Straßenverkehr: A100: Wie 4,1 Kilometer ganz Berlin spalten, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234983407/A100-Wie-4-1-Kilometer-ganz-Berlin-spalten.html

Die Neue Bahnhofstraße in #Friedrichshain liegt mitten im Szene-Kiez. Wer die #Dauerbaustelle #Ostkreuz hinter sich lässt und Richtung Nordosten geht, passiert eine Reihe Altbauten, flaniert auf breiten Bürgersteigen an bunten Restaurants und Kneipen vorbei. Die Straße misst im #Querschnitt vielleicht 15 Meter, zumindest bevor sie die #Boxhagener Straße kreuzt, ist sie nicht allzu stark befahren. Die Vorstellung, dass unter ihrem Pflaster in Zukunft eine #Autobahn verlaufen soll, ein unterirdischer #Doppelstocktunnel mit je drei Fahrstreifen von rund 25 Metern Breite, erfordert vor allem eins: viel Fantasie.

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Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
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Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
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sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
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der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
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Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
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    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
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    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
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    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Glienicker Weg wird vorzeitig freigegeben, aus Senat

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung.135568.php

Mit der #Baufertigstellung des #Glienicker Weges steht dem Verkehr eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen des Bezirkes mit überörtlicher Bedeutung wieder zur Verfügung.
Am 30.11.2012 wird nach gut dreijähriger Bauzeit das Bauvorhaben #Neubau des Glienicker Weges zwischen Glienicker Straße und #Adlergestell abgeschlossen sein. Die ursprünglich veranschlagte Gesamtbauzeit bis zum Mai 2013 konnte damit durch eine #Optimierung der insgesamt 5 Bauabschnitte um rund 6 Monate verkürzt werden.

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