Zwischen zwei historischen Backsteingebäuden klafft eine gewaltige Lücke im Asphalt. Die #Straßenbahnschienen Richtung #S-Bahnhof #Schöneweide sind herausgerissen. Schwere Maschinen und Baumaterialien stehen in der #Sandgrube. Ringsherum schlängeln sich Passanten durch ein Labyrinth aus #Warnbaken.
Die leisen, #emissionsfreien Busse fahren heute vorrangig auf der Projektlinie #200 zwischen #Hertzallee und #Michelangelostraße. Sie ersetzen somit insgesamt 17 #Dieselfahrzeuge im Betrieb und haben allein in der Projektlaufzeit zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 rund 3.200 t CO2 sowie ca. 400 kg NOX eingespart.
Die Berliner Zeitung berichtete kürzlich über die Herausforderungen, die #Wärmepumpen und #E-Mobilität für das deutsche #Stromnetz darstellen.1. Auch in Berlin wird das Thema immer relevanter, da der #Stromverbrauch durch solche Technologien voraussichtlich zunehmen wird. Um ein umfassendes Bild von der aktuellen Situa- tion der #Niederspannungsebene des Berliner Stromnetzes zu erhalten und mögliche #Kapazitätsengpässe auf- zudecken, frage ich den Senat daher:
Wie viele #Umspannwerke bzw. „#Trafostationen“ gibt es in Berlin, in welchen von der #Mittelspannungs- auf die Niederspannungsebene transformiert wird? Bitte geben Sie eine Aufschlüsselung in tabellarischer Form.
Frage 1: Welche #Baumaßnahmen im Dorf #Malchow sind bis zum Jahr 2030 geplant? Antwort zu 1: Bei der Beantwortung der Fragen wird unterstellt, dass Baumaßnahmen der #Infrastruktur im Zusammenhang mit der #Dorfstraße von Interesse sind. Im Zeitraum bis ca. 2029 ist eine umfassende #Erneuerung der Dorfstraße Malchow zwischen Ortnitstraße und Blankenburger Pflasterweg geplant. Frage 2: Welche Baumaßnahmen sind an der Dorfstraße im Dorf Malchow geplant und wie sieht der #Zeitplan dafür aus?
Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) beabsichtigt, den #S-Bahnhof #Berlin-Köpenick zum #Regionalbahnhof umzubauen. Der erste von vier #Bauabschnitten (BA) startet am 17. März 2023 (Ende 1. BA: ca. Frühjahr 2024). Bereits ab 6. März führen die #Stromnetz GmbH bauvorbereitende Maßnahmen durch. Für die anstehenden #Brückenarbeiten der Deutschen Bahn muss die BVG außerdem vorab die #Fahrleitung der #Straßenbahn verlegen. Dafür wird die #Bahnhofstraße vom 21. bis 24. März 2023 voll #gesperrt. Umleitungen für den #Straßenverkehr werden vor Ort ausgeschildert und #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Ab 17. März ist am S-Bahnhof Köpenick mit Einschränkungen des #S-Bahn- und #Fernbahnverkehr zu rechnen.
Wurden für Maßnahmen in #Plänterwald durch den Bezirk #Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils?
Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Plänterwald bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „ Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden.
Der Senat hat einen Schlusspunkt hinter eines der längsten #Vergabeverfahren und ewige Streitigkeiten vor Gerichten gesetzt: Das Land soll das Berliner #Stromnetz vom schwedischen Energiekonzern #Vattenfall zurückkaufen – ohne Steuermittel.
Der Berliner Senat hat den #Rückkauf des Berliner Stromnetzes vom Anbieter Vattenfall am Dienstag beschlossen. Nun muss das Abgeordnetenhaus dem Deal noch zustimmen.
Bei der Vorgeschichte, bei all den Problemen und Verfahrenspatzern könnten in der #Finanzverwaltung eigentlich die Korken knallen, dass nun gelungen ist, woran seit Jahren gewerkelt wurde. Matthias Kollatz aber betrachtet das Geschäft nüchtern. „Der Kauf des Stromnetzes stellt eine erfolgreiche #Rekommunalisierung dar“, sagt er. „Und es ist so, dass Vattenfall uns ein faires Angebot gemacht hat.“
Nettokaufpreis von 2,06 Milliarden Euro Nach Informationen des rbb liegt der reine Netto-Kaufpreis für die #Stromnetz-Gesellschaft bei 2,06 Milliarden Euro. Bis zu 80 Millionen Euro könnten noch für Nebenkosten dazukommen. Zur Finanzierung sagt Kollatz: „Es werden dabei keine Steuermittel eingesetzt.“ Das Land wird stattdessen eine #Holding-Gesellschaft neu gründen und dann Kredite aufnehmen.
Wie hoch ist die die übliche #Bearbeitungszeit in den einzelnen Stufen des Bearbeitungsprozesses für #Ladeeinrichtungen für #e-Fahrzeuge, wie er in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20331 (Frage 8) geschildert wird, jeweils für
das Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
die Straßen- und Grünflächenämter in den Bezirksämtern?
die Stromnetz Berlin GmbH?
die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Hierbei zeigen sich u.a. erhebliche Unterschiede im Vorgehen und der Organisation der Bezirke in der Bearbeitung. Dem Senat liegen keine systematischen Informationen zur Dauer der einzelnen Prozessschritte vor. Deshalb können keine Aussagen zu „üblichen“ Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prozessschritte gemacht werden.
Frage 2:
Wie viele Anträge auf Schaffung von Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge befinden sich aktuell in Bearbeitung bei
der Allego GmbH?
dem Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
den Straßen- und Grünflächenämtern in den Bezirksämtern?
der Stromnetz Berlin GmbH?
der Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wurde der Aufbau von Ladeinfrastruktur in verschiedenen Errichtungsphasen vereinbart. Dem zunächst angebotsorientierten Aufbau folgte eine nachfrageorientierte Errichtungsphase. Da diese hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde für die verbleibende Errichtungszeit bis zum Ende des Jahres 2020 ein erneut angebotsorientierter Aufbau vorgenommen. Mit Auslaufen der Errichtungsphase Ende 2020 konnten so insgesamt 1.058 Ladepunkte an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich-zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen werden.
Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Aufbau von bis zu 1.000 #Laternenladepunkten in ausgewählten Bezirken im Rahmen des Forschungsprojektes „#ElMobileBerlin“ geplant. Hierzu läuft aktuell die Ausschreibung zur Vergabe der Beschaffungs-, Installations- und Betreiberleistungen. Im Anschluss daran werden die Standorte beantragt. Hierfür ist ein gebündeltes Vorgehen mit den betroffenen Bezirken vereinbart. Darüber hinaus wird der Ladeinfrastrukturaufbau für die Zeit ab 2022 derzeit neu konzipiert.
Zudem befinden sich nach den Informationen der #Stromnetz Berlin GmbH derzeit ca. 200 Anfragen zu Ladestandorten mit Stand von Februar 2021 in der Bearbeitung.
Frage 3:
Was sind die häufigsten Verzögerungsgründe im gesamten Prozess vom Antrag bis zur Bereitstellung der Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge? Welche Verzögerungen (in Tagen) entstehen dadurch (ggf. geschätzt)?
Antwort zu 3:
Systematische Informationen zu den Gründen für die Verzögerungen im Prozess liegen dem Senat nicht vor, sodass keine Aussagen zur Häufigkeit und zur Verzögerung gemacht werden können. Unabhängig davon werden Gründe in der fehlenden Harmonisierung der Genehmigungsprozesse mit und bei den Bezirken, der fehlenden Nutzung der für die Verwaltung der Ladeinfrastruktur entwickelten Datenplattformen sowie der zum Teil unzureichenden Personalausstattung einzelner Bezirksämter in den zuständigen Bereichen gesehen.
Frage 4:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge wurden 2019 und 2020 in Betrieb genommen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Frage 5:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 2020 im Rahmen des Auftrages des Landes Berlin insgesamt 1.058 Ladepunkten an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich- zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen. Zusätzlich betreiben die Firmen E.ON
Drive Infrastructure GmbH und Vattenfall Smarter Living GmbH rund 100 Ladeeinrichtungen mit rund 200 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Hinzu kommen rund 400 öffentlich-zugängliche Ladepunkte im privaten Raum. Damit gibt es heute in Berlin über 1.650 öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Diese Informationen sind auf der Website des Berliner Energieatlas auch in ihrer räumlichen Verteilung dargestellt: https://energieatlas.berlin.de/.
Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen und öffentlich- zugänglichen privaten Raum in den Jahren 2019 und 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2019 oder 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wurden erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch mit einer neuen Ladeeinrichtung abgeschlossen wurde. Die gesamten Ladestandorte im öffentlichen Raum der E.ON Drive Infrastructure GmbH wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer technischen Umrüstung erneut in Betrieb genommen und bereits in den Jahren 2009 bis 2012 errichtet. Weiterhin wurden die Ladestandorte der Vattenfall Smarter Living GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 aufgebaut.
Übersicht zu den Inbetriebnahmen von öffentlich-zugänglichen Ladestandorten bis 2020
BetreiberBezirk
Allego
E.ON
Vattenfall
insge- samt
Zeitpunkt der In- betriebnahme
bis 2018
2019
2020
2019
bis 2018
Mitte
22
26
52
24
3
127
Charlottenburg-Wilmersdorf
31
30
38
18
2
119
Friedrichshain-Kreuzberg
24
12
31
0
0
67
Pankow
18
8
43
0
3
72
Tempelhof-Schöneberg
12
15
39
10
4
80
Steglitz-Zehlendorf
9
7
35
0
2
53
Neukölln
8
12
15
10
1
46
Lichtenberg
7
6
6
8
0
27
Treptow-Köpenick
6
4
7
0
0
17
Reinickendorf
3
3
6
0
0
12
Spandau
2
7
8
10
0
27
Marzahn-Hellersdorf
3
2
3
8
0
16
insgesamt
145
132
283
88
15
663
Frage 6:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin außer Betrieb/ in Reparatur? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Benennung des jeweiligen Grundes der Störung)?
Antwort zu 6:
Dem Senat liegen Informationen über die in der folgenden Tabelle aufgelisteten sechs Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum vor, die durch den jeweiligen Betreiber außer Betrieb genommen wurden:
Betreiber
Adresse
Bezirk
Grundfürdie Außerbetriebnahme
Allego GmbH
Keithstr. 1, 10787
Tempelhof- Schöneberg
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Luisenstr. 31, 10117
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle (Erweiterungsneubau „Marie- Elisabeth-Lüders-Haus“) am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Burggrafenstr. 6, 10787
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Alte Jakobstraße 76, 10179
Mitte
Die Ladeeinrichtung wurde laut dem Betreiber angefahren und dabei beschädigt. Deshalb wurde einer der beiden Ladepunkte außer Betrieb genommen..
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Wildenbruch- platz 1, 12045
Neukölln
Der Betreiber hat als Grund für die Beschädigung der Ladeeinrichtung Vandalismus angegeben.
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Leipziger Platz 19, 10117
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Zinnowitzer Str. 1, 10115
Mitte
Entfernung der Ladestellplätze vor der Ladeeinrichtung im Rahmen von Baumaßnahmen an der Kreuzung Chausseestr./Zinnowitzer Str.
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Friedrichstr. 191, 10117
Mitte
siehe im Antworttext
Die Vattenfall Smarter Living GmbH hat einen der beiden Ladepunkte der Ladeeinrichtung am Standort Friedrichstraße 191 in 10117 im Bezirk Mitte abgeschaltet, weil sich der zu diesem Ladepunkt gehörende Ladestellplatz in der im Rahmen des „Verkehrsversuches Friedrichstraße“ eingerichteten verkehrsberuhigten Zone befindet. Der andere Ladepunkt der Ladeeinrichtung ist weiterhin in Betrieb.
Weiterhin sind nach Informationen der Allego GmbH 31 öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen des Betreibers mit Stand vom 26. Februar 2021 wegen eines Defektes nicht in Betrieb. Diese Ladeeinrichtungen werden derzeit repariert. In der folgenden Tabelle wird die Verteilung dieser Ladeeinrichtungen auf die einzelnen Bezirke dargestellt:
Bezirk
Anzahl
Mitte
5
Charlottenburg-Wilmersdorf
5
Friedrichshain-Kreuzberg
8
Pankow
2
Tempelhof-Schöneberg
3
Steglitz-Zehlendorf
2
Neukölln
2
Lichtenberg
0
Treptow-Köpenick
1
Reinickendorf
2
Spandau
0
Marzahn-Hellersdorf
1
insgesamt
31
Die Betreiber von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen privaten Raum Berlins müssen Störungen und Schäden nicht dem Senat melden, sofern sie innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. An allen diesen Ladeeinrichtungen sind Kontaktdaten des Betreibers zur Meldung von Störungen und Schäden angebracht.
Frage 7:
Wie hoch (in Tagen) ist die übliche Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen für e- Fahrzeuge?
Antwort zu 7:
Der Senat verfügt nicht über Daten zur üblichen Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen.
Frage 1: Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch wen wird sie ausgeführt? a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 1: Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich vorgegeben: Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre #Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich #Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre #Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich #Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate. Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert. · Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG. · Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG · Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung · Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner 2 Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt. Frage 2: Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen? Antwort zu 2: Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000 Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert. Frage 3: Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen? a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das? b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 3: Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien. Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch nachzuweisen. Frage 4: Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen? Antwort zu 4: Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten. Frage 5: Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind? a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der 3 geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Frage 6: Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes „Dynamic Light“ erprobt hat? Antwort zu 6: Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt. Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“? a. Wird dieses weiter umgesetzt? b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme ( https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben? Antwort zu 7: Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden. Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht. Berlin, den 25.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
In der Anfrage Drucksache 18/23609 wird berichtet, dass die #Instandsetzung des Fußgängertunnels am
Bahnhof #Schöneweide erst vorankommen kann, wenn der #Stromanschluss neu installiert sei. Konnte in den
letzten 4 Monaten der Stromanschluss neu installiert werden und konnten die #Tunnelbeleuchtung, die #Tunneldeckel sowie die Pumpen instandgesetzt werden?
Frage 2:
Wenn diese Arbeiten noch nicht ausgeführt werden konnten, konnten schon die hierzu notwendigen Ausschreibungen auf den Weg gebracht und entsprechende Unternehmen beauftragt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Eine positive Rückmeldung bzw. eine Freigabe des Energieversorgers #Stromnetz Berlin
oder dessen ausführender Firma für die Elektroarbeiten liegen weiterhin nicht vor.
Nach der ausstehenden Freigabe durch den #Energieversorger sind lediglich noch geringe
Restleistungen durch die seit langem beauftragte Firma durchzuführen, bevor dann die
Stromversorgung für die Arbeiten der darauf aufbauenden Gewerke zur Verfügung steht.
Trotz regelmäßiger und nachdrücklicher Erkundigung seitens der zuständigen Senatsverwaltung bei den verantwortlichen Stellen des Energieversorgers sowie bei der im Auftrag
der Stromnetz Berlin tätigen Firma konnte weiterhin kein konkreter Termin für diese notwendige Freigabe genannt werden. Die Senatsverwaltung bemüht sich weiterhin intensiv,
um Freigabe durch den Energieversorger Stromnetz Berlin zu erwirken.
Frage 3:
Welche Bauarbeiten wurden tatsächlich in den letzten 4 Monaten am #Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide durchgeführt?
2
Antwort zu 3:
Keine. S. hierzu auch Antwort zu 1 und 2.
Frage 4:
Wann soll der Tunnel nach derzeitiger Planung eröffnet werden?
Antwort zu 4:
Die Eröffnung des Tunnels erfolgt erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen. Da diese von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des Stromnetzbetreibers abhängig sind, kann derzeit kein Termin für eine Wiedereröffnung des Fußgängertunnels genannt werden.
Frage 5:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und ist es in den vergangenen Monaten zu
einer weiteren Kostensteigerung gekommen?
Antwort zu 5:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen um 10 – 15 % überschritten wird. Gegenüber der Antwort auf die letzte Schriftliche
Anfrage ist es zu keiner Kostensteigerung gekommen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass nach der Inbetriebnahme des sich in Bau befindlichen Straßenbahntunnels unterhalb der
Bahntrasse (voraussichtlich im Jahr 2024) die Ampelkreuzung Brückenstraße/Michael-Brückner-Straße auf
der südöstlichen Seite ergänzt werden soll und der Fußgängertunnel dann überflüssig wird?
Frage 7:
Ist es richtig, dass der Fußgängertunnel seit nun bald 4 Jahren geschlossen ist, seit Jahren für über 300.000
Euro saniert wird, letztendlich für weitere 3 bis 4 geöffnet sein soll, um dann ggf. zugeschüttet zu werden?
Wie ist es unter diesen Bedingungen zu rechtfertigen, dass die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben
werden? Weshalb wird nicht geprüft, unter welchen Bedingungen die Umnutzung des Tunnels, z.B. als Fahrradparkhaus, sinnvoller wäre?
Antwort zu 6 und 7:
Der Fußgängertunnel Schöneweide ist seit einem Brand im Dezember 2016 geschlossen.
Eine Entscheidung über einen Rückbau oder eine Verfüllung wurde in Anbetracht der aktuellen Verkehrssituation nicht getroffen. Gegenwärtiges Ziel ist, die ortsnahe Querungsmöglichkeit wieder zu gewährleisten.
Mit dem Umbau der Lichtsignalanlage Michael-Brückner-Straße / Brückenstraße soll auch
eine Fußgängerquerung an der südöstlichen Seite der Kreuzung ergänzt und signalisiert
werden. Der gesamte Bereich ist derzeit Teil eines laufenden Planfeststellungsverfahrens.
3
Eine einfache Umnutzung des vorhandenen Ingenieurbauwerkes zum Beispiel als Fahrradparkhaus scheidet aus rechtlichen Gründen aus, da es nicht zu öffentlichen Straßen
nach dem Berliner Straßengesetz oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz gehören würde. Hier wären andere rechtliche Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes für die Sondernutzung unterhalb des öffentlichen Straßenlandes heranzuziehen.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz