Wegen der #Fortsetzung von #Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten zur #Sanierung der #Einzelstützpunkte an der Berliner #Stadtbahn sowie #Weichen- und #Gleisarbeiten zwischen Berlin #Ostbahnhof und Berlin Hbf) müssen die Fern- und #Regionalbahn-Gleise auf der Berliner Stadtbahn im Zeitraum vom Freitag, 9. Juni, ca. 22 Uhr bis Samstag, 1. Juli 2023, ca. 22 Uhr erneut #gesperrt werden. Die Fern- und Regionalzüge fahren in diesem Zeitraum anders. Die #S-Bahn ist dort nicht betroffen und kann zur Umfahrung genutzt werden.
Frage 1: Wie viele #Einwendungen gab es zum geplanten #Umbau des S-Bahnhofes #Zehlendorf beim #Eisenbahn-Bundesamt? Antwort zu 1: Nach Auskunft der DB AG wurden vom Eisenbahn-Bundesamt Stand heute mehr als 70 Einwendungen an die DB #Netz AG übergeben. Frage 2: Welches sind die wichtigsten #Kritikpunkte an den vorgelegten Plänen, die aus den Einwendungen hervorgehen? Frage 3: Inwiefern führen die vorgebrachten Einwendungen zu #Umplanungen oder haben bereits dazu geführt? Wie ist ggf. der zeitliche #Ablauf für #Planänderungen?
Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?
Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte#Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert. Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet. Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche. Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.
Berlin, den 31. Mai 2023 In Vertretung Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen
Die Vorbereitungen für die #verkehrsgerechte#Erschließung des Stadtteils #Krampnitz gehen in eine entscheidende Phase. Die Landeshauptstadt Potsdam und die #ViP#Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) haben heute auf dem 22. Forum Krampnitz den Stand des Planfeststellungsverfahrens zum #zweigleisigen Ausbau der Nedlitzer Straße und die #Tramführung über die Insel Neu #Fahrland vorgestellt. 130 Bürgerinnen und Bürger hatten sich zu der Veranstaltung angemeldet. Hauptbotschaft: Im #Planungsverfahren sind genehmigungsfähige Lösungen für den #Tramausbau gefunden worden.
Die Arbeiten an #Gleisen und #Weichen zwischen #Prenzlauer Allee und #Landsberger Allee nähern sich dem Ende. Die eingebrachte #Bauweiche wird wieder ausgebaut. Am Wochenende vom Freitag, den 2. Juni bis Montag, den 5. Juni 2023 fahren die Linien #M5, #M6 und #M10 nicht wie gewohnt. Für die Linie M10 sind #ersatzweise Busse zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und Prenzlauer Allee/Danziger Straße im Einsatz.
Über 400 zusätzliche #Baustellen im #Schienennetz wirken sich negativ auf die #Pünktlichkeit aus • Aufarbeitung des Zugunglücks in Garmisch-Partenkirchen geht weiter
Die Deutsche Bahn (DB) tauscht als Konsequenz ihres präventiven Prüfprogramms in diesem Jahr insgesamt rund 480.000 #Schwellen aus. Üblicherweise werden rund 80.000 Schwellen im Jahr erneuert. Damit verbunden sind über 400 zusätzliche Baustellen im Schienennetz, die sich auf Reisende und #Güterverkehrskunden erheblich auswirken. Wo immer die DB während der #Inspektionen besondere #Auffälligkeiten an den Schwellen entdeckt, werden sie schnellstmöglich #ausgewechselt. Um die #Sicherheit im Bahnbetrieb zu gewährleisten, können die Züge bis zum Austausch in den betroffenen Streckenabschnitten nur mit #geringerer#Geschwindigkeit fahren. Teilweise muss die DB Strecken auch schon vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten #sperren. Inspektion und Austausch von Schwellen wirken sich somit deutlich negativ auf die Pünktlichkeit im Fern- und Regionalverkehr aus.
Welche Schritte unternimmt der Senat, um eine erneute #Verödung der Straße in diesem Abschnitt zu vermeiden, unter Nutzung temporärer Sperrungen z.B. für Veranstaltungen im #Straßenraum, aber ohne dauerhafte Sperrung für den #Straßenverkehr?
Die Berliner Zeitung berichtete kürzlich über die Herausforderungen, die #Wärmepumpen und #E-Mobilität für das deutsche #Stromnetz darstellen.1. Auch in Berlin wird das Thema immer relevanter, da der #Stromverbrauch durch solche Technologien voraussichtlich zunehmen wird. Um ein umfassendes Bild von der aktuellen Situa- tion der #Niederspannungsebene des Berliner Stromnetzes zu erhalten und mögliche #Kapazitätsengpässe auf- zudecken, frage ich den Senat daher:
Wie viele #Umspannwerke bzw. „#Trafostationen“ gibt es in Berlin, in welchen von der #Mittelspannungs- auf die Niederspannungsebene transformiert wird? Bitte geben Sie eine Aufschlüsselung in tabellarischer Form.
Frage 1: Welche #Gründe liegen für die #Sperrung der #Bitterfelder#Brücke vor? Wie bewertet der Berliner Senat die #Bausubstanz der Brücke? Antwort zu 1: An dem #nördlich liegenden, stadteinwärts führenden #Teilbauwerk der Bitterfelder Brücke zeigen sich zunehmend #Risse, welche nicht in ein übliches Muster für zu erwartende #Bauwerksschäden passen. Im Ergebnis einer durchgeführten „Objektbezogenen #Schadenanalyse“ durch ein Ingenieurbüro ist nicht auszuschließen, dass systematische Defizite in der #Bauwerkskonstruktion ursächlich für die Risse und deren Zunahme sind. Da die Tragweite der systematischen Defizite zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig abgeschätzt werden kann, wurde zur Vermeidung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit die gegenwärtige #Einschränkung für den öffentlichen Verkehr veranlasst. Für das nördliche Teilbauwerk wird mit den Ergebnissen der objektbezogenen Schadensanalyse zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer geminderten #Tragfähigkeit ausgegangen. Der Grad der #Minderung kann erst mit Vorliegen der Ergebnisse einer eingehenden, #statischen#Nachrechnung gemäß der Richtlinie zur Nachrechnung von #Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungs-Richtlinie) benannt werden.
Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?