Infrastruktur: Status Quo: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg, aus Senat

30.05.2023

Frage 1:

Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen

  1. Wie ist der aktuelle #Projektstatus?
    1. Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
    1. Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?
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Straßenbahn: Zeitplan für Straßenbahn zum Ostkreuz bleibt unklar, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234201787/Zeitplan-fuer-Strassenbahn-zum-Ostkreuz-bleibt-unklar.html

Wo die #Straßenbahn einmal entlang fahren soll, ist bereits seit 2013 klar, doch die Umsetzung des Tram-Projekts zum Bahnhof #Ostkreuz ist weiterhin nicht absehbar. Im Oktober hatte die Senatsverkehrsverwaltung angekündigt, dass die #Planunterlagen für das Vorhaben erneut öffentlich ausgelegt werden müssten – bereits zum dritten Mal. Angestrebt wurde, dass das noch bis Ende des Jahres erfolgt. Passiert ist bislang aber nichts.

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Straßenbahn: Neue Planauslegung beim Straßenbahn-Projekt Ostkreuz aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1135364.php

Einsichtnahme ergänzter Unterlagen samt Einwendungsmöglichkeit dauert voraussichtlich etwa zwei bis drei Monate

Die #Planunterlagen für die #Straßenbahn-Neubaustrecke #Ostkreuz (Anbindung über die #Sonntagstraße) müssen erneut ausgelegt werden. Im Rahmen der zweiten #Auslegung, die durch ein von der BVG überarbeitetes #Lärmschutzgutachten nötig wurde, sind durch ein Versehen des Dienstleisters nicht sämtliche Unterlagen im Internet zur Verfügung gestellt worden. Der Fehler war nach dem Start der Auslegung am 22. März dieses Jahres, die sowohl in Papierform als auch online stattfand, zunächst nicht bemerkt worden.

Während die analoge Auslegung im #Bezirksamt Lichtenberg die kompletten Unterlagen bot, fehlten online – im einschlägigen #UVP-Portal – das bisherige Baulärmgutachten und das Gutachten zu baubedingten Erschütterungen. Diese wurden zwar unverändert aus der ersten Auslegung übernommen, hätten aber auch online einsehbar sein müssen. Eine Prüfung ergab, dass die Senatsverwaltung alle digitalisierten Unterlagen vollständig an den eigenen Dienstleister übermittelt hat und auch die Rückmeldung erhielt, sämtliche Daten seien aufs Portal geladen worden. Diese Information traf allerdings nicht zu. Nach einem Hinweis im Mai wurde sofort die Ergänzung veranlasst, allerdings erst am letzten Tag der 14-tägigen Einwendungsfrist.

Die neue Auslegung soll möglichst noch im vierten Quartal 2021 starten. Das Planfeststellungsverfahren wird sich dadurch voraussichtlich um zwei bis drei Monate verlängern. Die Senatsverwaltung hat veranlasst, künftig weitere Prüfungsroutinen im Rahmen der Planfeststellung einzuziehen, um vergleichbare Fehler zu vermeiden.

Im 2017 gestarteten #Planfeststellungsverfahren für die „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der #Boxhagener Straße bis zur #Karlshorster Straße“ in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg ist die #Öffentlichkeit bereits zweimal im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen beteiligt worden, nämlich im ersten Quartal 2018 und im zweiten Quartal 2021. Insgesamt sind bereits mehr als 1.000 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde eingegangen. Mit der dritten Auslegung erhalten alle Betroffenen erneut die Gelegenheit, Einwendungen zu formulieren. Sie werden im Rahmen des weiteren Verfahrens bearbeitet, um mit einem ausgewogenen Planfeststellungsbeschluss Baurecht zu schaffen.

Straßenbahn: Straßenbahnverlängerung der M10 bis Turmstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass sich die #Inbetriebnahme der künftigen Strecke der #M10 von Hauptbahnhof zum U-Bahnhof
#Turmstraße möglicherweise um zwei Jahre verschieben wird? Welche konkreten Gründe gibt es für
die Verlängerung des Fertigstellungstermins?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Straßenbahn-Neubaustreckenprojekt befindet sich derzeit im
#Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger prognostiziert nach aktueller Lage des
Verfahrens einen Fertigstellungstermin Ende 2021. Eine genauere #Terminplanung ist vom
weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere vom Wortlaut des
Planfeststellungsbeschlusses abhängig.“
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Unterlagen/Pläne zur Verlängerung der M10 noch einmal geändert werden und nun
eine zweite Auslegung erfolgen wird?
2
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Aus welchen Gründen wurde die Änderung der Unterlagen/Pläne notwendig und wann erfolgt/erfolgte die
Auslegung in welcher Form?
Antwort zu 3:
Aufgrund der Einwendungen aus der 1. Anhörung wurden die #Planunterlagen aktualisiert.
Die Auslegung erfolgt vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019 im
Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Daten sind im Bezirksamt ausgedruckt einzusehen und
stehen auch als Download-Link zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 27.
November 2019 eingereicht werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass insbesondere Aspekte der #Lärmbelastung sowie die Umsetzungsplanung neu betrachtet
werden müssen? Wenn ja, in welcher Form unter welchen neuen Aspekten?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Laufe des Verfahrens wurde in einem Teil des schwingungs- und schalltechnischen
Gutachtens eine Anpassung bei der Berechnung der Schallemissionen erforderlich. Die
nun verwendeten, harmonisierten Berechnungsgrundlagen sorgen dafür, dass mehr
Haushalte Anspruch auf #Schallschutzmaßnahmen haben als in den Berechnungen zuvor.“
Frage 5:
Mit welcher Anzahl an #Fahrten rechnet der Senat künftig auf der neuen Straßenbahnstrecke?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BVG wird in den Planunterlagen davon ausgegangen, dass zwischen
06:00 und 22:00 Uhr ein -min-Takt und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein #10-min-Takt
gefahren wird.
3
Frage 6:
Inwieweit besteht ein gestiegener Anspruch auf passiven Schallschutz und worin begründet sich dieser? Wie
viele AnwohnerInnen sind hiervon betroffen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese Fragen beziehen sich auf konkrete Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens.
Diese können erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.“
Frage 7:
Trifft es zu, dass die Zahl der zu rodenden Straßenbäume von 78 auf 85 gestiegen ist? Erfolgte vorab eine
Zählung der Straßenbäume bzw. warum wurde die kor-rekte Anzahl nicht vorab ermittelt??
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Zahl der betroffenen Straßenbäume betrug nach der Zählung ursprünglich insgesamt
84 Bäume. Aus der Planungsänderung zum #Gleichrichterwerk Alt-Moabit ergibt sich die
korrigierte Anzahl von 85.“
Frage 8:
Wann findet der im vorbenannten Artikel aufgeführte Erörterungstermin der BVG im Jahr 2019 statt, bei dem
sich Betroffene äußern können? Falls dieser bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis kam der
Termin?
Antwort zu 8:
Der Erörterungstermin kann erst nach Abschluss der unter Antwort 3 genannten
Auslegung und der anschließenden Bearbeitung der möglichen Einwendungen erfolgen.
Frage 9:
Welche #Straßenbahn(neubau)strecken werden in dieser Legislaturperiode konkret in Betrieb genommen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hier zu folgendes mit:
„Nach derzeitigem Stand der Planung wird in dieser Legislaturperiode die Inbetriebnahme
der Neubaustrecken Hauptbahnhof U-Bahnhof #Turmstraße sowie S-Bahnhof #Adlershof
S-Bahnhof #Schöneweide angestrebt. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der
Planfeststellung. Die genauen Termine der Inbetriebnahme hängen maßgebend vom
weiteren Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren und vom Wortlaut der
Planfeststellungsbeschlüsse ab.“
4
Frage 10:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz