https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1135364.php
Einsichtnahme ergänzter Unterlagen samt Einwendungsmöglichkeit dauert voraussichtlich etwa zwei bis drei Monate
Die #Planunterlagen für die #Straßenbahn-Neubaustrecke #Ostkreuz (Anbindung über die #Sonntagstraße) müssen erneut ausgelegt werden. Im Rahmen der zweiten #Auslegung, die durch ein von der BVG überarbeitetes #Lärmschutzgutachten nötig wurde, sind durch ein Versehen des Dienstleisters nicht sämtliche Unterlagen im Internet zur Verfügung gestellt worden. Der Fehler war nach dem Start der Auslegung am 22. März dieses Jahres, die sowohl in Papierform als auch online stattfand, zunächst nicht bemerkt worden.
Während die analoge Auslegung im #Bezirksamt Lichtenberg die kompletten Unterlagen bot, fehlten online – im einschlägigen #UVP-Portal – das bisherige Baulärmgutachten und das Gutachten zu baubedingten Erschütterungen. Diese wurden zwar unverändert aus der ersten Auslegung übernommen, hätten aber auch online einsehbar sein müssen. Eine Prüfung ergab, dass die Senatsverwaltung alle digitalisierten Unterlagen vollständig an den eigenen Dienstleister übermittelt hat und auch die Rückmeldung erhielt, sämtliche Daten seien aufs Portal geladen worden. Diese Information traf allerdings nicht zu. Nach einem Hinweis im Mai wurde sofort die Ergänzung veranlasst, allerdings erst am letzten Tag der 14-tägigen Einwendungsfrist.
Die neue Auslegung soll möglichst noch im vierten Quartal 2021 starten. Das Planfeststellungsverfahren wird sich dadurch voraussichtlich um zwei bis drei Monate verlängern. Die Senatsverwaltung hat veranlasst, künftig weitere Prüfungsroutinen im Rahmen der Planfeststellung einzuziehen, um vergleichbare Fehler zu vermeiden.
Im 2017 gestarteten #Planfeststellungsverfahren für die „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der #Boxhagener Straße bis zur #Karlshorster Straße“ in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg ist die #Öffentlichkeit bereits zweimal im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen beteiligt worden, nämlich im ersten Quartal 2018 und im zweiten Quartal 2021. Insgesamt sind bereits mehr als 1.000 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde eingegangen. Mit der dritten Auslegung erhalten alle Betroffenen erneut die Gelegenheit, Einwendungen zu formulieren. Sie werden im Rahmen des weiteren Verfahrens bearbeitet, um mit einem ausgewogenen Planfeststellungsbeschluss Baurecht zu schaffen.
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