehr: Radverkehrssituation Pastor-Niemöller-Platz in Niederschönhausen, Pankow, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Inwiefern ist geplant, die Situation für den #Radverkehr um den #Pastor-Niemöller-Platz zu verbessern?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Pankow hat die Planungen für die Einrichtung von #Radverkehrsanlagen
in der #Hermann-Hesse-Straße / #Grabbeallee zwischen #Tschaikowskistraße und
#Wackenbergstraße im Jahr 2020 aufgenommen. Bestandteil dieser Planungen ist auch
der Pastor-Niemöller-Platz sowie die Einrichtung von #Fahrradstraßen im #Güllweg und in
der #Waldstraße. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Projektkarte auf den
Seiten der GB #infraVelo GmbH verweisen: https://www.infravelo.de/karte/. In der Karte
finden sich zahlreiche Informationen zu den einzelnen Radverkehrsprojekten im Land
Berlin.“
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, Radstreifen o.Ä. um den Pastor-Niemöller-Platz und an der Einmündung zur
#Friedrich-Engels-Straße einzurichten?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die aktuellen Planungen sehen die Einrichtung eines Radfahrstreifens um den Pastor-Niemöller-Platz vor. Dieser soll an die bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen in der
Friedrich-Engels-Straße angebunden werden.“
Frage 3:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Einfahrt (das Abbiegen) von Rad Fahrenden aus der #Grabbeallee Richtung
Pastor-Niemöller-Platz / Friedrich-Engels-Straße zu verbessern (lebensgefährliche Situation)?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Problematik ist bekannt. Lösungsmöglichkeiten für diese komplexe Abbiegerelation
werden im weiteren Planungsverfahren untersucht.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Abbiegen aus dem Pastor-Niemöller-Platz in die Grabbeallee sicherer zu
machen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist vorgesehen, ein sicheres Abbiegen rechts in die Grabbeallee sowie links in die
Hermann-Hesse-Straße zu gewährleisten. Für die Führung des Radverkehrs in der
Knotenpunktzufahrt wird derzeit eine Lösung erarbeitet, die den geplanten barrierefreien
Umbau der Endhaltestelle der BVG-Buslinie 107 (Grabbeallee/Pastor-Niemöller-Platz)
berücksichtigt. Ein Umbau der Lichtsignalanlage bzw. eine Ergänzung dieser mit Signalen
für den Radverkehr wird vermutlich erforderlich sein. Die Untersuchungen hierzu sind Teil
der anstehenden Entwurfsplanung.“
Frage 5:
Inwiefern ist die problematische Situation für den Radverkehr in diesem Bereich bekannt?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Defizite und die daraus resultierenden Probleme sind allen an der Planung Beteiligten
bewusst.“
Frage 6:
Wie wird diese Verkehrslage und wie werden die sich hieraus ergebenden Risiken eingeschätzt?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssituation rund um den Pastor-Niemöller-Platz ist aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens insgesamt sowie im Speziellen wegen der Unübersichtlichkeit
aufgrund der Platzgeometrie, wegen der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr,
wegen der querenden Straßenbahntrasse und wegen des hohen Anteils an Busverkehr
und Bushalten sehr unübersichtlich und für Radfahrende und zu Fuß Gehende subjektiv
eher unsicher. Eine objektive Einschätzung der Risiken durch das Bezirksamt ist aufgrund
nicht vorliegender Unfallzahlen nicht möglich.“
Frage 7:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Umgestaltung des Pastor-Niemöller-Platzes (Wiederherstellung /
Wiederbegrünung) zum Anlass zu nehmen, die Radverkehrssituation im oben genannten Sinne oder in
ähnlicher Weise zu verbessern? Welche baulichen Maßnahmen werden ergriffen, erwogen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt wird in Kürze die begrünte Fläche des Pastor-Niemöller-Platzes sowie
den dort angelegten Gehweg wiederherstellen lassen. Dabei wird auch der zukünftige
Bedarf an Ladezonen und Radverkehrsanlagen rund um den Platz berücksichtigt. Konkret
bedeutet das, dass ein rund drei Meter breiter Randbereich des Platzes, der
voraussichtlich zukünftig als Verkehrsfläche benötigt werden wird, nur mit Rasen und
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit Bäumen und Hecken bepflanzt werden wird. Die
Einrichtung von Radverkehrsanlagen kann erst mit dem Ausbau der Bus-Endhaltestelle
sowie nach Umgestaltung des signalisierten Knotenpunktes Pastor-Niemöller-Platz/Grabbeallee erfolgen. Radverkehrsanlagen sind daher zeitlich nicht im
Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Platzfläche realisierbar, wurden aber wie
oben beschrieben, bereits mitgedacht.“
Frage 8:
Welche Dringlichkeit / Priorität hat die Verbesserung der Radverkehrssituation im Bereich des Pastor-Niemöller-Platzes?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt sieht die Maßnahme als sehr dringlich an und hat daher auch die
Planungen aufgenommen.“
Frage 9:
Inwiefern stehen für die Verbesserung des Radverkehrs Mittel für Pankow bereit, und wie viele Mittel davon
sind bereits gebunden?
4
Antwort zu 9:
Die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Maßnahme wird aus Mitteln zur Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz finanziert. Für die Planung des Vorhabens Hermann-Hesse-Straße wurden
Mittel in Höhe von 63.440,25 Euro bewilligt, die somit haushaltstechnisch gebunden sind.
Insgesamt waren dem Bezirksamt Pankow mit Stand vom 23.06.2021 1.997.778,06 € im
Haushaltstitel 72016 („Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“) und
1.315.626,93 € im Haushaltstitel 52108 („Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs“) zugesichert und daher in den Haushaltstiteln festgelegt.
Da die Bewilligung von Radverkehrs-Maßnahmen, für die die Finanzmittel den
Bezirksämtern auf der Grundlage der auftragsweisen Bewirtschaftung aus den
Haushaltstiteln 72016 sowie 52108 des Kapitels 0730 zur Verfügung gestellt wird,
schrittweise (in der Regel zunächst für die Vorplanung, dann für weitere Planungsstufen
und die Baumaßnahme selbst) erfolgt, lässt sich vor Abschluss der
Bauplanungsunterlagen und der darauf beruhenden Finanzierungsbewilligungen noch
keine konkrete Summe der für die mit dem Bezirksamt Pankow betriebenen Radverkehrs-Vorhaben bereitstehenden Radverkehrs-Mittel nennen. Zudem dienen auch zahlreiche
bezirkliche Maßnahmen, von denen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz keine oder keine detaillierte Kenntnis hat, der Verbesserung des
Radverkehrs.
Frage 10:
Wie viele Mittel sollen zur Verbesserung des Radverkehrs nach Niederschönhausen, Blankenfelde,
Rosenthal, Wilhelmsruh und Französisch Buchholz fließen, und wie teilen sich diese Mittel auf die einzelnen
Ortsteile auf?
Antwort zu 10:
Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahme werden zurzeit auch
Planungen für die #fahrradfreundliche #Asphaltierung des #Schönholzer Weges (gepflasterter
Straßenabschnitt, der an der Grenze zwischen #Wilhelmsruh und #Rosenthal liegt,
einschließlich einer kurzen Radweganbindung) im Zusammenwirken zwischen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirksamt Pankow
betrieben. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltstitel 72016 erfolgen; da für diese
Maßnahme bisher noch keine Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden konnten, ist
noch keine Angabe zu den letztendlich benötigten Mitteln möglich.
Frage 11:
Über wie viel Personal verfügt der Bezirk Pankow für die Radverkehrsverbesserung (z.B. für die
Radwegplanung)? Wie viele Stellen gibt es dafür insgesamt, wie viele Stellen sind besetzt?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für die Planung von Radverkehrsanlagen stehen im Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Pankow zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind voll besetzt.
Für die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen stehen drei Bauleiterinnen und Bauleiter
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zur Verfügung, die jedoch nicht nur Radverkehrsmaßnahmen, sondern auch investive
Straßenbaumaßnahmen begleiten.“
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenbahn: Drahtige Angelegenheit Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Guyotstraße …, aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.
Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
www.bvg.de/presse
pressestelle@bvg.de
Straßenbahn + Regionalverkehr + Radverkehr: Verkehr in Pankow, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
- Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
- Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
- Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
- Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
- Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.
- Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
- Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Frage 3:
Ist ein neuer Zweig der Tramlinie #M1 aus #Rosenthal über den #Wilhelmsruher Damm durchs #Märkische Viertel nach #Wittenau nach jetzigem Stand noch zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Ist eine #niveaugleiche Kreuzung zwischen der Tram und der #Heidekrautbahn möglich?
Antwort zu 3:
Die #Straßenbahnverlängerung #Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020 | Anzahl |
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE | 11 |
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE | 9 |
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR. | 9 |
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR. | 8 |
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ | 7 |
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR. | 7 |
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR. | 6 |
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR. | 6 |
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR. | 6 |
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR. | 6 |
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE | 6 |
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG | 5 |
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020 | Anzahl |
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR. | 5 |
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR. | 5 |
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR. | 5 |
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR. | 5 |
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR. | 4 |
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR. | 4 |
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR. | 4 |
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR. | 4 |
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE | 4 |
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE | 4 |
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR. | 4 |
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR. | 4 |
DANZIGER STR. / WINSSTR. | 4 |
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE | 3 |
LEHDERSTR. / ROELCKESTR. | 3 |
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR. | 3 |
LANDSBERGER ALLEE 116 | 3 |
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR. | 3 |
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020 | Anzahl |
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE | 62 |
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR. | 57 |
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR. | 57 |
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE | 57 |
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR. | 56 |
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE | 48 |
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50 | 39 |
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR. | 35 |
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR. | 32 |
BREITE STR. 20 | 32 |
INDIRA-GANDHI-STR. / BERLINER ALLEE | 31 |
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR. | 31 |
MÜHLENSTR. / BREITE STR. | 29 |
GRANITZSTR. / PRENZLAUER PROMENADE / ROTHENBACHSTR. | 26 |
AM STEINBERG / PRENZLAUER PROMENADE / THULESTR. | 25 |
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR. | 25 |
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020 | Anzahl |
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR. | 24 |
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR. | 24 |
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR. | 23 |
ROMAIN-ROLLAND-STR. 25 | 22 |
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE | 22 |
KNIPRODESTR. / STORKOWER STR. | 21 |
ODERBRUCHSTR. / KARL-LADE-STR. / LANDSBERGER ALLEE | 21 |
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG | 21 |
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4 | 19 |
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR. | 19 |
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR. | 18 |
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE | 17 |
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ | 17 |
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR. | 16 |
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr: Verkehrssituation im historischen Dorfkern Rosenthal, Pankow – Teil 2 (Rad- und Fußverkehr, Zebrastreifen, Asphalt), aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der
Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ortskern #Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut
zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur
Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“
Frage 2:
Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der
Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen,
und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem
etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt
Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits
vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt
und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines
asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“
Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von
etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem
Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer
Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der
Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch
das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts
Pankow vor.
Frage 3:
Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in
der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz
(neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von
Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die
öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was
letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher
aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung
werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und
Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine
Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen
in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im
Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zügig beseitigt.“
Frage 4:
Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser
Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der
Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten?
Antwort zu 4:
Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch
zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/
#Querungshilfen“ zu prüfen.
3
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal
(Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich
der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung
zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz