Wann ist mit einem Ergebnis für die in Mai 2025 begonnene #Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur #NVT Süd zu rechnen? Falls bereits Ergebnisse vorliegen, wie lauten diese? Wann sollen die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veröffentlicht werden?
Antwort zu 1:
Die Erstabschätzung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit befindet sich kurz vor dem Abschluss.
Frage 1: Wie viele #Einwendungen gab es zum geplanten #Umbau des S-Bahnhofes #Zehlendorf beim #Eisenbahn-Bundesamt? Antwort zu 1: Nach Auskunft der DB AG wurden vom Eisenbahn-Bundesamt Stand heute mehr als 70 Einwendungen an die DB #Netz AG übergeben. Frage 2: Welches sind die wichtigsten #Kritikpunkte an den vorgelegten Plänen, die aus den Einwendungen hervorgehen? Frage 3: Inwiefern führen die vorgebrachten Einwendungen zu #Umplanungen oder haben bereits dazu geführt? Wie ist ggf. der zeitliche #Ablauf für #Planänderungen?
Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich des #Ausbaus der #L33? Antwort zu 1: Aktuell erfolgt die Erarbeitung der Deckblätter für die Weiterführung des #Planfeststellungsverfahrens, die Abstimmung der aktuellen #Prognoseverkehrsdaten 2030 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und darauf aufbauend die Überarbeitung des Lärmschutzes. Ziel ist die Übergabe der aktualisierten Planunterlagen an die Planfeststellungsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg Anfang 2022. Frage 2: Welche #Umplanungen am Projekt sind nötig geworden?
Frage 1: Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem 11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren #Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb der Sommerferien 2018 umgesetzt werden. Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann zunächst auf die Herbstferien 2018. Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen 2 Totalsperrung der #S3#Ostkreuz – #Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung] #Alexanderplatz – #Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk] liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt. Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18 andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise] wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“ Frage 2: Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens #Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke (Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur garantieren? Antwort zu 2: In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der zeitlichen Parallelität durchzuführen. Frage 3: Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet, so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV ermöglicht worden wäre? Antwort zu 3: Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste, nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11., 4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht. Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit: „Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02. November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt. Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein 3 größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“ Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden. Frage 4: Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten: a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren? b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall? Antwort zu 4: a) Die DB AG teilt hierzu mit: „Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord – Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5 im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt: Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“ Die BVG teilt hierzu mit: „Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof Alexanderplatz) nicht möglich.“ b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts geändert. Frage 5: Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren? 4 Antwort zu 5: Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des Ersatzverkehrs bei. Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch. Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen, insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Randbedingungen aus:
die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
zugeführt werden müssen.
Frage 6:
Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
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Antwort zu 6:
Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
„Totalsperrung“.
Berlin, den 05.12.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nun werden es 37 Millionen. Für die CDU gleicht das Projekt dem BER.
Berlin. Wieder einmal haben sich bei einem öffentlichen Bauvorhaben in Berlin die Kosten massiv erhöht. So soll der erneuerte Zentrale #Omnibusbahnhof (#ZOB) in Charlottenburg nicht wie zuletzt angegeben 29 Millionen Euro, sondern 37,3 Millionen Euro kosten. Als die Arbeiten 2016 begannen, war noch von 14 Millionen Euro die Rede gewesen.
Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) begründet die Kostensteigerung mit umfangreichen #Umplanungen gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben. Tatsächlich hat das nun umgesetzte Projekt wenig gemein mit den ursprünglichen Plänen. Anstatt die alten Gebäude nur zu sanieren, entschloss man sich dazu, das sogenannte Haus AC mit der Wartehalle doch neu zu bauen. Sogar zwei Stockwerke sind jetzt vorgesehen. "Wir bekommen eine echte Visitenkarte für die Hauptstadt", sagt Matthias Tang, Sprecher der Verkehrsverwaltung.
Die Kostensteigerungen beruhen also nach Angaben des Verkehrsstaatssekretärs an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses auf den neuen Planungen, aber auch auf einer erhöhten Pauschale für die Baunebenkosten. Ein Faktor seien allerdings auch "verlorene Planungskosten für mehrmals wiederholte Planungsleistungen". Dieser Posten wird aber in der Vorlage nicht beziffert.
Arbeiten sollen zwei Jahre länger dauern