Straßenverkehr: Friedrichstraße: Kostenfrei Parken in Berlin Mitte, aus Berliner Morgenpost

15.08.2023

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article239200099/friedrichstrasse-kostenfrei-parken-mitte-berlin-auto.html

#Parken ist #teuer in Mitte. Kein #Parkautomatensystem der Hauptstadt ist besser und #großflächiger ausgebaut als das dieses Bezirks. Vier Euro in der Stunde kostet das Parken außerhalb von #Tiefgaragen in den #Parkzone im Zentrum Berlins um die #Friedrichstraße. In sämtlichen Quer- und Parallelstraßen, am #Gendarmenmarkt, einfach überall – mit Ausnahme der Friedrichstraße selbst. Dort kann man sein Auto für lau abstellen.

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Straßenverkehr: Pläne des Senats, Falschparker auf Busspuren in Berlin müssen wohl bald mehr bezahlen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/01/bvg-abschleppen-fahrzeuge-gebuehren-erhoehung-berlin.html

Mal eben schnell auf der #Busspur #parken, um im Geschäft etwas abzuholen. Tausende Male hat das in den vergangenen Jahren den Ablauf des #ÖPNV in Berlin behindert. Die #BVG darf dann #abschleppen lassen – und künftig wohl auch höhere Rechnungen ausstellen.

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Straßenverkehr: Verkehrssituation in der Mittelstraße in Rosenthal, Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1,
Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“
Frage 2:
Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar
sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen
wurden nicht festgestellt.“
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Frage 3:
Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine
Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen
Maßnahmen zu.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen?
Antwort zu 4:
Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der
Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine
deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte
Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht
geplant.
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist.
Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu
verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln
obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und
Notwendigkeit durchgeführt.“
Frage 6:
Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu
errichten?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von
maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von
Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite
nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in
Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen
Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“
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Frage 7:
Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und
um den Verkehr zu beruhigen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit
verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO
und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen
und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln
missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“
Frage 8:
Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus
(wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45
StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine
Verkehrsgefährdungen vorliegen.“
Frage 9:
Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche
Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da
ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr,
Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrssicherheit Polizei geht gegen „Zweite-Reihe-Parker” vor – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/verkehrssicherheit-polizei-geht-gegen–zweite-reihe-parker–vor-30553388

Berlin – #Polizei, #Ordnungsämter und #BVG wollen in der kommenden Woche in Berlin gemeinsam gegen #verkehrswidriges #Halten und #Parken auf #Radwegen, #Busspuren und in zweiter Reihe vorgehen. Von Montag bis Freitag seien gezielte #Schwerpunktkontrollen geplant, hieß es in einer Mitteilung am Freitag. Damit solle die Verkehrssicherheit gesteigert und für mehr Verständnis und Rücksichtnahme geworben werden.

Für die Kontrollen wurden Straßen ausgesucht, in denen Bus- und Radspuren sowie Radwege besonders häufig zugestellt werden. Bei einer vergleichbaren Aktion im vergangenen Oktober waren in der Hauptstadt fast 6800 Verstöße geahndet worden.

Erst in dieser Woche hatten der Verkehrsclub #VCD und die Initiative Clevere Städte zu einer bundesweiten Aktionswoche gegen Falschparker aufgerufen. Teilnehmer sollten etwa Seitenspiegel mit Luftballons markieren oder mit Fahrern …

Straßenverkehr: City-Maut, Parkgebühren und Car Sharing in Berlin Diese Pläne für Berlins Stadtverkehr sorgen für Zündstoff, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/city-maut–parkgebuehren-und-car-sharing-in-berlin-diese-plaene-fuer-berlins-stadtverkehr-sorgen-fuer-zuendstoff,10809148,30428164.html #Parken für lange Autos soll mehr kosten – und auch insgesamt könnte Autofahren in Berlin bald sehr viel teurer werden. Der Senat hat viele neue Ideen zum #Klimaschutz. Alle haben eines gemeinsam: Einen kräftigen Griff in den Geldbeutel der Bürger. Schon regt sich Protest. Der Senat prüft, ob in Berlin eine #City-Maut wie in London eingeführt werden sollte. Untersucht wird auch, ob die #Parkgebühren nach der Fahrzeuglänge gestaffelt werden könnten – nach dem Motto: Für lange Autos wird’s teurer. Auf der Prüfliste steht zudem, ob mehr Parkplätze für das Car Sharing reserviert und weitere #Straßenbahnstrecken gebaut werden sollten. Normalerweise liest ja kaum jemand Broschüren zum Klimaschutz. Auch die Dokumentation zum „Stadtdialog Energie und Klimaschutz“, der am 26. Februar in Berlin stattfand, fristete ein Schattendasein – bis zu diesem Dienstag. Da wurde bekannt, dass die Publikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Vorschläge enthält, die auf Autofahrer wie ein …

Straßenverkehr: Wie steht es mit den flankierenden Maßnahmen zum 16. BA der A100?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht es der Senat nach wie vor als garantiert an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der SPD auf dem Parteitag beschlossenen #flankierenden Maßnahmen zum Bau des 16. #Bauabschnitts der #A100 auch tatsächlich umgesetzt werden? Frage 2: Welche Maßnahmen werden gegebenenfalls nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen? Antwort zu 1 und 2: Die Maßnahmen sind im Stadt-entwicklungsplan (#StEP) Verkehr 2025 enthalten und somit verkehrspolitische Ziele des Senats. Sie werden im Rahmen der Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt gemäß ihrer Dringlichkeit bzw. fachlich sinnvollen und zeitlichen Einordnung weiter verfolgt. Frage 3: Aus welchen inhaltlichen Gründen ist der #Masterplan #Parken, der die Ausweitung und Weiterent-wicklung der #Parkraumbewirtschaftung vorsieht und bis Ende 2013 verabschiedet sein sollte noch nicht einmal auf Fachebene abgestimmt? Antwort zu 3: Zu Beginn war es notwendig, in enger Abstimmung mit den Bezirken, umfangreiche und detail-lierte Befragungen und Analysen zum Sachstand, zu Um-setzungshemmnissen sowie Steuerungserfordernissen für eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Parkraum-bewirtschaftung zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde eine Recherche zur Praxis der Parkraumbewirtschaftung in wichtigen bundesdeutschen Städten und in ausgewählten Städten im Ausland durchgeführt. Die Beteiligung der Bezirke und Verbände im Rah-men von mehreren Workshops wurde Anfang 2014 zum Abschluss gebracht. Anschließend wurden die Ergebnisse aufbereitet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage wur-de im weiteren Verlauf des Jahres 2014 ein erster Entwurf für eine Senatsvorlage „Strategie Parken in Berlin“ er-stellt. Er wird zurzeit im Rahmen der Abstimmungen auf der Arbeitsebene präzisiert sowie um weitere Themen-felder (Fahrradparken, Carsharing, Ladestationen im öffentlichen Raum etc.) im Sinne eines umfassenderen Parkraummanagements ergänzt. Frage 4: Wie will der Senat sicherstellen, dass die Be-zirke die im Masterplan Parken vorgesehen Erweite-rungsgebiete auch wirklich zu nutzen, damit die verspro-chene Komplementärmaßnahme zum Bau der A100 auch wirklich umgesetzt wird? Antwort zu 4: Die Einflussmöglichkeiten der Haupt-verwaltung sind begrenzt, denn die Entscheidung über die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung obliegt den Bezirken. Darüber hinaus ist der Umgang mit der Park-raumbewirtschaftung in vielen Bezirken ein Dissensthema zwischen den Stadträtinnen und Stadträten und innerhalb der Bezirksverordnetenversammlung, sowie bei den Bür-gerinnen und Bürgern vor Ort. Umso notwendiger ist es, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, die – in enger Zusammenarbeit zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksämtern – eine Bürgerbeteiligung sowie eine “offensivere Kommunikation” ermöglichen. Wichti-ge Schritte, um diesem Ziel näher zu kommen, könnten die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Parkraum-bewirtschaftung und eines informellen Gremiums zum Thema Parken – ähnlich dem FahrRat – auf der Ebene der Hauptverwaltung sein. Frage 5: Arbeitet der Senat an dem als flankierende Maßnahme beschlossenen Konzept gegen den Durch-gangsverkehr? Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wie wird der Durchgangsverkehr ermittelt und um welche Gebietkulisse handelt es sich dabei? Wie groß ist der Durchgangsverkehr in welcher jeweiligen Verbindungsrelation? Antwort zu 5 und 6: Das Konzept, das zu dem Zeit-punkt gefordert wurde, ist in Zusammenhang mit der Diskussion um Komplementärmaßnahmen und später für den Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet worden. Der 16. Bauabschnitt (BA) soll und wird Verkehre bün-deln, die derzeit die Innenstadt als Durchgangsverkehr befahren. Mit der entsprechenden Entlastung der Innen-stadt sind weitere Maßnahmen möglich, um hier einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Folgende Maßnahmen sind daher ergänzend zur A 100, 16. BA zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs unterstellt:  Verkehrsorganisation, u.a. durch Herausnahme von Bundesstraßen aus der Innenstadt und Anpassung der Wegweisung Die Frage der Herausnahme von Bundesstraßen ist in den Konzeptionen des Landes unterstellt, die Umset-zung von den Abstimmungen mit dem Bund abhängig. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Ansatz und einen kontinuierlichen Prozess.  Umgestaltung diverser Straßen als Komplementär-maßnahmen zur A 100-Verlängerung (Am Treptower Park, Puschkinallee, Grenzallee, Elsenstraße, Block-dammweg) Zur Frage der Umgestaltung diverser Straßen als di-rekte Komplementärmaßnahme zur A 100-Verlänge-rung siehe Frage 7.  Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes Die Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds erfolgt in Teilen bereits dort, wo Radverkehrsanlagen zu Lasten des Kfz-Verkehrs angelegt werden. Die Überlegungen zu Straßenbahnnetzerweiterungen würde alternative An-gebote schaffen und auch zu Neuorganisationen des Straßenraums führen. Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr ist expli-zit die Erarbeitung eines weitergehenden Konzepts vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen der Stadt in den letzten Jahren wurde beschlossen, neue Daten-grundlagen und Erkenntnisse einzubeziehen, die in 2015 vorliegen werden (u.a. die in Erarbeitung befind-liche Verkehrsmengenkarte 2014). Zudem ist im StEP Verkehr die Frage des Lkw-Durchgangsverkehrs thematisiert. Voraussetzung für die Entwicklung neuer Lösungsansätze für den Lkw-Durch-gangsverkehr über die Stadtautobahn ist, dass gesicherte Erkenntnisse zum Anteil der Lkw-Durchgangsverkehre gewonnen werden. Hierfür wurde 2012 die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Berliner Stadtautobahn in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine Aussage zur Frage der Machbarkeit einer „repräsentativen“ Erhebung, inklusive einer qualifizierten Darstellung von Fahrzeugen in einer belastbaren, feineren Untergliederung der Fahrzeugklas-sen (insbesondere kleiner 12 t) sowie zur Erfassung von Gefahrgutkennzeichnungen an Lkw (technische Mach-barkeit, Fehlerabschätzung) zu treffen. Die Machbarkeits-untersuchung hat gezeigt, dass derartige Erhebungen auf einzelnen Relationen oder begrenzten Teilräumen mit einem entsprechenden Aufwand und unter Einsatz der erforderlichen Technik grundsätzlich möglich ist. Frage 7: Welche Verbindungsachsen, auf denen durch den Bau der A100 Verkehr reduziert werden soll, sollen zu-rückgebaut und zugunsten des Umweltverbundes um-gestaltet werden? Bitte um Auflistung mit genauem Zeit-plan der Umgestaltung und geplanten Maßnahmen. Ist sichergestellt, dass alle Umbauten wie beschlossen bis zur Inbetriebnahme des 16. BA der A100 fertiggestellt wer-den? Antwort zu 7: In Zusammenhang mit der Diskussion zur Realisierung der A 100 in den Jahren 2009 bis 2012 wurden für wesentliche Straßen bereits erste Umgestal-tungsvorschläge erarbeitet. Hier ist beispielsweise die Karl-Marx-Straße im Bezirk Neukölln zu nennen, die sich gegenwärtig in der Umgestaltung befindet. Aber auch für den Straßenzug der B 96 a im Süden des Bezirkes Trep-tow-Köpenick (Straße am Seegraben – Adlergestell – Köpenicker Landstraße) gibt es erste Umgestaltungsvor-schläge, die beginnend an der Landesgrenze bereits um-gesetzt wurden bzw. sich kurz vor Umsetzung befinden. Die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieser und weiterer Planungen (z.B. Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park mit Rückbau der Puschkinallee) ist auf-grund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins des 16. BA im Jahr 2022 aktuell noch nicht erfolgt bzw. er-forderlich. Dieses Maßnahmebündel muss in 2-3 Jahren weiterentwickelt werden. Eine finanzielle Sicherung der Kosten für die Umgestaltungen sowie deren bauliche Realisierung muss mit einem entsprechenden (Doppel-)Haushalt im Vorfeld der derzeit terminierten Fertigstel-lung erfolgen. Frage 8: Weshalb verfolgt der Senat die Einführung von Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen nicht weiter, obwohl es eine der grundlegenden Voraussetzun-gen für die Zustimmung der SPD zum Weiterbau der 100 darstellte? Antwort zu 8: Berlin ist Vorreiter bei der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen. An ca. 540 von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstra-ßennetzes gilt richtungs-bezogen Tempo 30 (temporär vor Schulen, 22-6 Uhr oder ganztags). In Zusammenhang mit der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans wurde ein Prüfbedarf für weitere Strecken identiziert. Daher wurde Ende 2014 ein Auftrag erteilt, der sich mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in Zusammen-hang mit den Erkenntnissen aus dem Lärmaktionsplan sowie dem Luftreinhalte- und -aktionsplan und aufbauend auf der Tempo-30-Konzeption aus 2008 auseinanderset-zen soll. Dass daraus ggf. weiterer Handlungsbedarf für begründete zusätzliche Einzelanordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz abgeleitet werden kann, ist nicht ausgeschlossen. Frage 9: Wann ist mit der Realisierung Stellplatzver-ordnung zu rechnen? Welche Regelungen sind darin vor-gesehen? Antwort zu 9: Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung für die Begrenzung des Stellplatzbaus an den ÖV1-seitig gut erschlossenen Standorten in der Innen-stadt, d.h. vor allem für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings, liegt vor. Voraussetzung für die Umsetzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist eine Beschlussfassung im Senat. Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs beziehen sich auf die nutzungsabhängige Beschränkung des Stell-platzneubaus in den zentralen innerstädtischen Bereichen. Ziel ist die Begrenzung des zusätzlichen Kfz-Verkehrs-aufkommens sowie der damit verbundenen Umwelt- und Wohnumfeldbelastungen. Frage 10: Hält der Senat an der Kompensationsmaß-nahme fest, die Genehmigung zum Bau von Parkhäusern nur dann zu erteilen, wenn gleichzeitig Parkplätze im öffentlichen Raum reduziert werden? Wenn ja, ist diese Forderung schon umgesetzt worden bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 10: Die genannte Maßnahme ist keine Kompensationsmaßnahme, die direkt im Zusammenhang mit dem Bau der A 100 steht. Die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr (einschließlich der Genehmigung von Ingenieurbauwerken des ruhenden Verkehrs) obliegt den Berliner Bezirken. Der Senat kann lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Bauanträgen und Bebauungsplä-nen Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen und die An-zahl der Stellplätze nehmen, z.B. wenn negative Folgen für das übergeordnete Straßennetz zu erwarten sind. Eine breiter angelegte und wirkungsvollere Einflussnahme kann erst mit dem Vorliegen einer Verordnung zur Be-grenzung des Stellplatzbaus erfolgen (siehe Antwort zu Frage 9). 1 öffentlicher Verkehr Frage 11: Inwieweit ist eine verstärkte Geschwindig-keitsüberwachung geplant bzw. schon umgesetzt worden? Bitte um konkrete Zahlen zur Geschwindigkeitsüberwa-chung in den Jahren 2011 bis 2014. Antwort zu 11: Die stationäre und mobile Verkehrs-überwachung erfolgt durch die Polizei Berlin. Die kontinuierlich betriebene Geschwindigkeitsüber-wachung mit mobiler und stationärer Messtechnik ist und bleibt eine der wesentlichsten Schwerpunktmaßnahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Eine laufende Instandhaltung und regelmäßige Modernisierung der hierbei zum Einsatz kommenden Geräte trägt zur Redu-zierung technisch bedingter Ausfallzeiten bei. Trotz stei-gender Einsatzbelastungen in anderen polizeilichen Auf-gabenfeldern – die sich naturgemäß negativ auf die Inten-sität von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auswirken – kann dadurch die Auslastung mobiler Messgeräte weiter-hin nahezu unverändert gewährleistet werden. Eine Verstärkung der Überwachung im Stadtgebiet wird dadurch erreicht, dass zu erneuernde Rotlichtüber-wachungsanlagen seit geraumer Zeit regelmäßig mit Ge-schwindigkeitsmesstechnik kombiniert werden. Im Er-gebnis hat sich die Anzahl stationärer Anlagen zur Ge-schwindigkeitsüberwachung in den vergangenen Jahren erhöht. Einsätze 2011 2012 2013 2014 (Jan.-Nov.) mit Verkehrsradargerät 8.640 8.971 8.803 7.509 mit Handlasergeräten 6.429 6.421 6.260 4.673 mit Videonachfahrsystemen 2.686 3.194 2.600 1.861 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung 6 9 12 13 Neben diesen Maßnahmen der Polizei Berlin, die bei Tempo-Überschreitung mit Sanktionen verbunden sind, kommt mit den Dialog-Displays seit vielen Jahren ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrs-disziplin vor allem im Nebenstraßennetz zum Einsatz. Die Standorte der ca. 110 Dialog-Displays sind insbesondere in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Tempo-sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kranken-häusern. Ein anderes Ziel ist die Sicherung von Schulwe-gen, aber auch von anderen Orten mit hohem Fußgänger-verkehr. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Wann kommt endlich der Masterplan Parken?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant der Senat den für Ende 2013 an-gekündigten #Senatsbeschluss zum #Masterplan #Parken Berlin endlich zu verabschieden? Antwort zu 1: Der Senatsbeschluss ist für 2015 vorge-sehen. Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Erarbei-tung und Verabschiedung verzögert? Antwort zu 2: Der Entwurf für eine Senatsvorlage wird zurzeit auf der Fachebene abgestimmt. Erst danach können weitere formale Schritte eingeleitet werden. Dar-über hinaus sollen Erkenntnisse aus 2014 hinsichtlich weiterer Querbezüge zum Thema Parken Berücksichti-gung finden. Frage 3: Hält der Senat an dem sowohl im Koalitions-vertrag als auch im Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr verankerten Projekt fest? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Ja. Frage 4: Welche Gebiete kommen für den Senat für eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Frage? Antwort zu 4: Im Rahmen der bisherigen Arbeiten wurden auch potenzielle Erweiterungsgebiete der Park-raumbewirtschaftung identifiziert. Diese Gebietsabgren-zungen sind aber noch keine ausreichende Grundlage für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung. Sie sol-len den Bezirken lediglich Hinweise geben, wo detaillier-te Vor-Ort-Untersuchungen sinnvoll sind. Frage 5: Inwieweit wird der Masterplan auch wie ge-plant weitere Themen im Sinne eines umfassenderen „Parkraummanagements“ wie Carsharing im öffentlichen Straßenland, Ladezonen und Fahrradabstellplätze beinhal-ten? Welche Regelungen und Maßnahmen sind dazu geplant? Antwort zu 5: Im Rahmen der Arbeiten an einer Strategie “Parken in Berlin” wird zunächst eine fundierte Auseinandersetzung mit dem bisher Erreichten, den Umsetzungshemmnissen und den Anforderungen an eine strategische Konzeption und Weiterentwicklung der Park-raumbewirtschaftung vorgenommen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen unter der Überschrift “Management des ruhenden Verkehrs” in Form von Pilot- und Modellprojekten entwickelt und auf den Weg ge-bracht werden. Auch die umfangreichen Aktivitäten des Senats, die sich u.a. mit Fragen zu Ladestationen im öffentlichen Raum oder zu Leihfahrradsystemen ausein-andersetzen, werden thematisiert. Frage 6: Welche Ergebnisse hatte das 2013 durchge-führte Werkstattverfahren mit den Bezirken und Verbän-den? Sind diese Ergebnisse veröffentlicht worden? Wenn ja, wo? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 6: Die Werkstattverfahren wurden im Ja-nuar 2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Ergebnisse wurden in Form von Protokollen und eines Sachstandsberichts festgehalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bezirken sowie den Vertrete-rinnen und Vertretern der Verbände zur Verfügung ge-stellt. Frage 7: Welche Konzepte und Gutachten sind für die Erarbeitung des Masterplans Parken in Auftrag gegeben worden? In welcher Höhe sind dafür Kosten angefallen? Antwort zu 7: Neben einer umfangreichen Be-standsanalyse zur Situation der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken wurde eine Recherche zum aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Schluss-folgerungen zum vordringlichen Handlungsbedarf wurden in mehreren Runden mit den Fachleuten aus der Verwaltung und den betroffenen Berliner Vereinen und Verbänden intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen und die Praxis der Landeshauptstadt München mit der Parkraumbewirtschaftung vorgestellt und in die weiteren Arbeiten integriert. Die Zwischen-ergebnisse wurden mit den jeweiligen Fachleuten – vor allem in den Bezirken – in mehreren Workshops diskutiert, vertieft und abgestimmt. Im Anschluss daran wurden die zuvor mit den Bezirken im Rahmen einer umfangreichen Befragung definierten Handlungsschwer-punkte in vier Arbeitsgruppen vertieft. Die vorläufigen Arbeitsergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten. Für die einzelnen Arbeitsschritte war eine externe Unterstützung notwendig. Insgesamt sind dafür Kosten in Höhe von 95.229,75 € angefallen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)

Straßenverkehr: Treptow-Köpenick stimmt über Parkgebühren ab, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/buergerentscheid-am-24–august-treptow-koepenick-stimmt-ueber-parkgebuehren-ab,10809148,28166586.html In der #Köpenicker #Altstadt soll das #Parken künftig Geld kosten. Viele Bewohner wollen die #Parkgebühren verhindern, vor allem Geschäftsleute fürchten Umsatzeinbrüche. Die Entscheidung fällt am 24. August, per Bürgerentscheid.

Stefan Förster ist optimistisch, dass der erste Bürgerentscheid in Treptow-Köpenick für dessen Initiatoren erfolgreich sein wird. Förster, 33, ist FDP-Politiker, er hat den Bürgerentscheid gemeinsam mit den Linken initiiert. Am Sonntag sollen die Treptower und Köpenicker darüber abstimmen, ob Parken auf öffentlichen Straßen im Bezirk Geld kosten darf. Försters Initiative lehnt dies generell ab. Die Frage, auf die mit Ja oder Nein geantwortet werden soll, lautet: „Stimmen Sie für das Ersuchen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick, im Bezirk keine gebührenpflichtige …

Straßenverkehr: Parken – für immer mehr Berliner immer teurer, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/parken-fuer-immer-mehr-berliner-immer-teurer/272728.html

Das #Parken in Berlin wird teurer – auch vor der eigenen Haustür. Dafür soll das U-Bahnfahren durch neue #BVG-Tarife etwas attraktiver werden. In den Koalitionsverhandlungen haben sich SPD, FDP und Grünen in dieser Woche bereits auf einige Vorschläge geeinigt, die die Berliner am eigenen Geldbeutel und im Alltag spüren werden.

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