Güterverkehr: Wie weiter bei den Verkehrskonzepten für den Pankower Norden?, aus Senat

27.09.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Das Netz #übergeordneter #Straßen wurde durch die Senatsverkehrsverwaltung vor langer Zeit festgelegt. Die Eignung aufgrund verfügbarer Straßenräume und der #Fahrbahnzustand spielte in einigen Ortsteilen offenbar eine untergeordnete Rolle.

In der Folge leiden Anwohnende in Wohngebieten der Ortsteile #Wilhelmsruh, #Rosenthal und #Niederschönhausen an den Folgen starken Schwerlastverkehrs. Die #Verkehrsbelastung durch  #ortsfremden und #überregionalen #Schwerlastverkehr ist in einigen Straßenabschnitten sehr hoch, obwohl diese baulich in einem #desaströsen Zustand sind und sie nicht den gültigen Straßenverkehrs-Regelwerken für solche Verkehrsbelastungen entsprechen.

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Straßenverkehr: Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der Kastanienallee in Rosenthal?, aus Senat

02.02.2023

Frage 1:

Wie ist nach Kenntnis des Senats der #Planungsstand des zweiten Bauabschnittes der #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal?

a.            Wann wurde der erste #Bauabschnitt der Kastanienallee fertiggestellt?  b.     Wie lange haben die #Bauarbeiten des ersten Bauabschnittes gedauert?

  • Wann wurde bzw. wird das #Planfeststellungsverfahren bezüglich des zweiten Bauabschnittes der Kastanienallee förmlich eröffnet?
  • Wann soll das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt planmäßig abgeschlossen werden?
  • Welche #HOAI-Leistungsphasen sind bereits abgeschlossen, welche sind begonnen und welche sollen wann begonnen werden?
  • Für wann ist der #Baubeginn des zweiten Bauabschnittes geplant?
  • Mit welcher #Bauzeit rechnet der Senat für den zweiten Bauabschnitt?
  • Mit welchen #Kosten kalkuliert der Senat für die Umbaumaßnahmen und aus welchen #Haushaltstiteln werden diese finanziert
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Straßenbahn: Tramlinien durch schmale Straßen – hier: Sonntagstraße, aus Senat

Frage 1:
Wann begannen die Planungen für eine #Tramverbindung von der #Holteistraße über den Bahnhof
#Ostkreuz zur #Marktstraße?
a. Von wann stammt die jüngste #Fahrgastprognose für die Strecke?
b. Mit wie vielen Fahrten durch die Sonntagstraße wird werktags gerechnet?
c. Ist eine Aktualisierung der Zahlen aus a. und b. geplant und wenn ja, wann jeweils?
d. Wie viele Anlieger sind nach dem jüngsten #Schallschutzgutachten betroffen?
Antwort zu 1:
2002 erfolgte in Zusammenhang mit Überlegungen zum #Rückbau eines
Teilabschnitts der #Straßenbahn in der #Boxhagener Straße die erste Untersuchung für
diese #Straßenbahn-Neubaustrecke. Basierend auf einem Prüfauftrag im Rahmen
des Nahverkehrsplans erfolgten in den Jahren 2012-2013 eine Neubewertung der
ursprünglichen Überlegungen. Hierbei wurde der genannte #Streckenverlauf in
einer erneuten Variantenuntersuchung als planerisch zu bevorzugende Trasse
bestätigt.
2
Darüber hinaus teilt die BVG mit:
„Es ist vorgesehen, dass die Linie #21 sowie die neue Linie #22 mit insgesamt maximal
212 Fahrten pro Werktag in der Sonntagstraße verkehren werden. Der genaue
#Fahrplan steht noch nicht fest.
Die Berechnung der Beurteilungspegel in der Nachbarschaft für den Prognose-Planfall hat ergeben, dass an insgesamt 60 Gebäuden Ansprüche auf #Lärmschutz
dem Grunde nach vorliegen.“

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Straßenbahn + Straßenverkehr: Friedrich-Engels-Straße in Rosenthal, Pankow IV – Lichtzeichenanlage, Planfeststellungsverfahren, aus Senat

Frage 1:
Zum 3. Bauabschnitt #Friedrich-Engels-Straße: Inwiefern gibt es bereits eine Lösung für eine #Lichtzeichenanlage (Ampel in der Friedrich-Engels-Straße / #Kastanienallee)?
Antwort zu 1:
Es existiert ein Vorentwurf für die #Lichtsignalanlage (LSA) zur Abschätzung der Lösungen für den Radverkehr an den Kreuzungen Friedrich-Engels-Straße / Kastanienallee sowie Friedrich-Engels-Straße – #Waidmannsluster-Damm / Hauptstraße –
Waidmannsluster Damm / #Quickborner Straße.

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Straßenbahn + Regionalverkehr + Radverkehr: Verkehr in Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?

Antwort zu 1:

Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:

  • Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“

andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.

  • Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit

dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.

  • Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
  • Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
  • Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit

„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die

Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.

  • Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
  • Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.

In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu

§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.

Frage 2:

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild

„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?

Antwort zu 2:

Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur  Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen  wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.

Frage 3:

Ist ein neuer Zweig der Tramlinie #M1 aus #Rosenthal über den #Wilhelmsruher Damm durchs #Märkische Viertel nach #Wittenau nach jetzigem Stand noch zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Ist eine #niveaugleiche Kreuzung zwischen der Tram und der #Heidekrautbahn möglich?

Antwort zu 3:

Die #Straßenbahnverlängerung #Rosenthal#Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.

Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.

Frage 4:

Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?

Antwort zu 4:

Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.

Frage 5:

Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?

Antwort zu 5:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.

Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“

Frage 6:

Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden.  „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?

Antwort zu 6:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher  Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“

Frage 7:

Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?

Antwort zu 7:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.

Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.

Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“

Frage 8:

Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den

Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?

Antwort zu 8:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.

Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“

Frage 9:

An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?

Antwort zu 9:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Vorbemerkung:

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.

Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG5
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.4
DANZIGER STR. / WINSSTR.4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.3
LANDSBERGER ALLEE 1163
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.3

(Stand: 4. März 2021)

Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 5039
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.32
BREITE STR. 2032
INDIRA-GANDHI-STR. / BERLINER ALLEE31
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.31
MÜHLENSTR. / BREITE STR.29
GRANITZSTR. / PRENZLAUER PROMENADE / ROTHENBACHSTR.26
AM STEINBERG / PRENZLAUER PROMENADE / THULESTR.25
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.25
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.24
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.24
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.23
ROMAIN-ROLLAND-STR. 2522
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE22
KNIPRODESTR. / STORKOWER STR.21
ODERBRUCHSTR. / KARL-LADE-STR. / LANDSBERGER ALLEE21
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 419
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.16

(Stand: 4. März 2021)“

Frage 10:

Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und  der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?

Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?

Antwort zu 10:

Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
2
Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
3
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
4
· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
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Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr: Pankow Anwohner wehren sich gegen geplante Abholzung für Radwege – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pankow-anwohner-wehren-sich-gegen-geplante-abholzung-fuer-radwege-29523658

An einem Baum prangt ein Kreuz, an einem anderen ein Transparent: „Wir wollen bleiben.“ Wer durch die #Kastanienallee im Berliner Nordosten fährt, der bekommt vor Augen geführt, dass radikale Änderungen geplant sind. 92 Bäume sollen laut Bezirk gefällt werden – unter anderem, damit #Radfahrstreifen entstehen können. Die Tempo-30-Schilder sollen ebenfalls verschwinden, auch mehrere #Parkplätze im Ostteil. Kein Wunder, dass Anwohner rebellieren. „Was Senat und Bezirk hier planen, ist eine Schnellstraße, die durch ein Wohngebiet verläuft“, sagte Thomas Zoller vom Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung. Am Mittwoch gibt es eine Bürgerversammlung.
Die Kastanienallee führt durch #Rosenthal. In dem Pankower Ortsteil mit dem idyllischen Namen gibt es viele Einfamilienhäuser, Gärten, Bungalows, inzwischen auch Mehrfamilienhäuser. Doch bereits heute ist die Kastanienallee keine ruhige Wohnstraße. Sie ist als Teil des übergeordneten Straßennetzes klassifiziert – und das spürt man. „Hier sind jetzt schon unerträglich viele Lkw im Durchgangsverkehr unterwegs“, so Zollers Mitstreiter, der 49-jährige Vertriebsmitarbeiter Ingo Baenisch.
Nächstes Jahr soll es losgehen
Der Westabschnitt wurde bereits erneuert. Seit 2015 ist klar: Das 1,2 Kilometer lange Teilstück zwischen #Friedrich-Engels- und #Dietzgenstraße wird ebenfalls neu gebaut. „Ziel ist, die Straße in einen #funktionstüchtigen und #verkehrssicheren Zustand zu versetzen, damit sie den Anforderungen wieder gerecht werden kann“ sagte Matthias #Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne).
Die Kastanien, Linden, Robinien und Salix’ am Rand sind geschädigt, viele wurden bereits gefällt. #Regenwasserkanalisation gibt es ebenso wenig wie Angebote für den #Fahrradverkehr. Im Frühjahr 2019 könnten die Arbeiten starten. Dauer: drei Jahre. Kosten: …

Straßenverkehr: Verfahrensstand: Kastanienallee (13158 Berlin-Rosenthal / Pankow), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Verfahrensstadium befindet sich das #Bauvorhaben #Kastanienallee (13158 Berlin)?
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte wurden bereits durchgeführt, und wie lauten die Ergebnisse?
Frage 3:
Welche weiteren Verfahrensschritte wird es geben?
Frage 4:
Wie viel Zeit ist für die einzelnen Verfahrensschritte vorgesehen?
Antwort zu 1. – 4:
Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP- Verkehr) ist der gesamte
Straßenzug der Kastanienallee Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort
als örtliche Straßenverbindung mit der Funktionsstufe III klassifiziert. Für die Planung der
Straße ist kein Planungsrechtliches Verfahren gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) §
22 erforderlich.
Der Neubau der Kastanienallee von der Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße ist
Bestandteil der Investitionsplanung des Bezirkes Pankow. Nachdem der erste
Bauabschnitt der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße in BerlinPankow,
Ortsteil (OT) Rosenthal bereits komplett erneuert wurde, soll nun auch der
östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Dieser 2. Bauabschnitt (BA)
entspricht nicht annähernd den gegenwärtigen und zukünftigen Beanspruchungen für eine
Verkehrsanlage. So sind u.a. verkehrssichere Angebote für den Radverkehr nicht
vorhanden. Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist
wegen des Fehlens der Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation nicht gewährleistet.
Durch die starke Befahrung der Straße mit Wirtschaftsverkehr und der daraus
resultierenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen ist ein grundhafter Neubau mit allen
Nebenanlagen, Anschlüssen an die Regenentwässerung und öffentliche Beleuchtung
unbedingt erforderlich.
In der Vorplanungsunterlage wurden Varianten- und Querschnittsuntersuchungen erstellt.
So wurde in der Variante 1 eine durchgehende Radverkehrsanlage (Schutzstreifen) von
der Friedrich-Engels-Straße bis zur Dietzgenstraße vorgesehen. Flächen für den ruhenden
Verkehr bzw. gepl. Straßenbegleitgrün sind bei dieser Variante nur im Abschnitt von
Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee möglich. In der Planungsvariante 2 wurde die
Radverkehrsanlage von Friedrich-Engels-Straße bis Eschenallee angeboten. Ab
Eschenallee sollte der Radverkehr alternativ auf die parallel verlaufende Fahrbahn der
Nordendstraße über die Eschenallee ausweichen. Angebote für den ruhenden Verkehr
und Straßenbegleitgrün wurden auf dem gesamten Ausbauabschnitt vorgesehen. Aus
Gründen der fehlenden Radverkehrsanlage im Abschnitt von Eschenallee bis
Dietzgenstraße bzw. erheblicher Verkehrssicherheitsbedenken wurde die Variante 2 in der
Vorplanung abschließend abgelehnt. Somit wurde im Ergebnis der Abwägungen zwischen
den Varianten die Vorplanung mit der Variante 1 durch den Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung am 01.08.2016 bestätigt.
Nach Abschluss der Vorplanungsunterlage erfolgte die Erarbeitung des
Ausführungsentwurfes bzw. die Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU). Die geprüfte
BPU wurde durch den Bezirksstadtrat für Bürgerdienste am 05.04.2017 bestätigt. Die
Pläne des Ausführungsentwurfes sind einzusehen unter
http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/planung/artikel.207362.php
Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Ausführungsplanung.
Aktuelle Angaben zu Zeitvorgaben für die Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte
liegen uns nicht vor. Sie sind jedoch in hohem Maße abhängig vom bestehenden
Abstimmungsbedarf, welcher sich teilweise erst während der Planungsbearbeitung
konkretisiert.
Frage 5:
Wie viele äume sollen gefällt werden? Wie viele #Kastanien werden neu gepflanzt?
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den #Baumbestand zu erhalten – hierzu bitte das #Baumgutachten
beilegen?
Antwort zu 5. – 6:
Der Straßenbaumbestand (Kastanien, Robinien, Linden, Salix) ist infolge der Anpassung
an die Erfordernisse des Straßenstandortes stark geschädigt. Die Kastanien sind lt.
Baumkataster in der Nachkriegszeit gepflanzt worden. Infolge der unterschiedlichen
Schnittmaßnahmen weisen die Bäume Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich auf.
Die Baumliste mit den Befunden zu den einzelnen Bäumen kann bei Bedarf beim SGA
eingesehen werden. Die Bepflanzung ist lückenhaft, es wurden aus Gründen der
Verkehrssicherheit bereits zahlreiche Bäume entfernt. Entlang des „Grünstreifens“
zwischen Friedrich-Engels-Straße und Traufsteinweg hat sich an den Grundstücksgrenzen
Wildaufwuchs ausgebreitet. Diese „Bäume“ sind das Ergebnis unterbliebener
Pflegemaßnahmen. Die Baumarten (z.B. Salix) sind ungeeignete Straßenbäume. Die
Robinien entsprechen nicht dem Charakter der Kastanienallee und sind eventuell als
Ersatz für Fehlstellen gepflanzt worden. Bei der Neuplanung der Straße ist davon
auszugehen, dass weitere Schäden im Wurzelbereich durch den notwendigen Leitungsund
Kanalbau verursacht werden. Deshalb müssen 90 Bäume gefällt werden, hiervon 60
Kastanien und 30 andere Bäume (Robinien, Linden, Salix). Im Zuge der
Neubaumaßnahme werden 52 Kastanien gepflanzt.
Für das Bauvorhaben erfolgt derzeit die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (ASB) u.
Faunauntersuchungen.
Frage 7:
Wie viel kostet das Bauvorhaben?
Antwort zu 7:
Das Bauvorhaben wird aus Investitionsmitteln des Bezirkes Pankow finanziert, gemäß
geprüfter Bauplanungsunterlage vom 05.04.2017 betragen die Gesamtbaukosten
4.400.000 €.
Frage 8:
Wie werden die Anwohnerschaft und die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) beteiligt?
Antwort zu 8:
Die Vorentwurfsplanung Variante 1, 2 wurden am 15.12.2015 in der
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche
Ordnung erörtert und diskutiert. Im Ergebnis wurde die Variante 1 angenommen. Das
Wortprotokoll vom 26.01.2016 kann bei Bedarf bei der BVV bzw. beim Straßen- und
Grünflächenamt (SGA) eingesehen werden.
Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am 17.03.2016 wurden alle interessierten
Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibende über die beabsichtigte Planung
der Kastanienallee in Rosenthal informiert. Die Planungshintergründe und 
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Rahmenbedingungen wurden dabei erläutert. Die Präsentationsunterlagen zu der
Informationsveranstaltung können bei Bedarf beim SGA eingesehen werden.
Berlin, den 06.07.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Infoveranstaltung zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal am 17.03.2016, aus Senat

www.berlin.de

Zu einer #Informationsveranstaltung für das #Planungsverfahren zum #Neubau der #Kastanienallee in #Rosenthal – zweiter Bauabschnitt – von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße lädt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Bü90/Die Grünen), Anwohner, Gewerbetreibende und Interessierte am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19.30 Uhr in die Mensa des Max-Delbrück-Gymnasiums, Dietzgenstraße 47, 13156 Berlin (Zugang über den Hof) ein. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße bereits komplett erneuert wurde, soll nun im zweiten Bauabschnitt auch der östliche Teil der Kastanienallee grundhaft umgebaut werden. Die Maßnahme umfasst den grundhaften Neubau mit allen Nebenanlagen. Geplant sind der Bau von Radverkehrsanlagen, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Neupflanzung von Straßenbäumen sowie behindertenfreundliche Querungshilfen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung. Mit den Straßen- und Gehwegarbeiten werden auch Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. „Ziel der Veranstaltung ist die Information aller interessierten Anwohner und Anwohnerinnen sowie Gewerbetreibenden über die beabsichtigten Planungen. Die Planungshintergründe und Rahmenbedingungen werden dabei erläutert“, erklärt Jens-Holger Kirchner.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306