Zukünftig sollen zwei Züge (RE6 und RB55) pro Stunde zwischen Hennigsdorf und Neuruppin verkehren • Verzögerungen in der Planung sowie Umsetzung von Schienengroßprojekten des Bundes führen zur späteren Inbetriebnahme • Nächste Meilensteine: Absicherung der Bundesförderung und Erteilung des Planrechts
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Manja Schreiner, die #Fortführung der Planungen zur #Verlängerung des Straßenbahnnetzes in Richtung Westen, über den Ortsteil #Johannisthal bis zum #U-Bahnhof #Johannisthaler Chaussee im Bezirk Neukölln beschlossen.
Wann hat der Senat den Auftrag für die Trassierungsstudie an die DB erteilt? Frage 4:
Seit wann arbeitet die DB an der Trassierungsstudie?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag zur Erstellung einer Trassierungsstudie für die südliche NVT wurde Anfang 2021 erteilt und im Anschluss von der DB AG aufgenommen.
Frage 5:
Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen gemäß der Trassierungsstudie für die südliche Nahverkehrstangente vor?
Frage 6:
Welche Varianten für eine südliche Nahverkehrstangente liegen vor und wie bewertet der Senat die einzelnen Varianten?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als #S-Bahn- oder #Regionalverkehrslösung nachgewiesen. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Konfliktbereiche entlang der Strecke zwischen Berlin- #Springpfuhl und der Einbindung im #Grünauer Kreuz aufgezeigt, die in zukünftigen Planungsphasen in Abhängigkeit von der gewählten Ziellösung vertiefter untersucht werden müssen.
Es sind folgende Varianten erarbeitet worden:
#Ausführung als #zweigleisige S-Bahn neben einem zweigleisigen Berliner Außenring (#BAR) für die #Fernbahn mit Untervarianten zur künftigen Führung des BAR sowie
eine #Erweiterung des BAR in mehreren Varianten auf bis zu #vier Gleise.
Alle Varianten sind technisch machbar. Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen.
Frage 7:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind erfolgt und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Frage 8:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind noch geplant und wann werden Ergebnisse erwartet?
Frage 9:
Wird plangemäß der #Systementscheid Ende 2023 erfolgen können? Wenn nein, warum nicht? Liegen dafür alle Untersuchungen vor? Wenn nein, welche fehlen?
Antwort zu 7, 8 und 9:
Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Mai 2023 wurde die Bearbeitung einer #fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur #fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.
Des Weiteren erfolgt durch den Senat eine Prognose der #Verkehrsnachfrage. Diese soll in den weiterhin für Ende 2023 angestrebten Systementscheid für eine #Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung einfließen. Im Nachgang zum Systementscheid ist die Untersuchung zum Nachweis der #Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Weitere Schritte bestimmen sich nach dem Ergebnis der Untersuchungen.
Frage 10:
Sind jedwede #Freihaltungen der Trasse für S-Bahn- oder Regionalverkehr planerisch abgesichert?
Antwort zu 10:
Aussagen zu #Flächenfreihaltungen können erst nach Abschluss der Vorplanung getroffen werden.
Frage 11:
Wann werden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen können? Welchen Einfluss hat darauf die geplante #Straßen-TVO?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens südliche NVT erfolgt im Anschluss an den Systementscheid. Die geplante TVO hat darauf keinen Einfluss.
Frage 12:
Gibt es #Zielkonflikte zwischen der Straßen-TVO und der Schienen-TVO?
Frage 13:
Resultieren Limitierungen für die Realisierung einer Schienen-TVO aufgrund der geplanten Straßen-TVO?
Antwort zu 12 und 13:
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beide Vorhaben haben in ihrer verkehrlichen Zielstellung ihre Berechtigung und können #nebeneinander errichtet werden. Hinsichtlich der #Harmonisierung der Planungen für die TVO und NVT und zur Verhinderung möglicher Zielkonflikte wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 12425 aus dem Juli 2022 verwiesen.
Frage 14:
Wird der Senat das Vorhaben der südlichen Nahverkehrstangente in das Programm #i2030 aufnehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 14:
Der Senat beabsichtigt, in Abstimmung mit den weiteren i2030-Partnern Land Brandenburg, Deutsche Bahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH die Planungen in das Maßnahmenportfolio von i2030 aufzunehmen und hat Prüfungen zur Aufnahme angestoßen.
Im Auftrag des Landtags und unter der Federführung des Ministeriums für #Infrastruktur und #Landesplanung hat die Landesregierung gemeinsam mit der #Volksinitiative „#Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ den Entwurf für ein #Mobilitätsgesetz erarbeitet. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für eine klimaverträgliche und sozial gerechte #Mobilität in allen Teilen Brandenburgs schaffen.
Die #Machbarkeit ist bereits geklärt, nun kann die #Wirtschaftlichkeit untersucht werden: Die #Verlängerung der Berliner U-Bahnlinie 7 zum Willy-Brandt-Airport der Hauptstadtregion in #Schönefeld hat die nächste Hürde genommen. Berlin und Brandenburg sind sich nun über die #Finanzierung der #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verlängerung der #U7 bis zum #BER einig geworden. Die Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung soll diese Woche offiziell abgeschlossen werden. Darüber informierte Kathrin Sczepan, Baudezernentin der Gemeinde Schönefeld, in einer öffentlichen Veranstaltung des #BER-Dialogforums Kommunalpolitiker der #Flughafenregion.
Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?
In Kürze werde eine #Nutzen-Kosten-Analyse für die etwa acht Kilometer lange Strecke in Auftrag gegeben, kündigten die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) am Freitag bei einer gemeinsamen Tour entlang der geplanten Trasse an.
Auf dem Weg zur #Verlängerung der Berliner #U-Bahn-Linie #U3 ist der nächste wichtige Schritt erfolgt: Ende Januar hat die #Projekt GmbH der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), die bereits den #Lückenschluss bei der #U5 verantwortet hat, die #Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Vorhaben ausgeschrieben. Die Untersuchung, oder viel mehr deren Ergebnis, ist entscheidend dafür, dass für den #Streckenausbau Bundesmittel beantragt werden können und das Vorhaben damit finanziert werden kann.
Frage 1: Welcher #Streckenverlauf des Radschnellwegs wurde bei der Detailbetrachtung zum #Trassenkorridor 15 von #Priesterweg nach #Lichtenrade genau untersucht (bitte genaue Angabe von Straßen)? Frage 2: In welcher Höhe wurden die Kosten nach der Grobkostenschätzung ermittelt? Frage 3: Für welche Bauwerke bzw. Maßnahmen wurden die Kosten im Einzelnen jeweils in welcher Höhe geschätzt? Frage 4: Wurden zur Kostenreduzierung auch alternative Routenverläufe mit welchem Ergebnis geprüft?