Bahnhöfe: Barrierefreiheit der Bahnhöfe auf der U5, aus Senat

22.12.2023

Frage 1: Welche #Konsequenzen hat die #Aufnahme der #U5-Bahnhöfe, u.a. #Biesdorf-Süd, #Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord, #Cottbusser Platz, #Hellersdorf und #Louis-Lewin-Straße auf den geplanten #barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe (vgl. Drs.: 19 / 10 480)?

Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit dem #Landesdenkmalamt sind Abstimmungen zum Einbau der #Aufzüge erfolgt, daher werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Die #Unterschutzstellung der U-Bahnhöfe bedeutet nicht grundsätzlich, dass keine Veränderungen mehr möglich sind. Auch auf einer Vielzahl #denkmalsgeschützter historischer Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren Aufzüge eingebaut.“ 2

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U-Bahn + Bahnhöfe: Neu unter Denkmalschutz – U5 zwischen Tierpark und Hönow, aus Senat

14.11.2023

https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/kurzmeldungen/2023/u5-denkmal-1383756.php

Das #Landesdenkmalamt Berlin hat auf der Linie #U5 zwischen #Tierpark und #Hönow neun U-Bahnhöfe in die #Denkmalliste aufgenommen. Dazu gehören der 1969-73 als unterirdische Station errichtete Bahnhof Tierpark mit seiner künstlerischen Ausstattung und die zwischen 1985 und 1989 entstandenen oberirdischen Bahnhöfe #Biesdorf-Süd, #Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord, #Cottbusser Platz, #Hellersdorf, #Louis-Lewin-Straße und #Hönow.

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Straßenbahn: Umnutzung des ehemaligen Straßenbahndepots in der Belziger Straße, aus Senat

01.06.2023

  1. Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
  2. Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
  3. In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
  4. Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der
    Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
  5. Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
  6. In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten
    zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
  7. Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
  8. In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
  9. Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine
    Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
  10. Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
  11. Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
  12. Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
  13. Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
  14. Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?

    Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte #Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung
    vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen
    zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um
    diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert.
    Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das
    Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben.
    Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet.
    Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche.
    Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.

    Berlin, den 31. Mai 2023
    In Vertretung
    Wolfgang Schyrocki
    Senatsverwaltung für Finanzen

www.berlin.de

Museum + Geschichte: Jetzt am Wochenende: Tag des offenen Denkmals, aus Senat

https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/kurzmeldungen/2022/jetzt-am-wochenende-tag-des-offenen-denkmals-1242981.php

Jetzt am Wochenende (10. und 11. September) findet in Berlin der Tag des #offenen #Denkmals statt. In allen Bezirken gibt es von Samstag früh bis Sonntagabend offene #Denkmaltüren, #Führungen und andere Angebote rund um Berlins #Bau- und #Gartendenkmale. Fast alles kann kostenfrei besucht werden. Tickets sind nicht nötig, manchmal allerdings muss man sich beim Veranstalter #anmelden.

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Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Straßenverkehr + Straßenbahn: Senat beschließt Ersatzneubauten für die Neue Gertraudenbrücke und Spittelmarktbrücke in Mitte, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1112280.php

Pressemitteilung vom 03.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 3. August 2021:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, über die künftige Lage der #Ersatzneubauten für die Neue #Gertraudenbrücke und die #Spittelmarktbrücke entschieden. Die Brücken im Straßenzug der #Leipziger Straße – #Gertraudenstraße sollen – entgegen älterer Planungen im sogenannten #Planwerk #Innere Stadt – nicht versetzt werden, sondern in ihrer aktuellen Lage verbleiben.

Damit ist der Weg frei, mit dem geplanten Bau der #Straßenbahn vom Alexanderplatz zum Kulturforum sowie neuer Rad- und #Fußverkehrsanlagen den #Umweltverbund und die Verkehrswende im historischen Zentrum weiter deutlich zu stärken und die jahrzehntelang nur provisorisch gestalteten Freiräume am #Spittelmarkt endlich aufzuwerten und neu zu konzipieren. Zudem kann die denkmalgeschützte Alte Gertraudenbrücke (Baujahr: 1895) als reine #Fußgängerbrücke am historischen Standort saniert und auf ihre Nordwestseite wieder mit der restaurierten #Bronzeplastik der Heiligen Gertrud ausgestattet werden.

Die Neue Gertraudenbrücke überspannt den #Spreekanal, während die Spittelmarktbrücke als sogenanntes überschüttetes Bauwerk im nördlichen Bereich des Spittelmarkts über den Tunnel der -Bahn-Linie 2 führt (und im Straßenbild nicht erkennbar ist). Beide Brücken müssen aufgrund ihres mangelhaften baulichen Zustands, der bereits zu Belastungs- und Verkehrseinschränkungen geführt hat, ersetzt werden.

Der heutige Senatsbeschluss ist insbesondere zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, dem #Landesdenkmalamt sowie dem Bezirk Mitte eng abgestimmt worden. Bisher war im Planwerk Innere Stadt eine neue #Trassierung des Straßenzuges mit einer Längsteilung der denkmalgeschützten Alten Gertraudenbrücke geplant, um Raum für neue Baufelder am Spittelmarkt zu schaffen.

Der #Baubeginn für die Brücken ist für Ende 2024 bis Anfang 2025 geplant, die Fertigstellung der #Straßenbahnstrecke für Mitte 2028. Die Kosten für den Neubau der beiden Brücken werden zurzeit auf etwa 50 Millionen Euro geschätzt – hinzu kommen Kosten für die Instandsetzung der Alten Gertraudenbrücke.

Die Arbeiten an den Ersatzneubauten der Neuen Gertraudenbrücke und der Spittelmarktbrücke werden mit dem Neubau der Straßenbahnstrecke und dem geplanten Ersatzneubau der #Mühlendammbrücke koordiniert, so dass in der Regel ein eingeschränkter Verkehr für alle Verkehrsteilnehmenden in beide Richtungen möglich bleibt.

Sowohl für die Gestaltung der Brücken als auch der Freiräume am Spittelmarkt sollen #Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger organisiert werden, etwa im Rahmen der Stadtwerkstatt und anderer Formate.

Bahnhöfe: Alte Pracht überm U-Bahn-Schacht aus BVG

Das vielleicht schönste #Eingangsgebäude eines U-Bahnhofes erstrahlt wieder in altem Glanz. Mit dem gestrigen Abbau der Gerüste ist der Blick auf den -Bahnhof #Wittenbergplatz nach 19-monatigen Sanierungsarbeiten wieder frei. Die Instandsetzung des 1912 erbauten Gebäudes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem #Landesdenkmalamt Berlin und der unteren #Denkmalschutzbehörde.

Im Zuge der Bauarbeiten wurden Teile der Fassade demontiert, um die Tragkonstruktion des Gebäudes zu ertüchtigen. Dazu wurden die freigelegten Stahlträger entrostet, überarbeitet und neu beschichtet. Außerdem mussten die Holzfenster sowie die Oberlichter ausgewechselt und teilweise originalgetreu nachgebaut werden. Ebenso wie die Dacheindeckung, die Entwässerungsrinnen und die Fensterbleche.  Auch die in der Fassade enthaltenen Ornamente und Reliefs aus Naturstein mussten komplett überarbeitet und teilweise fachgerecht erneuert werden.

Verantwortlich für die Instandsetzung des Eingangsgebäudes waren die Gebauer Steinmetzarbeiten GmbH und das Bauoberleitungsbüro Mrawietz, die damit einem Berliner Wahrzeichen und Denkmal Alfred Grenanders wieder zu originaler Schönheit verholfen haben. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,9 Millionen Euro.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Museum: Denk_mal nachhaltig: Tag des offenen Denkmals 2020 trotz(t) Corona, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.973031.php

Pressemitteilung vom 10.08.2020
Der 28. Tag des offenen Denkmals findet in Berlin am 12. und 13. September 2020 statt. Das Motto lautet „#Denk_mal nachhaltig”. Derzeit stehen über 250 Denkmale oder Führungen auf dem Programm.
Das #Landesdenkmalamt Berlin freut sich sehr, dass trotz der Corona-bedingten Einschränkungen so viele Veranstalter den Tag des offenen Denkmals ermöglichen wollen. Alle Termine stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass die Corona-Regelungen dies zulassen. Ganz ausfallen muss das #Denkmalwochenende aber auf keinen Fall, denn einige Denkmale kann man virtuell erkunden, z.B. den Flughafen Tegel.

Das Schwerpunktthema „Denk_mal nachhaltig” spielt auf einen der größten Vorzüge der #Denkmalpflege an: Sie ist durch und durch nachhaltig und damit aktueller und wichtiger denn je. „Denkmale sind ein Vorbild für wirkliche Nachhaltigkeit. Denn der größte ökologische Nutzen eines Gebäudes entsteht durch eine möglichst lange Nutzungsdauer. So spart man beträchtliche Mengen an Energie und Material, die sonst für Abriss und Neubau anfallen würden.“, sagt #Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut. „Denkmalpflege ist also auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.“
Erstmals am Tag des offenen Denkmals beteiligen sich in diesem Jahr zum Beispiel die Bötzow Brauerei in Prenzlauer Berg, ein gründerzeitliches Wohnhaus in Schöneberg oder die Siemens AG mit einem digitalen Rundgang durch die Mosaikhalle im Verwaltungsgebäude. Alt-Bekanntes präsentiert sich überraschend neu, so etwa das Brandenburger Tor mit Führungen zum Thema „Symbolisches Recycling“ oder der #Flughafen #Gatow, der die Erhaltung der schützenswerten Pflanzen und Tiere auf seinem Gelände thematisiert.

Alle Veranstaltungen sind kostenfrei. Häufiger als sonst ist vorab eine Anmeldung erforderlich, Gruppen werden bewusst klein gehalten. Vieles wird sich im Freien abspielen. Auch beim Tag des offenen Denkmals gelten natürlich alle aktuellen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Das Landesdenkmalamt Berlin gibt ein umfangreiches, illustriertes Programmheft zum Tag des offenen Denkmals in Berlin heraus. Die Programmhefte liegen ab 10. August kostenfrei im Landesdenkmalamt Berlin aus (Klosterstr. 47 in Berlin-Mitte, direkt am U-Bhf. Klosterstraße, Mo – Fr 7 – 19 Uhr).

Das Berliner Gesamtprogramm, jetzt schon online und immer aktuell:

http://www.berlin.de/denkmaltag

Hier kann man sich informieren, ob die einzelnen Veranstaltungen wie geplant stattfinden können.

Flughäfen: Flughafen Tegel: Denkmalschutz für die Siebziger-Jahre-Moderne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Wann ist der #Flughafen #Tegel mit welchen Teilen und welcher Begründung unter #Denkmalschutz
gestellt worden?
Antwort zu 1:
Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ wurde am 29.03.2019 als Gesamtanlage unter
Denkmalschutz gestellt. Zum Denkmal gehört die in der Denkmalkarte markierte
Flughafenanlage mit Funktionsgebäuden, Straßen- und Brückenbauwerken. Darunter
befinden sich der Terminal mit Flugsteigring, Zentralgebäude und Tower sowie die
prägenden Elemente der Verkehrsinfrastruktur und bedeutende Nebengebäude wie die
Energiezentrale, Feuerwehr und Hangars. Am Erhalt des Flughafens besteht ein Interesse
der Allgemeinheit aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen
Bedeutung.
2
Auflistung Bestandteile der Gesamtanlage:
Bauteil A – Terminal, Flugsteigring, gmp 1969-74
Bauteil A2 – Service Center, gmp 1970-74
Bauteil B – Terminal, Zentralgebäude, gmp 1970-75
Bauteil K – Tower (Kontrollturm), gmp 1970-74 / 1988
Bauteil F – Parkhaus (Innere Umfahrung), gmp 1970-74
Flughafenvorfahrt mit Hochstraße, gmp 1972-73
Bauteil E1 – Energiezentrale, gmp 1971-74
Bauteil E2 – Betriebstechnik, gmp 1972-75, 1981
Bauteil E3 – Betriebstechnik, gmp 1976
Bauteil H – Frachthalle, gmp 1972-75
Bauteil I – Borddienstgebäude, gmp 1977-78
Bauteil L – Feuerwehr, gmp 1970-74
Bauteil M – Tankdienststation, gmp 1973-75
Bauteil N1 – Hangar 1, gmp 1973-75
Bauteil N1A – Annex N1, gmp 1973-75
Bauteil N2 – Hangar 2, Planung Französische Militärregierung 1963 / 1968-1969
Bauteil N2, Annex N2, gmp 1975
Bauteil R – Lärmschutzkabine, gmp 1974-75
Bauteil T – Streugutlager, gmp 1974
Bauteil U – Tankstelle, gmp 1974
Bauteil P1- Parkpalette, 1977
Bauteil P2 – Parkhaus, gmp 1969 / 1990-91
Bauteil P3 – Parkplatz, gmp 1970 / 1975-76
Brückenbauwerk, gmp 1972-75
Schilderbrücken, gmp 1974-76
Vorfeld, gmp 1969-70
Bauteile: Containerboxen, Bushaltestelle, gmp 1974 / 78
Kunst am Bau -Kunstwerke, Orientierungssystem
Frage 2: Werden die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel in den Prozess zum Umbau des
Flughafens eingebunden; wenn ja, wie; wenn nein, aus welchen Gründen nicht und inwiefern ist das mit dem
Urheberrecht vereinbar?
Antwort zu 2:
Die historischen Flughafenbauten des Flughafens „#Otto Lilienthal“ wurden im Zeitraum
zwischen 1969 und 1991 nach Entwürfen des Architekturbüros #Meinhard von Gerkan,
Volkwin #Marg und Klaus #Nickels, ab 1972 von Gerkan, Marg und Partner (#gmp) errichtet.
Die zentralen Bauten entstanden zwischen 1969 und 1975. Der denkmalwertige
Gebäudebestand der Flughafenanlage Tegel-Süd umfasst die für den öffentlichen
Personenflugverkehr errichteten zentralen Gebäude für die Fluggastabfertigung,
Verwaltung und Flugleitung sowie die für die Funktion des Flughafens unerlässlichen
Betriebsanlagen.
Die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel-Süd sind bereits seit Beginn
der Überlegungen in den Planungsprozess zur Nachnutzung des Flughafens
3
eingebunden. Ab 2009 wurde das Büro gmp an dem „Werkstattverfahren zum Masterplan
für die Nachnutzung des Flughafens Tegel“ maßgeblich beteiligt. Das Büro zeichnete sich
mitverantwortlich für die Grundlagen zum Masterplan, der im April 2013 durch den Berliner
Senat beschlossen wurde. Seitdem ist das Büro gmp in vielfältiger Form bis heute in die
weiteren Planungen zur Nachnutzung des Flughafengeländes eingebunden. So zeichnet
sich das Büro gmp beispielsweise auch verantwortlich für die begonnene Generalplanung
zum Umbau des Terminal B zu einem Gründungs- und Innovationszentrum.
Frage 3: Welche späteren Einbauten stellen Entstellungen des Denkmals dar, die beseitigt werden sollten?
Antwort zu 3:
Der #Denkmalbereich #Tegel-Süd umfasst alleine mehr als 20 denkmalgeschützte
Einzelgebäude. Ihre Nachnutzung und bauliche Veränderung steht spätestens seit der
Unterschutzstellung unter dem Vorbehalt der #denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
nach § 11 DSchG Bln. An dieser Stelle wird daher darauf verzichtet, die einzelnen
Bauelemente jedes Baudenkmals einzeln aufzulisten und den Stand der
denkmalfachlichen Beratung abzubilden.
Frage 4: Werden diese Hinzufügungen in Zukunft beseitigt, um das Denkmal wieder in seiner ursprünglichen
Konzeption erlebbar zu machen?
Antwort zu 4:
Beseitigungen, egal ob es sich um Hinzufügungen oder Originalsubstanz handelt,
bedürfen einer Genehmigung. Es ist daher unablässig, individuell anhand jedes einzelnen
Gebäudes mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen, inwieweit spätere Einbauten in
Zukunft rückgebaut oder erhalten bleiben sollen. Sämtliche Planungen und Beurteilungen
in diesem Feld erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem jeweiligen
Maßnahmenträger, den Fachplanern und dem #Landesdenkmalamt. Darüber hinaus wurde
bereits in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt ein Kontaktarchitekt beauftragt, der in
die weiteren Umbauplanungen bereits heute eingebunden ist und auch in Zukunft sein
wird. Kern sämtlicher Gebäudeplanungen bildet die Maßgabe, die originale Bausubstanz
in ihrer ursprünglichen Konzeption so weit wie möglich zu erhalten.
Frage 5: Welche Teile des Flughafens werden nach Aufgabe des #Flugbetriebs nicht mehr erhalten; welche
davon sind vom Denkmalschutz umfasst; mit welcher Begründung erfolgt dies?
Antwort zu 5:
Die ursprüngliche Gesamtanlage des Flughafens Berlin „Otto Lilienthal“ ist bis heute
ununterbrochen in Betrieb. Große Teile der originalen Struktur und Bausubstanz der
Siebziger Jahre sind bis heute erhalten. Ziel ist es, auch bei den Neuplanungen zur
Nachnutzung der einzelnen Gebäude die originale Bausubstanz der 70er Jahre
weitgehend zu erhalten. Hierbei ist bei jedem Einzelgebäude individuell und im Einzelfall
zu beurteilen und zu entscheiden, inwieweit punktuell Rückbauten durchgeführt werden
müssen, um die diversen Einzelgebäude für die geplante Nachnutzung zukunftsfähig zu
machen.
Frage 6: Welche Wettbewerbsart ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewählt
worden, um für die künftige Umnutzung Entwürfe zu erhalten; wie setzt sich die Wettbewerbsjury zusammen?
4
Antwort zu 6:
Bei den über 20 denkmalgeschützten Gebäuden im Bereich Tegel-Süd wird jeweils
individuell bei jedem Einzelgebäude festgelegt, welche Art des Verfahrens für die Vergabe
der Fachplanungsleistungen erfolgen soll. Eine wesentliche Rolle bei der Auswahl von
Architekten und Fachplanern für die Umplanung der Gebäude zur zukünftigen
Nachnutzung spielen u. a. abgefragte Kompetenzen der Büros im Umgang mit
erhaltenswerter Bausubstanz. So wurden beispielsweise bei zwei Gebäuden die
Architektur- und Fachplanungsleistungen über europaweite Teilnahmewettbewerbe mit
anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vergeben. Die
Zuschlagentscheidungen sind auf Basis von Qualitäts- und Wertungskriterien erfolgt. Als
Qualitätskriterien für die Planungsbüros und das Schlüsselpersonal wurden dabei u. a.
Referenzen abgefragt, wie z.B. zu „besonderen Umbau- / Sanierungsleistungen für
Gebäude der 1950 bis 1970iger Jahre“ oder „Planen und Bauen unter
Denkmalschutzanforderungen“.
Frage 7: Welche Vorgaben wurden bei dem Wettbewerb hinsichtlich des Denkmalwertes des Flughafens
Tegel gemacht?
Antwort zu 7:
Für alle wesentlichen Gebäude in Tegel-Süd sind Denkmalpflegepläne erstellt worden.
Diese Denkmalpflegepläne definieren die besonders denkmalwerten Elemente jedes
einzelnen betrachteten Gebäudes. Die Denkmalpflegepläne wurden in Abstimmung mit
dem Landesdenkmalamt erstellt und werden jedem einzelnen Vergabefahren zugrunde
gelegt. Darüber hinaus bilden die Erläuterungen zur Eintragung in die Denkmalliste sowie
eine geforderte Zusammenarbeit mit dem Kontaktarchitekten des Landesdenkmalamtes
weitere Grundlagen der Vergabeverfahren und auch der weiteren Zusammenarbeit mit
den Fachplanungsbüros.
Frage 8: Inwieweit wird es für das im Wettbewerb vorgegebene künftige Raumnutzungsprogramm notwendig
sein, in das Denkmal eingreifen zu müssen und sich von der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel zu
verabschieden; werden Entwurfsarbeiten besser bewertet, sofern sie in das Denkmal in geringerem Umfang
eingreifen?
Antwort zu 8:
Inwieweit bei jedem der über 20 Gebäude im Bereich Tegel Süd Eingriffe notwendig oder
nicht notwendig sind, ist bei jedem Einzelgebäude individuell unter Berücksichtigung der
geplanten Nachnutzung zu beurteilen. Dazu findet die Abstimmung im Rahmen der
Erstellung der Vorplanungs- und Bauplanungsunterlage mit den denkmalfachlichen
Behörden statt. Für das Gesamtprojekt Nachnutzung Flughafen Tegel war von Beginn an
übergeordnetes Planungsziel, dass die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche
Bedeutung des Flughafenareals im Bereich Süd auch über die Schließung des Flughafens
hinaus sichtbar bleiben soll und wird.
Frage 9: Können Sitzmöbel, Leuchten, Wegeleittafeln und andere vergleichbare Einbauten der
Ursprungsfassung erhalten und falls erforderlich behutsam ergänzt werden?
5
Antwort zu 9:
Das denkmalrechtliche Genehmigungserfordernis nach § 11 Abs. 1 DSchG Bln schließt
auch das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals ein. Bei jedem Einzelelement sind
dabei u. a. die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die Eigentumsrechte Dritter zu
berücksichtigen.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
    Seite 2 von 5
    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal -Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
    Seite 3 von 5
    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
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    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa