Regionalverkehr: RB 63 „Schorfheidebahn“ in Brandenburg soll zwischen Joachimsthal und Templin weiterfahren DBV startet Petition zum Erhalt und Ausbau, aus DBV

Zum Dezember 2022 soll der Verkehr auf der „#Schorfheidebahn“ (#RB63) zwischen #Joachimsthal und #Templin (Brandenburg, Landkreis Barnim und Uckermark) #eingestellt werden. Angeblich gibt es zu wenig Fahrgäste. Der #DBV-Länderverband Nordostdeutschland kritisiert diese Entscheidung. Denn auch die letzten zwei Jahre mit den bekannten Corona-Einschränkungen sind mit eingeflossen, obwohl es drastische Kontakt- und Reisebeschränkungen gab.

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Straßenbahn: Straßenbahnhaltestelle contra Gartendenkmal am Kurpark Friedrichshagen?, aus Senat

Frage 1:
Wessen Idee ist die #Verlegung der #Straßenbahnhaltestelle am -Bahnhof #Friedrichshagen Höhe #Kurpark und von wem wurde diese präferiert und unterstützt? Seit wann existiert diese Idee?
Antwort zu 1:
Die Verbesserung von #Umsteigebeziehungen im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) und die damit verbundene #Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der #Verkehrsentwicklung des Landes Berlin. Dies wird durch die zuständigen Stellen des Landes ausdrücklich unterstützt.
Darüber hinaus teilt die #SRS mit, dass sie seit 10 Jahren intensiv an den
entsprechenden Planungen und notwendigen Abstimmungen mit den
verschiedenen Akteuren und Träger öffentlicher Belange arbeitet.

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Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fähren: BVG-Fähre Wannsee-Kladow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrten absolviert die #Fähre pro Jahr? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„2017 und 2018:
Die Fähre verkehrte während der Winterzeit im #Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 7-19 Uhr, So 10-17 Uhr.
Die Fähre verkehrte während der Sommerzeit im Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 7-20 Uhr, So 9-20 Uhr.
2019:
Die Fähre verkehrte wie 2017 und 2018, jedoch zusätzlich in den Monaten Mai – August im
Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-21 Uhr, Sa 7-21 Uhr, So 9-21 Uhr.
Insgesamt ergab dies ca. 250 Fahrten mehr pro Jahr als in den Vorjahren.
2
Die Anzahl der Fahrten wurde im Laufe der vergangenen drei Jahre kontinuierlich
gesteigert.
Im Jahr 2017 absolvierte die F10 = 9.262 Fahrten.
Im Jahr 2018 absolvierte die F10 = 9.318 Fahrten.
Im Jahr 2019 absolvierte die F10 = 9.624 Fahrten.“
Frage 2:
Bei wie vielen Fahrten war die Fähre #überfüllt? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Frage 3:
Bei wie vielen Fahrten mussten Fahrgäste zurückgelassen werden? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017,
2018, 2019 angeben.)
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Durchschnitt waren in den vergangenen drei Jahren 0,6 % der Fährfahrten zu 100 %
ausgelastet, weshalb einige Fahrgäste auf die nächste Fährfahrt ausweichen mussten.“
Frage 4:
Gibt es, ähnlich wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch bei der Fähre sog. „#Stoßzeiten“, an denen
die Fähre regelmäßig überfüllt ist oder Fahrgäste zurücklassen muss? Wenn ja, wann sind diese?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslastung der #F10 ist stark wetterabhängig. Eine Regelmäßigkeit oder sog. Stoßzeiten
sind aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar. Grundsätzlich sind sonnige
Wochenenden im Sommer sowie Zeiten rund um Feiertage höher ausgelastet.“
Frage 5:
Wie hoch waren die Betriebskosten der Fähre einerseits und die Einnahmen durch den Fährbetrieb
andererseits in den Jahren 2017, 2018, 2019?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Betriebskosten belaufen sich auf durchschnittlich 616,9 Tsd. EUR netto jährlich. Sie
werden vom #Schiffseigener#Stern + Kreis“ in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen können nicht genau beziffert werden, da die Nutzung der Fähre u.a. auch
mit Tageskarten und Abo-Tickets möglich ist.“
3
Frage 6:
Wie hoch wären die Anschaffungs- und #Betriebskosten einer zweiten Fähre pro Jahr?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Betrieb einer zweiten Fähre müsste ausgeschrieben werden. Die Betriebskosten für
diese hingen maßgeblich davon ab, welcher Typ Fähre vorgesehen wäre und wie die
Vertragsgestaltung aussehen würde.“
Frage 7:
Mit welchen Mehreinnahmen wäre durch den Betrieb einer zweiten Fähre zu rechnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu kann die BVG keine Angaben machen, da es bislang keinerlei Erfahrung im Betrieb
mit zwei Fähren gibt.“
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG den Mehrwert für ihre Kunden sowie den wirtschaftlichen Aspekt der Anschaffung einer
zweiten Fähre?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Mehrwert im täglichen Betrieb wäre für die Kunden voraussichtlich positiv. Zum
wirtschaftlichen Aspekt siehe Antwort zu Frage 5.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat im Hinblick auf die von ihm verfolgte Politik einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
die Anschaffung einer zweiten Fähre?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt zur #Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV)
die Umsetzung der Angebotsmaßnahmen des #Nahverkehrsplans 2019-2023 an. Die
Anschaffung eines zweiten Fährschiffes für die Linie F10 ist kein Planungsziel des
Nahverkehrsplans.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz