Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr im Land Berlin, aus Senat

22.08.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Beim „ European Railway #Station Index“ im Jahr 2022 belegte der Bahnhof #Alexanderplatz den letzten Rang unter den getesteten deutschen Bahnhöfen. Ein #Bewertungskriterium ist dabei die #Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist derzeit ein #Schlichtungsverfahren mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) für verständliche Durchsagen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anhängig.

Frage 1:

Welche U- und/ oder S-Bahn-Haltestellen verfügen nicht über

a.            ausreichend #Aufzüge und/ oder #Rampen zu den Bahnsteigen? b.                #Leitsysteme?

  • schriftliche Hinweise?
  • akustische Hinweise?

Antwort zu 1:

U-Ba hn

Die BVG listet die betroffenen U-Bahnhaltestellen für Teilfrage a) wie folgt auf:

U1Görlitzer Bahnhof
U1/ U7Möckernbrücke
U2Hausvogteiplatz
U2Ernst-Reuter-Platz
U2Kaiserdamm
U2Neu-Westend
U2Deutsche Oper
  U6  Platz der Luftbrücke
  U6  Seestraße
U6Borsigwerke
U6Holzhauserstraße
U6Westphalweg
U7Altstadt-Spandau
U7Gneisenaustraße
U7Alt-Tempelhof
U7Rohrdamm
U7Konstanzer Straße
U7Mierendorffplatz
U7Paulsternstraße
U8Residenzstraße
U8Pankstraße
  U8Heinrich-Heine- Straße
  U8Franz-Neumann- Platz
U8Moritzplatz
U8Schönleinstraße
U8Weinmeisterstraße
U9Güntzelstraße

Zu den Teilfragen b), c) und d) wurden von der BVG keine Haltestellen benannt.

  • a hn

Die Deutsche Bahn AG beantwortet die Fragen a) – d) für die S-Bahnhaltestellen wie folgt:

„ a) Mehr als 95 % aller Bahnsteige der Berliner Bahnhöfe sind #stufenfrei erreichbar. Folgende Bahnhöfe verfügen aktuell noch nicht über Aufzüge oder Rampen:

  • Berlin-Marienfelde
    • Eichwalde
    • Gehrenseestraße
    • Hirschgarten
    • Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
    • Nöldnerplatz
    • Schönfließ
    • Yorckstraße
  • Alt-Reinickendorf
    • Berlin Anhalter Bahnhof

2

  • Berlin Zoologischer Garten
    • Berlin-Hohenschönhausen
    • Berlin-Kaulsdorf
    • Berlin-Lichtenberg
    • Berlin-Marienfelde
    • Berlin-Schöneweide   Personenbahnhof
    • Berlin-Wannsee
    • Buckower Chaussee
    • Eichborndamm
    • Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
    • Pankow-Heinersdorf
    • Yorckstraße
    • Hegermühle
  • Alle Berliner Bahnhöfe verfügen über Zuganzeiger, eine klare Wegeleitung (blaue Schilder) und Aushänge in Vitrinen. An vielen Stationen sind zudem Handlaufbeschriftungen an

Geländern verfügbar.

  • Alle Berliner Bahnhöfe sind mit Lautsprechern oder DSA-Akustikmodulen an den Bahnsteigen ausgestattet.“

Frage 2:

Welche Bus- und Straßenbahnhaltestellen verfügen nicht über

  1. erhöhte Einstiege?
  2. Leitsysteme?
  3. schriftliche Hinweise?
  4. akustische Hinweise? Bitte tabellarisch darstellen.

Antwort zu 2:

Die BVG beantwortet die Teilfragen a) und b) wie folgt:

„ Da der barrierefreie Ausbau der #Bushaltestellen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke liegt, kann hier nur auf die #Straßenbahnhaltestellen geantwortet werden (siehe Anlage 1).“

Auf die Teilfragen c) und d) antwortet die BVG:

„ Alle Straßenbahn- / Bushaltestellen sind mit einem Pfosten und/ oder Kubus und entsprechenden schriftlichen Infos in den Modulen ausgestattet.

Straßenbahn- / Bushaltestellen sind nicht mit Technik für akustische Hinweise ausgestattet.“

Ferner sind die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke als #Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen verantwortlich. Diese führen jedoch, mit Ausnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick (siehe Anlage 2), keine entsprechenden Listen.

3

Frage 3:

Wie häufig erfolgt eine #Wartung der Aufzüge an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs? Inwiefern gibt es Unterschiede in der #Wartungsdichte der Aufzüge der BVG und der S-Bahn GmbH?

Antwort zu 3:

Die Deutsche Bahn AG führt bzgl. der S-Bahn aus:

„ Die Aufzüge der Berliner Bahnhöfe werden vierteljährlich einer Wartung unterzogen. Auf Störungen wird unmittelbar reagiert.“

Die BVG führt zu den U-Bahnaufzügen aus:

„ Es ist vertraglich geregelt, dass die Aufzüge der BVG im Fahrgastbereich mindestens 12x im Jahr (also monatlich) gewartet werden.“

Frage 4:

Wie wird sichergestellt, dass Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind, im Falle einer Störung dennoch ihr Ziel erreichen?

Antwort zu 4:

Nach Auskunft der BVG ermöglicht die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #Fahrplanauskunft auf bvg.de die Ausgabe von #barrierefreien Verbindungen, welche die jeweils zum Ausgabezeitpunkt aktuellen #Aufzugstörungen berücksichtigen.

Über die #Text-to-speech systeme von iOS und Android sind die Informationen auch vorlesbar. Alternativ bietet die BVG rund um die Uhr eine automatische #Telefon-Ansage.

Die Deutsche Bahn AG teilt ergänzend mit:

„ Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB AG unterstützt Fahrgäste nach vortägiger Anmeldung beim barrierefreien Ein-, Um- oder Aussteigen. Sollte es zu länger andauernden Störungen (z.B. bei Umbau, Aufzugstausch) kommen, werden Fahrgäste, die sich angemeldet haben, telefonisch bzw. per E-Mail über den Ausfall informiert. Kurzfristige Störungen werden über bahnhof.de mitgeteilt. Hier können sich die Reisenden vor ihrem Fahrtantritt über die Zugänglichkeit informieren. [ …]

An den folgenden Berliner Bahnhöfen stehen Service-Mitarbeitende zur Verfügung, die mobilitätseingeschränkten Personen innerhalb der Servicezeiten (i.d.R. 06:00-22:30 Uhr)

Unterstützung bieten können: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Ostbahnhof, Berlin Südkreuz, Berlin- Gesundbrunnen, Berlin-Spandau, Berlin Schönefeld Flughafen, Berlin-Lichtenberg, Berlin

Ostkreuz, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Zoologischer Garten, Berlin Potsdamer Platz und Wannsee.“

4

Im Übrigen wird auf die Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB) verwiesen, Informationen abrufbar unter http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et-und –

verkehr/ verkehrsp la nung / oeffentlicher-p ersonenna hverkehr/ rufb usse/ a lterna tive-b a rrierefreie- b efoerd erung / .

Frage 5:

Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Fahrgast-Informationen alle Nutzer*innen der Verkehrsmittel erreicht (einschließlich akustischer und sprachlicher Verständlichkeit)?

  1. Vor Fahrtantritt
  2. An den Haltestellen
  3. In den Verkehrsmitteln

Antwort zu 5:

Die BVG beantwortet die Fragen wie folgt:

„ a.       Vor Fahrtantritt siehe Antwort zu Frage 4.

  • An den Haltestellen

Ebenfalls durch das Smartphone und der Fahrinfo-App oder durch scannen des QR-Codes, die an allen Haltestellen vorhanden sind. Sofern ein Fahrgastanzeiger (Daisy) vorhanden ist, werden auch über dieses System Informationen ausgegeben.

  • In den Verkehrsmitteln

Hier werden Informationen über die entsprechenden Monitore und durch Durchsagen des Fahrpersonals weitergegeben. Ebenfalls kann auch das Handy und die Fahrinfo-App genutzt werden.“

Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG können sich Reisende vor Fahrtantritt in digitalen Informationsmedien, auf Zuganzeigern am Bahnhof und durch Ansagen im Bahnhof informieren. In den Verkehrsmitteln und an den Bahnsteigen der Haltestellen können sich Reisende durch Anzeiger und Ansagen informieren.

Frage 6:

Welche Unterstützungsmöglichkeiten für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sind dem Senat bekannt? a.                Welche Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung gelten für diesen Service? b.                Wie kommen diese Restriktionen zustande?

5

Antwort zu 6:

Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt der BVG Muva Aufzugersatz diese Aufgabe. Das Bediengebiet umfasst derzeit die Bahnhöfe der kompletten Linie U8, der Linie U5 vom Hauptbahnhof bis einschließlich Biesdorf Süd sowie jeweils auf Teilabschnitten die Bahnhöfe der Linien U7, S2, S3, S5, S7, S75 und S9.

Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice  ist anlass- und zielortunabhängig und für die Nutzer*innen kostenfrei.

Auf Teilfrage a) sind nach Auskunft des VBB folgende Aspekte relevant:

  • Gültiger Fahrausweis
    • Fahrgäste müssen grundsätzlich in der Lage sein, den Weg auch physisch bewältigen zu können
    • Kein Ersatz für Sonderfahrdienst und Krankentransporte
    • Technisch intakte Hilfsmittel
    • Bei Kapazitätsengpässen werden Betroffene, die zu Hause wohnen vorrangig begleitet

Nach Auskunft des VBB sind Kapazitätsengpässe auf die sehr stark anwachsende Nachfrage, zurückzuführen.

Berlin, den 18.08.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

6

Merkmale der Strenbahnhaltestellen der BVG

Erläuterung:

„Alle“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf alle

Haltepositionen/ Fahrtrichtungen zu

„—“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf keine

Halteposition/ Fahrtrichtung zu

Teilweise besteht das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ nur für einzelne Haltepositionen/ Fahrtrichtungen. So verfügt bspw. die Haltestelle „Altes Wasserwerk“ nur an der Halteposition vor der Gleisschleife nicht über ein Leitsystem.

  
  
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
HaltestelleStandort I Fahrtrichtung
Keine erhohten EinstiegeKein Leitsystem
EichenhofwegAlie
Erich-Baron-WegMahlsdorf-SUd
Fanningerstr.S+U LichtenbergS+U Lichtenberg
Firlstr.Edisonstr.
FreiaplatzHerzbergstr.
FreiheitBahnhofstr.Bahnhofstr.
Friedrich-  Ludwig-Jahn-SportparkAuf der Bernauer StraBe
Fi.irstenwalder DammAlleAlie
FUrstenwalder Damm/ MUggelseedammAlieAlie
Gedenkstdtte Berliner MauerAlle
Gelnitzstr.Alie
Glienicker Str.AlleAltstadt Kopenick
Gotlindestr.AlieAlie
Grabbeallee/Pastor-Niemoller- PlatzAlieAlie
Gounodstr.Alie
Guntherstr.Gudrunstr.Gudrunstr.
Haeckelstr.AlieNur Einstieg Ri. S Schoneweide
Hauptstr./Fried rich-E ngels-Str.AlleAlie
HeinersdorfGleisschleife
Heinersdorf KircheAlieAlie
Heizkraftwerk KlingenbergS RummelsburgAlie
Hermann- Hesse-Str./Waldstr.AlieRathaus Pankow
Herweghstr.AlleAlie
Herzbergstr./lndustriegebietAlie
Herzbergstr./Siegfriedstr.AlieIn der Herzbergstr.; in der Siegfriedstr. Ri. S Landsberger Allee bzw. Allee der Kosmonauten
Hirtestr.AlieIm Stellingdamm
Holteistr.AlleIn der Holteistr.; in der Bahnhofstr. Ri. S Rummelsburg
Janitzkystr.AlleAlie
Johannisthal, KircheAlleAlie
Josef-Nawrocki-Str.AlieAlie
Judith-Auer-Str.AlieAlie
Kosanke-SiedlungAlie
Kollnischer PlatzIn der GrUnauer Str.S Gri.inau
Kopernikusstr./Warschauer  Str.S Warschauer Str.
Krankenhaus Kopenick/SUdseiteAlieAlie
Lesser- Liry-WegAlt- Moa bit– –
HaltestelleStandort I Fahrtrichtung
Keine erhohten EinstiegeKein Leitsystem
Libauer Str.S+U Frankfurter Allee
Licht- und Luftbad MLlggelseeAlieAlie
Loeperplatzin der Mollendorffstr.
Lubbenauer WegAlieAlie
Mahlsdorf-Si.idin der Gleisschleife
Marktplatz AdlershofAlie
Mendelstr.Alie
Milastr.AlieAlie
Monbijoupl atzAlie
Muhlbergstr.Haeckelstr.
Neue Bahnhofstr.AlieS Rummeslburg
NordendAlleRathaus Pankow
Oderbruchstr.AlleAlle
Ostendstr.AileAlie
Pablo-Neruda-Str.Krankenhaus Kopenick/SudseiteKrankenhaus  Kopenick/Sudseite
Pankow KircheS+U Pankow (nur M1), Guyotstr./  Rathaus Pankow
PappelplatzAileS Nordbahnhof
PasedagplatzAlieIn der Gleisschleife
Pastor- Niemoller- PlatzRosenthal
Prenzlauer Promenade/ Am SteinbergAlleAlie
Rathaus Kopenickin Alt – Kopenick
Rathenaustr./HTWAlie
RegattatribunenAlieAlie
Riesaer Str.Gleisschleife
Rosenthal NordAlieS+U Pankow
RosenwegAlleAltstadt Kopenick
Rothenbachstr.AlieHeinersdorf
Schillerstr.Ri. Gleisschleife (Ausstieg)
Schonhauser          Allee/Bornhol  mer Str.in der Schonhauser Allee
S FriedrichshagenAlieAlie
Siegfriedstr./Josef-Orlopp-Str .AlieAlie
Siemensstr./Nalepastr .Betriebshof SchonweideBetriebshof Schonweide
Simplonstr.S Warschauer Str.S Warschauer Str.
S KopenickRi Mahlsdorf I GleisschleifeMahlsdorf I Gleisschleife
S MahlsdorfAlieAlie
S RummelsburgBlockdammwegAlie
Stechlinstr.AlieTreskowallee
Strandbad MUggelseeAlieAlie
  
  
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Merkmale der Bushaltestellen im Bezirk Treptow-Köpenick

 Bus-Haltestellen (Stand 2019)SonderbordAuftrittshöhe
JNAnzahl161822Unb.
1Abtstr.       
2Adlergestell/Glienicker  WegX 1X   
3Adlergestell/Vetschauer AlleeX 1X   
4Ahornallee       
5Akeleiweg       
6Albert-Einstein-Str.       
7Alemannenstr.       
8Alte Försterei       
9Altes Wasserwerk       
10Altglienicke Kirche       
11Altglienicker Brücke       
12Altglienicker Kirche       
13Alt-Müggelheim       
14Alt-SchmöckwitzX 1   X
15Alt-Schmöckwitz (stadteinwärts)X 1X   
16Alt-Schmöckwitz  (stadtauswärts)X 1X   
17Alt-Treptow       
18Am Berg       
19Am Seegraben       
20Am Studio/Köpenicker Str.       
21Anemonenstr.       
22Anne-Frank-Str.       
23Annweilerweg       
24Bahnhofstr./Lindenstr.       
25Bahnhofstr./Seelenbinderstr.       
26Bärenlauchstr.       
27Baumschulenstr./Fähre       
28Baumschulenstr./Königsheideweg       
  29Baumschulenstr./Köpenicker Landstr. (stadteinwärts)   X  0     X
  30Baumschulenstr./Köpenicker Landstr.  (stadtauswärts)   X  0     X
31Beermannstr.       
32Bellevuepark X0   X
33Bellevuestr. X0   X
34Bergaustr.       
35Betonwerk       
36Betriebshof Köpenick       
37Bohnsdorfer Kirche       
38Bohnsdorfer Weg       
39Bouchéstr.       
40Brandenburgplatz       
41Braunellensteig       
42Britzer Str.       
43Brockenstr.       
44Brückenstraße       
45Bruno-Bürgel-Weg       
46Bruno-Wille-Str.       
47Büchnerweg       
48Bulgarische Str.X 1X   
49Chausseehaus       
50Coloniaallee       
51Dämeritzstr.       
52Dammweg/Bergaustr.       
53Dankmarsteig       
54Doku.-zentrum NS-Zwangsarbeit       
55Drachholzstr.       
56Dregerhoffstr.       
57Drössestr.X 1X   
58Drössestr.X 1X   
59Eichbuschal./Köpenicker Landstr.       
60Eichbuschallee       
61Eichbuschplatz       
62Eichenstr./PuschkinalleeX 1    
63Eichenstr./Waldstr.       
64Elsenstr.       
65Elsenstr./Kiefholzstr.       
66Elsenstr./S Treptower Park       
67Engelhardstr./Pilotenstr.       
68Erwin-Bock-Str.       
69Ewaldstr.       
70Fahlenbergstr.       
71Fährallee       
72Filehner Str.       
73Firlstr. X0   X
74Frankenbergstr.       
75Frauenlobstr.       
76Freiheit       
77Freizeit- und Erholungszentrum       
78Freystadter WegX 1X   
79Friedlander Str.       
80Friedrichshagener Str./Kabelwerk       
81Friedrich-Wolf-Str.       
82Fürstenwalder Allee/Schule       
83Gartenstadtweg       
84Gerhard-Sedlmayr-Str.       
85Germanenstr./Normannenstr.       
86Ginkgoweg       
87Glienicker Str.X 4X   
88Glienicker Weg/Nipkowstr.X 2X   
89Gosener Kanal       
90Groß-Berliner Damm Mittex 4    
91Grünheider Weg       
92Hänselstr.       
93Hans-Schmitd-Str.       
94Harzer Str./Wildenbruchstr.       
95Hasselwerderstr.       
96Haushoferstr.       
97Heidelberger Str.       
98Heiderichweg       
99Herkomerstr.       
100Hermann-Dorner-Allee       
101Hirschgarten X0   X
102Hoernlestr.       
103Hoppendorfer Str.       
104Hortwinkeler Weg       
105Hubertusstr.       
106Innovationspark Wuhlheide       
107Intercamping       
108James-Franck-Str.       
109Joachimstr.       
110Johannes-Sasse-Ring       
111Johannes-Tobei-Str.       
112Johannisthal Kirche       
113Johannisthaler Ch./Mahonienweg       
114Josef-Nawrocki-Str.       
115Karlshorster Str.X 1X   
116Kaulsdorfer Str.       
117KeltensteigX 1X   
118Kiefholzstr./Baumschulenstr.       
119Kienappelweg       
120Kirschweg       
121Kleinschewskystr.       
122Klingerstr.       
123Köllnischer Patz       
124Köpenicker Landstr./Dammweg       
125Köpenicker Landstr./Schnellerstr.X 1X   
126Köpenicker Landstr./Sportplatz       
127Köpenicker Str./Innovationspark       
128Köpenicker Str./Schule       
129Korkedamm       
130Krankenhaus  Hedwigshöhe       
131Krematorium  Baumschulenweg       
132Krkhs.   Köpenick/Besuchereingang       
133Krkhs.  Köpenick/Südseite       
134Lagunenweg       
135Lakegrund (Stadteinwärts)X 1   X
136Lakegrund (Stadtauswärts)X 1   X
137Landfliegerstr.       
138Landjägerstr.       
139Licht- und Luftbad Müggelsee       
140Lienhardweg       
141LigusterwegX 1X   
142LigusterwegX 1X   
143Lindhorstweg       
144Lohmühlenplatz       
145Lohmühlenstr.       
146Lohmühlenstr./Heidelberger Str.       
147Lübbenauer Weg       
148Ludwigshöheweg       
149Lutherstr.       
150Magnusstr.       
151Mahlsdorfer Str./Gehsener Str.       
152MahonienwegX 1X   
153MahonienwegX 1X   
154Mandrellaplatz       
155Marggrafbrücke X0   X
156Marienthaler Str.       
157Marktplatz Adlershof       
158Marktplatz Friedrichshagen       
159Mayschweg       
160Mengerzeile       
161Merkurstr.       
162Minna-Todenhagen-BrückeX 1X   
163Mönchsheimer Str.       
164Mosischstr.       
165Moßkopfring       
166Müggelbergallee       
167Müggelheim/Dorf       
168Müggelhm.Str./Wendenschloßstr.       
169MüggelschlößchenwegX 1X   
170Müggelseedamm/Bölschestr.       
171Müggelseeperle       
172Mühlweg       
173Müngersdorfer Str.       
174Nalepastr./Helmholtzstr.X 1X   
175Neptunstr.       
176Neue Krugallee/Dammweg       
177Neuer Weg       
178Nieberstr.       
179Nixenstr.       
180Normannenstr.       
181Oberspreestr./BundeswehrX 1X   
182Oberspreestr./Bundeswehrx 1x   
183Odernheimer Str.       
184Ortolfstr./Siriusstr.       
185Ortolfstr./Venusstr.       
186Ostendstr. X0   X
187Ostweg       
188Ottmar-Geschke-Str.       
189Otto-Franke-Str.X 1X   
190Pablo-Neruda-Str.       
191Parkstr.       
192Petershagener Weg       
193Pietschkerstr.X 1    
194Pietschkerstr.X 1    
195Preußstr.       
196Pritstabelstr.       
197Puchanstr.       
198Radickestr./Anna-Seghers-Str.       
199Radickestr./Nipkowstr.       
200Rahnsdorf/Waldschänke       
201Rathaus Köpenick       
202Rathaus Treptow (stadteinwärts) X0   X
203Rathaus Treptow (stadtauswärts) X0   X
204Rathenaustr./HTW       
205Raumbacher Str.       
206Rebenweg       
207Regattastr./Schule       
208Rehborner Str.       
209Reihersteg       
210Rethelstr.       
211Rosenweg       
212Rübezahl       
213Rudower Chaussee/Wegedornstr.       
214Rudower Str.       
215Rudower Str./Schnellerstr.       
216S Adlershof       
217S Altglienicke       
218S Baumschulenweg (stadteinwärts)X 1X   
219S Baumschulenweg (stadtauswärts)X 1X   
220S Friedrichshagen       
221S Grünau       
222S Köpenick       
223S Plänterwald X0    
224S Rahnsdorf       
225S SchöneweideX 1    
  226S Schöneweide/Sterndamm (stadteinwärts)       
  227S Schöneweide/Sterndamm (Endhaltestelle stadteinwärts)       
228S Schöneweide VorplatzX 1X   
  229S Schöneweide/Sterndamm (Wendeplatte stadtauswärts)       
230S Spindlersfelde       
231S Treptower ParkX 1    
232S Wilhelmshagen       
233S Wuhlheide       
234S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.       
235Sausenberger Str.       
236Schappachstr.       
237Schirnerstr.       
238Schloßplatz Köpenick       
239Schmöckwitzwerder       
240Schnellerstr. 135X 1X   
241Schnellerstr./Karlshorster  Str.X 1X   
242Schnellerstr./Köllnische Str.       
243Schönblicker Str.       
  244Schulzendorfer Str./Parchwitzer Str.       
245Segelfliegerdamm/Waldstr.       
246Segewaldweg       
247Semliner Str.       
248Siemensstr./Nalepastr.       
249Siriusstr.       
250Sonnenallee/Baumschulenstr.X 2X   
251Sowjetisches Ehrenmal       
252Späthstr./Lingusterweg       
253Spindlersfelder Str.       
254Springbornstr.x 3x   
255Sterndamm/KönigsheidewegX 1    
256Sterndamm/SchuleX 1    
257Sterndamm/PietschkerstraßeX 1    
258Sterndamm/Stubenrauchstr.X 1    
259Strandbad Müggelsee       
260Stubenrauchstr./Springbornstr.       
261Südostallee/Breites Fenn X0   X
262Südostallee/Königsheide       
263Teikyo-University       
264Treptower Brücke       
265Treptower Str./Harzer Str.       
266Trützschlerstr.       
267Unter den Birken       
268Venusstr.       
269Vollkropfgraben       
270Waldfriedhof Müggelheim       
271Waldschützpfad       
272Waldstr./Stadtgrenze       
273Waltersdorfer Str.       
274Waltersdorfer Str./Parchwitzer Str.       
275Walther-Nernst-Str.       
276Wassermannstr.       
277Wassersportallee       
278Wegedornstr.       
279Wegedornstr./Semmelweisstr.       
280Wendenschloßx 4X   
281Wendenstr.       
282Werderlake       
283Wernsdorfer Str.X 2X   
284Westendsiedlung       
285Westweg       
286Wilhelminenhofstr./Edisonstr. X0   X
287Wilhelm-Ostwald-Str.       
288Wolfmarsteig       
289Wongrowwitzer Steig       
290Zeltplatz       
291Zeuthener Weg       
292Zinsgutstr.X 2    
293Zum Seeblick       
294Zur Gartenstadt       
295Zur Nachtheide       
61

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Straßenbahn: Falschparker*innen, die die Straßenbahn blockieren, aus Senat

08.08.2023

Frage 1:
Welche Maßnahmen planen Senat, #Straßenbaulastträger und #BVG um das Problem von #Behinderungen durch
Falschparker*innen auf folgenden #Straßenbahnabschnitten zu lösen:
a) Grünauer Straße (Betonwerk)
b) Weinbergsweg
c) Siegfriedstraße/Fanningerstraße
d) Langhansstraße
e) Warschauer Straße/Kopernikusstraße
f) Wendenschloßstraße
g) Alte/Neue Schönhauser Straße
h) Dorotheen-/Universitätsstraße
i) Georgen-/Plankstraße?

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Bus: Wie ist der Stand der Umsetzung der beschleunigten Umsetzung von Busspuren und Radwegen und welche Ergebnisse hat das sog. 100-Tage-Programm? , aus Senat

22.09.2022

Frage 1:

Welche bereits angeordnete #Bussonderstreifen wurden seit April 2022 umgesetzt (bitte nach Bezirken getrennt ausweisen)?

  1. Wie ist die Streckenlänge jeweils?

Antwort zu 1:

Die Umsetzung der #Anordnungen obliegt dem #Straßenbaulastträger, also dem Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks. Der Senat hat daher keine verlässlichen Kenntnisse, welche Maßnahmen umgesetzt wurden oder nicht. Die Straßenbaulastträger erhalten rdie Bitte, die vollzogenen Anordnungen zu melden.. Der Kenntnisstand des Senats kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

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Infrastruktur: Baumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, aus Senat

Frage 1:

Welche #Baumaßnahmen an der #Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, die mit einer #Beeinträchtigung der #Leistungsfähigkeit für mehr als zwei Wochen einhergehen, werden aktuell durch die #Straßenbaulastträger, die #Verkehrsbetriebe, die #Deutsche Bahn und die #Leitungsbetriebe durchgeführt bzw. befinden sich in Planung? (Bitte jeweils einzeln mit Bezirk, Baubeginn, Bauende, Art der Einschränkung und Veranlasser angeben.)

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Straßenverkehr: Verkehrsaufkommen in Berlin, aus Senat

Frage 1:

Wie viele #Fahrzeuge pro Stunde sind auf den zehn am Stärksten befahrenen #Straßen (inkl. #Autobahnabschnitten) Berlins in den letzten zehn Jahren jeweils durchschnittlich täglich gezählt worden?

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Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
2
Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Widmung von alliierten Privatstraßen UND Umgang mit Privatstraßen in ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen in WestBerlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen nach dem Berliner #Straßengesetz erfüllt sein, damit eine nach dem
Zweiten Weltkrieg in einem Wohngebiet gebaute #alliierte #Privatstraße #öffentlich #gewidmet werden kann,
wenn der Eigentümer bereit ist, diese an den bezirklichen #Straßenbaulastträger vertraglich zu überlassen?
Die Straße hat die Funktion einer #Wohnsammelstraße und bindet die Siedlung an die öffentlich gewidmete
Hauptverkehrsstraße an.
Antwort zu 1:
Die Widmung einer Privatstraße bestimmt sich nach § 3 Berliner Straßengesetz
(#BerlStrG). Ob eine Widmung vorgenommen werden kann, entscheidet der Baulastträger.
Die Widmung einer Straße ist möglich, wenn die Eigentümer und die sonst zur Nutzung
dinglich Berechtigten der Widmung zugestimmt haben. Voraussetzung ist dabei stets,
dass dieser Straße eine Verkehrsbedeutung (Zweckbestimmung für die Allgemeinheit,
Verbindungsfunktion im öffentlichen Straßennetz, zum Beispiel für Durchgangsverkehr)
zukommt.
Frage 2:
Ist es ausreichend, wenn anstelle eines qualifizierten Bebauungsplan eine Ausweisung als Wohngebiet im
#Baunutzungsplan von 1960 als dort örtlich derzeit geltendes Bauleitplanungsrecht im Bereich der Lage der
alliierten Privatstraße vorhanden ist?
Antwort zu 2:
Die Frage kann ohne Kenntnis der genauen örtlichen Lage der betroffenen Privatstraßen
lediglich abstrakt beantwortet werden.
Der Baunutzungsplan gilt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in Verbindung
mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung aus dem Jahr 1958 (BO 58) und
den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleitete
2
Bebauungsplanregelung weiter. Durch die sogenannten A-Bebauungspläne wurde der
Baunutzungsplan hinsichtlich der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, der
Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Zulässigkeit von Stellplätzen
und Garagen auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 26.11.1968 umgestellt. Der Baunutzungsplan, der selbst keine Aussagen zu
den Verkehrsflächen trifft, erhält seine Qualifizierung im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch erst in Verbindung mit der BO 58 und sowie den nach dem Preußischen
Fluchtliniengesetz festgelegten förmlich festgesetzten Straßen- und Baufluchtlinien
(gegebenenfalls festgesetzte – bzw. A.C.O.-Linien (Hinweis: bei A.C.O.-Linien handelt es
sich durch allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872)
festgelegte Baufluchtlinien; (A.C.O. bedeutet „Allerhöchste Cabinets Ordre“)).
Grundsätzlich gilt, dass eine straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplans nur in inhaltlicher Übereinstimmung mit seinen Festsetzungen
verfügt werden darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.11.1974 – Aktenzeichen IC
V 38.71). Die Widmung einer Privatstraße als öffentliche Straße würde dem
Baunutzungsplan folglich nur dann nicht widersprechen, wenn sie (auch) im Einklang mit
den förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen steht.
Frage 3:
Ist diese Problemstellung seitens der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den bezirklichen
Straßenbaulastträgern beispielsweise in der Amtsleiterrunde der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Amtsleiterrunde der Stadtplanungsämter bereits erörtert worden?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist keine Befassung der Problemstellung in den letzten 10 Jahren bekannt.
Frage 4:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4:
Nein.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
______________________________________________________________

Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen wurden in den Bezirken Mitte (Bereich Alt-Bezirk Wedding),
Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ehemals private Straßen in
alliierten Wohnsiedlungen durch öffentlich-rechtliche Widmung in die Straßenbaulast des Landes Berlins
überführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat mitgeteilt, dass die Straßen in
der englischen Siedlung am Olympiastadion bereits im Jahr 1961 (Dickensweg)
beziehungsweise 1964 (Scottweg, Swiftweg) durch nachrichtliche Eintragung in das
Straßenverzeichnis als #öffentliches #Straßenland gewidmet worden und somit in die
Straßenbaulast des (damaligen) Tiefbauamtes Charlottenburg übergegangen sind.
Nach Abzug der Alliierten sind die im Bezirk Mitte vier betroffenen Straßen im Bereich der
„Cité Joffre“ (Charles-Corcelle-Ring, Allee du Stade, Tourcoing Straße, Gustave-CourbetStraße) im Februar 1996 dem Grundvermögen des Land Berlin zugeordnet und
gleichzeitig in das Straßenverzeichnis des Bezirkes als gewidmete Straßen eingetragen
worden.
2
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen sind in den Bezirken
Reinickendorf und Spandau von Berlin nach wie vor Privatstraßen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf waren die Straßen in alliierten Wohnsiedlungen
(Hüttenwegsiedlung Dahlem) schon zu Zeiten der Besiedlung mit Alliierten gewidmet und
die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten McNair und Schweizer Viertel sind mittels
Erschließungsverträgen neu hergestellt worden.
Frage 2:
Wurden für die in vielen Fällen bereits Anfang der fünfziger Jahre gebauten Straßen Ablösebeträge von den
bisherigen Straßeneigentümern gefordert, um die verbleibende geringere Lebensdauer als bei einer neuen
Straße vorhanden bzw. die Abweichung von bauliche Anforderungen an öffentlich-rechtlich gewidmete
Straßen im Land Berlin zu kompensieren?
Antwort zu 2:
Nein, es wurden keine Ablösebeträge gefordert.
Frage 3:
Gab es andere Möglichkeiten zur Kompensation des aktuellen Straßenzustandes in Bezug auf die
Nichterfüllung der aktuellen Anforderungen der Straßenbaubehörden an öffentlich-rechtliche Straßen nach
dem Berliner Straßengesetz?
Antwort zu 3:
Nein, es ist keine Kompensation erfolgt.
Frage 4:
Gab es Gründe, warum eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach Berliner Straßengesetz
verweigert wurde? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen im Bezirk Reinickendorf sind
planungsrechtlich nicht gesichert und entsprechen nicht dem technischen Standard. Für
eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach dem Berliner Straßengesetz
waren die Straßen sowie die Kanäle, Kabel und Leitungen im unterirdischen Raum, wie
zum Beispiel Regenwasser sowie Trink- und Schmutzwasser, Stromnetz, Gasversorgung
und Telekommunikation nicht übernahmefähig. Diese sind über das gesamte Gelände der
Wohnsiedlungen verteilt.
Eine Widmung und Übernahme der Privatstraßen in die Straßenbaulast des Landes Berlin
in den ehemaligen alliierten Wohngebieten im Bezirk Spandau ist bisher nicht erfolgt, weil
entsprechende Übernahmebegehren nicht vorgebracht worden sind. Unabhängig davon
entsprechen die Straßen bisher nicht den Anforderungen, die an (künftig) öffentliche
Straßen gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Parkviertel Kladow
öffentliche und private Leitungsnetze ebenso wenig voneinander getrennt gewesen, wie
öffentliche und private Nutzung.
3
Frage 5:
Welche Straßen in welchen Bezirken wurden noch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, die in ehemaligen
alliierten Wohnsiedlungen liegen?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf sind alle Straßen in den drei vorhandenen Cité`s (Cité Foch,
Pasteur und Guynemer) nicht gewidmet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die
Bebauungspläne sehen auch künftig nur einen Teil der Straßen als öffentliche Straßen
vor.
Im Bezirk Spandau sind folgende Straßen in den ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen
weiterhin Privatstraßen:
• Darbystraße, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Baedecker Weg, Eigentümer: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
• Straßen im Parkviertel Kladow (hinter der Kaserne am Kladower Damm):
Parkrosenweg, An den Parkbäumen, Am Waldkiefernweg, Amberbaumallee,
Moorlakenweg, Goldlärchenweg, Wildapfelweg, Eisbeerenweg, Parkviertelallee,
Eigentümer: Parkviertel Kladow GmbH & Co. KG.
Mit dem Bebauungsplan VIII-424 sind die Straßen als private Verkehrsflächen
festgesetzt worden. Diese im Jahr 2017 benannten Straßen waren vorher nicht
benannt. Die Grundstücke waren zur nächstliegenden öffentlichen Straße, dem
Kladower Damm, nummeriert.
Frage 6:
Welche Position vertritt die Oberste Straßenbaubehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu diesem Thema?
Frage 7:
Stimmt der Senat der Position zu, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die in ehemals alliierten Siedlungen
befindlichen Straßen unabhängig von den heutigen Anforderungen an Straßenbreite und
Straßenraumaufteilung (Gehweg, Fahrbahn) zu widmen, um für die Anlieger Rechtssicherheit in Hinblick auf
die öffentliche Erschließung mit Medien zu schaffen und dadurch auf Privatgrundstücken liegende Leitungen
sukzessive in den Straßenraum durch die Leitungsverwaltungen zu verlegen bzw. neu zu bauen?
Frage 8:
Welche Verantwortung sieht der Senat im Rahmen der Koordination dieses Prozesses bei sich für Straßen
unter Punkt 5, welche noch immer nicht öffentlich-rechtlich durch bezirkliche Straßenbaulastträger gewidmet
sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Es kann keine pauschale Übernahme von Privatstraßen in ehemals alliierten Siedlungen
in die Baulast der Bezirksämter von Berlin erfolgen. Es bedarf für jede Privatstraße einer
differenzierten Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der öffentlichen Interessen aus
städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen. Privatstraßen in ehemals alliierten
Wohnsiedlungen, denen eine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit (öffentliches
Interesse) zuerkannt wurde, sind auch gewidmet und in die Baulast des Bezirks
übernommen worden (siehe Antwort zu Frage 1). Im Bezirk Spandau sind die
Privatstraßen im Parkviertel Kladow durch Bebauungsplan entsprechend der
4
Zweckbestimmung als private Verkehrsflächen festgesetzt worden (siehe Antwort zu
Frage 5). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/22433 verwiesen.
Eine Koordinationsverantwortung für die Prozesse seitens des Senats besteht nicht.
Frage 9:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mit staatlich verordnetem Schneckentempo zurück in die Steinzeit aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum gilt in der #Friedrich-Engels-Straße seit Juli #Tempo #10?
Antwort zu 1:
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow von Berlin hat als zuständiger
#Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) zur Verhütung von außerordentlichen #Schäden der Friedrich-Engels-Straße, welche
durch deren baulichen Zustand bedingt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
10 km/h begrenzt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gilt für den Abschnitt zwischen
#Nordendstraße und Hauptstraße.
Frage 2:
Wann wird dort wieder Tempo 50 gelten?
Antwort zu 2.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilte mit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung voraussichtlich
nach dem #Umbau der Friedrich-Engels-Straße aufgehoben wird.
2
Frage 3:
Wann wird die Straße saniert?
Antwort zu 3:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Ausführungstermin
für die #Straßenneubaumaßnahme zu benennen. Bei dem geplanten Bauvorhaben
handelt es sich nicht um eine Sanierung der Straße, sondern um die komplette Umgestaltung
des #Straßenraumes.
Frage 4:
Was entgegnet der Senat Berlinern in den betroffenen Parallelstraße, die den Autofahrern jetzt als Ausweichstraßen
dienen (z.B. Schönhauser Straße/Hauptstraße, Kastanienallee/Hauptstraße)?
Antwort zu 4:
Für den Senat hat der Abbau des Instandhaltungs- und Sanierungsrückstaus hohe Priorität.
Die Gewährleistung einer lebenswerten Stadt erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, welche
nicht nur die Planung neuer Projekte, sondern auch die Aufrechthaltung ober- und
unterirdisch bestehender Infrastrukturen beinhaltet. In diesem Zusammenhang treten für
die Berlinerinnen und Berliner stadtweit Einschränkungen und Belastungen auf, die in Abhängigkeit
von der Örtlichkeit und den täglichen Wegebeziehungen unterschiedlich stark
sein können.
Diese vorübergehenden höheren Verkehrsbelastungen durch Ausweichverkehre stellen
zweifelsohne zusätzliche Belastungen dar, welche grundsätzlich leider nicht vermeidbar
sind. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus der Friedrich-Engels-Straße wird diese
ihrer Verkehrsfunktion wieder gerecht werden und eine verkehrliche Entlastung der parallelen
Straßenverbindungen bieten.
Frage 5:
Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Jogger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer?
Antwort zu 5:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn und
somit für alle Verkehrsteilnehmenden, welche diese nach der StVO zu benutzen haben.
Berlin, den 06.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Arbeit der Infra Velo GmbH, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wie viele Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen inzwischen fertige
#Bauplanungsunterlagen vor?
Antwort zu 1:
Für 14 der 60 Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen mit Stand
vom 18.12.2018 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertige
Bauplanungsunterlagen vor. Für etwa die gleiche Anzahl von Maßnahmen ist die
Erstellung der Bauplanungsunterlagen fast abgeschlossen oder so weit vorangeschritten,
dass mit der #Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet werden kann.
Frage 2:
Wie viele #Baumaßnahmen wurden 2018 begonnen?
2
Antwort zu 2:
Für drei der in der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 enthaltenen Maßnahmen haben
die zuständigen #Straßenbaulastträger nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits #Bauaufträge erteilt.
Frage 3:
Bei wie vielen Maßnahmen rechnet der Senat 2019 mit #Baubeginn?
Antwort zu 3:
Wegen der noch stark im Wandel befindlichen personellen Situation, insbesondere in den
meisten bezirklichen Straßen- und #Grünflächenämtern, aber auch bei der #Verkehrslenkung
Berlin und der GB #infraVelo GmbH sowie in Anbetracht der momentan sehr starken
Auslastung der Baufirmen, sind Prognosen bezüglich konkreter Termine für Baubeginne
zurzeit wenig belastbar. Der Senat strebt aber an, dass bis Ende 2019 etwa die Hälfte der
60 aufgeführten Vorhaben begonnen werden.
Frage 4:
Welche Aufgabe kommt der infraVelo GmbH konkret bei der Realisierung der Baumaßnahmen zu?
Antwort zu 4:
Die GB infraVelo GmbH soll nach bisherigem Stand im Jahr 2019 eine der Maßnahmen
(Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd) durchführen.
Weitere Maßnahmen werden 2019 abgestimmt.
Frage 5:
Nach welchen Kriterien wird entschieden eine Baumaßnahme oder einzelne Teilaufgaben der infraVelo
GmbH zu übertragen? (Bitte Kriterienkatalog vorlegen)
Frage 6:
Wer entscheidet auf Senats und Bezirksebene über die Übertragung von (Teil-)Aufgaben auf die infaVelo
GmbH?
Antwort zu 5 und 6:
Voraussetzung für die Übernahme der Umsetzung von Vorhaben durch die GB infraVelo
GmbH ist ein ausreichender Personalbestand bei der GB infraVelo GmbH zur
Durchführung bzw. Vergabe der bauleitenden Aufgaben und eine Einwilligung des jeweils
zuständigen (in der Regel bezirklichen) Baulastträgers in die Übergabe der
Bauherrenfunktion an die GB infraVelo GmbH durch Abschließen einer entsprechenden
vertraglichen Vereinbarung, die insbesondere haftungsrechtliche Fragen regeln muss.
Zudem muss die GB infraVelo GmbH aus den für sie bestimmten Haushaltstiteln die
entsprechende Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz erhalten. Für die Übernahme von Planungsleistungen durch die GB infraVelo
GmbH gelten diese Voraussetzungen entsprechend.
3
Somit ist ein Konsens zwischen dem jeweiligen Bezirksamt als Baulastträger, der GB
infraVelo GmbH und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
genügend eingearbeitetes Personal mit den nötigen Qualifikationen bei der GB infraVelo
GmbH erforderlich, wenn eine Projektumsetzung oder eine Planungsaufgabe an die GB
infraVelo GmbH übertragen werden soll.
Frage 7:
Welche Leistungsphasen der HOAI übernimmt die infraVelo GmbH selbst?
Frage 8:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden externen Planungsbüros übergeben?
Antwort zu 7 und 8:
Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von
Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrenaufgaben im
Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin. Sie ist nicht
als Planungsbüro tätig und muss daher in der Regel alle Leistungsphasen an externe
Planungs- und Ingenieurbüros vergeben.
Frage 9:
Welche Leistungsphasen der HOAI werden von Bezirksämtern oder der Senatsverwaltung erbracht?
Antwort zu 9:
Die derzeitigen Personalkapazitäten ermöglichen es nur noch in Ausnahmefällen, dass
vollständige Leistungsphasen entsprechend HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure) von Beschäftigten der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erbracht werden. Inwieweit die
Übernahme entsprechender Leistungen möglich und sinnvoll ist, ist dabei stark vom
individuellen Charakter der jeweiligen Bau- bzw. Straßenumgestaltungsmaßnahme
abhängig, so dass allgemeingültige Aussagen hierzu nicht gemacht werden können.
Berlin, den 20.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz