Bis zu 200 Kilometer #Bahnstrecke sollen beim großen #Infrastrukturprojekt#i2030 in Berlin und Brandenburg #reaktiviert, neu- oder #ausgebaut werden. Schon jetzt wird dafür mit Kosten in Höhe von 10,6 Milliarden Euro kalkuliert – bei voraussichtlich weiter steigenden Baupreisen. Klar ist deshalb auch: Die beiden Länder können die Pläne nicht allein finanzieren, sondern benötigen #Fördermittel des Bundes. Erforderlich dafür ist ein Nachweis, dass der Nutzen eines Projekts die Kosten übersteigt. Und #Erstabschätzungen zeigen, dass die Chancen bei vielen Vorhaben dafür gut stehen.
Die Zahl der Pendler*innen auf der RE1-Strecke zwischen Magdeburg, Berlin und Eisenhüttenstadt wächst stetig. Ab 2025 werden die Bahnsteige an allen noch ausstehenden RE1-Stationen sukzessive auf 220 Meter Nutzlänge verlängert. Damit können die langen 8-teiligen Wagen der #ODEG perspektivisch an allen Stationen halten. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens konnte mittels Nutzen-Kosten-Untersuchung von den #i2030-Partnern in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) nachgewiesen werden. Bevor die #Fördermittel fließen, geht das Land Brandenburg mit 2,75 Millionen Euro in Vorleistung, um den Ausbau in Potsdam Park #Sanssouci und #Hangelsberg fristgerecht sicherzustellen. Die Deutsche Bahn will die Stationen bis 2025 verlängern.
Das landeseigene #Schallschutzfensterprogramm als Teil des #Lärmaktionsplans Berlin fördert bereits seit zehn Jahren die Verbesserung des #Schallschutzes dort, wo aktive Maßnahmen zur #Minderung des #Verkehrslärms nicht möglich bzw. im ausreichenden Umfang nicht verfügbar sind. Das Programm fördert Anrainer von sehr lauten #Straßen in Berlin und #Schienen der #BVG. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits Bundesprogramme zur #Lärmsanierung bestehen.
Potsdams neue #Straßenbahnen kommen später als ursprünglich angedacht. Statt wie geplant ab April, werden die ersten neuen Fahrzeuge des Typs #Tramlink erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte ausgeliefert. Das teilte der Potsdamer #Verkehrsbetrieb auf PNN-Anfrage mit. „Die nachfolgenden #Fahrzeuge sollen dann sukzessive bis Mitte 2025 bei uns eintreffen und in Betrieb genommen werden“, heißt es weiter.
Zuwachs für Deutschlands größte #Elektrobusflotte: Die Berliner Verkehrsbetriebe schließen eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen, elektrisch betriebenen #Gelenkbussen. Am 8. Dezember hatte der Aufsichtsrat des Landesunternehmens die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte jetzt offiziell der Zuschlag an den bestbietenden Hersteller #Solaris erteilt werden. Dieser beinhaltet auch direkt die Bestellung der ersten 50 Elektro-Gelenkbusse. Das erste Fahrzeug wird bereits Ende 2024 in Berlin erwartet, die restlichen 49 dann im Jahr darauf. Weitere Abrufe aus der #Rahmenvereinbarung sind möglich.
Im Westen was Neues: Ein Vorhaben zum Ausbau des Berliner S-Bahn-Netzes hat eine wichtige Hürde genommen. Eine erste Abschätzung ergab, dass die geplante #S-Bahn-Trasse von #Spandau nach #Falkensee und ihre #Zweigstrecke ins Falkenhagener Feld zusammen wirtschaftlich sinnvoll wären. Das teilte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auf Anfrage mit.
In Kürze werde eine #Nutzen-Kosten-Analyse für die etwa acht Kilometer lange Strecke in Auftrag gegeben, kündigten die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) am Freitag bei einer gemeinsamen Tour entlang der geplanten Trasse an.
Frage 1: Mit welchen regulären und welchen zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln intensiviert der Senat im Hinblick auf die globale #Energiesituation seine Bemühungen bei der Umstellung von #Gaslaternen auf #energiesparende#LED-Leuchten in Berlin? Antwort zu 1: Die im Doppelhaushalt 2022/2023 im Kapitel 0740 Titel 720 14 Neubau von elektrischen #Straßenbeleuchtungsanlagen für die #Umrüstung der Gasleuchten eingestellten Mittel stehen unverändert zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Land #Fördermittel beantragt und diese wurden letztmalig bis 2023 bewilligt. Bei #Förderprojekten tragen das Land Berlin und der Fördermittelgeber 50 Prozent der Kosten. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 ist über zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zu entscheiden.
Frage 1: Für welche der aufgeführten Projekte des #Schienenverkehrsausbaues „#i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin #Fördermittel des Bundes beantragt? Frage 2: Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel des Bundes in welcher Höhe bewilligt? Frage 3: Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU beantragt? Frage 4: Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU in welcher Höhe bewilligt? Frage 5: Wenn bisher keine #Fördermittel des Bundes und der EU für das #Schienenverkehrsausbauprojekt beantragt wurden, aus welches Gründen ist dies bisher nicht geschehen? 2 Frage 6: Wurden beantragte Fördermittel des Bundes und der EU für das Schienenausbauprojekt nicht bewilligt und wenn ja, wie wurden die Ablehnungen begründet? Antwort zu 1 bis 6: Bisher konnten für keine i2030-Maßnahme Fördermittel aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt werden, da die nötige Baureife der Maßnahmen noch nicht erreicht ist. Mit dem zuständigen Bundesministerium werden fortlaufend Vorabstimmungen zum Stand von i2030 insgesamt, zu einzelnen i2030-Maßnahmen, insbesondere zur #Heidekrautbahn, zum #RE1, zum #Prignitzexpress und zur #Siemensbahn, und zu Fragen des Antragsverfahren für die Fördermittel des Bundes mit dem zuständigen Bundesministerium durchgeführt, so dass nach Erreichen der Fördervoraussetzungen die nötigen Fördermittelanträge gestellt und kurzfristig durch das zuständige Bundesministerium bearbeitet werden können. Für die Maßnahme „Berlin Spandau – Nauen“ wurden für die Vorplanung Fördermittel der Europäischen Union aus dem Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von 7,3 Mio. € gemeinsam für die Länder Berlin und Brandenburg bewilligt; der Anteil Berlins beträgt davon 3,65 Mio. €. Es gab bislang keinen Fall einer Ablehnung eingereichter Förderanträge für i2030-Maßnahmen durch den Bund bzw. die EU.
Berlin, den 01. Dezember 2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz