Straßenverkehr: Geschützte Radfahrstreifen, durchgängige Busspur, Lieferzonen: Die Hauptstraße in Berlin-Schöneberg wird umgebaut, aus Der Tagesspiegel

02.03.2024

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/geschutzte-radfahrstreifen-durchgangige-busspur-lieferzonen-die-hauptstrasse-in-berlin-schoneberg-wird-umgebaut-11300293.html

Ab der kommenden Woche wird die #Hauptstraße in #Berlin-Schöneberg umgebaut: mit „deutlichen Verbesserungen für den öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), den #Radverkehr und den #Lieferverkehr“, wie das Bezirksamt mitteilte.

So sollen entlang der Hauptstraße zwischen dem -Bahnhof #Kleistpark und der #Dominicusstraße auf beiden Straßenseiten geschützte #Radfahrstreifen mit einer Regelbreite von 2,25 Metern entstehen. Geplant seien auch die durchgängige Einrichtung und Verlegung der #Busspur sowie neue ausgewiesene #Lieferzonen für Gewerbetreibende.

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Güterverkehr: Wie weiter bei den Verkehrskonzepten für den Pankower Norden?, aus Senat

27.09.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Das Netz #übergeordneter #Straßen wurde durch die Senatsverkehrsverwaltung vor langer Zeit festgelegt. Die Eignung aufgrund verfügbarer Straßenräume und der #Fahrbahnzustand spielte in einigen Ortsteilen offenbar eine untergeordnete Rolle.

In der Folge leiden Anwohnende in Wohngebieten der Ortsteile #Wilhelmsruh, #Rosenthal und #Niederschönhausen an den Folgen starken Schwerlastverkehrs. Die #Verkehrsbelastung durch  #ortsfremden und #überregionalen #Schwerlastverkehr ist in einigen Straßenabschnitten sehr hoch, obwohl diese baulich in einem #desaströsen Zustand sind und sie nicht den gültigen Straßenverkehrs-Regelwerken für solche Verkehrsbelastungen entsprechen.

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Radverkehr: Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen), aus Senat

20.07.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1348146.php

Hauptstraße und Grunewaldstraße werden mit Anpassungen freigegeben

Die #Überprüfung der #Planungen von #Radwegen ist abgeschlossen. Insgesamt 19 Radwegeplanungen, bei denen der #Baustart in den nächsten 3 Monaten vorgesehen war, wurden noch einmal genau überprüft. Die bisherigen Planungen wurden auf ihre #Verkehrssicherheit und mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer und den #Verkehrsfluss hin untersucht. Es handelte sich um Hauptstraßen in zehn Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Treptow-Köpenick, Pankow, Reinickendorf).

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Radverkehr: „Situation für Radfahrer sehr gefährlich“: Die Hauptstraße in Berlin-Schöneberg soll geschützte Radspuren bekommen, aus Der Tagesspiegel

29.04.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/situation-fur-radfahrer-sehr-gefahrlich-die-hauptstrasse-in-berlin-schoneberg-soll-geschutzte-radspuren-bekommen-9722498.html

Die #Hauptstraße in #Schöneberg ist eine der wichtigsten #Hauptverkehrsstraßen im Bezirk und aus Sicht von #Radfahrern eine der problematischsten Straßen. Berüchtigt ist sie dafür, dass die dortige #Busspur immer wieder #zugeparkt ist und deswegen nicht für einen zügigen #Busverkehr zur Verfügung steht. „Die Situation für Radfahrer ist sehr gefährlich“, sagt auch Verkehrsstadträtin Saskia Ellenbeck (Grüne).

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Straßenverkehr: Verkehrssituation im historischen Dorfkern Rosenthal, Pankow – Teil 2 (Rad- und Fußverkehr, Zebrastreifen, Asphalt), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der
Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ortskern #Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut
zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur
Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“
Frage 2:
Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der
Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen,
und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem
etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt
Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits
vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt
und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines
asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“
Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von
etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem
Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer
Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der
Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch
das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts
Pankow vor.
Frage 3:
Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in
der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz
(neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von
Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die
öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was
letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher
aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung
werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und
Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine
Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen
in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im
Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zügig beseitigt.“
Frage 4:
Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser
Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der
Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten?
Antwort zu 4:
Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch
zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/
#Querungshilfen“ zu prüfen.
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Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal
(Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich
der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung
zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Anbindung an das Ostkreuz für den Rad- und Fußverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof
#Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße#Karlshorster Straße –
#Marktstraße#Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
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Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
3
herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
4
Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
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Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-,
#Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Operation am offenen Herzstück, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2970

Die BVG saniert am kommenden Wochenende zwei #Weichenteile in der #Hauptstraße/Ecke #Rhinstraße in Hohenschönhausen. Durch den Austausch der beiden sogenannten Herzstücke fahren die Linien #M5 und #M17 vom 19. Januar, 5.30 Uhr bis 21. Januar, ca. 3.45 Uhr mit geänderter Linienführung.

Die M5 verkehrt zwischen S+U Hauptbahnhof und Hohenschönhausen, Degnerstraße. Der fehlende Abschnitt von Hohenschönhausen, Degnerstraße bis Hohenschönhausen, Zingster Straße wird durch Ersatzbusse bedient.

Die M17 fährt vom S-Bahnhof Schöneweide bis S-Bahnhof Marzahn, bzw. Marzahn, Wuhletalstraße. Tagsüber pendeln #Ersatzbusse im 20-Minuten-Takt zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Falkenberg. Nachts zwischen Landsberger Alle/Rhinstraße und Hohenschönhausen/Gehrenseestraße.

Straßenverkehr: Ausbau der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße beginnt, aus Senat

www.berlin.de Die #Hauptstraße verbindet die Bezirke Friedrichshain/Kreuzberg und Lichtenberg und wird zwischen #Markgrafendamm und #Karlshorster Straße auf 4 #Fahrstreifen ausgebaut und durch straßenbegleitende #Baumpflanzungen ergänzt. Damit sollen die bestehenden verkehrlichen #Engpässe in diesem Bereich beseitigt und das Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht besser erschlossen werden. Die #Bauarbeiten beginnen am 21.09.2015 mit der Herstellung von Provisorien zur Verkehrsführung für die 1. Bauphase. Dafür sind noch keine geänderten Verkehrsführungen notwendig. Mit der Einrichtung und Inbetriebnahme der Verkehrsführung ab 05.10.2015 beginnen dann die eigentlichen Straßenbauarbeiten. Die Hauptstraße wird als 4-streifige Hauptverkehrsstraße mit einem Mittelstreifen ausgebaut. Die Straße wird mit zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen zuzüglich Radfahrstreifen angelegt. Für die Fußgänger sind beidseitig 3 m breite Gehwege vorgesehen. Im Bereich Kynaststraße bis Karlshorster Straße wird es einseitig Parktaschen geben. Auf beiden Straßenseiten werden dort insgesamt 30 Bäume gepflanzt. Am Knotenpunkt Hauptstraße / Kynaststraße wird eine neue Lichtsignalanlage errichtet und die Lichtsignalanlage an der Karlshorster Straße wird dem neuen Querschnitt angepasst. Auch erhält die Hauptstraße eine vollständig neue Beleuchtungsanlage. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme werden umfangreiche Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Um verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen bzw. Kreuzungen während der Bauzeit zu reduzieren, wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt: 1. Bauphase: Bau der südlichen Richtungsfahrbahn mit Leitungsbau zwischen Markgrafendamm und Karlshorster Straße. Der Verkehr wird mit jeweils einer Fahrspur je Richtung über die verbleibende nördliche Fahrbahnseite geführt. Die Fußgänger werden auf den nördlichen Gehweg geführt. Die Radfahrer müssen die jeweiligen Fahrspuren mitbenutzen. 2. Bauphase: Bau der nördlichen Richtungsfahrbahn mit Leitungsbau zwischen Markgrafendamm und Karlshorster Straße. Der Verkehr wird analog der 1. Bauphase auf der dann fertigen südlichen Fahrbahn geführt. 3. Bauphase: Rückbau von Provisorien an der Karlshorster Straße und am Markgrafendamm. Demontage der Leitungsbrücke an der Kynaststraße. Neubau der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hauptstraße / Kynaststraße. Die Fußgänger können die Gehwege auf beiden Straßenseiten benutzen, die Radfahrer werden auf den jeweiligen Richtungsfahrbahnen geführt. Die Kynaststraße wird voll gesperrt. Für alle 3 Bauphasen wird der Busverkehr soweit wie möglich aufrechterhalten. Änderungen an Linienführungen werden, in Zusammenarbeit mit der BVG, jeweils zeitnah veröffentlicht. Zielstellung ist der Abschluss der Arbeiten und damit die Gesamtfertigstellung der Hauptstraße im Sommer 2018. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 4 Mio. Euro und werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt getragen. Für die weiteren einzurichtenden Bauphasen erfolgt jeweils eine gesonderte Mitteilung mit Angaben zur Verkehrsführung.Bilder: Ausbau der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Hauptstraße am Bahnhof Ostkreuz wird ausgebaut, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article136385621/Hauptstrasse-am-Bahnhof-Ostkreuz-wird-ausgebaut.html Die #Hauptstraße wird zwischen #Markgrafendamm und #Karlshorster Straße ausgebaut. Die bislang zweispurige, 600 Meter lange Strecke, die am Bahnhof #Ostkreuz vorbeiführt, werde vier #Fahrstreifen mit je drei Metern Breite und Radstreifen von je 1,85 Meter bekommen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Die Pläne liegen bis zum26. Januar in der Behörde, Am Köllnischen Park 3, aus (Tel. 9025-1552). Wenn bis zum …

Bahnhöfe + S-Bahn + barrierefrei: Einblick Ostkreuz Vorausgeschaut: Projektleiter Mario Wand über das Baugeschehen 2014, aus Punkt 3

http://www.punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3140

Mühseliges #Treppauf-#Treppab geht 2014 am #Ostkreuz für die Reisen­den zu Ende. Was wird sich ändern? Mario Wand: In zwei Etappen werden alle durch die -Bahn angefahrenen #Bahnsteige untereinander sowie mit den Zugangsbereichen Nord (#Sonntagstraße) und Süd (#Hauptstraße) mit #Aufzügen und #Fahrtreppen verbunden. Für die aus der Innenstadt in Richtung Erkner reisenden Fahrgäste der S 3 ergibt sich hierbei leider noch eine zwischenzeitliche Erschwernis. Das heißt, keiner muss sich dann mehr über die stählerne Behelfsbrücke quälen? Mario Wand: Die kann abgebaut werden, denn die Züge der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 halten an neuen Bahnsteigen, die einen komfortablen Zugang zur Ringbahnhalle haben. Über feste Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge gelangen die Fahrgäste zum jeweils anderen Bahnsteig bzw. zu den Ausgängen. Was geschieht derweil auf der Baustelle? Mario Wand: Jetzt werden der neue S-Bahnsteig D sowie der künftige Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene errichtet. An letzterem soll die S 3 ab Juli 2014 für drei Jahre von und nach Erkner verkehren. Im Oktober 2014 soll dann der Verkehrshalt der S 5, S 7 und S 75 an den neuen Bahnsteig D verlegt wer­den. Damit besteht Baufreiheit, um den letzten alten Bahnsteig am Ostkreuz (E) abzureißen und in neuer Lage aufzubauen. Das heißt auch: Ab Juli 2014 ist das Umsteigen am Ostkreuz barrierefrei möglich? Mario Wand: Nein, noch nicht vollständig. Die stadtauswärts fahrenden Züge der S 5, S 7 und S 75 halten noch am Bahnsteig E, der nicht barrierefrei verlassen oder erreicht werden kann. Da die S 3 ab Juli 2014 südlich des Bahnsteigs E am neuen Regionalbahnsteig hält, ist auch das …