Straßenbahn: Fertigstellung und Inbetriebnahme Straßenbahn Turmstraße, aus Senat

24.05.2023

Frage 1:
Die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M10 vom #Hauptbahnhof zum -Bahnhof #Turmstraße soll nach bisherigen Planungen im 2. #Quartal 2023 den Betrieb aufnehmen. Wie ist der aktuelle #Baufortschritt auf der Strecke?
Frage 2:
Wann sollen laut aktueller Planung welche #Gewerke #fertiggestellt werden?
Frage 3:
Ist nach aktueller Lage der geplante #Eröffnungstermin spätestens am 30. Juni #haltbar?
Frage 4:
Welche #Risiken bestehen noch für die #termingerechte #Inbetriebnahme der #Straßenbahnstrecke? In letzter Zeit hatte sich unter anderem wegen #Lieferkettenproblemen die rechtzeitige Lieferung und Inbetriebnahme von
#Lichtsignalanlagen als Engpass erwiesen. Wie stellt sich die Lage unter diesem Aspekt bei der Neubaustrecke dar?

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Regionalverkehr: Ein „Zwischenruf“ … zur Stammbahn, aus VIV

29.01.2023

#Finanzierung für #Vorplanung der #Potsdamer #Stammbahn gesichert“ meldete der VBB zwischen den Jahren. Gut so! Für die sog. Leistungsphase II stehen 26 Mio. Euro bereitet, der Zeithorizont erstreckt sich bis 2026. Es folgen dann die Leistungsphasen III (Entwurfsplanung) und IV (#Genehmigungsplanung), auf deren Basis dann die #Planfeststellung erfolgen könnte. Wenn, ja wenn …. nicht geklagt würde.

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Flughäfen: Aletta von Massenbach als Vorsitzende der Geschäftsführung bestätigt, Terminal 5 bleibt dauerhaft außer Betrieb, aus FBB

18.11.2022

Der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft (#FBB) hat heute den Vertrag mit Aletta von #Massenbach, der Vorsitzenden der #Geschäftsführung, verlängert. Aletta von Massenbach kam im September 2020 als Kaufmännische Geschäftsführerin zur FBB und ist seit Oktober 2021 Vorsitzende der Geschäftsführung.

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Straßenverkehr + ÖPNV: Tangentialverbindung Ost (TVO) und Nahverkehrstangente (NVT)– wie ist der Planungsstand?, aus Senat

Frage 1:

Für wann plant der Senat die Eröffnung der #Planfeststellung für die #Tangentialverbindung Ost (#TVO)?

  1. Welche #Fachverfahren müssen noch bis zur Eröffnung der Planfeststellung abgeschlossen werden?
    1. Wie ist der Stand der jeweiligen Fachverfahren im Einzelnen und der Eröffnung der Planfeststellung insgesamt?

Antwort zu 1, 1a und 1b:

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Straßenbahn: Onlineveranstaltung zum Umbau Tram-Endhaltestelle, aus Senat

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1212005.php

Das #Bezirksamt #Lichtenberg moderiert eine #Onlineveranstaltung der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) zur geplanten #Erneuerung der #Tram-Endhaltestelle S- und -Bahnhof #Lichtenberg am Freitag, 3. Juni 2022, um 17.00 Uhr. Dabei wird das Projekt vorgestellt und es werden eingereichte Fragen der frühzeitigen #Öffentlichkeitsbeteiligung beantwortet sowie Anregungen kommentiert. Interessierte sind eingeladen, unter dem Link: https://app.bbbserver.de/de/de/join/0b164d6b-9140-48f2-9a95-a63772de20fd teilzunehmen. Telefonnummer: 02195/944 99 64; PIN: 544 67 20 10. Zur Sicherstellung der Bandbreite für die Videokonferenz ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es wird ein rechtzeitiges Einwählen ab 16.45 Uhr empfohlen.

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Regionalverkehr + S-Bahn: Bahn-Ausbau um Berlin (i2030): So kommen die Pläne voran, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234128911/Bahnstrecken-Ausbau-um-Berlin-So-steht-es-um-die-Vorhaben.html

Vor mittlerweile mehr als dreieinhalb Jahren haben die Planungen für das #Infrastrukturprojekt #i2030 begonnen, dem gemeinsamen Vorhaben von #Berlin, #Brandenburg, #Deutscher Bahn und #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), um die #Bahnstrecken in der Region auszubauen.

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Bahnindustrie: Der Ober-Eisenbahner von Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233474497/Alexander-Kaczmarek-Der-Ober-Eisenbahner-von-Berlin.html

Am -Bahnhof #Zehlendorf sind an diesem Morgen einige Menschen unterwegs, aber Alexander #Kaczmarek ist schnell zu erkennen. Über seinem Arm hängt eine #Deutsche-Bahn-Warnweste; das Neonorange leuchtet einem schon von Weitem entgegen. Die Weste, sagt Kaczmarek, müsse man als Eisenbahner immer bei sich tragen. Und er selbst ist schließlich so etwas wie der „#Ober-Eisenbahner“ in der Hauptstadt. So übersetzt er seine etwas sperrige Berufsbezeichnung. Kaczmarek ist seit 2015 „#Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin“.

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Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
2
Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
3
Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
4
Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
5
Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner -Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
6
Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Rechtlicher Status des Flughafen TXL, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Kann der Senat bestätigen und wie bewertet der Senat die Aussage, dass „schon im Jahr 2004 dem Flughafen
mit Blick auf die #Eröffnung des neuen #BER die #Betriebserlaubnis entzogen [und] 2006 [….] das
Flughafengelände zudem entwidmet [wurde]“?
Frage 2:
Warum wurde die Entziehung der Betriebserlaubnis bereits 2004 und die Entwidmung des Flughafengeländes
schon im Jahr 2006 durchgeführt, obwohl erst im Jahr 2006 Baubeginn für den BER war?
Frage 3:
Wie ist der exakte Fahrplan der rechtlichen Umsetzung der #Schließung des Flughafens #TXL vor dem
Hintergrund der von Wowereit in seinem Buch getroffenen Feststellungen.
Antwort zu 1 bis 3:
Dem Senat ist das oben genannte Buch nicht näher bekannt, sodass keine Bewertungen
dazu vorgenommen werden können.
Bereits mit dem Konsortialvertrag von 1991 haben die Gesellschafter der damaligen Berlin
Brandenburg Flughafenholding GmbH (Bund, Brandenburg und Berlin) die Konzentration
des Flugbetriebes auf einen Standort als Ziel vorgegeben. Mit dem sogenannten
„Konsensbeschluss“ von 1996 hat sich Berlin sodann zur Schließung seiner
innerstädtischen Flughäfen zugunsten des Standortes Schönefeld als gemeinsamer
Flughafen für die Region Berlin/Brandenburg verpflichtet. Die Länder Berlin und
Brandenburg haben im #Landesentwicklungsplan #Flughafenstandortentwicklung des Jahres
2003 festgelegt, dass der Flughafen #Berlin-Schönefeld „zur Deckung des nationalen und
2
internationalen Luftverkehrsbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg weiter zu
entwickeln ist. Mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld sind
die Flugplätze Berlin-Tegel und #Tempelhof zu schließen.“ In Umsetzung dieser
landesplanerischen Verpflichtung hat die seinerzeitige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung durch Bescheid vom 29. Juli 2004 (Widerruf der Betriebsgenehmigung)
bzw. vom 2. Februar 2006 (Entlassung aus der Planfeststellung) den Widerruf der
Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel aufschiebend befristet verfügt und die
Fachplanung mit selbiger Fristsetzung aufgehoben. Beide Bescheide wurden erlassen, um
die Bedingungen des Konsensbeschlusses von 1996 zu erfüllen, die nur einen
Großflughafen für die Region Berlin-Brandenburg vorsehen.
Um der rechtlichen Begründung der Planrechtfertigung für das Ausbauvorhaben für den
#Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ein tragfähiges Fundament zu geben, musste zum
Zeitpunkt der Entscheidung der #Planfeststellungsbehörde (damaliges Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg) über den
Planfeststellungsantrag der FBS (damalige Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH) zum
Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld rechtlich sichergestellt sein, dass es
spätestens mit Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zu
einer Schließung des Flughafens Berlin-Tegel kommt. Dies machte es erforderlich, den
Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt zu stellen, sodass mit Schreiben vom 16. November
2001 ein entsprechender Antrag auf Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung bzw.
Planfeststellung für den Flughafen Berlin-Tegel eingereicht worden ist.
Mit Bescheid vom 29. Juli 2004 wurde die luftrechtliche Genehmigung zum Betrieb des
Flughafens Berlin-Tegel mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verlängerung der
künftigen Start- und Landebahn 07L/25R (Nord- und heutigen Südbahn) auf 3.600 m Länge
und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn 07R/25L (#Südbahn) des
Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (#SXF) – heute Berlin Brandenburg „Willy Brandt“
(BER) – mit einer Länge von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen
worden sind, widerrufen. Mit Bescheid vom 2. Februar 2006 wurden die Anlagen und
Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung
(#Planfeststellung) zum selben Zeitpunkt, wie im Bescheid vom 29. Juli 2004, entlassen.
Die Gestattung der Betriebsaufnahme des Flughafens Berlin Brandenburg ist mit Bescheid
der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg am 1. Oktober 2020 gemäß
§ 44 Absatz 1 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab dem 4. November 2020, 05:30
Uhr (Ortszeit) ergangen. Die o.g. Bedingung ist damit eingetreten.
In der Rechtsfolge bedeutet dies, dass der Flughafen Berlin-Tegel ab dem 5. Mai 2021 um
00:00 Uhr aus der luftrechtlichen Genehmigung und die Anlagen und Flächen des
Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Planfeststellung) entlassen
sind. Ab diesem Zeitpunkt ist der Flughafen Berlin-Tegel auch kein Flughafen mehr.
Berlin, den 11.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baustelle A100 – Wie weiter an der AS Am Treptower Park?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurde das „qualifizierte #Mobilitätsmanagement für den Bereich um den #Treptower Park und die
#Elsenstraße“, das laut Koalitionsvertrag durch die zuständige Senatsverwaltung bis zum Ende der
Legislaturperiode erarbeitet werden soll, fertiggestellt und dem Senat vorgelegt?
Frage 2:
Falls das qualifizierte Mobilitätsmanagement noch nicht vorliegt: Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu?
Frage 3:
Wann und in welcher Form wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick an der Erstellung beteiligt?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Ein „qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die
Elsenstraße“ sollte für die #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts (BA) der #A100 und unter
den vorhandenen existierenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Diese
Rahmenbedingungen haben sich mit dem fortschreitenden sehr schlechten baulichen
Zustand der Elsenbrücken und den sich daraus ergebenen erforderlichen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit grundlegend geändert, so dass bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Stadtstraßenverkehrsmanagements nicht
möglich war. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung wird an die seit dem
01.01.2021 zuständige Autobahngesellschaft des Bundes mit der Erwartung herantreten,
entsprechende Untersuchungen und Bewertungen zur verkehrlichen Situation an der
zukünftigen Anschlussstelle Am Treptower Park möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Es ist zu berücksichtigen, für den bevorstehenden Ersatzneubau der beiden Teile der
Elsenbrücke im Zusammenhang mit den einzelnen Bauphasen und verschiedenen
Verkehrszuständen die erforderlichen Verkehrsführungen zu organisieren und
2
sicherzustellen. Für die unterschiedlichen Bauphasen sind in diesem Zusammenhang
angepasste Verkehrsführungskonzepte zu erarbeiten.
Bei diesen Verkehrsführungskonzepten wird der Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend
seiner Zuständigkeit eingebunden.
Gegenwärtig wird der zwischen dem Bezirk und dem Senat abgestimmte
Zweirichtungsverkehr in der Straße Am #Treptower Park zwischen der #Elsenstraße und der
#Bouchéstraße mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung sowie die Komplettierung durch
den bisher fehlenden nördlichen #Radweg vorbereitet.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliertem Zufluss von motorisiertem #Individualverkehr
in die anliegenden #Stadtteile hat die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen, die a) durch die
Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und b) durch den Neubau der Elsenbrücke zusätzlich entstehen?
Antwort zu 4:
Für die #Planfeststellung des 16. BA der A100 gab es hierzu eine Simulationsbetrachtung,
in der die Verkehrsabwicklung nach Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Anschlussstelle
„Am Treptower Park“ untersucht wurde. Grundsätzlich war (und ist) vorgesehen, dass die
Verkehrsströme über die städtischen Straßenverkehrsnetze und die Elsenbrücke verteilt
kontrolliert abfließen – gesteuert durch Lichtsignalanlagen. Daher wird es hier keinen
unkontrollierten Zufluss von motorisiertem Individualverkehr in die anliegenden Stadtteile
geben.
Frage 5:
Wie ist der Stand zu dem vom Abgeordnetenhaus am 6. Juni 2019 beschlossenen Senatsauftrag für ein
Pilotprojekt zur Deckelung des 16. Bauabschnitts? Welche Optionen bzgl. einer möglichen Deckelung des

  1. Bauabschnitts werden in Erwägung gezogen?
    Antwort zu 5:
    Entsprechend den Berichten an das Abgeordnetenhauses zum Thema „Deckel drauf:
    Infrastrukturflächen mehrfach nutzen“ (Drucksachen Nrn. 18/2384, 18/2826 und 18/3324 )
    wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich beauftragt, um das Ergebnis ggf. auf
    andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht war
    der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und
    Kaiserdammbrücke für dieses Pilotprojekt geeignet. Es wird angestrebt, mit dem nächsten
    planmäßigen Bericht die Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vorzustellen. Im
    Anschluss könnten die Realisierungsoptionen eingeschätzt und zudem geprüft werden, ob
    eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Infrastrukturabschnitte denkbar ist und ggf.
    die Kosten für weitere Machbarkeitsstudien zum Beispiel für die Deckelung der A 100, 16.
    BA gesenkt werden können. Da auch die Kosten für die Machbarkeitsstudien vom Land
    Berlin zu tragen sind, wäre zuerst deren Finanzierung zu sichern.
    Die Zuständigkeit für den 16. BA der A 100 von Dreieck Neukölln bis Treptower Park liegt
    seit dem 01.01.2021 bei der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB). Die Erstellung einer
    Machbarkeitsuntersuchung für die Überdeckelung (Kostenübernahmeerklärung durch das
    Land Berlin vorausgesetzt) wäre nunmehr bei der AdB zu beauftragen.
    3
    Frage 6:
    Inwiefern wird seitens des Senats für die Eröffnung des 16. Bauabschnitt eine sog. #Pförtnerampel an a) der
    AS #Sonnenallee und b) der AS Am #Treptower Park gefordert?
    Antwort zu 6:
    Sowohl die Anschlussstelle Sonnenallee als auch die Anschlussstelle Am Treptower Park
    erhalten Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen. Die Steuerung
    berücksichtigt sowohl die weitere Abwicklung des Verkehrs und die damit verbundenen
    Entscheidungen beim Übergang ins Stadtstraßennetz als auch das Sicherheitsinteresse.
    Eine Dosierung des Verkehrs erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten der
    verkehrsabhängigen Steuerung.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz