U-Bahn + Bahnhöfe: Neu unter Denkmalschutz – U5 zwischen Tierpark und Hönow, aus Senat

14.11.2023

https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/kurzmeldungen/2023/u5-denkmal-1383756.php

Das #Landesdenkmalamt Berlin hat auf der Linie #U5 zwischen #Tierpark und #Hönow neun U-Bahnhöfe in die #Denkmalliste aufgenommen. Dazu gehören der 1969-73 als unterirdische Station errichtete Bahnhof Tierpark mit seiner künstlerischen Ausstattung und die zwischen 1985 und 1989 entstandenen oberirdischen Bahnhöfe #Biesdorf-Süd, #Elsterwerdaer Platz, #Wuhletal, #Kaulsdorf-Nord, #Cottbusser Platz, #Hellersdorf, #Louis-Lewin-Straße und #Hönow.

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Infrastruktur: Denkmalschutz bei Bahnanlagen in Berlin, aus Senat

15.03.2023

  1. Wie viele #Bahnhofsanlagen (#Bahnhöfe, #Brücken etc.) sind in Berlin #denkmalgeschützt? (Bitte um Auflistung der Standorte)

Zu 1.:

Die Anlagen und deren Standorte sind in der Berliner #Denkmalliste, die vom Landesdenk- malamt ständig fortgeschrieben wird, aufgeführt.

In der Berliner Denkmalliste gibt es 141 Einträge (#Denkmallistenpositionen), die zu Bahn- anlagen gehören.

Diese Denkmallistenpositionen können dem beiliegenden Dokument entnommen werden.

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Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
2
Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
3
Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
4
so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
5
Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnhöfe + U-Bahn: Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist bereits die #Eintragung der #Bahnhöfe der Linie #U5 in die #Denkmalliste erfolgt? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 1.:
Die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 ist noch nicht erfolgt. Das #Landesdenkmalamt
Berlin zieht wegen des größeren Umbaudrucks bei Bahnhöfen der Nachkriegszeit
auf den Strecken der Linien #U6, #U7 und #U9 deren Eintragung vor.
2. Konnte mittlerweile eine Einigung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) hinsichtlich der Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen,
die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen,
erfolgen? Falls nicht, warum nicht und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen?
Zu 2.:
Die Ergänzung der Grundsatzvereinbarung von 2001 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) und dem #Landesdenkmalamt Berlin (#LDA) um die Bahnhöfe
der Nachkriegszeit ist bereits formuliert.
Seite 2 von 3
Die Abstimmungen zwischen BVG und LDA zu den Bahnhöfen der Linien U6, U7
und U9 sind abgeschlossen. Eine Abstimmung zu den Bahnhöfen der Linie U5 steht
bevor.
3. Welche inhaltlichen Festlegungen sollen in den Leitlinien getroffen werden?
Zu 3.:
Die vorgesehene erweiterte Grundsatzvereinbarung zu den Bahnhöfen der Nachkriegszeit
enthält für alle wesentlichen Bauteile jedes Bahnhofs, der in die Denkmalliste
eingetragen werden soll, Angaben zum Erhalt und zum möglichen Ersatz von
Materialien sowie allgemeine Angaben zu notwendigen neuen Einbauten.
4. Werden an allen Bahnhöfen Aufzüge angebracht werden können?
5. Inwiefern ist gewährleistet, dass der Anbau von Aufzügen an den lediglich mit Rampen ausgestatteten
U5-Bahnhöfen nahtlos nach dem Ausbau der Bahnhöfe, die aktuell weder barrierefrei noch
barrierearm sind, erfolgen kann?
Zu 4. und 5.:
Maßnahmen zur Sicherheit und Barrierefreiheit sind notwendig und werden grundsätzlich
nicht durch den Denkmalschutz behindert.
6. Welche Maßnahmen sollen konkret nach bisherigem Planungsstand im Rahmen der Sanierung auf
den Bahnhöfen der Linie U5 (siehe Schriftliche Anfrage 18/10910) erfolgen?
Zu 6.:
Derzeit sind keine Maßnahmen geplant.
Für die Bahnhöfe auf dem Streckenabschnitt Biesdorf-Hönow muss in den nächsten
Jahren auf allen Bahnhöfen der Einbau eines Blindenleitsystems erfolgen. Hierzu ist
die Erneuerung der Bodenflächen notwendig. Des Weiteren müssen sämtliche elektrotechnischen
Anlagen erneuert werden, gleichermaßen wie alle Treppen, da diese
nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie bereits beim Bahnhof
Kienberg erfolgt, müssen alle statischen Bauteile genau untersucht werden, um
Mängel ausschließen zu können oder ggf. entsprechende Sanierungen einzuleiten.
7. Inwiefern kann auch eine optische Aufwertung an den Bahnhöfen unter den Auflagen des Denkmalschutzes
erfolgen?
Seite 3 von 3
Zu 7.:
Unzählige sanierte Denkmale, darunter auch viele Verkehrsdenkmale, in der Stadt
bezeugen die Leistungen der Denkmalpflege und Baupflege für die Verbesserung
des Straßen- und Stadtbildes von Berlin.
Berlin, den 16.06.2018
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
äntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
2
Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
3
Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Denkmalschutz in Berlin Die klobigen DDR-U-Bahnhöfe sollen geschützt werden aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/denkmalschutz-in-berlin-die-klobigen-ddr-u-bahnhoefe-sollen-geschuetzt-werden/19587944.html


#Denkmalschützer wollen die #Stationen der #U5 aus den 80ern auf die Liste nehmen. Dabei war damals der Architekt nicht glücklich.
Schön sind sie nicht. Aber nach Ansicht der Denkmalschützer schutzwürdig. Sie prüfen derzeit, ob auch die zu DDR-Zeiten gebauten -Bahnhöfe der heutigen Linie U5 nach Hönow in die #Denkmalliste aufgenommen werden sollen. Oder müssen. Von den 173 Stationen im Netz sind bereits 88 als Denkmale eingestuft. Zuletzt wurden, wie berichtet, die sieben Stationen von Siemensdamm bis Rathaus Spandau der U 7 in die Liste aufgenommen. Weitere sollen folgen, kündigte Landeskonservator Jörg Haspel an. Voraussetzung sei, dass ein Bauwerk von historischer, künstlerischer, städtebaulicher oder wissenschaftlicher Bedeutung sei. Und seine Erhaltung müsse im öffentlichen Interesse sein.

Anwärter sind nach seinen Angaben auch die zwischen 1985 und 1989 gebauten Bahnhöfe der heutigen U5 zwischen Tierpark und Hönow. Die Stationen seien typische Zeugnisse des Bauens in der DDR. Rein funktional und ohne schmückendes Beiwerk. Und damit auch ein reizvoller Gegensatz zu den zuletzt unter Schutz gestellten Stationen der U7, die der Hausarchitekt der damaligen Senatsbauverwaltung, Rainer Gerhard Rümmler entworfen hat. Seine der Postmoderne zugeordneten Stationen sind bis auf wenige Ausnahmen üppig ausgestattet, wobei Rümmler meist versuchte, einen Bezug zur Oberfläche herzustellen.
DDR: klobig und funktional

Zunächst waren seine Bauten noch schlicht. Wie im U 7-Bahnhof Eisenacher Straße. In dieser 1971 eröffneten Station reichten noch grüne Platten an den Wänden, um den …

S-Bahn: Siemensbahn ohne Zukunft?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wem gehört das Gelände, auf dem sich die
Trace der ehemaligen #Siemensbahn im Charlottenburger
Norden bzw. im angrenzenden Bezirk Spandau befindet?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt mit:
„Das Gelände gehört der DB Netz AG.“
Frage 2: Wie bewertet der Senat den Zustand der
Gleisanlage bzw. die massiven Schäden und Verschmutzungen
des Bahndamms?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt mit:
„Die Gleisanlagen sind für Bahnzwecke nicht wiederverwendbar.
Verkehrssicherungsmaßnahmen für den
Bahndamm sind erforderlich.“
Frage 3: Wer ist für die Gefahrensicherung und die
Reinhaltung des Bahndamms zuständig?
Antwort zu 3: Die DB AG teilt mit:
„Die DB Netz AG (siehe Frage 1) hat damit DB-intern
die DB Immobilien beauftragt.“
Frage 4: Gibt es für diese Trace und ihr Umfeld
Denkmalsschutz im Sinne eines Industriedenkmals?
Antwort zu 4: Die #Siemensbahn ist als #Gesamtanlage
unter der Objekt-Nr. 09085803 in der Berliner #Denkmalliste,
die letztmalig vom Landesdenkmalamt mit Stand
vom 7. April 2016 fortgeschrieben wurde, aufgeführt.
Frage 5: Wie bewertet der Senat den Zustand der zur
Trace gehörenden Brücken z.B. über dem Jungfernheideweg?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt mit:
„Die Brücken sind für Bahnzwecke nicht mehr geeignet.“
Frage 6: Was ist aus den Planungen und Vorschlägen
der Architektin Rebecca Chestnutt-Niess von der Stuttgarter
HfT und ihren Studenten geworden, die 2014 im Ortsbereich
ausgestellt worden waren?
Antwort zu 6: Die DB AG führt hierzu aus:
„Das Thema ist nicht weiter verfolgt worden. (Problem:
fehlende Finanzierung)“
Frage 7: Hat der Senat präzise Pläne für den Umgang
in diesem Bahngelände?
Antwort zu 7: Die Reaktivierung der Siemensbahn ist
vom Senat als langfristige Maßnahme im Stadtentwicklungsplan
Verkehr (Senatsbeschluss März 2011) enthalten.
Der Senat setzt sich aktuell beim Eisenbahnbundesamt
sehr aktiv für den Erhalt der Trasse ein, u.a. mit dem
Argument, dass mit den aktuellen Überlegungen zum
Wohnungsbau im Umfeld der Trasse die Realisierungschancen
steigen.

Die Frage zur Nutzung und Ausgestaltung der Trasse
wird in Zusammenhang mit dem Werkstattverfahren "Das
Neue Gartenfeld"“ adressiert. Weitergehende Untersuchungen
werden sich anschließen.
Frage 8: Wird ggf. ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren
geplant oder für möglich gehalten, um
diesem Gebiet eine Perspektive zu geben?
Antwort zu 8: Derartige Überlegungen bestehen derzeit
nicht. Siehe hierzu auch die Antwort zu 7.
Frage 9: Hat die Fa. Siemens bisher Interesse daran
gezeigt, das Siemensbahngelände im Rahmen der Firmengeschichte
zu nutzen?
Antwort zu 9: Die Firma Siemens hat gegenüber dem
Senat kein Interesse geäußert, die Trasse im Rahmen der
Firmengeschichte zu nutzen. Dies schließt nicht aus, dass
Siemens sich etwaige Gedanken zur Nutzung der Trasse
tw. auch in anderen Zusammenhängen macht.
Die DB AG führt hierzu aus:
„Ein Interesse der Firma Siemens ist uns nicht bekannt.“
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016)