Straßenbahn: Umnutzung des ehemaligen Straßenbahndepots in der Belziger Straße, aus Senat

01.06.2023

  1. Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
  2. Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
  3. In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
  4. Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der
    Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
  5. Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
  6. In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten
    zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
  7. Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
  8. In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
  9. Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine
    Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
  10. Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
  11. Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
  12. Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
  13. Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
  14. Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?

    Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte #Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung
    vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen
    zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um
    diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert.
    Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das
    Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben.
    Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet.
    Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche.
    Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.

    Berlin, den 31. Mai 2023
    In Vertretung
    Wolfgang Schyrocki
    Senatsverwaltung für Finanzen

www.berlin.de

VBB: Gemeinsam mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Kundenbefragung innerhalb seines Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch., aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kundenbefragung-2020

Gemeinsam mit dem Institut für #Kultur-Markt-Forschung (#IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Kundenbefragung innerhalb seines #Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch. Die Ergebnisse stellen dem Begleitservice durchweg ein sehr gutes Zeugnis aus. Insbesondere attestiert die Umfrage dem VBB eine äußerst große Kundenzufriedenheit und bestätigt insgesamt die sehr hohe Akzeptanz und Qualität der #Dienstleistung.

Seit 2008 bietet der VBB Bus & Bahn- #Begleitservice seine personalisierte Dienstleistung im Berliner ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stadtweit an und hat seitdem insgesamt rund 200.000 Begleitungen durchgeführt. Dieses besondere Angebot ist möglich, weil beschäftigungspolitische Maßnahmen des Senats und der Arbeitsagenturen mit der die dauerhafte Finanzierung der erforderlichen Organisations- und Forbildungsstrukturen durch das Land Berlin als ÖPNV-Aufgabenträger Hand in Hand gehen. Die 74 Mitarbeiterinnen, die im 2-Schichtsystem von 7:00 – 22:00 Uhr täglich Mobilitätsunterstützung leisten, haben im Jahr 2020 fast 18.000 Menschen zu Ärzten, Ämtern, Erledigungen und zuletzt auch zum Impfen begleitet. Die neueste Befragung zeigt, dass die Kundinnen sehr zufrieden mit dem Begleitservice sind und wünschen sich sogar dessen Ausbau. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hat sich mittlerweile zu einem festen Angebot zur Sicherung der Teilhabe in Berlin entwickelt.

Eine mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) durchgeführte Kundenbefragung für 2020 bestätigt vor allem eine sehr große Akzeptanz und Qualität der Dienstleistung. Insgesamt liegt die Kundenzufriedenheit in der Gesamtbewertung bei 1,33 (Skala 1-6). Die hohe, konstante Zufriedenheit ist auch bei Einzelaspekten wie Freundlichkeit der Telefonistinnen ( 1,21), Pünktlichkeit der Begleiterinnen ( 1,24), telefonischer Erreichbarkeit des Begleitservice (1,32) oder Zeiten der Begleitung ( 1,46) sichtbar. Auch die Online-Erreichbarkeit oder die Auswahl der Routen erhalten mindestens 85% sehr gute und gute Bewertungen. 86% geben die Bestnote in Bezug auf eine insgesamt gute und sichere Begleitung. Knapp die Hälfte der Kund*innen nutzt den Begleitservice seit mindestens drei Jahren, rund ein Drittel ist erst seit Kurzem oder bis zu einem Jahr dabei.

In den Befragungsergebnissen sind auch die ersten Erfahrungen der VBB-Kund*innen mit dem zusätzlich entwickelten Angebot des Erledigungsservice enthalten. Damit wurde zeitnah und schnell auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert und in Zeiten des Lockdowns ein Zeichen der Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer zusätzlichen Dienstleistung gesetzt.

Flexibel, niedrigschwellig und selbstbestimmt – der Begleitservice bestätigt sein Konzept auch in der Corona-Pandemie

Das neue, zusätzliche Angebot ermöglicht den Kundinnen, die zum großen Teil zur Hauptrisikogruppe gehören, bei Bedarf zu Hause zu bleiben und notwendige Erledigungen an den Begleitservice zu übertragen.Das zeigt, dass das an den Bedürfnissen der Nutzerinnen angepasste Konzept auch, und insbesondere in Zeiten der Pandemie den Erfordernissen entspricht.

Fazit: Die Kund*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices empfinden sich nicht als Bittstellende von Hilfeleistungen, sondern als vollumfänglich Teilhabende mit einer selbstgewählten, angemessenen Unterstützung, die vom VBB in hoher Qualität flächendeckend umgesetzt wird.

Mehr als ein Begleitservice – großartiger Nebeneffekt

Möglich wurde dieser Erfolg durch ein gelebtes Dienstleistungskonzept dass auf einer umfangreichen Qualifizierung der Mitarbeiteinnen aufbaut und indem die Hilfe nicht vorgegeben wird, sondern entsprechend den differenzierten Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen immer wieder individuell verhandelt wird. Ein weiterer Punkt ist in der Gesamtschau der einzelnen Zufriedenheitsbewertungen bemerkenswert: 80% der Begleiterinnen und sonstigen Teammitglieder haben hier eine neue berufliche Perspektive gefunden und ein Teil wird über das Berliner Programm Solidarisches Grundeinkommen finanziert. Das große Engagement und die hohe Leistung der Mitarbeitenden ist angesichts dieser sehr guten Bewertungen eine weitere Erfolgsgeschichte sozialer Inklusion.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: „Mobilität und Teilhabe ist ein Grundrecht für alle. Es freut mich sehr, dass unser Begleitservice durchweg top benotet wird und die Qualität, besonders auch die menschliche, sich in der hohen Kundenzufriedenheit niederschlägt. Die Weiterentwicklung dieser Dienstleistung mit Erledigungsservice und nun auch die Impfbegleitung zeigt, wie schnell und flexibel wir auf veränderte Lebenssituationen unserer Fahrgäste reagieren können. Der Dank gilt in höchstem Maße dem Begleitpersonal, das sich täglich uneigennützig für mobilitätseingeschränkte Menschen einsetzt.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Der Begleitservice des VBB bietet – gerade in Zeiten der Pandemie – eine sehr wichtige Dienstleistung für Fahrgäste. Er bringt Hilfe und Unterstützung und ermöglicht damit eine selbstbestimmte Mobilität von Menschen, die sich mit dieser Unterstützung besser oder überhaupt erst auf den Weg machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und, ganz konkret, Bewegungsfreiheit. Dies spiegelt sich in der hervorragenden Bewertung durch die Fahrgäste wider. Mein Dank geht daher insbesondere an das Begleitpersonal, das diesen Service so kundenfreundlich gewährleistet.“

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:
„Beim VBB-Begleitservice handelt es sich um ein bewährtes Modell mit vielen Vorteilen. Zum einen ermöglicht der Begleitservice mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben. Zum anderen führen diese Begleitungen überwiegend ehemals langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner durch. Ein Großteil von ihnen hat im Rahmen des Berliner Jobprogramms Solidarisches Grundeinkommen (SGE) einen sicheren Arbeitsplatz erhalten. Die Beschäftigten durchlaufen eine hochwertige Qualifizierung. Sie werden befähigt, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen und ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dies macht unsere Stadt sozialer und eröffnet benachteiligten Personengruppen echte Perspektiven! Besonders freue ich mich, dass die Anzahl der Begleiterinnen und Begleiter durch die Beschäftigten im Solidarischen Grundeinkommen noch einmal erhöht werden konnte.“

HINTERGRUND:
VBB Bus & Bahn-Begleitservice sichert Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Aktuell leben in Berlin 721.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen. Damit wird auch der Anteil von Menschen größer, die Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität in Berlin wahrzunehmen. 77,1% der Kundinnen des VBB-Begleitservices sind 60 Jahre und älter, mit einem Anteil der über 80-Jährigen von 36,8%. Die häufigsten Einschränkungen sind: geheingeschränkt (50,3%), Nutzung von Rollator oder Gehhilfe (42,9%), Unsicherheitsgefühl/Orientierungslosigkeit (28,4%), Blindheit (23,9%), seheingeschränkt (23,7%), Rollstuhlnutzung (23,2%) und Hörschädigungen (18,2%). Das Angebot ermöglicht den Kundinnen Aktivitäten für vielfältige Lebensbereiche in unserer Stadt. Für drei Viertel der Befragten ist mit Abstand die Sicherstellung der eigenen medizinischen Versorgung am wichtigsten, gefolgt von privaten Besuchen, allgemeiner Lebensführung und Behördengängen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. Das für die Kundinnen und Kunden kostenlose Angebot wird finanziert durch das Teilhabechancengesetz ergänzende Landesförderungen der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Sen UVK.

https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice
https://www.vbb.de/fahrplan/aktuelles/der-vbb-bus-bahn-begleitservice-hilft-in-berlin