allgemein: Wann ist das Mobilitätskonzept für Karow fertig und wie werden andere Stadtentwicklungsvorhaben im Nordosten berücksichtigt?, aus Senat

13.10.2022

Frage 1:
Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie
#Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der
#Spitzenauslastung ein?
Antwort zu 1 und 2:
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt.
Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die
Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung
der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des
Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene
Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen
und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und
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Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung
des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV
dar.
Frage 3:
Gibt es ein aktuelles, #integriertes #Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses
vorgelegt oder aktualisiert?
Antwort zu 3:
Der #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte
Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und
Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das
Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines
Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht vor.
Frage 4:
Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor?
Antwort zu 4:
Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.
Frage 5:
Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt
den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert?
Antwort zu 5:
Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher
noch nicht benannt werden.
Frage 6:
In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung?
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Antwort zu 6:
Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen.
Frage 7:
Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept
gesetzt?
Antwort zu 7:
Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die
Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe.
Frage 8:
Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt?
Antwort zu 8:
Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt:
a. Ist-Zustand
b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2-
Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der
#Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis
2026.
c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten
#Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den
Zeitraum 2026 bis 2030.
d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller
Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030.
Frage 9:
In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner
Nordosten?
Antwort zu 9:
Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen
Bauentwicklungen einfließen.
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Frage 10:
Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten,
bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht
abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in
Auftrag gegeben.
Frage 11:
Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien?
Antwort zu 11:
A) -Bahn-Verkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im
Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen:
Abschnitt Blankenburg-Buch:
· Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt),
· dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor)
im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit,
· Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg
– Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen
Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach
#Buch zu führen.
Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.:
· Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im
30-Minuten-Takt).
B) #Regionalverkehr
Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden
Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im
Regionalverkehr vorgesehen:
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Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau:
· Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4
bis 1 Uhr),
· Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis
22/23Uhr),
· Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen
Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg:
· Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis
23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr),
· Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt
(täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr).
Frage 12:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der
Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt?
Antwort zu 12:
Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung
#Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca.
13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und
Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl
berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich.
Frage 13:
Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten?
Antwort zu 13:
Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es
Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das
#Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen
im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt,
sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können.
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Frage 14:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom
VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 14:
Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für
den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und
Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.
Frage 15:
Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann
werden die Planungen konkretisiert?
Antwort zu 15:
Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die
Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können
auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden
Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden.
Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an
ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von
Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden.
Frage 16:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn
auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 16:
Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von
Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im
Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie,
die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17).
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Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der
Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und
durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung
Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben,
sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann.
Frage 17:
Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe
Kostenschätzung für die S75 vorgelegt?
Antwort zu 17:
Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und
#Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen.
Frage 18:
Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit?
Antwort zu 18:
Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16.
Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz
können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch
Fragen zur Baufreiheit.
Frage 19:
Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg
Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie #50?
Antwort zu 19:
Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch
Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten,
u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg,
dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine
Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig.
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Frage 20:
Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann
ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 20:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für
die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße
bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der
Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen
aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen
Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter
Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift
Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener.
Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für
die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im
kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
und ist daher nicht konkret bestimmbar.
Frage 21:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 21:
Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.

Berlin, den 11.10.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

allg.: Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Pankow, aus Senat

Frage 1:
In welchem Zustand befinden sich die #Verkehrswege im #Nordosten Berlins grundsätzlich?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow antwortet hierzu:
„Sämtliche öffentlich gewidmeten #Straßenflächen und Verkehrswege im Bezirk Pankow von Berlin befinden sich grundsätzlich in einem #verkehrssicheren Zustand, was nicht bedeutet, dass jede Verkehrsfläche zu jeder Zeit gefahrlos und frei von Mängeln ist. Der #Straßenzustand ist
permanenten Veränderungen unterworfen, auf die der Verkehrssicherungspflichtige, also das Land Berlin, nur reagieren kann.“

„allg.: Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Pankow, aus Senat“ weiterlesen

allg.: Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in Berlin und den Bezirken, aus Senat

Klicke, um auf S18-25636.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus Veröffentlichung der Initiative #Changing-Cities ergibt sich, dass lt der Studie #Mobilität in Städten 2019
der #Modal-Split-Anteil des #ÖPNV in Berlin im Zeitraum 2013 bis 2019 nur um 0,4% zugenommen hat (2013:
26,5%, 2019: 26,9%) (https://changing-cities.org/berlin-heute-5-prozent-mehr-rad-4-prozent-weniger-auto/).
Lt. Angaben des Senats
(https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.906382.php) gab es im
Vergleich der Zeiträume 2013 bis 2018 sogar gar keine Veränderung des Modal-Split-Anteils des ÖPNV in
Berlin (2013: 27%, 2018: 27%).
Frage 1:
Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats der Grund für diese geringe bzw. gar nicht vorhande (je nach
Quelle) Veränderung des ÖPNV-Anteils im Berliner Modal-Split?
Antwort zu 1:
Die Daten aus der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV“ stehen allen Beteiligten
zur Einsicht über die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur
Verfügung (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/). Dort
können alle vorliegenden Ergebnisse aus der Erhebung selbst eingesehen werden.
Durchgeführt wurden die Erhebungen 2013 und 2018. Auf diesen bereitgestellten Daten
bauen auch Analysen oder Presseberichte Dritter auf. Pressemitteilungen oder Websites
arbeiten fallweise mit aggregierten Daten und Rundungen – hierbei handelt es sich um
keine inhaltliche Abweichung, sondern um vereinfachte Darstellungen. Die konkreten
Daten werden im o. a. Download bereitgestellt. Wie Dritte derartige Daten darstellen oder
interpretieren, liegt in ihrer jeweiligen Verantwortung.
Der Modal Split bezieht sich auf die berichteten Wege der Wohnbevölkerung Berlins.
Aufgrund des Forschungsdesigns wird für die ausgewiesenen Wege für die Einstufung das
Hauptverkehrsmittel eines Weges verwandt. Die Nachfrage im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) selbst hat sich zwischen den Jahren 2013 und 2018 deutlich
erhöht, wie die #Fahrgastzahlen nachweisen. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 macht
2
hierzu detaillierte Ausführungen. Ein Gleichbleiben des Anteils aus Daten einer
Haushaltsbefragung ist da kein Widerspruch, da bei einer zwischen 2013 und 2018
gestiegenen Einwohnenden- und damit einhergehenden Wegeanzahl es zwangsläufig zu
einem Anstieg der realen Fahrten kommt, der Anteil am Modal Split dennoch gleich sein
kann.
Frage 2:
Lt Medienangaben (https://www.morgenpost.de/berlin/article213914355/Volle-Bahnen-Mehr-Menschennutzen-die-BVG.html) rechnet die BVG in ihrer Fahrtenstatistik jede einzelne Fahrt ein. Tatsächlich bedeutet
dies, das auch jeder Umstieg statistisch eine neue Fahrt darstellt. In wie weit verändert sich der tatsächliche
Modal-Split-Anteil des Berliner ÖPNV durch diese Zählweise gegenüber den wirklichen Fahrten der
Fahrgäste, ausgehend davon, dass eine Fahrt normalerweise am ursprünglichen Startort beginnt und am
Endziel endet, also nicht in Einzeletappen betrachtet erfasst wird. Wie verändert sich dadurch auch der
jeweilige Anteil der Mobilitätsformen MIV, Rad und Fuß innerhalb des Berliner-Modal-Splits?
Frage 3:
Wie stellt sich der ÖPNV-Anteil innerhalb des Modal-Splits nach aktueller BVG-Zählweise für die o.g.
Zeiträume in den einzelnen Bezirken dar?
Frage 4:
Wie verläuft die Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils insbesondere außerhalb des S-Bahnrings in den
o.g. Zeiträumen nach aktueller ÖPNV-Zählweise?
Frage 5:
Wie stellen sich die unter 3. und 4. erfragten Zahlen dar, wenn nicht nach der unter 2. dargestellten
Zählweise erfasst wird?
Antwort zu 2 bis 5:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung in der Stadt werden unterschiedliche Quellen
herangezogen mit unterschiedlichen Methoden, Indikatoren und Grundgesamtheiten der
Datensätze. Haushaltsbefragungen dienen zur verkehrsträger-übergreifenden Erfassung
der Verkehrsteilnahme der Wohnbevölkerung Berlins über das Jahr. Die Ermittlung des
Modal Split erfolgt nach einer bundesweit einheitlichen Methodik.
Konkrete Zählungen dienen zur Erfassung aller am Verkehr Teilnehmenden in oder mit
den jeweiligen Gefäßen. Die Fahrtenstatistik ist eine Grundlage der Einnahmeaufteilung
und Aufteilung auf die Betriebszweige.
Frage 6:
In welchen Bereichen Berlins gibt es die stärksten Steigerungen des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in den o.g.
Zeiträumen und in welchen Bereichen die stärksten Rückgänge und woran liegt dies nach den
Erkenntnissen des Senats?
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Antwort zu 6:
Hierzu wird auf die Ausführungen im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen(
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/). Im Kapitel I.1.4 des Nahverkehrsplans 2019-2023
sind Ausführungen zu der Fahrgastnachfrage von 2007 bis 2016 u.a. in der
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Stadt (siehe Seite 28-29) als auch
zwischen den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (siehe Seite 27) gemacht.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz