Straßenverkehr: A 100 stoppen – Verkehrschaos und Kostenexplosion durch A100-Weiterbau?, aus Senat

30.06.2023

Frage 1:

In welchem #Bearbeitungsstatus befindet sich das erforderliche #Verkehrskonzept, das im Zuge der geplanten #Eröffnung des 16. Bauabschnitts der Autobahn #A100 für den Bereich #Treptower Park und #Sonnenallee durch den Bund in Abstimmung mit dem Land Berlin erstellt werden soll?

Antwort zu 1:

Seit dem 01.01.2021 verwaltet der Bund die Bundesautobahnen im Land Berlin. Hierzu zählt der Neubau der A 100, als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans 2030.

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allgemein: Wann ist das Mobilitätskonzept für Karow fertig und wie werden andere Stadtentwicklungsvorhaben im Nordosten berücksichtigt?, aus Senat

13.10.2022

Frage 1:
Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie
#Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der
#Spitzenauslastung ein?
Antwort zu 1 und 2:
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt.
Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die
Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung
der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des
Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene
Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen
und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und
2
Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung
des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV
dar.
Frage 3:
Gibt es ein aktuelles, #integriertes #Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses
vorgelegt oder aktualisiert?
Antwort zu 3:
Der #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte
Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und
Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das
Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines
Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht vor.
Frage 4:
Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor?
Antwort zu 4:
Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.
Frage 5:
Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt
den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert?
Antwort zu 5:
Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher
noch nicht benannt werden.
Frage 6:
In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung?
3
Antwort zu 6:
Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen.
Frage 7:
Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept
gesetzt?
Antwort zu 7:
Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die
Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe.
Frage 8:
Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt?
Antwort zu 8:
Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt:
a. Ist-Zustand
b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2-
Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der
#Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis
2026.
c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten
#Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den
Zeitraum 2026 bis 2030.
d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller
Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030.
Frage 9:
In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner
Nordosten?
Antwort zu 9:
Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen
Bauentwicklungen einfließen.
4
Frage 10:
Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten,
bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht
abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in
Auftrag gegeben.
Frage 11:
Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien?
Antwort zu 11:
A) -Bahn-Verkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im
Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen:
Abschnitt Blankenburg-Buch:
· Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt),
· dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor)
im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit,
· Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg
– Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen
Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach
#Buch zu führen.
Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.:
· Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt).
B) #Regionalverkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden
Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im
Regionalverkehr vorgesehen:
5
Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau:
· Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4
bis 1 Uhr),
· Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis
22/23Uhr),
· Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen
Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg:
· Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis
23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr),
· Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt
(täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr).
Frage 12:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der
Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt?
Antwort zu 12:
Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung
#Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca.
13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und
Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl
berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich.
Frage 13:
Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten?
Antwort zu 13:
Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es
Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das
#Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen
im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt,
sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können.
6
Frage 14:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom
VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 14:
Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für
den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und
Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.
Frage 15:
Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann
werden die Planungen konkretisiert?
Antwort zu 15:
Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die
Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können
auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden
Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden.
Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an
ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von
Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden.
Frage 16:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn
auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 16:
Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von
Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im
Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie,
die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17).
7
Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der
Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und
durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung
Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben,
sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann.
Frage 17:
Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe
Kostenschätzung für die S75 vorgelegt?
Antwort zu 17:
Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und
#Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen.
Frage 18:
Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit?
Antwort zu 18:
Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16.
Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz
können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch
Fragen zur Baufreiheit.
Frage 19:
Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg
Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie #50?
Antwort zu 19:
Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch
Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten,
u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg,
dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine
Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig.
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Frage 20:
Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann
ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 20:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für
die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße
bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der
Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen
aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen
Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter
Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift
Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener.
Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für
die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im
kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
und ist daher nicht konkret bestimmbar.
Frage 21:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 21:
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.

Berlin, den 11.10.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr: Zu viel Verkehr: Autobahnzufahrten in Berlin mehrere Hundert Mal gesperrt Neue Zahlen zeigen, wie oft die Berliner Leitzentrale im Corona-Jahr 2020 einschreiten musste. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zu-viel-verkehr-autobahnzufahrten-in-berlin-mehrere-hundert-mal-gesperrt-li.144657

Auch Fußgänger im Tunnel verursachten Unterbrechungen.

Für viele #Pendler gehören sie zum Alltag – leider. Auch im vergangenen Jahr legten mehrere Hundert Sperrungen Teile der Berliner #Stadtautobahn lahm. Nun hat die #Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung die jüngsten Zahlen vorgelegt. Danach waren Anschlussstellen und #Autobahntunnel im Corona-Jahr 2020 seltener von Verkehrsunterbrechungen betroffen als 2019. Doch das muss nicht heißen, dass sich die Lage entspannt hat, hieß es bei Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

„Insbesondere im ersten Lockdown war der Verkehr sehr deutlich reduziert“, sagte Sprecher Derk Ehlert. „Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es aber zu einfach, die gesunkenen Zahlen mit den Corona-Maßnahmen zu begründen.“ Ein Beispiel: Die #Zufahrt #Antonienstraße zum Tegeler Flughafentunnel musste 370 Mal geschlossen werden, im Jahr zuvor war dies 507 Mal der Fall. Dort sei der Verkehr dem Eindruck nach jedoch nicht zurückgegangen, stattdessen verteile er sich nur anders. „Die #Verkehrsmengen haben sich zeitlich ausgeweitet“, so formulierte es Ehlert. Gab es früher bis Mittag mehrere #Verkehrsspitzen und mehrere Sperrungen, so seien heute weniger, aber dafür teilweise längere Sperrungen nötig, hieß es. Der starke Andrang dauere länger an.

An der Einfahrt, die am Siemensdamm auf die Autobahn #A100 in Richtung Süden führt, wurde der Zustrom 390 Mal unterbrochen – im Jahr davor 574 Mal. An der Zufahrt Buschkrugallee leuchteten die Ampeln 190 Mal für länger rot – 2019 insgesamt 246 Mal. Die Zufahrt Britzer Damm, die ebenfalls in den Britzer Tunnel führt, wurde 185 Mal gesperrt – davor 251 Mal. Auch das heißt nicht, dass die Autobahn spürbar leerer war als vor dem …

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
3
sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
4
der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
5
Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
6
Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Stadtplaner: Sie wissen nicht, was sie tun, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230524248/Molkenmarkt-Sie-wissen-nicht-was-sie-tun.html

Beim #Umbau des historischen Stadtkerns erfahre die Geschichte kaum Aufmerksamkeit, sagt Stadtplaner Hans #Stimmann.

Es vergeht kaum ein Tag ohne Ankündigung von Neuigkeiten der für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständigen Senatorin Regine Günther. Die im #Mobilitätsgesetz aus dem Jahr 2018 fixierten Ziele sind hochgesteckt, regeln aber auch Konflikte, die entstehen, wenn die Flächenanforderungen eines Verkehrsmittels mit dem eines anderen kollidieren. Für den Fall sollen die Verkehrsarten des Umweltverbundes – #Fußgänger, #Radfahrer und der #ÖPNV – Vorrang haben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat einen #Kulturkampf über die Gestaltung zukünftiger Mobilität ausgelöst, der die Politiker und Planer beim Senat und in den Bezirken zwingt, über konkurrierende Flächenansprüche in vorhandenen Straßen zu entscheiden.

Ganz anders stellt sich die Frage beim Rückbau des in den 60er-Jahren gebauten #sechsspurigen innerstädtischen Straßenzuges #Leipziger Straße, #Spittelmarkt, #Molkenmarkt, #Alexanderplatz. Platz ist genug vorhanden, denn der #Straßenzug ist in seiner heutigen Dimensionierung Teil der Planung für die vom Autoverkehr frei gehaltenen Räume des Marx-Engels-Platzes, des Marx-Engels-Forums und der Freiflächen zwischen Rathaus und St. Marien.

Nach der Wende wollte der Senat bereits den #Rückbau rund um den Molkenmarkt
Die Planung war, anders als bei West-Berliner Stadtautobahnprojekten, nicht in erster Linie ‚autogerecht’, sondern Teil der #Hauptstadtplanung mit #Staatsrat, Außenministerien, #Palast der Republik und dem ZK der SED. #Verkehrsmengen spielten bei der …

Straßenverkehr: Grußwort von Senatorin Junge-Reyer zur Eröffnung des Tiergartentunnels am 26.03.2006, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0603/nachricht2208.html

„Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, meine verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zur #Eröffnung eines der wichtigsten Verkehrsbauten nach der Wiedervereinigung der Stadt. Mit der Freigabe des #Tunnels #Tiergarten-Spreebogen haben wir gleichzeitig miteinander Gelegenheit zu der Feststellung, dass Berlin auch weiterhin wichtige verkehrspolitische Projekte plant, baut und fertig stellt.

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